Polizei : Newsletter Nr. 169, Dezember 2013
1) Nachtrag: Pilotversuch Body-Cam beim Polizeipräsidium Frankfurt
2) „Wenn Seilschaften zum Absturz führen“
3) Vertiefende Aufarbeitung der DDR-Heimerziehung
4) Zygmunt Bauman über Anonymität im Internet
5) Digitale Selbstverteidigung
6) Bundesverfassungsgericht verschiebt die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Stadionverbote
7) Prioritäten in der Europäischen Kriminalprävention
8) Predictive Policing und dessen Rolle im Strafprozess
9) Einblicke in „Forensic Science“
10) Global Drug Survey gestartet
11) Preventing Violence - weltweit
12) Masterstudiengang „Kriminologie und Gewaltforschung“ in Regensburg
13) Wenn Frauen Verbrecher lieben – Buchtipp von Pieke Biermann
14) Rassistische Diskriminierung und rechte Gewalt
15) Spaces of the Poor – Buchbesprechung von Thomas Feltes
1) Nachtrag: Pilotversuch Body-Cam beim Polizeipräsidium Frankfurt
Im Newsletter Polizeiwissenschaft vom November 2013 berichteten wir über „Body Cams gegen Polizeigewalt“, eine neue Form von Techno-Prävention, die gegenwärtig in den USA mit gutem Erfolg getestet wird. Nachtragen können wir, dass seit Mai 2013 auch beim Polizeipräsidium Frankfurt ein Pilotversuch mit Body-Cams läuft. Das Projekt ist auf 12 Monate angelegt, und bereits nach einem knappen halben Jahr stellte der hessische Innenminister Boris Rhein fest, dass diese speziellen Kameras deeskalierend wirkten – im Versuchsgebiet Alt Sachsenhausen verringerte sich die Zahl der Widerstandshandlungen gegen Polizeibeamte von 14 auf acht, und die Einsatzbeamten beschrieben eine deutlich gestiegene Kooperationsbereitschaft der Problemklientel. Siehe http://www.fr-online.de/frankfurt/-body-cam--mit-koerperkamera-auf-der--zeil,1472798,24873784.html und https://hmdis.hessen.de/presse/pressemitteilung/innenminister-boris-rhein-body-cam-verhindert-gewalt-gegen-polizeibeamte
Im Newsletter Polizeiwissenschaft vom November 2013 berichteten wir über „Body Cams gegen Polizeigewalt“, eine neue Form von Techno-Prävention, die gegenwärtig in den USA mit gutem Erfolg getestet wird. Nachtragen können wir, dass seit Mai 2013 auch beim Polizeipräsidium Frankfurt ein Pilotversuch mit Body-Cams läuft. Das Projekt ist auf 12 Monate angelegt, und bereits nach einem knappen halben Jahr stellte der hessische Innenminister Boris Rhein fest, dass diese speziellen Kameras deeskalierend wirkten – im Versuchsgebiet Alt Sachsenhausen verringerte sich die Zahl der Widerstandshandlungen gegen Polizeibeamte von 14 auf acht, und die Einsatzbeamten beschrieben eine deutlich gestiegene Kooperationsbereitschaft der Problemklientel. Siehe http://www.fr-online.de/frankfurt/-body-cam--mit-koerperkamera-auf-der--zeil,1472798,24873784.html und https://hmdis.hessen.de/presse/pressemitteilung/innenminister-boris-rhein-body-cam-verhindert-gewalt-gegen-polizeibeamte
2) „Wenn Seilschaften zum Absturz führen“
Als "rekonstruktionslogische Analyse einer schwierigen Führungssituation unter Berücksichtigung organisationssoziologischer Erklärungsansätze" hat Matthias Herbert Lerche seine Masterarbeit im Studiengang „Öffentliche Verwaltung – Polizeimanagement“ an der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster 2012 geschrieben. Der Autor wollte einen der vielen "selbst erlebten schwierigen Führungsfälle" in seiner Polizeilaufbahn analysieren, um "wenigstens eine dieser Situationen wirklich verstehen zu können und für die Zukunft daraus zu lernen". Er benutzt dazu einen (fiktiven) Fall als eine "Kumulation von echten, selbst erlebten Führungssituationen, die in die Fiktion einer, in dieser Form nicht real existierenden, bayerischen Polizeiinspektion projiziert wurde". Eine spannend und teilweise auch amüsant zu lesende Studie, wenn der Autor z.B. schreibt: "Der nächste Akteur ... in der Reihe der Dienststellenleiter ... ist EPHK Ulrich. ... Er ist ein in jeder Hinsicht mittelmäßiger Beamter, der aufgrund einiger guter Verbindungen zu seinem Karriereende hin von seinen Vorgesetzten doch noch eine ausreichend gute Beurteilung bekommen hat, um als Dienststellenleiter Verwendung finden zu können. Obwohl seine Neigung zum Alkoholkonsum allgemein bekannt ist, spricht anscheinend nicht wirklich etwas dagegen ... Bei einer so kleinen Dienststelle wird er schon nicht allzu viel kaputt machen können! Ulrich, wie schon seine Vorgänger fachlich völlig unbedarft, zog sich komplett aus dem Führungsgeschäft zurück...". Die Arbeit ist im Internet verfügbar unter http://www.dhpol.de/de/medien/downloads/hochschule/02/Masterarbeit_Lerche.pdf und auch als Band 4/2012 in der Schriftenreihe der DHPol erschienen.
Als "rekonstruktionslogische Analyse einer schwierigen Führungssituation unter Berücksichtigung organisationssoziologischer Erklärungsansätze" hat Matthias Herbert Lerche seine Masterarbeit im Studiengang „Öffentliche Verwaltung – Polizeimanagement“ an der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster 2012 geschrieben. Der Autor wollte einen der vielen "selbst erlebten schwierigen Führungsfälle" in seiner Polizeilaufbahn analysieren, um "wenigstens eine dieser Situationen wirklich verstehen zu können und für die Zukunft daraus zu lernen". Er benutzt dazu einen (fiktiven) Fall als eine "Kumulation von echten, selbst erlebten Führungssituationen, die in die Fiktion einer, in dieser Form nicht real existierenden, bayerischen Polizeiinspektion projiziert wurde". Eine spannend und teilweise auch amüsant zu lesende Studie, wenn der Autor z.B. schreibt: "Der nächste Akteur ... in der Reihe der Dienststellenleiter ... ist EPHK Ulrich. ... Er ist ein in jeder Hinsicht mittelmäßiger Beamter, der aufgrund einiger guter Verbindungen zu seinem Karriereende hin von seinen Vorgesetzten doch noch eine ausreichend gute Beurteilung bekommen hat, um als Dienststellenleiter Verwendung finden zu können. Obwohl seine Neigung zum Alkoholkonsum allgemein bekannt ist, spricht anscheinend nicht wirklich etwas dagegen ... Bei einer so kleinen Dienststelle wird er schon nicht allzu viel kaputt machen können! Ulrich, wie schon seine Vorgänger fachlich völlig unbedarft, zog sich komplett aus dem Führungsgeschäft zurück...". Die Arbeit ist im Internet verfügbar unter http://www.dhpol.de/de/medien/downloads/hochschule/02/Masterarbeit_Lerche.pdf und auch als Band 4/2012 in der Schriftenreihe der DHPol erschienen.
3) Vertiefende Aufarbeitung der DDR-Heimerziehung
Ein Forschungsprojekt „Vertiefende Aufarbeitung der DDR-Heimerziehung“ unter Leitung von Carsten Laudien von der Evangelischen Hochschule Berlin wird seit 2012 vom Bundesministerium des Inneren gefördert. Bereits 2011 hatte das BMI drei Expertisen in Auftrag gegeben, die die rechtlichen und pädagogischen Rahmenbedingungen und Besonderheiten des DDR-Heimaufenthaltes untersuchen sollten. Bei der Abfassung der Expertisen wurden Themenfelder wie die Rechtsfragen zur Klärung der Anwendbarkeit des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes oder zum Einfluss des Ministeriums für Staatssicherheit auf die Heimsituation deutlich, für die sich weiterer Forschungsbedarf ergab. Das Forschungsprojekt versucht jetzt, diese Themenfelder vertiefend aufzugreifen. Weiterführend siehe http://www.ddr-heimerziehung.de/, die Expertisen können insgesamt gesehen werden unter http://www.fonds-heimerziehung.de/fileadmin/user_upload/dokumente/Expertisen_web_neu.pdf
Ein Forschungsprojekt „Vertiefende Aufarbeitung der DDR-Heimerziehung“ unter Leitung von Carsten Laudien von der Evangelischen Hochschule Berlin wird seit 2012 vom Bundesministerium des Inneren gefördert. Bereits 2011 hatte das BMI drei Expertisen in Auftrag gegeben, die die rechtlichen und pädagogischen Rahmenbedingungen und Besonderheiten des DDR-Heimaufenthaltes untersuchen sollten. Bei der Abfassung der Expertisen wurden Themenfelder wie die Rechtsfragen zur Klärung der Anwendbarkeit des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes oder zum Einfluss des Ministeriums für Staatssicherheit auf die Heimsituation deutlich, für die sich weiterer Forschungsbedarf ergab. Das Forschungsprojekt versucht jetzt, diese Themenfelder vertiefend aufzugreifen. Weiterführend siehe http://www.ddr-heimerziehung.de/, die Expertisen können insgesamt gesehen werden unter http://www.fonds-heimerziehung.de/fileadmin/user_upload/dokumente/Expertisen_web_neu.pdf
4) Zygmunt Bauman über Anonymität im Internet
In einem Interview beschäftigt sich der Soziologe Zygmunt Bauman mit dem „Ende der Anonymität“. Seiner Meinung nach verzichten wir auf unser Recht auf Privatsphäre und lassen uns freiwillig zur Schlachtbank führen. Wir stimmten dem Verlust der Privatsphäre zu, weil er ein akzeptabler Preis für das „tolle Zeug ist, das wir im Tausch dafür erhalten“. Bauman spricht von der „Do-it-yourself-Sklaverei“: Sobald wir einmal „drin“ sind, sind wir unserem Schicksal ausgeliefert. Er zitiert Brian Stelter, der meint, dass „die kollektive Intelligenz von zwei Milliarden Internetnutzern zusammen mit den digitalen Fingerabdrücken, die viele von ihnen auf Webseiten hinterlassen, demnächst dazu führen wird, dass praktisch jedes peinliche Video, jedes private Foto und jede taktlose E-Mail seiner bzw. ihrer Quelle zugeordnet werden kann, ob diese Quelle das nun will oder nicht“. Aber Bauman sieht auch unsere Freude an der permanenten Beobachtung: die alte Angst vor Entdeckung wird von der Freude darüber abgelöst, „dass immer jemand da ist, der einen wahrnimmt“. http://www.blaetter.de/archiv/jahrgaenge/2013/oktober/das-ende-der-anonymitaet
In einem Interview beschäftigt sich der Soziologe Zygmunt Bauman mit dem „Ende der Anonymität“. Seiner Meinung nach verzichten wir auf unser Recht auf Privatsphäre und lassen uns freiwillig zur Schlachtbank führen. Wir stimmten dem Verlust der Privatsphäre zu, weil er ein akzeptabler Preis für das „tolle Zeug ist, das wir im Tausch dafür erhalten“. Bauman spricht von der „Do-it-yourself-Sklaverei“: Sobald wir einmal „drin“ sind, sind wir unserem Schicksal ausgeliefert. Er zitiert Brian Stelter, der meint, dass „die kollektive Intelligenz von zwei Milliarden Internetnutzern zusammen mit den digitalen Fingerabdrücken, die viele von ihnen auf Webseiten hinterlassen, demnächst dazu führen wird, dass praktisch jedes peinliche Video, jedes private Foto und jede taktlose E-Mail seiner bzw. ihrer Quelle zugeordnet werden kann, ob diese Quelle das nun will oder nicht“. Aber Bauman sieht auch unsere Freude an der permanenten Beobachtung: die alte Angst vor Entdeckung wird von der Freude darüber abgelöst, „dass immer jemand da ist, der einen wahrnimmt“. http://www.blaetter.de/archiv/jahrgaenge/2013/oktober/das-ende-der-anonymitaet
5) Digitale Selbstverteidigung
Passend zur vorangehenden Meldung: Tobias Gillen, ein junger Journalist aus Köln, erläutert in seinem E-Book „Verschlüsselt“ verständlich und nachvollziehbar, wie man größtmögliche digitale Sicherheit schafft, wie man seine E-Mail am iPhone verschlüsseln kann, wie man eine S/Mime oder PGP-Verschlüsselung einrichtet und was ein sicheres Passwort ausmacht. Mehr unter http://ebook.tobiasgillen.de/
Passend zur vorangehenden Meldung: Tobias Gillen, ein junger Journalist aus Köln, erläutert in seinem E-Book „Verschlüsselt“ verständlich und nachvollziehbar, wie man größtmögliche digitale Sicherheit schafft, wie man seine E-Mail am iPhone verschlüsseln kann, wie man eine S/Mime oder PGP-Verschlüsselung einrichtet und was ein sicheres Passwort ausmacht. Mehr unter http://ebook.tobiasgillen.de/
6) Bundesverfassungsgericht verschiebt die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Stadionverbote
Das Bundesverfassungsgericht muss noch immer über die bereits im Dezember 2009 eingelegte Verfassungsbeschwerde eines Münchener Fußball-Fans entscheiden, der mit einem bundesweiten Stadionverbot auf Grundlage der DFB-Richtlinien für die Verhängung von Stadionverboten belegt worden war. Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 30.10.2009, Az. V ZR 253/08, mit dem der BGH ein durch den MSV Duisburg ausgesprochenes bundesweite Stadionverbot für rechtmäßig erklärt hatte. Eine umfassende, sehr lesenswerte Darstellung der im Rahmen mit der Verfassungsbeschwerde aufgeworfenen Rechtsfragen von Orth und Schiffbauer findet sich hier: http://www.rechtswissenschaft.nomos.de/fileadmin/rechtswissenschaft/doc/Aufsatz_ReWiss_11_02.pdf, der aktuelle Stand lässt sich der website http://www.janforth.de/tag/stadionverbot/ entnehmen.
Das Bundesverfassungsgericht muss noch immer über die bereits im Dezember 2009 eingelegte Verfassungsbeschwerde eines Münchener Fußball-Fans entscheiden, der mit einem bundesweiten Stadionverbot auf Grundlage der DFB-Richtlinien für die Verhängung von Stadionverboten belegt worden war. Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 30.10.2009, Az. V ZR 253/08, mit dem der BGH ein durch den MSV Duisburg ausgesprochenes bundesweite Stadionverbot für rechtmäßig erklärt hatte. Eine umfassende, sehr lesenswerte Darstellung der im Rahmen mit der Verfassungsbeschwerde aufgeworfenen Rechtsfragen von Orth und Schiffbauer findet sich hier: http://www.rechtswissenschaft.nomos.de/fileadmin/rechtswissenschaft/doc/Aufsatz_ReWiss_11_02.pdf, der aktuelle Stand lässt sich der website http://www.janforth.de/tag/stadionverbot/ entnehmen.
7) Prioritäten in der Europäischen Kriminalprävention
Im dritten „European Crime Prevention Monitor“ des European Crime Prevention Networks ECPN, Brüssel, wird auf einige Kriminalitätsfelder, die momentan von den Mitgliedsstaaten der EU priorisiert werden, fokussiert. Diese sind u.a. Eigentumskriminalität, Kriminalität gegen Personen, Gewaltkriminalität und Drogenmissbrauch. Außerdem werden auch Ergebnisse des „International Crime Victimization Survey of 2005 and 2010 (ICVS)“, der „Eurostat’s Statistics in Focus 2013“, des „Statistical Bulletin 2013 of the European Monitoring Centre for Drug and Drug Addiction (EMCDDA)“ und des „European School Survey Project on Alcohol and Other Drugs 2011 (ESPAD)“ vorgestellt. Siehe http://www.eucpn.org/download/?file=European%20Crime%20Prevention%20Monitor%203_Priorities%20In%20Crime%20Prevention%20Policies%20Across%20Europe.pdf&type=13
Im dritten „European Crime Prevention Monitor“ des European Crime Prevention Networks ECPN, Brüssel, wird auf einige Kriminalitätsfelder, die momentan von den Mitgliedsstaaten der EU priorisiert werden, fokussiert. Diese sind u.a. Eigentumskriminalität, Kriminalität gegen Personen, Gewaltkriminalität und Drogenmissbrauch. Außerdem werden auch Ergebnisse des „International Crime Victimization Survey of 2005 and 2010 (ICVS)“, der „Eurostat’s Statistics in Focus 2013“, des „Statistical Bulletin 2013 of the European Monitoring Centre for Drug and Drug Addiction (EMCDDA)“ und des „European School Survey Project on Alcohol and Other Drugs 2011 (ESPAD)“ vorgestellt. Siehe http://www.eucpn.org/download/?file=European%20Crime%20Prevention%20Monitor%203_Priorities%20In%20Crime%20Prevention%20Policies%20Across%20Europe.pdf&type=13
8) Predictive Policing und dessen Rolle im Strafprozess
Unter „predictive policing“ versteht man nicht (nur), wann und wo die nächste Straftat begangen wird, sondern es hilft, Ziele polizeilichen Arbeitens zu identifizieren, wie Interventionen aussehen können, die entweder Kriminalität verhindern oder begangene Straftaten aufklären können. Durch Förderung des National Institute of Justice, USA, konnte jetzt ein „practical guide for departments interested in using predictive policing“ herausgegeben werden, in dem die viel versprechendsten sowohl technischen Werkzeuge als auch taktischen Annäherungen für prädiktive Polizeiarbeit dargestellt werden. Siehe unter http://www.rand.org/pubs/research_reports/RR233.html, auch als Filmbeitrag http://www.youtube.com/watch?v=HU6qx0qNgG0&feature=youtube_gdata
Unter „predictive policing“ versteht man nicht (nur), wann und wo die nächste Straftat begangen wird, sondern es hilft, Ziele polizeilichen Arbeitens zu identifizieren, wie Interventionen aussehen können, die entweder Kriminalität verhindern oder begangene Straftaten aufklären können. Durch Förderung des National Institute of Justice, USA, konnte jetzt ein „practical guide for departments interested in using predictive policing“ herausgegeben werden, in dem die viel versprechendsten sowohl technischen Werkzeuge als auch taktischen Annäherungen für prädiktive Polizeiarbeit dargestellt werden. Siehe unter http://www.rand.org/pubs/research_reports/RR233.html, auch als Filmbeitrag http://www.youtube.com/watch?v=HU6qx0qNgG0&feature=youtube_gdata
9) Einblicke in „Forensic Science“
Die Forensic Science Initiative an der West Virginia University bietet mit seinem Progamm „Continuing Education for forensic Professionals“ ein breites Kurssystem in den Forensic Sciences, die als webinar – online-Kurssystem aufgestellt sind, zum Beispiel einen Kurs „Fingerprint – Fundamentals for the legal professional“, oder „Everything you did (or didn’t) want to know about forensic DNA-Analysis“. Weitere Infos unter http://fsi.research.wvu.edu/
Die Forensic Science Initiative an der West Virginia University bietet mit seinem Progamm „Continuing Education for forensic Professionals“ ein breites Kurssystem in den Forensic Sciences, die als webinar – online-Kurssystem aufgestellt sind, zum Beispiel einen Kurs „Fingerprint – Fundamentals for the legal professional“, oder „Everything you did (or didn’t) want to know about forensic DNA-Analysis“. Weitere Infos unter http://fsi.research.wvu.edu/
10) Global Drug Survey gestartet
Eine Umfrage „Global Drug Survey 2014“ hat Adam Winstock vom King’s College London jetzt gestartet. Mit der Umfrage möchte er konkrete Informationen sammeln und an die Hand geben, die helfen, „Drogenkonsum so sicher wie möglich zu gestalten und das Wohlbefinden so gut es geht zu schützen“. Die Umfrage soll ein genaueres Bild von Konsumenten, ihren Vorlieben und Ängsten sowie ihren positiven und negativen Erfahrungen mit verschiedenen Drogen zeichnen. Die Ergebnisse sollen unter anderem zeigen, welche Konsummuster sich bewährt oder besonders geschadet haben. Andererseits wollen die Forscher mit der Umfrage herausfinden, wie sich Gesetze und Verbote auf Konsumverhalten auswirken. Näheres findet sich hier, auch der direkte Link zur Umfrage http://www.zeit.de/wissen/gesundheit/2013-11/drogenkonsum-umfrage-global-drug-survey
Eine Umfrage „Global Drug Survey 2014“ hat Adam Winstock vom King’s College London jetzt gestartet. Mit der Umfrage möchte er konkrete Informationen sammeln und an die Hand geben, die helfen, „Drogenkonsum so sicher wie möglich zu gestalten und das Wohlbefinden so gut es geht zu schützen“. Die Umfrage soll ein genaueres Bild von Konsumenten, ihren Vorlieben und Ängsten sowie ihren positiven und negativen Erfahrungen mit verschiedenen Drogen zeichnen. Die Ergebnisse sollen unter anderem zeigen, welche Konsummuster sich bewährt oder besonders geschadet haben. Andererseits wollen die Forscher mit der Umfrage herausfinden, wie sich Gesetze und Verbote auf Konsumverhalten auswirken. Näheres findet sich hier, auch der direkte Link zur Umfrage http://www.zeit.de/wissen/gesundheit/2013-11/drogenkonsum-umfrage-global-drug-survey
11) Preventing Violence - weltweit
Weltweit verlieren jedes Jahr annähernd 1,5 Millionen Menschen ihre Leben durch Gewaltanwendung. Die World Health Organisation WHO erarbeitet mit ihrem Department of Violence and Injury Prevention and Disability ständig und weltweit Programme der Gewaltprävention. Gerade neu erschienen ist der Report „Preventing violence: Evaluating outcomes of parenting programmes“, in dem die Evaluierung von Kindererziehungs- und Erziehungstrainingsprogrammen hinsichtlich Gewaltprävention vorgestellt wird. Dabei zeigt sich, dass auch für Niedrig- und mittlere Lohnländer mehr Datenmaterial benötigt wird, das nur durch strikt designte und evaluierte Programme gewonnen werden kann. Die Implementierung von „parenting programmes“ in diesen Ländern wird als wichtig angesehen, die gerade dort vorhandene Familiengewalt zu minimieren. Der Report kann eingesehen werden unter http://apps.who.int/iris/bitstream/10665/85994/1/9789241505956_eng.pdf, die umfassende Darstellung „Violence Prevention – the evidence“ unter http://apps.who.int/iris/bitstream/10665/77936/1/9789241500845_eng.pdf, die „10 facts on Violence Prevention“ unter http://www.who.int/features/factfiles/violence/violence_facts/en/index.html, die allgemeine Darstellung des Departments of Violence and Injury Prevention unter http://www.who.int/violence_injury_prevention/en/index.html
Weltweit verlieren jedes Jahr annähernd 1,5 Millionen Menschen ihre Leben durch Gewaltanwendung. Die World Health Organisation WHO erarbeitet mit ihrem Department of Violence and Injury Prevention and Disability ständig und weltweit Programme der Gewaltprävention. Gerade neu erschienen ist der Report „Preventing violence: Evaluating outcomes of parenting programmes“, in dem die Evaluierung von Kindererziehungs- und Erziehungstrainingsprogrammen hinsichtlich Gewaltprävention vorgestellt wird. Dabei zeigt sich, dass auch für Niedrig- und mittlere Lohnländer mehr Datenmaterial benötigt wird, das nur durch strikt designte und evaluierte Programme gewonnen werden kann. Die Implementierung von „parenting programmes“ in diesen Ländern wird als wichtig angesehen, die gerade dort vorhandene Familiengewalt zu minimieren. Der Report kann eingesehen werden unter http://apps.who.int/iris/bitstream/10665/85994/1/9789241505956_eng.pdf, die umfassende Darstellung „Violence Prevention – the evidence“ unter http://apps.who.int/iris/bitstream/10665/77936/1/9789241500845_eng.pdf, die „10 facts on Violence Prevention“ unter http://www.who.int/features/factfiles/violence/violence_facts/en/index.html, die allgemeine Darstellung des Departments of Violence and Injury Prevention unter http://www.who.int/violence_injury_prevention/en/index.html
12) Masterstudiengang „Kriminologie und Gewaltforschung“ in Regensburg
Die Universität Regensburg bietet unter der Leitung von Henning Ernst Müller vom Lehrstuhl für Strafrecht, Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzugsrecht einen nicht-konsekutiven Vollzeitstudiengang (vier Semester, Präsenz, 120 CP) „Kriminologie und Gewaltforschung“ an. Der interdisziplinär angelegte Studiengang ist ohne Zulassungsbeschränkung für Absolventen eines ersten geistes-, sozial- oder naturwissenschaftlichen Studiums offen. Praxiserfahrung wird nicht erwartet. Der Studiengang ist Bestandteil des regulären Studienangebots der Universität, außerordentliche Studiengebühren werden nicht erhoben. Weiteres siehe unter http://www.uni-regensburg.de/rechtswissenschaft/strafrecht/mueller/kriminologie-gewaltforschung/index.html
Die Universität Regensburg bietet unter der Leitung von Henning Ernst Müller vom Lehrstuhl für Strafrecht, Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzugsrecht einen nicht-konsekutiven Vollzeitstudiengang (vier Semester, Präsenz, 120 CP) „Kriminologie und Gewaltforschung“ an. Der interdisziplinär angelegte Studiengang ist ohne Zulassungsbeschränkung für Absolventen eines ersten geistes-, sozial- oder naturwissenschaftlichen Studiums offen. Praxiserfahrung wird nicht erwartet. Der Studiengang ist Bestandteil des regulären Studienangebots der Universität, außerordentliche Studiengebühren werden nicht erhoben. Weiteres siehe unter http://www.uni-regensburg.de/rechtswissenschaft/strafrecht/mueller/kriminologie-gewaltforschung/index.html
13) Wenn Frauen Verbrecher lieben – Buchtipp von Pieke Biermann
Elisabeth Pfister: Wenn Frauen Verbrecher lieben, Christoph Links Verlag, Berlin 2013, 240 S. Es ist der klassische Boulevard-Kick: Wenn mal wieder eine Frau einen Schwerverbrecher hinter Gittern heiratet. Meistens werden die Frauen dann als irgendwie gestört und pervers charakterisiert. Die Journalistin Elisabeth Pfister hat eine ausführliche Recherche auf diesem noch recht unerforschten Feld der weiblichen Verbrecher-Faszination gestartet. Sie hat einige dieser Frauen aufgespürt und lässt sie in ihren eigenen Worten erzählen. Sie hat Männergefängnisse besucht und psychiatrische Gutachter befragt. Ihr Fazit: Frauen, die Verbrecher lieben, sind keine gestörten Exotinnen. Mehr unter http://www.deutschlandradiokultur.de/sachbuch-einen-moerder-zum-ehemann.950.de.html?dram:article_id=269064, Beitrag hören http://www.deutschlandradio.de/audios.260.de.html?drau:broadcast_id=273&drau:page=1&drau:audio_id=234464&drau:play=1
Elisabeth Pfister: Wenn Frauen Verbrecher lieben, Christoph Links Verlag, Berlin 2013, 240 S. Es ist der klassische Boulevard-Kick: Wenn mal wieder eine Frau einen Schwerverbrecher hinter Gittern heiratet. Meistens werden die Frauen dann als irgendwie gestört und pervers charakterisiert. Die Journalistin Elisabeth Pfister hat eine ausführliche Recherche auf diesem noch recht unerforschten Feld der weiblichen Verbrecher-Faszination gestartet. Sie hat einige dieser Frauen aufgespürt und lässt sie in ihren eigenen Worten erzählen. Sie hat Männergefängnisse besucht und psychiatrische Gutachter befragt. Ihr Fazit: Frauen, die Verbrecher lieben, sind keine gestörten Exotinnen. Mehr unter http://www.deutschlandradiokultur.de/sachbuch-einen-moerder-zum-ehemann.950.de.html?dram:article_id=269064, Beitrag hören http://www.deutschlandradio.de/audios.260.de.html?drau:broadcast_id=273&drau:page=1&drau:audio_id=234464&drau:play=1
14) Rassistische Diskriminierung und rechte Gewalt
Im Sammelband „Rassistische Diskriminierung und rechte Gewalt“, herausgegeben von Opferperspektive e.V., erschien auch ein Beitrag der Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt KOP. In diesem Beitrag „Das ist normal – Mechanismen des institutionellen Rassismus in polizeilicher Praxis“ geht es darum, wie Polizeibeamte auf ihrer Suche nach Straftätern bzw. in Umsetzung ihres Auftrags, Kriminalität aufzudecken und zu bekämpfen, einen Verdacht entwickeln, der von den Opfern als rassistisch diskriminierend empfunden wird. Damit soll gezeigt werden, in wieweit diese Verdachtsschöpfung institutionell organisiert ist. Abschließend wird anhand der Arbeit der KOP eine Möglichkeit zur Intervention gegen rassistische Polizeipraxis vorgestellt. Weiteres zum Sammelband http://www.kop-berlin.de/beitrag/kop-beitrag-in-sammelband-rassistische-diskriminierung-und-rechte-gewalt-erschienen, der Beitrag der Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt ist hier insgesamt zu finden http://www.kop-berlin.de/files/documents/KOP-Beitrag_in_Opferperspektive_2013.pdf
Im Sammelband „Rassistische Diskriminierung und rechte Gewalt“, herausgegeben von Opferperspektive e.V., erschien auch ein Beitrag der Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt KOP. In diesem Beitrag „Das ist normal – Mechanismen des institutionellen Rassismus in polizeilicher Praxis“ geht es darum, wie Polizeibeamte auf ihrer Suche nach Straftätern bzw. in Umsetzung ihres Auftrags, Kriminalität aufzudecken und zu bekämpfen, einen Verdacht entwickeln, der von den Opfern als rassistisch diskriminierend empfunden wird. Damit soll gezeigt werden, in wieweit diese Verdachtsschöpfung institutionell organisiert ist. Abschließend wird anhand der Arbeit der KOP eine Möglichkeit zur Intervention gegen rassistische Polizeipraxis vorgestellt. Weiteres zum Sammelband http://www.kop-berlin.de/beitrag/kop-beitrag-in-sammelband-rassistische-diskriminierung-und-rechte-gewalt-erschienen, der Beitrag der Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt ist hier insgesamt zu finden http://www.kop-berlin.de/files/documents/KOP-Beitrag_in_Opferperspektive_2013.pdf
15) Spaces of the Poor – Buchbesprechung von Thomas Feltes
Noch gibt es offiziell keine Slums in Deutschland, aber das Phänomen „urban poor“ kennen wir sehr wohl. Mit den Räumen, in denen diese „städtischen Armen“ leben, beschäftigt sich zunehmend auch die Kriminologie und stellt Übereinstimmungen in verschiedenen Formen von Benachteiligungen bei diesen Menschen fest. Der Schlüssel zur Thematik: „In unseren Städten leben – meist in bestimmten, geografisch genau benennbaren Gebieten – Menschen, die in vielfacher Hinsicht sozial benachteiligt sind, manchmal auch tatsächlich ‚am Rande der Gesellschaft’, meist aber in abgehängten, innerstädtischen Bereichen, in denen sowohl die architektonische Entwicklung, als auch die Pflege der Häuser mehr oder weniger aufgegeben wurde.“ Thomas Feltes Fazit: Das Buch werfe die Frage auf, wie wir mit solchen Gebieten und vor allem mit den Menschen, die dort wohnen, umgehen sollen bzw. müssen, um mittel- bis langfristig den „Frieden in den Städten“ zu wahren. Gesamte Buchbesprechung unter http://www.polizei-newsletter.de/books/2013_Spaces_of_the_Poor_Feltes.pdf
Noch gibt es offiziell keine Slums in Deutschland, aber das Phänomen „urban poor“ kennen wir sehr wohl. Mit den Räumen, in denen diese „städtischen Armen“ leben, beschäftigt sich zunehmend auch die Kriminologie und stellt Übereinstimmungen in verschiedenen Formen von Benachteiligungen bei diesen Menschen fest. Der Schlüssel zur Thematik: „In unseren Städten leben – meist in bestimmten, geografisch genau benennbaren Gebieten – Menschen, die in vielfacher Hinsicht sozial benachteiligt sind, manchmal auch tatsächlich ‚am Rande der Gesellschaft’, meist aber in abgehängten, innerstädtischen Bereichen, in denen sowohl die architektonische Entwicklung, als auch die Pflege der Häuser mehr oder weniger aufgegeben wurde.“ Thomas Feltes Fazit: Das Buch werfe die Frage auf, wie wir mit solchen Gebieten und vor allem mit den Menschen, die dort wohnen, umgehen sollen bzw. müssen, um mittel- bis langfristig den „Frieden in den Städten“ zu wahren. Gesamte Buchbesprechung unter http://www.polizei-newsletter.de/books/2013_Spaces_of_the_Poor_Feltes.pdf