Polizei : Newsletter Nr. 302, Dezember 2025
1) Die Funktion der Police and Crime Commissioners (PCC) in England und Wales soll nach Ablauf der Wahlperiode 2028 eingestellt werden
2) „PeRiskoP“ – Konzept der Polizei NRW zur Früherkennung von und zum Umgang mit Personen mit Risikopotenzial
3) Strafverteidigung auf dem KI-Prüfstand
4) Forensische Linguistik als kriminalistische Methodik zur Identifizierung von Straftätern, z. B. in Kindermissbrauchs-Dark Web-Foren
5) Zum wiederholten Mal: Dokumentation polizeilicher Maßnahmen durch Bürger (in Bild und Ton) kann nicht pauschal verboten werden
6) „Soziale Mobilität“ in Deutschland signifikant gesunken
7) Präventionsmaßnahmen gegen digitale Hasskriminalität – Neuer Best-Practice-Wegweiser veröffentlicht
8) Experimentelle Studie: Welchen Einfluss üben Datenanalysten durch visuelle Präsentation des Kriminalitätsgeschehen auf kriminalstrategische und -taktische Entscheidungen der Polizeiführung aus?
9) Die (deutsche) Polizei als Gegenstand jüngerer empirischer Studien
10) Rückgang der Jugendkriminalität im Längsschnitt aus internationaler Perspektive – Nachweise und Erklärungen
11) Strafprozess- und Polizeirecht: Die „Allgegenwart digitaler Beweismittel und ihre Heimtücken“
12) Police Misconduct Forum - BSC Policing Network gründet das „Police Misconduct Forum” als Interessengruppe mit internationaler Vernetzung – Auftaktseminare
13) Cybercrime – Empirische ätiologische Befunde
14) Europol veröffentlicht ein Positionspapier zur Prävention des Phänomens „Caller ID-Spoofing“
15) Präventions- und Interventionsansätze bei Cybergrooming. Ein narratives Review
1) Die Funktion der Police and Crime Commissioners (PCC) in England und Wales soll nach Ablauf der Wahlperiode 2028 eingestellt werden
Die 37 PCC in England und Wales sind direkt gewählte Damen und Herren, die auf lokaler Ebene die Interessen der Öffentlichkeit in Fragen des notwendigen und angemessenen Polizeieinsatzes (Policing) vertreten sollen und u. a. in Fragen des Budgets und der lokal erforderlichen Polizeistrategie / Schwerpunktsetzung als Brücke zwischen Polizeibehörde und Öffentlichkeit verantwortlich mitberaten. Sie sind zudem Mitentscheider bei der Ernennung / Demission des lokal verantwortlichen Chief Constable. Das Einsparpotential soll zu einem großen Teil in Personal und Ausstattung der Polizei investiert werden. Die Funktion der PCC ist nicht zu verwechseln mit der Einrichtung der „Independent Police Complaints Commission“ (IPCC). Diese Maßnahme als Beschluss der englischen Regierung wird in Fachkreisen kontrovers diskutiert - https://t1p.de/yg5je
Die 37 PCC in England und Wales sind direkt gewählte Damen und Herren, die auf lokaler Ebene die Interessen der Öffentlichkeit in Fragen des notwendigen und angemessenen Polizeieinsatzes (Policing) vertreten sollen und u. a. in Fragen des Budgets und der lokal erforderlichen Polizeistrategie / Schwerpunktsetzung als Brücke zwischen Polizeibehörde und Öffentlichkeit verantwortlich mitberaten. Sie sind zudem Mitentscheider bei der Ernennung / Demission des lokal verantwortlichen Chief Constable. Das Einsparpotential soll zu einem großen Teil in Personal und Ausstattung der Polizei investiert werden. Die Funktion der PCC ist nicht zu verwechseln mit der Einrichtung der „Independent Police Complaints Commission“ (IPCC). Diese Maßnahme als Beschluss der englischen Regierung wird in Fachkreisen kontrovers diskutiert - https://t1p.de/yg5je
2) „PeRiskoP“ – Konzept der Polizei NRW zur Früherkennung von und zum Umgang mit Personen mit Risikopotenzial
Seit 2021, zunächst in drei Kreispolizeibehörden Nordrhein-Westfalens als Pilotprojekt, inzwischen in allen 47 Kreispolizeibehörden in NRW implementiert, wird das evidenzbasierte kriminalprognostische Bedrohungsmanagement in multidisziplinären Teams praktiziert. Ziel ist es, bei Bedarf frühzeitig Institutionen übergreifende personenorientierte risikominimierende Maßnahmen zu prüfen und in der Folge insbesondere auch das psychosoziale Helfersystem in geeigneter Weise zur Stabilisierung Betroffener zu aktivieren. Derart zielgerichtetes und personenorientiertes kriminalpräventives Handeln auf wissenschaftlicher Grundlage als Bedrohungsmanagement ist eine verhältnismäßig junge (sicherheitsbehördliche) Disziplin, eröffnet im Einzelfall neues deeskalatives Potenzial, stößt aber in bestimmten Konstellationen an natürliche und rechtstatsächliche Grenzen, wie die Autoren des Werkstattberichts aus dem LKA Düsseldorf in einem aktuellen Beitrag für das Magazin Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie darlegen - https://t1p.de/wiipo
Seit 2021, zunächst in drei Kreispolizeibehörden Nordrhein-Westfalens als Pilotprojekt, inzwischen in allen 47 Kreispolizeibehörden in NRW implementiert, wird das evidenzbasierte kriminalprognostische Bedrohungsmanagement in multidisziplinären Teams praktiziert. Ziel ist es, bei Bedarf frühzeitig Institutionen übergreifende personenorientierte risikominimierende Maßnahmen zu prüfen und in der Folge insbesondere auch das psychosoziale Helfersystem in geeigneter Weise zur Stabilisierung Betroffener zu aktivieren. Derart zielgerichtetes und personenorientiertes kriminalpräventives Handeln auf wissenschaftlicher Grundlage als Bedrohungsmanagement ist eine verhältnismäßig junge (sicherheitsbehördliche) Disziplin, eröffnet im Einzelfall neues deeskalatives Potenzial, stößt aber in bestimmten Konstellationen an natürliche und rechtstatsächliche Grenzen, wie die Autoren des Werkstattberichts aus dem LKA Düsseldorf in einem aktuellen Beitrag für das Magazin Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie darlegen - https://t1p.de/wiipo
3) Strafverteidigung auf dem KI-Prüfstand
Strafverfolgungsbehörden haben das Potenzial von KI-basierten Anwendungen entdeckt und planen derzeit die Nutzung der sich hierdurch bietenden Möglichkeiten innerhalb der Grenzen der europäischen KI-Verordnung zusehends intensiver. Zum Teil sind derartige Tools, etwa zur Erkennung von gefälschten Identitätspapieren, bereits im Einsatz. Insofern die abschließende Bewertung der Ergebnisse vor der strafjustiziellen Verwendung Spezialisten überlassen bleibt, die auch die dem Auswerteprozess zugrundeliegende automatisierten Mechanismen bei ihrer Evaluation nachvollziehbar einbeziehen, ist diese Entwicklung zunächst wertneutral. Kommt es im Ermittlungs- und Hauptverfahren jedoch zu einer einseitigen Kräfteverschiebung, weil Strafverteidigung in ihren Möglichkeiten als Korrektiv in einer durch KI veränderten Strafverfolgung mangels Expertise oder Unklarheit hinsichtlich der technischen Funktionsweise der verwendeten Tools benachteiligt wird, entstehen bedenkenswerte Komplikationen, die ein lesenswerter Gastbeitrag bei LTO aufgreift, bspw. die Frage, ob und inwieweit KI-erzeugte, musterbasiert auf Wahrscheinlichkeiten aufbauende Ergebnisse, algorithmische Verzerrungen etc. mit der strafprozessualen Wahrheit und dem Fair-Trial-Grundsatz vereinbar sind oder ob es ggf. neue, u. U. legislativ ergänzte Checks and Balances braucht. Das gilt umso mehr, als nicht selten ein Ungleichgewicht bei der KI-Kompetenz zwischen Sicherheitsbehörden und Verteidigung herrscht - https://t1p.de/e6yt1
Strafverfolgungsbehörden haben das Potenzial von KI-basierten Anwendungen entdeckt und planen derzeit die Nutzung der sich hierdurch bietenden Möglichkeiten innerhalb der Grenzen der europäischen KI-Verordnung zusehends intensiver. Zum Teil sind derartige Tools, etwa zur Erkennung von gefälschten Identitätspapieren, bereits im Einsatz. Insofern die abschließende Bewertung der Ergebnisse vor der strafjustiziellen Verwendung Spezialisten überlassen bleibt, die auch die dem Auswerteprozess zugrundeliegende automatisierten Mechanismen bei ihrer Evaluation nachvollziehbar einbeziehen, ist diese Entwicklung zunächst wertneutral. Kommt es im Ermittlungs- und Hauptverfahren jedoch zu einer einseitigen Kräfteverschiebung, weil Strafverteidigung in ihren Möglichkeiten als Korrektiv in einer durch KI veränderten Strafverfolgung mangels Expertise oder Unklarheit hinsichtlich der technischen Funktionsweise der verwendeten Tools benachteiligt wird, entstehen bedenkenswerte Komplikationen, die ein lesenswerter Gastbeitrag bei LTO aufgreift, bspw. die Frage, ob und inwieweit KI-erzeugte, musterbasiert auf Wahrscheinlichkeiten aufbauende Ergebnisse, algorithmische Verzerrungen etc. mit der strafprozessualen Wahrheit und dem Fair-Trial-Grundsatz vereinbar sind oder ob es ggf. neue, u. U. legislativ ergänzte Checks and Balances braucht. Das gilt umso mehr, als nicht selten ein Ungleichgewicht bei der KI-Kompetenz zwischen Sicherheitsbehörden und Verteidigung herrscht - https://t1p.de/e6yt1
4) Forensische Linguistik als kriminalistische Methodik zur Identifizierung von Straftätern, z. B. in Kindermissbrauchs-Dark Web-Foren
Sicherheitsbehörden klagen nicht selten, dass analoge kriminalistische Methodik im digitalen Kriminalitätsattraktionsraum an Grenzen stößt und fordern zusätzliche Ermittlungsinstrumente. Im Zuge von kreativ, methodisch vielgestaltig geführten Ermittlungen stellt sich jedoch immer wieder heraus, dass forensisch anerkannte (analoge) wissenschaftliche Methoden bei der Ermittlung von Tatverdächtigen hilfreich sein können. Hierzu gehört auch die Forensische Linguistik, deren ermittlungsunterstützender Einsatz zu kriminaltaktischen Ansatzpunkten für Anschlussermittlungen führen kann. Der Beitrag reflektiert auf den linguistischen Mustervergleich auffälliger / ungewöhnlicher Semantik / Syntax und den Verwendungskontext ungewöhnlicher Floskeln etc. in Dark Web-Foren, die sich bspw. auf personalisierten bzw. zuordenbaren Clear-Web-Sites spiegeln. Wie die Ermittlungspraxis immer wieder beweist, fühlen sich Straftäter im anonymisierten digitalen Raum (zu) sicher, werden unvorsichtig und liefern oftmals unbewusst Hinweise, die mit herkömmlicher kriminalistischer Methodik gut verwertbare Anknüpfungshinweise für Erfolg versprechende Ermittlungen bieten, auch wenn diese oftmals zeit- und ressourcenintensiv sind. Bei dem im Beitrag zugrundeliegenden Phänomen ist dieser zusätzliche Aufwand jedoch in jedem Fall gerechtfertigt - https://t1p.de/p1uux
Sicherheitsbehörden klagen nicht selten, dass analoge kriminalistische Methodik im digitalen Kriminalitätsattraktionsraum an Grenzen stößt und fordern zusätzliche Ermittlungsinstrumente. Im Zuge von kreativ, methodisch vielgestaltig geführten Ermittlungen stellt sich jedoch immer wieder heraus, dass forensisch anerkannte (analoge) wissenschaftliche Methoden bei der Ermittlung von Tatverdächtigen hilfreich sein können. Hierzu gehört auch die Forensische Linguistik, deren ermittlungsunterstützender Einsatz zu kriminaltaktischen Ansatzpunkten für Anschlussermittlungen führen kann. Der Beitrag reflektiert auf den linguistischen Mustervergleich auffälliger / ungewöhnlicher Semantik / Syntax und den Verwendungskontext ungewöhnlicher Floskeln etc. in Dark Web-Foren, die sich bspw. auf personalisierten bzw. zuordenbaren Clear-Web-Sites spiegeln. Wie die Ermittlungspraxis immer wieder beweist, fühlen sich Straftäter im anonymisierten digitalen Raum (zu) sicher, werden unvorsichtig und liefern oftmals unbewusst Hinweise, die mit herkömmlicher kriminalistischer Methodik gut verwertbare Anknüpfungshinweise für Erfolg versprechende Ermittlungen bieten, auch wenn diese oftmals zeit- und ressourcenintensiv sind. Bei dem im Beitrag zugrundeliegenden Phänomen ist dieser zusätzliche Aufwand jedoch in jedem Fall gerechtfertigt - https://t1p.de/p1uux
5) Zum wiederholten Mal: Dokumentation polizeilicher Maßnahmen durch Bürger (in Bild und Ton) kann nicht pauschal verboten werden
Das VG Berlin 1 K 334/23 vom 23.09.2025) setzt sich in der im November veröffentlichten Entscheidung sehr detailliert mit der materiellen straf-, kunsturheber- bzw. datenschutzrechtlichen Rechtslage, Rechtfertigungsgründen, polizeirechtlichen Einschreitschwellen und der in dieser Frage ergangenen obergerichtlichen Rechtsprechung auseinander. Da sich die vom Kläger mit Fortsetzungsfeststellungsklage angegriffene Grundverfügung als rechtswidrig erwies, ging damit auch die Rechtswidrigkeit der an diese anknüpfenden Vollstreckungsmaßnahmen (Unmittelbarer Zwang durch einfache körperliche Gewalt) einher - https://t1p.de/4p961
Das VG Berlin 1 K 334/23 vom 23.09.2025) setzt sich in der im November veröffentlichten Entscheidung sehr detailliert mit der materiellen straf-, kunsturheber- bzw. datenschutzrechtlichen Rechtslage, Rechtfertigungsgründen, polizeirechtlichen Einschreitschwellen und der in dieser Frage ergangenen obergerichtlichen Rechtsprechung auseinander. Da sich die vom Kläger mit Fortsetzungsfeststellungsklage angegriffene Grundverfügung als rechtswidrig erwies, ging damit auch die Rechtswidrigkeit der an diese anknüpfenden Vollstreckungsmaßnahmen (Unmittelbarer Zwang durch einfache körperliche Gewalt) einher - https://t1p.de/4p961
6) „Soziale Mobilität“ in Deutschland signifikant gesunken
In Deutschland sanken die sozialen Aufstiegschancen in den vergangenen Jahren signifikant. Das ist das Ergebnis einer Studie des Ifo-Instituts für Wirtschaftsforschung in München, für die Forscher die Einkommensdaten von Eltern und ihren Kindern der Geburtenjahrgänge um 1980 ausgewertet haben. Der Einfluss des elterlichen Einkommens auf den beruflichen Erfolg der Kinder hat sich innerhalb von nur einer Generation verdoppelt. Dies sei eine „toxische Mischung für die Chancengleichheit“, so die Forscher. Ein zentrales Versprechen der sozialen Marktwirtschaft lautet, dass es nahezu jeder durch Fleiß, Talent und Leistung zu etwas bringen kann. Ist der Aufstieg aus eigener Kraft für immer weniger Menschen möglich, besteht die Gefahr, dass sich die soziale Kluft vertieft und der gesellschaftliche Zusammenhalt schwindet. Neben der gesellschaftspolitischen und sozialwissenschaftlichen Bedeutung hat dieser Umstand auch kriminalwissenschaftliche Relevanz und bedarf der weiteren Beobachtung - https://t1p.de/2rweu
In Deutschland sanken die sozialen Aufstiegschancen in den vergangenen Jahren signifikant. Das ist das Ergebnis einer Studie des Ifo-Instituts für Wirtschaftsforschung in München, für die Forscher die Einkommensdaten von Eltern und ihren Kindern der Geburtenjahrgänge um 1980 ausgewertet haben. Der Einfluss des elterlichen Einkommens auf den beruflichen Erfolg der Kinder hat sich innerhalb von nur einer Generation verdoppelt. Dies sei eine „toxische Mischung für die Chancengleichheit“, so die Forscher. Ein zentrales Versprechen der sozialen Marktwirtschaft lautet, dass es nahezu jeder durch Fleiß, Talent und Leistung zu etwas bringen kann. Ist der Aufstieg aus eigener Kraft für immer weniger Menschen möglich, besteht die Gefahr, dass sich die soziale Kluft vertieft und der gesellschaftliche Zusammenhalt schwindet. Neben der gesellschaftspolitischen und sozialwissenschaftlichen Bedeutung hat dieser Umstand auch kriminalwissenschaftliche Relevanz und bedarf der weiteren Beobachtung - https://t1p.de/2rweu
7) Präventionsmaßnahmen gegen digitale Hasskriminalität – Neuer Best-Practice-Wegweiser veröffentlicht
Nach den beunruhigenden Ergebnissen der phänomenologischen Replikationsstudie der Universität Leipzig (Elisa Hoven) aus dem Jahr 2022 haben Beleidigungen, Drohungen und Hassrede im Internet im Hellfeld nochmals signifikant zugenommen. Neben der konsequenten Strafverfolgung sind präventive Maßnahmen gegen dieses gesellschaftlich disruptive Phänomen wichtig. Neben einigen Erfolg versprechenden zivilgesellschaftlichen Initiativen, die sich dieser Problematik angenommen haben, hat jüngst die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) gemeinsam mit dem Bayerischen Bündnis für Toleranz und dem Bayerischen Staatsministerium für Justiz einen für Betroffene und kriminalwissenschaftlich Interessierte gleichermaßen informativen „Best-Practice-Wegweiser gegen digitale Hasskriminalität“ herausgegeben - https://t1p.de/58w31
Nach den beunruhigenden Ergebnissen der phänomenologischen Replikationsstudie der Universität Leipzig (Elisa Hoven) aus dem Jahr 2022 haben Beleidigungen, Drohungen und Hassrede im Internet im Hellfeld nochmals signifikant zugenommen. Neben der konsequenten Strafverfolgung sind präventive Maßnahmen gegen dieses gesellschaftlich disruptive Phänomen wichtig. Neben einigen Erfolg versprechenden zivilgesellschaftlichen Initiativen, die sich dieser Problematik angenommen haben, hat jüngst die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) gemeinsam mit dem Bayerischen Bündnis für Toleranz und dem Bayerischen Staatsministerium für Justiz einen für Betroffene und kriminalwissenschaftlich Interessierte gleichermaßen informativen „Best-Practice-Wegweiser gegen digitale Hasskriminalität“ herausgegeben - https://t1p.de/58w31
8) Experimentelle Studie: Welchen Einfluss üben Datenanalysten durch visuelle Präsentation des Kriminalitätsgeschehen auf kriminalstrategische und -taktische Entscheidungen der Polizeiführung aus?
In der experimentellen Studie wurden einer stattlichen Anzahl von polizeilichen Einsatzleitern (n = 1.195) nach dem Zufallsprinzip unterschiedliche, die regionale Kriminalitätslage visualisierende Charts vorgelegt und deren jeweiliger Einfluss auf Einsatzentscheidungen beobachtet und ausgewertet. Einige der verwendeten visuellen Hilfsmittel zeitigten signifikant stärkere Effekte auf die Entscheidungen der Einsatzverantwortlichen als andere. Der Beitrag ist anlässlich der steigenden Bedeutung der strategischen und taktischen Kriminalitätsanalyse und sicherheitsbehördlicher Intelligence-Arbeit interessant - https://t1p.de/fgbo5
In der experimentellen Studie wurden einer stattlichen Anzahl von polizeilichen Einsatzleitern (n = 1.195) nach dem Zufallsprinzip unterschiedliche, die regionale Kriminalitätslage visualisierende Charts vorgelegt und deren jeweiliger Einfluss auf Einsatzentscheidungen beobachtet und ausgewertet. Einige der verwendeten visuellen Hilfsmittel zeitigten signifikant stärkere Effekte auf die Entscheidungen der Einsatzverantwortlichen als andere. Der Beitrag ist anlässlich der steigenden Bedeutung der strategischen und taktischen Kriminalitätsanalyse und sicherheitsbehördlicher Intelligence-Arbeit interessant - https://t1p.de/fgbo5
9) Die (deutsche) Polizei als Gegenstand jüngerer empirischer Studien
Die Polizei als (bewaffneter) Arm des Staates zur Durchsetzung des staatlichen Gewaltmonopols in einem demokratischen Rechtsstaat ist völlig zurecht Gegenstand intensiver öffentlicher Kontrolle. Eine Organisation, die unter bestimmten Voraussetzungen im Einzelfall - legislativ gerechtfertigt - massiv in individuelle Rechtspositionen eingreifen darf, muss sich, ihre Strategie und Handlungsmuster, fortlaufend öffentlich diskursiv darlegen. Dazu gehört auch die Bereitschaft, polizeikritische empirische Forschungsvorhaben zu unterstützen, Forschungszugänge zu ermöglichen, sich den Ergebnissen zu stellen und zu diesen konstruktiv Stellung zu beziehen. Das Netzwerk Surveillance Studies präsentiert aus diesem breiten und nicht durchgängig publiken sicherheitsbehördlichen Forschungskontext eine Auswahl jüngerer Studien zur, für und über die Polizei in Deutschland - https://t1p.de/y248r
Die Polizei als (bewaffneter) Arm des Staates zur Durchsetzung des staatlichen Gewaltmonopols in einem demokratischen Rechtsstaat ist völlig zurecht Gegenstand intensiver öffentlicher Kontrolle. Eine Organisation, die unter bestimmten Voraussetzungen im Einzelfall - legislativ gerechtfertigt - massiv in individuelle Rechtspositionen eingreifen darf, muss sich, ihre Strategie und Handlungsmuster, fortlaufend öffentlich diskursiv darlegen. Dazu gehört auch die Bereitschaft, polizeikritische empirische Forschungsvorhaben zu unterstützen, Forschungszugänge zu ermöglichen, sich den Ergebnissen zu stellen und zu diesen konstruktiv Stellung zu beziehen. Das Netzwerk Surveillance Studies präsentiert aus diesem breiten und nicht durchgängig publiken sicherheitsbehördlichen Forschungskontext eine Auswahl jüngerer Studien zur, für und über die Polizei in Deutschland - https://t1p.de/y248r
10) Rückgang der Jugendkriminalität im Längsschnitt aus internationaler Perspektive – Nachweise und Erklärungen
Oberwittler und Svensson, die die bisherige empirische Forschung zum Thema Jugendkriminalität im Hell- und Dunkelfeld zusammengefasst und ausgewertet haben, stellen fest, dass die Jugendkriminalität in zahlreichen Industrienationen seit den 1990er Jahren deutlich zurückgegangen ist. Der Trend zeigt sich allerdings nicht über alle Deliktsgruppen hinweg homogen, bspw. im Unterschied zwischen Eigentums- (starker Rückgang) und Gewaltkriminalität. Zudem verringerte sich der ehemals deutliche Geschlechterunterschied der Kriminalitätsrate bei Jungen und Mädchen signifikant zulasten der Mädchen. Neuere Daten lassen allerdings darauf schließen, dass der Trend stagniert oder sich vorsichtig umkehrt. Allerdings sei ein abschließendes Bild auf Grundlage der Daten der letzten drei bis fünf Jahre noch nicht möglich, so die Forscher. Zugleich wirft die Meta-Studie auch einen Blick auf die Ursachen dieser Entwicklung mit interessanten Schlussfolgerungen auf Grundlage der veränderten Lebensbedingungen und der Einstellung der Zielgruppe - https://t1p.de/1p6g0
Oberwittler und Svensson, die die bisherige empirische Forschung zum Thema Jugendkriminalität im Hell- und Dunkelfeld zusammengefasst und ausgewertet haben, stellen fest, dass die Jugendkriminalität in zahlreichen Industrienationen seit den 1990er Jahren deutlich zurückgegangen ist. Der Trend zeigt sich allerdings nicht über alle Deliktsgruppen hinweg homogen, bspw. im Unterschied zwischen Eigentums- (starker Rückgang) und Gewaltkriminalität. Zudem verringerte sich der ehemals deutliche Geschlechterunterschied der Kriminalitätsrate bei Jungen und Mädchen signifikant zulasten der Mädchen. Neuere Daten lassen allerdings darauf schließen, dass der Trend stagniert oder sich vorsichtig umkehrt. Allerdings sei ein abschließendes Bild auf Grundlage der Daten der letzten drei bis fünf Jahre noch nicht möglich, so die Forscher. Zugleich wirft die Meta-Studie auch einen Blick auf die Ursachen dieser Entwicklung mit interessanten Schlussfolgerungen auf Grundlage der veränderten Lebensbedingungen und der Einstellung der Zielgruppe - https://t1p.de/1p6g0
11) Strafprozess- und Polizeirecht: Die „Allgegenwart digitaler Beweismittel und ihre Heimtücken“
Der lesenswerte gleichnamige Kurzbeitrag ist zugleich eine Mahnung an alle Prozessbeteiligten, insbesondere aber für die Strafverfolgungsbehörden, dass die Allgegenwart digitaler Spuren für die Strafverfolgungsbehörden einerseits eine vielgestaltige Beweisführung ermöglicht und damit häufig deren Arbeit erleichtert, damit aber andererseits auch tendenziell verführend wirken kann, z. B. wenn sie mit überschießendem Ermittlungswillen auch tatbestandsfremde und damit für das konkrete Ermittlungsverfahren irrelevante Daten erhebt, sichtet und unnötigerweise (wenn überhaupt zeitgerecht) einer richterlichen Beschlagnahmeentscheidung zugänglich macht. Beispielhaft wird nachgewiesen, dass insbesondere der Zeitraum zwischen Durchsuchung und anschließender Sichtung (§ 110 StPO) und notwendiger Beschlagnahme oder Herausgabe irrelevanter Daten viel zu groß ist, wenn die Beschlagnahmeentscheidung im Einzelfall selbst nach Anklageerhebung und Zulassung überhaupt ergangen ist - https://t1p.de/qgo4m
Der lesenswerte gleichnamige Kurzbeitrag ist zugleich eine Mahnung an alle Prozessbeteiligten, insbesondere aber für die Strafverfolgungsbehörden, dass die Allgegenwart digitaler Spuren für die Strafverfolgungsbehörden einerseits eine vielgestaltige Beweisführung ermöglicht und damit häufig deren Arbeit erleichtert, damit aber andererseits auch tendenziell verführend wirken kann, z. B. wenn sie mit überschießendem Ermittlungswillen auch tatbestandsfremde und damit für das konkrete Ermittlungsverfahren irrelevante Daten erhebt, sichtet und unnötigerweise (wenn überhaupt zeitgerecht) einer richterlichen Beschlagnahmeentscheidung zugänglich macht. Beispielhaft wird nachgewiesen, dass insbesondere der Zeitraum zwischen Durchsuchung und anschließender Sichtung (§ 110 StPO) und notwendiger Beschlagnahme oder Herausgabe irrelevanter Daten viel zu groß ist, wenn die Beschlagnahmeentscheidung im Einzelfall selbst nach Anklageerhebung und Zulassung überhaupt ergangen ist - https://t1p.de/qgo4m
12) Police Misconduct Forum - BSC Policing Network gründet das „Police Misconduct Forum” als Interessengruppe mit internationaler Vernetzung – Auftaktseminare
Für die Teilnahme an den Online- bzw. hybrid geplanten Seminaren für Forschende, Praktiker sowie Kriminalpolitiker ist ausdrücklich keine Mitgliedschaft im BSC Policing Network oder der British Society of Criminology erforderlich - https://t1p.de/2psb5
11. Dezember 2025, 13.30 – 15.00 Uhr: „The role of training and technology in promoting good conduct in policing”
29. April 2026, 14.00 – 17 Uhr: “Corruption and powerful perpetrators”
Für die Teilnahme an den Online- bzw. hybrid geplanten Seminaren für Forschende, Praktiker sowie Kriminalpolitiker ist ausdrücklich keine Mitgliedschaft im BSC Policing Network oder der British Society of Criminology erforderlich - https://t1p.de/2psb5
11. Dezember 2025, 13.30 – 15.00 Uhr: „The role of training and technology in promoting good conduct in policing”
29. April 2026, 14.00 – 17 Uhr: “Corruption and powerful perpetrators”
13) Cybercrime – Empirische ätiologische Befunde
Trotz der verhältnismäßig niedrigen Aufklärungsquote von Cybercrime-Delikten und einem mutmaßlich enormen (absoluten und relativen) Dunkelfeld gibt es nach wie vor nur sehr wenig empirisch fundierte Forschungsergebnisse zur Übertragbarkeit gängiger analoger Kriminalitätserklärungstheorien in den digitalen Raum, zur Täter-Opfer-Beziehung und zur Motivlage von Tatverdächtigen. In einer qualitativen Studie (n = 1.240) mit Jugendlichen / Heranwachsenden in den Niederlanden wird am Beispiel der Phänomene missbräuchlicher Passwort-Verwendung, DoS/DDoS-Angriffe, Hacking und Website-Defacement die musterbasierte Übertragbarkeit von Kontroll- (insbesondere Selbstkontrolle) und (sozialen) Lerntheorien in die virtuelle Sphäre geprüft. Die Autoren betonen abschließend, dass komplexe Cybercrime-Delikte bspw. nicht hinreichend anhand der General Theory of Crime erklärt werden können - https://t1p.de/waaa2
Trotz der verhältnismäßig niedrigen Aufklärungsquote von Cybercrime-Delikten und einem mutmaßlich enormen (absoluten und relativen) Dunkelfeld gibt es nach wie vor nur sehr wenig empirisch fundierte Forschungsergebnisse zur Übertragbarkeit gängiger analoger Kriminalitätserklärungstheorien in den digitalen Raum, zur Täter-Opfer-Beziehung und zur Motivlage von Tatverdächtigen. In einer qualitativen Studie (n = 1.240) mit Jugendlichen / Heranwachsenden in den Niederlanden wird am Beispiel der Phänomene missbräuchlicher Passwort-Verwendung, DoS/DDoS-Angriffe, Hacking und Website-Defacement die musterbasierte Übertragbarkeit von Kontroll- (insbesondere Selbstkontrolle) und (sozialen) Lerntheorien in die virtuelle Sphäre geprüft. Die Autoren betonen abschließend, dass komplexe Cybercrime-Delikte bspw. nicht hinreichend anhand der General Theory of Crime erklärt werden können - https://t1p.de/waaa2
14) Europol veröffentlicht ein Positionspapier zur Prävention des Phänomens „Caller ID-Spoofing“
Europol fordert angesichts der wachsenden Bedeutung dieses Phänomens als Anbahnung für Online-Betrug, Social Engineering Scams und viele andere kriminelle Aktivitäten eine koordinierte europäische Antwort. Die Agentur identifiziert hierbei drei Handlungsprioritäten: Die EU-weite Harmonisierung technischer Standards, den Ausbau grenzüberschreitender Kooperation und einen verbesserten Informationsaustausch zwischen Strafverfolgungsbehörden, Regulierungsagenturen und der Industrie und die Angleichung verschiedener nationaler regulatorischer Vorschriften und das Promoting erprobter Abwehrmaßnahmen - https://t1p.de/hinbr
Europol fordert angesichts der wachsenden Bedeutung dieses Phänomens als Anbahnung für Online-Betrug, Social Engineering Scams und viele andere kriminelle Aktivitäten eine koordinierte europäische Antwort. Die Agentur identifiziert hierbei drei Handlungsprioritäten: Die EU-weite Harmonisierung technischer Standards, den Ausbau grenzüberschreitender Kooperation und einen verbesserten Informationsaustausch zwischen Strafverfolgungsbehörden, Regulierungsagenturen und der Industrie und die Angleichung verschiedener nationaler regulatorischer Vorschriften und das Promoting erprobter Abwehrmaßnahmen - https://t1p.de/hinbr
15) Präventions- und Interventionsansätze bei Cybergrooming. Ein narratives Review
Der Forschungsbedarf zu (Erfolg versprechenden) täter- und opferbezogenen Präventions- und Interventionsmaßnahmen ist bei diesem Phänomen nach wie vor hoch. Der Beitrag wertet 18 relevante Publikationen aus den Jahren 2007 – 2024 in einem Review aus, ordnet die untersuchten Maßnahmen den verschiedenen Ebenen der Kriminalprävention zu und identifiziert weitere Forschungsansätze - https://t1p.de/17gaa
Der Forschungsbedarf zu (Erfolg versprechenden) täter- und opferbezogenen Präventions- und Interventionsmaßnahmen ist bei diesem Phänomen nach wie vor hoch. Der Beitrag wertet 18 relevante Publikationen aus den Jahren 2007 – 2024 in einem Review aus, ordnet die untersuchten Maßnahmen den verschiedenen Ebenen der Kriminalprävention zu und identifiziert weitere Forschungsansätze - https://t1p.de/17gaa