Polizei : Newsletter Nr. 304, Februar 2026

 1)   Blackbox „Palantir“
 2)   Rechtliche Zulässigkeit des Trainierens und Testens von KI-Systemen für Strafverfolgung und Gefahrenabwehr mit Echtzeitdaten
 3)   Telekommunikationsüberwachung am Scheideweg
 4)   Mehr oder weniger Antisemitismus in unserer Gesellschaft?
 5)   Kriminologische Befunde auf Grundlage der Auswertung von Ermittlungsakten zur sogenannten „Terrorgramszene“
 6)   Alltagsdiskriminierung untergräbt Vertrauen in die Polizei
 7)   Plädoyer für eine evidenzbasierte Quellenauswahl in polizeibezogenen Fachzeitschriften
 8)   Universitäres Projekt: „Cold Case Lab Köln“ am Lehrstuhl von Frau Prof. Dr. Anja Schiemann geht in die zweite Runde
 9)   Seelsorge in der Lebenswelt der Polizei
10)  Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union
11)  Polizeiliches Gefahrenabwehrrecht: Standardermächtigungen zur Drohnenabwehr über polizeirechtliche Generalklausel hinaus
12)  Anordnung einer Haar- statt Harnprobe zur Abstinenzkontrolle im Rahmen führungsaufsichtlicher (§ 68b Abs. 1 Nr. 10 StGB) bzw. Weisungen im Rahmen einer Strafaussetzung zur Bewährung (§ 56c Abs. 3 StGB)
13)  Medikamente gegen Kriminalität?
14)  Buchempfehlungen / Rezensionen:
15)  Veranstaltungshinweise
 
1) Blackbox „Palantir“
Die polizeirechtlich in einigen Bundesländern geregelte „Automatisierte Datenanalyse“ wird jüngst zunehmend intensiver öffentlich kontrovers diskutiert. Das liegt u. a. auch daran, dass Teile der deutschen Polizei (z. B. Hessen, NRW, Bayern) hierzu die Software „Gotham“ des amerikanischen Softwarekonzerns „Palantir“ unter verschiedenen Arbeitsbezeichnungen („HessenData“, „DAR“, „VeRA“) nutzen. Sowohl zu den polizeirechtlichen Befugnisgrundlagen als auch insbesondere zur Verwendung der Software des o. g. Konzerns entspannt sich ein kritischer öffentlicher Diskurs (lesenswert hierzu jüngst Martini/Botta, Polizeiliche Datenanalyse mittels KI, in DÖV 2025, S. 1033), der sich u. a. juristisch in Form einiger z. T. bereits abgeschlossener Verfassungsbeschwerden zum Bundesverfassungsgericht entfaltet. Der Chaos Computer Club hat auf seiner Plattform ein sehenswertes Video (57 min.) eines Ende 2025 gehaltenen Vortrags von Constanze Kurz (Sprecherin des CCC) und Franziska Görlitz (Juristin bei der GFF) zu diesem Thema zur Verfügung gestellt, in welchem die Thematik umfassend, unter Einbeziehung aller wesentlichen Argumente, kritisch kommentiert wird - https://ogy.de/b0f6 . Wer noch tiefer in der Thematik „schürfen“ will, dem sei der weiter unten in der Rubrik Buchempfehlungen / Rezensionen vorgestellte Sammelband empfohlen.
 
 
2) Rechtliche Zulässigkeit des Trainierens und Testens von KI-Systemen für Strafverfolgung und Gefahrenabwehr mit Echtzeitdaten
In der Gesamtschau komplementär im Themenbereich „automatisierte Datenanalyse“ ist im Rahmen der Implementierung derartiger Softwaresystemlösungen die Trainingsphase datenschutzrechtlich äußerst relevant. Aufgrund der Komplexität werden hierzu wohl regelmäßig Echtdaten verwendet, da bei der Verwendung anonymisierter / pseudonymisierter Daten wesentliche Details verloren gehen. In einem lesenswerten Beitrag in der Zeitschrift für das Gesamte Sicherheitsrecht (GSZ 2025 (8), Heft 6, S. 272) entwickeln Kühne, Golla und Schäfer auf Grundlage einschlägiger einschränkender rechtlicher Vorgaben sowohl Überlegungen de lege ferenda (KI-VO) als auch - darauf aufbauend - Gedanken zu einem ersten Entwurf bei der Implementierung derartiger Systeme ggf. hilfreicher Leitlinien - https://t1p.de/ffwxh
 
 
3) Telekommunikationsüberwachung am Scheideweg
In der aktuellen Ausgabe der (im 2. Jahrgang hrsg., relativ neuen) „Zeitschrift für Cyberstrafrecht“ beschäftigt sich ein Forscherteam vor dem Hintergrund der aktuellen kontrovers geführten Diskussion zur „Chatkontrolle“ mit der Frage, ob und ggf. wie man auch für den Fall verschlüsselter Kommunikation die Mitwirkungspflichten der beteiligten technischen Akteure sinnvoll regulieren kann - https://ogy.de/i6yu
 
 
4) Mehr oder weniger Antisemitismus in unserer Gesellschaft?
Der Beitrag geht der Frage nach, wie es möglich ist, dass Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen seit mehreren Jahren eine steigende Zahl antisemitischer Vorfälle vermelden, aber eine Bestandsaufnahme repräsentativer bundesweiter Bevölkerungsumfragen, die den Zeitraum von 2002 bis 2023 umfasst, im deutlichen Kontrast dazu eine Konstanz der Verhältnisse, im Langzeitvergleich gar eine Abnahme antisemitischer Einstellungen zeigt. Als eine mögliche Ursache hierfür wird angeführt, dass Handlungen als antisemitisch klassifiziert werden, obwohl dies weder der Motivation oder Intention des „Täters“ entspricht. Der Autor spricht sich daher für eine differenziertere Erfassung der Taten aus - https://ogy.de/pzmm
 
 
5) Kriminologische Befunde auf Grundlage der Auswertung von Ermittlungsakten zur sogenannten „Terrorgramszene“
Das Landeskriminalamt Baden-Württemberg hat in Kooperation mit den Generalstaatsanwaltschaften Stuttgart und München erstmals eine umfassende kriminologische (Hellfeld-)Studie auf Grundlage von Ermittlungsakten zur sogenannten „Terrorgramszene“ vorgelegt. Der Begriff umfasst ein vor allem digital via Telegram formiertes, jugendlich geprägtes, gewaltgeneigtes neofaschistisches Netzwerk, in welchem Anschläge und Amoktaten verherrlicht werden und mit dem Ziel der Störung der gesellschaftlichen Ordnung zur Nachahmung aufgerufen wird - https://t1p.de/blrmj
 
 
6) Alltagsdiskriminierung untergräbt Vertrauen in die Polizei
Eine kürzlich im Journal Ethnic and Racial Studies von Forschern der Universität Bamberg auf Grundlage von Daten des DeZIM.panel veröffentlichte Studie verweist auf eine interessante, weiter untersuchungsbedürftige Korrelation zwischen alltäglichen Diskriminierungserfahrungen (ohne direkten Kontakt zur Polizei) und das Absinken des allgemeinen Vertrauens in die Polizei. Offenbar wird das Vertrauen in die Polizei nicht nur im direkten Kontakt entschieden. Der Effekt rassistischer Diskriminierungserfahrungen im Allgemeinen reicht über die Polizei hinaus und betrifft offenbar auch das Vertrauen in andere staatliche Institutionen - https://t1p.de/z6yc6
 
 
7) Plädoyer für eine evidenzbasierte Quellenauswahl in polizeibezogenen Fachzeitschriften
Die Autoren, beide aktive Polizeibeamte, kritisieren in einem interessanten Beitrag beispielhaft die Quellenauswahl von Beiträgen in polizeilichen Fachzeitschriften und plädieren für eine evidenzbasierte, rechtsstaatlich fundierte Publikationskultur. Eine sorgfältige, wissenschaftlich fundierte und exakt zitierte Quellenauswahl sei schon deshalb erforderlich, da Polizeibedienstete berufsrelevante Informationen überwiegend aus von Kolleginnen und Kollegen verfassten Inhalten beziehen. Bei der unkritischen Verwendung von Belegen bestehe die latente Gefahr der Deutungsverschiebung und des selektiven Framings - https://t1p.de/sergp
 
 
8) Universitäres Projekt: „Cold Case Lab Köln“ am Lehrstuhl von Frau Prof. Dr. Anja Schiemann geht in die zweite Runde
Das erste zivil-universitäre Projekt in diesem Kontext orientiert sich am US-amerikanischen Modell universitärer Law Units und verbindet in idealer Weise Straf- und Strafprozessrecht interdisziplinär mit operativ-analytischen kriminalwissenschaftlichen Disziplinen, z. B. der Kriminologie, Kriminalistik, Rechtsmedizin, Psychologie etc. Es steht damit in der Tradition einer ganzheitlich orientierten „Gesamten Strafrechtswissenschaft“ im Sinne des disziplinären Namensgebers Franz von Liszt. Den Studierenden werden auf Vorschlag der Staatsanwaltschaft bzw. der Polizei Köln lokale Cold Cases vorgestellt und gemeinsam lege artis analysiert. Im ersten Durchlauf sei dabei noch kein durchgreifender Erfolg gelungen, wohl aber hätten sich neue Denkansätze für die Ermittlungsbehörden ergeben - https://ogy.de/3iot
 
 
9) Seelsorge in der Lebenswelt der Polizei
Mehr als 100 Seelsorgerinnen und Seelsorger sind konfessionsübergreifend bundesweit für die Länderpolizeien und die Bundespolizei im Dienst. Sie stärken den Beamtinnen und Beamten seelsorgerisch den Rücken, begleiten diese bei Bedarf bei der Überbringung von Todesnachrichten an Hinterbliebene und helfen – neben den inzwischen bundesweit in erwähnenswerter Vielfalt vorhandenen psychosozialen polizeiinternen Hilfen – bei der Bewältigung von Traumata aufgrund dienstlicher Erfahrungen und im Rahmen von Kriseninterventionsteams. Kirchliche Seelsorge für die Polizei gibt es seit mehr als 100 Jahren, insofern ist sie aus dem polizeilichen Alltag nicht mehr wegzudenken. Vertreter der Bundesarbeitsgemeinschaft der katholischen Polizeiseelsorge haben nun ihr Selbstverständnis in diesem Kontext in dem Positionspapier „unabhängig – vertraulich – professionell: Seelsorge in der Lebenswelt der Polizei“ neu kalibriert und an aktuelle Herausforderungen angepasst - https://t1p.de/usoob
 
 
10) Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union
Der Deutsche Bundestag hat die entsprechende EU-RiLi 2023/977 am 15.01.2025 endlich in deutsches Recht umgesetzt. Die Neuregelungen sehen u. a. eine „Zentrale Anlaufstelle zum europäischen Informationsaustausch“ beim Bundeskriminalamt, neu geregelt in § 77 Abs. 9 BKAG und § 33b Bundespolizeigesetz, vor. Nach Inkrafttreten der Neuregelungen können „nationale Erkenntnisse schnell, zuverlässig und nach gemeinsamen Standards an andere Staaten übermittelt oder von anderen Staaten bezogen werden“ - https://t1p.de/crohu
 
 
11) Polizeiliches Gefahrenabwehrrecht: Standardermächtigungen zur Drohnenabwehr über polizeirechtliche Generalklausel hinaus
Das Thema ist nach der erheblichen Anzahl jüngerer Drohnensichtungen (gem. Lagebild BKA allein in 2025 mehr als 1.000) über oder in der Nähe von Einrichtungen kritischer Infrastruktur anhaltend in der kriminal-, verteidigungs- und gesellschaftspolitischen Diskussion. Die zuständigkeits- und befugnisrechtliche Situation ist jedoch trotz Gründung einer bundesweiten Koordinierungsstelle (GDAZ Berlin) im Januar 2026 nach wie vor föderal „verworren“. Der Bund und die allermeisten Bundesländer stützen Eingriffsmaßnahmen noch auf die polizeirechtliche Generalklausel, was aus Gründen der Bestimmtheit und Wesentlichkeit des Eingriffs überdacht werden muss. Derzeit regeln nur drei Bundesländer in ihren Polizeigesetzen eine Standardbefugnis zur robusten Drohnenabwehr: Hessen (§ 15e HSOG – seit Dezember 2024), Rheinland-Pfalz (§ 9b POG – seit Februar 2025) und jüngst Bayern (Art. 29a PAG – in Kraft seit 31.12.2025) – vgl. Bayern, GVBl. 2025, S. 635 - https://ogy.de/ux24
 
 
12) Anordnung einer Haar- statt Harnprobe zur Abstinenzkontrolle im Rahmen führungsaufsichtlicher (§ 68b Abs. 1 Nr. 10 StGB) bzw. Weisungen im Rahmen einer Strafaussetzung zur Bewährung (§ 56c Abs. 3 StGB)
Diese Anordnung stellt keinen körperlichen Eingriff dar und kann daher auch ohne Einwilligung des Verurteilten angeordnet werden (Beschluss OLG Braunschweig, 1 Ws 254/25) - https://t1p.de/h4b9d
 
 
13) Medikamente gegen Kriminalität?
Aktuell gibt es in den USA eine Diskussion darüber, ob die staatliche Gesundheitsfürsorge Medicaid die Kosten für den Zugang zu sog. GLP-1-Präparaten übernehmen sollte. Bei der Kosten-Nutzen-Analyse werden die Vorteile einer besseren Gesundheit mit den hohen Kosten verglichen. Ein großer potenzieller Vorteil eines breiten Zugangs zu GLP-1-Präparaten sollen niedrigere Kriminalitätsraten sein, was aber nie unter den potenziellen Vorteilen aufgeführt wird. Die Mechanismen, durch die GLP-1-Medikamente (auch die sog. „Abnehmspritze“ enthält diesen Wirkstoff) die belohnungsbezogenen Gehirnkreisläufe modulieren und die Gesundheit verbessern, darunter ein geringerer Substanzkonsum, eine geringere Impulsivität und eine erhöhte Stabilität, sollen zu einem Rückgang der Kriminalität führten - https://ogy.de/klaq
 
 
14) Buchempfehlungen / Rezensionen:
„Big Data und KI bei der Polizei – Das Palantir-Urteil in der interdisziplinären Diskussion“ Die Projektgruppe „Big Data und KI im Bereich der deutschen Sicherheitsbehörden“ (KISib) unter dem Dach des „Zentrums für verantwortungsbewusste Digitalisierung“ stellt ihre Ergebnisse open access in einem hochinteressanten, zur interdisziplinären Vertiefung der Inhalte des weiter oben gelisteten Video-Tagungsbeitrags hervorragend geeigneten Sammelband, hrsg. im Campus-Verlag, zur Verfügung - https://t1p.de/mih3g
 
Gewaltprävention und Eigensicherung im Polizeieinsatz Rudi Heimann und Jürgen Fritzsche haben einen lesenswerten, inhaltsreichen, empirisch fundierten und praxisorientierten interdisziplinären Ratgeber zur Risikoerkennung, Konfliktbeherrschung und Gewaltprävention im Polizeieinsatz im Boorberg-Verlag veröffentlicht, der – so die Autoren – keinen Ersatz für polizeiinterne Richtlinien (wie z. B. den Leitfaden 371 – VS NfD) bzw. gezieltes polizeiliches Kommunikations- und Einsatztraining darstellen soll, aber das „Warum hinter dem Wie“ illustriert. - https://t1p.de/pmzbx
 
 
15) Veranstaltungshinweise
Das Zentrum für Kriminologische Forschung Sachsen (ZKFS) veranstaltet regelmäßige Forschungskolloquien. Am 09.02.2026, ab 16.30, bietet Prof. Dr. Rüdiger Wulf dort einen Vortrag unter dem Leitthema „Internationale Kommunikation kriminologischen Wissens, insbesondere Translational Criminology“ an. Der Vortrag erläutert Idee und Ziele eines laufenden Forschungsprojekts sowie einer Publikation in Vorbereitung hierzu. Es handelt sich um eine hybride Veranstaltung, die Teilnahme ist vor Ort (Chemnitz) oder online via Zoom möglich. Da die Plätze vor Ort begrenzt sind, ist eine Anmeldung per Mail (an info@zkfs.de) erforderlich (bis spätestens 08.02.2026).