Polizei : Newsletter Nr. 305, März 2026
1) Massiver Ausbau der biometrischen Gesichtserkennung bei der Polizei in England und Wales
2) Emotionale Intelligenz und Prioritäten bei Polizeivorgesetzten
3) Radikalisierung im Schweizer Polizeiwesen
4) Public Security Tech Briefing - Robotik in der Polizeiarbeit
5) Jugendkriminalität in Deutschland – Befunde zu Ausmaß, Entwicklung und Ursachen
6) Erstmals mehr als eine Million offene Strafverfahren
7) Studie zur psychiatrisch-psychotherapeutischen Versorgungssituation von Inhaftierten
8) Baden-Württemberg: Kabinettsausschuss „Entschlossen gegen Hass und Hetze“ zieht nach fünf Jahren Bilanz
9) Wie lange beeinflusst Cannabiskonsum die Fahrtauglichkeit?
10) Neues CrimeLab an der Universität Zürich
11) Szenario basierter Blick in die Cyberkriminalität von übermorgen
12) Forschungsprojekt „Don`t knock me out“ zum Thema K.O.-Tropfen präsentiert erste Zwischenergebnisse
13) Würdigung von David P. Farrington
14) Das Völkerrecht in der Krise
15) Rezension: Die Polizei in der offenen Gesellschaft. Zum polizeilichen Umgang mit Vielfalt und Diversität
16) Rezension: Gewaltprävention und Eigensicherung im Polizeieinsatz
17) Veranstaltungen
1) Massiver Ausbau der biometrischen Gesichtserkennung bei der Polizei in England und Wales
Das britische Innenministerium will weitere 40 Mio. Pfund in den Ausbau der biometrischen Gesichtserkennung durch die Polizei investieren. Bislang können bereits alle 43 Polizeibehörden im UK die biometrische Technik retrograd, etwa zur Identifizierung von Verdächtigen in gespeicherten Aufnahmen anwenden. Derzeit können allerdings nur 13 diese Tools zur Live-Gesichtserkennung an öffentlichen Orten anwenden. Hierzu wird landesweit die Kapazität von bislang zehn mobilen Videoüberwachungsanlagen, die in Kleinbussen verbaut sind, auf insgesamt 50 erhöht. Zwei Polizeibehörden projektieren derzeit zudem eine mobile Gesichtserkennungs-App, mit der bei Personenkontrollen vor Ort der / die Aufgenommene unmittelbar mit einer polizeilichen Watchlist abgeglichen werden kann. Obwohl die Erkennungstechnik zunehmend akkurater arbeitet, ist die „Besorgnis“ der Bevölkerung gegenüber dem Ausbau seit 2020 nicht gewachsen, wie das Home Office aktuell nach einer zwölfwöchigen öffentlichen Konsultationsphase konstatiert - https://t1p.de/o45rl
Das britische Innenministerium will weitere 40 Mio. Pfund in den Ausbau der biometrischen Gesichtserkennung durch die Polizei investieren. Bislang können bereits alle 43 Polizeibehörden im UK die biometrische Technik retrograd, etwa zur Identifizierung von Verdächtigen in gespeicherten Aufnahmen anwenden. Derzeit können allerdings nur 13 diese Tools zur Live-Gesichtserkennung an öffentlichen Orten anwenden. Hierzu wird landesweit die Kapazität von bislang zehn mobilen Videoüberwachungsanlagen, die in Kleinbussen verbaut sind, auf insgesamt 50 erhöht. Zwei Polizeibehörden projektieren derzeit zudem eine mobile Gesichtserkennungs-App, mit der bei Personenkontrollen vor Ort der / die Aufgenommene unmittelbar mit einer polizeilichen Watchlist abgeglichen werden kann. Obwohl die Erkennungstechnik zunehmend akkurater arbeitet, ist die „Besorgnis“ der Bevölkerung gegenüber dem Ausbau seit 2020 nicht gewachsen, wie das Home Office aktuell nach einer zwölfwöchigen öffentlichen Konsultationsphase konstatiert - https://t1p.de/o45rl
2) Emotionale Intelligenz und Prioritäten bei Polizeivorgesetzten
Eine Studie in den USA untersuchte die kulturellen Orientierungen von Polizeivorgesetzten anhand der Prioritäten, die sie verschiedenen Aspekten der Polizeiarbeit beimessen, darunter Strafverfolgung, Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, bürgernahe Polizeiarbeit und Verfahrensgerechtigkeit. Alle Beamten hatten die FBI Academy besucht. Es wurden fünf verschiedene Gruppen identifiziert: Neue Traditionalisten, Friedenswächter, Fachleute fr Recht und Ordnung, auf Verfahrensgerechtigkeit Ausgerichtete und Zurückhaltende. Die emotionale Intelligenz (EI) der Vorgesetzten war ein wichtiger Prädiktor, wobei eine höhere EI mit ausgewogeneren, positiveren Orientierungen verbunden war. Die Studie hebt die Vorteile der Einbeziehung der EI in die Forschung über Polizeivorgesetzte hervor - https://t1p.de/gmdv9
Eine Studie in den USA untersuchte die kulturellen Orientierungen von Polizeivorgesetzten anhand der Prioritäten, die sie verschiedenen Aspekten der Polizeiarbeit beimessen, darunter Strafverfolgung, Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, bürgernahe Polizeiarbeit und Verfahrensgerechtigkeit. Alle Beamten hatten die FBI Academy besucht. Es wurden fünf verschiedene Gruppen identifiziert: Neue Traditionalisten, Friedenswächter, Fachleute fr Recht und Ordnung, auf Verfahrensgerechtigkeit Ausgerichtete und Zurückhaltende. Die emotionale Intelligenz (EI) der Vorgesetzten war ein wichtiger Prädiktor, wobei eine höhere EI mit ausgewogeneren, positiveren Orientierungen verbunden war. Die Studie hebt die Vorteile der Einbeziehung der EI in die Forschung über Polizeivorgesetzte hervor - https://t1p.de/gmdv9
3) Radikalisierung im Schweizer Polizeiwesen
In der Schweiz wurden Leitungspersonen in der Polizei nach Erkennung, Handhabung und Vorbeugung von Radikalisierung innerhalb ihrer Behörden befragt. Der Beitrag stellt die Ergebnisse dar und thematisiert die institutionelle Handhabung von Radikalisierungsphänomenen im Polizeibereich. Das Ausmaß oder das Risiko von Radikalisierung im Polizeibereich wird als eher klein beschrieben und es zeigten sich keine regionalen Unterschiede - https://t1p.de/df8jo
In der Schweiz wurden Leitungspersonen in der Polizei nach Erkennung, Handhabung und Vorbeugung von Radikalisierung innerhalb ihrer Behörden befragt. Der Beitrag stellt die Ergebnisse dar und thematisiert die institutionelle Handhabung von Radikalisierungsphänomenen im Polizeibereich. Das Ausmaß oder das Risiko von Radikalisierung im Polizeibereich wird als eher klein beschrieben und es zeigten sich keine regionalen Unterschiede - https://t1p.de/df8jo
4) Public Security Tech Briefing - Robotik in der Polizeiarbeit
Polizeiarbeit befindet sich in einem tiefgreifenden Transformationsprozess. Neue Bedrohungslagen, komplexere Einsatzszenarien und der zunehmende Fachkräftemangel treffen auf rasante technologische Entwicklungen, vor allem in den Bereichen Robotik und Künstliche Intelligenz. Neue Tools, Anwendungen und robotische Devices können Polizeiarbeit sicherer und effizienter gestalten, vorausgesetzt Technik, Organisation (nicht nur der Test- und Trainingsinfrastruktur) und Regulierung (Rechtsrahmen) werden hierzu weiterentwickelt - https://t1p.de/vqnuf
Polizeiarbeit befindet sich in einem tiefgreifenden Transformationsprozess. Neue Bedrohungslagen, komplexere Einsatzszenarien und der zunehmende Fachkräftemangel treffen auf rasante technologische Entwicklungen, vor allem in den Bereichen Robotik und Künstliche Intelligenz. Neue Tools, Anwendungen und robotische Devices können Polizeiarbeit sicherer und effizienter gestalten, vorausgesetzt Technik, Organisation (nicht nur der Test- und Trainingsinfrastruktur) und Regulierung (Rechtsrahmen) werden hierzu weiterentwickelt - https://t1p.de/vqnuf
5) Jugendkriminalität in Deutschland – Befunde zu Ausmaß, Entwicklung und Ursachen
„Jugendkriminalität im Allgemeinen und Jugendgewalt im Besonderen stehen regelmäßig (auch aktuell wieder im Zusammenhang mit der Diskussion der „Strafmündigkeit“) im öffentlichen, politischen und medialen Interesse“. Umso wichtiger ist es, beständig mit aktuellen Lagebildern angereicherte (gesicherte) kriminologische Erkenntnisse zu diesem Phänomen „in brief“ zusammenzustellen und damit dazu beizutragen, die kriminalpolitische Diskussion zu versachlichen. Ein gleichwohl kurzes wie aussagekräftiges aktuelles Dossier, hrsg. unter der Rubrik „Innere Sicherheit“ auf der Website der Bundeszentrale für politische Bildung, erfasst alle wesentlichen kriminalwissenschaftlichen Forschungserkenntnisse zum Thema - https://t1p.de/yt9ke
„Jugendkriminalität im Allgemeinen und Jugendgewalt im Besonderen stehen regelmäßig (auch aktuell wieder im Zusammenhang mit der Diskussion der „Strafmündigkeit“) im öffentlichen, politischen und medialen Interesse“. Umso wichtiger ist es, beständig mit aktuellen Lagebildern angereicherte (gesicherte) kriminologische Erkenntnisse zu diesem Phänomen „in brief“ zusammenzustellen und damit dazu beizutragen, die kriminalpolitische Diskussion zu versachlichen. Ein gleichwohl kurzes wie aussagekräftiges aktuelles Dossier, hrsg. unter der Rubrik „Innere Sicherheit“ auf der Website der Bundeszentrale für politische Bildung, erfasst alle wesentlichen kriminalwissenschaftlichen Forschungserkenntnisse zum Thema - https://t1p.de/yt9ke
6) Erstmals mehr als eine Million offene Strafverfahren
Der Deutsche Richterbund beklagt eine Überlastung von Gerichten und Staatsanwaltschaften. Die Zahl offener Verfahren sei in den letzten fünf Jahren um annähernd 50 Prozent gestiegen. Das zeige das Ausmaß der Überlastung. Die aufgrund des Beschleunigungsgebotes gefährliche Folge sei u. a. die Entlassung von Tatverdächtigen schwerer Kapitalverbrechen aus der Untersuchungshaft. 2025 mussten bundesweit 50 Tatverdächtige wegen der Nichteinhaltung von Fristen aus der U-Haft entlassen werden - https://t1p.de/nsuli
Der Deutsche Richterbund beklagt eine Überlastung von Gerichten und Staatsanwaltschaften. Die Zahl offener Verfahren sei in den letzten fünf Jahren um annähernd 50 Prozent gestiegen. Das zeige das Ausmaß der Überlastung. Die aufgrund des Beschleunigungsgebotes gefährliche Folge sei u. a. die Entlassung von Tatverdächtigen schwerer Kapitalverbrechen aus der Untersuchungshaft. 2025 mussten bundesweit 50 Tatverdächtige wegen der Nichteinhaltung von Fristen aus der U-Haft entlassen werden - https://t1p.de/nsuli
7) Studie zur psychiatrisch-psychotherapeutischen Versorgungssituation von Inhaftierten
Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) hat im Frühjahr 2024 in 137 deutschen JVA eine Umfrage durchgeführt, um die psychiatrisch-psychotherapeutische Versorgungssituation bzw. die Ressourcen für Diagnostik und Therapie psychisch erkrankter StraftäterInnen in den JVA besser einschätzen zu können. Die bisherige Erkenntnislage war ungenügend, worauf u. a. die nationale Stelle für Verhütung von Folter in ihrem Jahresbericht 2024 (BT-Drs. 21/800 vom 07.07.2025) hingewiesen hatte. Die Studie bestätigt die anhaltende Mangellage: Etwa die Hälfte der an der Befragung teilnehmenden JVA berichteten über Probleme „bei der Anbahnung bzw. Initiierung einer (angezeigten) psychiatrischen Versorgung“, sodass tatsächlich nur die Hälfte der Probanden, bei welchen die „Indikation für eine Verlegung in eine vollstationäre psychiatrische Einrichtung“ bestand, tatsächlich in eine solche Einrichtung verlegt werden konnten - https://t1p.de/d4whg
Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) hat im Frühjahr 2024 in 137 deutschen JVA eine Umfrage durchgeführt, um die psychiatrisch-psychotherapeutische Versorgungssituation bzw. die Ressourcen für Diagnostik und Therapie psychisch erkrankter StraftäterInnen in den JVA besser einschätzen zu können. Die bisherige Erkenntnislage war ungenügend, worauf u. a. die nationale Stelle für Verhütung von Folter in ihrem Jahresbericht 2024 (BT-Drs. 21/800 vom 07.07.2025) hingewiesen hatte. Die Studie bestätigt die anhaltende Mangellage: Etwa die Hälfte der an der Befragung teilnehmenden JVA berichteten über Probleme „bei der Anbahnung bzw. Initiierung einer (angezeigten) psychiatrischen Versorgung“, sodass tatsächlich nur die Hälfte der Probanden, bei welchen die „Indikation für eine Verlegung in eine vollstationäre psychiatrische Einrichtung“ bestand, tatsächlich in eine solche Einrichtung verlegt werden konnten - https://t1p.de/d4whg
8) Baden-Württemberg: Kabinettsausschuss „Entschlossen gegen Hass und Hetze“ zieht nach fünf Jahren Bilanz
Hass, Hetze, anlasslose Anfeindungen, Fake News und Desinformation im analogen wie auch vor allem im digitalen Raum stellen den gesellschaftlichen Zusammenhalt im demokratischen Gemeinwesen auf die Probe. Der Bedarf einer entschlossenen und nachhaltigen Reaktion von Rechtsstaat und Zivilgesellschaft ist daher hoch. Beispielhaft für die zahlreichen Bemühungen im Bund und den Ländern wird in diesem Kontext auf den baden-württembergischen Kabinettsausschuss verwiesen. Seit seiner Gründung im November 2021 haben die Mitglieder insgesamt 46 Maßnahmen als Reaktion auf Antisemitismus, zum Schutz von Amts- und Mandatsträgern, im Kampf gegen Hass und Hetze im Netz, zur Verbesserung der Sicherheit von LSBTIQ*-Personen, gegen Gewalt an Schulen und zur Verbesserung des Opferschutzes auf den Weg gebracht. Mit einem Abschlussbericht zieht der Ausschuss nun Bilanz - https://t1p.de/3qbzi
Hass, Hetze, anlasslose Anfeindungen, Fake News und Desinformation im analogen wie auch vor allem im digitalen Raum stellen den gesellschaftlichen Zusammenhalt im demokratischen Gemeinwesen auf die Probe. Der Bedarf einer entschlossenen und nachhaltigen Reaktion von Rechtsstaat und Zivilgesellschaft ist daher hoch. Beispielhaft für die zahlreichen Bemühungen im Bund und den Ländern wird in diesem Kontext auf den baden-württembergischen Kabinettsausschuss verwiesen. Seit seiner Gründung im November 2021 haben die Mitglieder insgesamt 46 Maßnahmen als Reaktion auf Antisemitismus, zum Schutz von Amts- und Mandatsträgern, im Kampf gegen Hass und Hetze im Netz, zur Verbesserung der Sicherheit von LSBTIQ*-Personen, gegen Gewalt an Schulen und zur Verbesserung des Opferschutzes auf den Weg gebracht. Mit einem Abschlussbericht zieht der Ausschuss nun Bilanz - https://t1p.de/3qbzi
9) Wie lange beeinflusst Cannabiskonsum die Fahrtauglichkeit?
Französische Wissenschaftler haben mit einer kleinen Experimentalgruppe von Probanden (n=30, alle Führerscheininhaber, alle männlich im Alter 18 – 30 Jahre) im Fahrsimulator getestet, wie lange Cannabiskonsum die Fahrtauglichkeit beeinflusst und wann das Unfallrisiko am höchsten ist. Demnach stieg etwa eine Stunde nach dem Konsum die Unfallhäufigkeit und erreichte nach vier Stunden den Höhepunkt. Insgesamt konnte - anders als in bisherigen Studien – in Bezug auf das Unfallrisiko jedoch kein signifikanter Unterschied zwischen der Gruppe gelegentlicher und der Gruppe regelmäßiger Nutzer festgestellt werden. Ausgehend von den rechtlichen THC-Grenzwerten für die Teilnahme am Straßenverkehr war die Gruppe der regelmäßigen Nutzer jedoch signifikant später wieder „fahrtauglich“ - https://t1p.de/ztleb
Französische Wissenschaftler haben mit einer kleinen Experimentalgruppe von Probanden (n=30, alle Führerscheininhaber, alle männlich im Alter 18 – 30 Jahre) im Fahrsimulator getestet, wie lange Cannabiskonsum die Fahrtauglichkeit beeinflusst und wann das Unfallrisiko am höchsten ist. Demnach stieg etwa eine Stunde nach dem Konsum die Unfallhäufigkeit und erreichte nach vier Stunden den Höhepunkt. Insgesamt konnte - anders als in bisherigen Studien – in Bezug auf das Unfallrisiko jedoch kein signifikanter Unterschied zwischen der Gruppe gelegentlicher und der Gruppe regelmäßiger Nutzer festgestellt werden. Ausgehend von den rechtlichen THC-Grenzwerten für die Teilnahme am Straßenverkehr war die Gruppe der regelmäßigen Nutzer jedoch signifikant später wieder „fahrtauglich“ - https://t1p.de/ztleb
10) Neues CrimeLab an der Universität Zürich
An der Universität Zürich wird ein fakultätsübergreifendes, transdisziplinäres Zentrum für Kriminalitätsforschung aufgebaut. Außerdem ist die Zusammenarbeit mit außeruniversitären Einrichtungen und Institutionen geplant. Ziel ist die Bündelungen von interdisziplinären Forschungssträngen der Grundlagen- und angewandten Forschung, um das Thema Kriminalität multimethodisch zu untersuchen. Einer der vier Forschungsschwerpunkte dort ist u. a. die Digitalisierung und die fortschreitenden Möglichkeiten der künstlichen Intelligenz. Aufbauend auf dem neuen CrimeLab soll in naher Zukunft auch ein interdisziplinärer Masterstudiengang angeboten werden - https://t1p.de/i9grq
An der Universität Zürich wird ein fakultätsübergreifendes, transdisziplinäres Zentrum für Kriminalitätsforschung aufgebaut. Außerdem ist die Zusammenarbeit mit außeruniversitären Einrichtungen und Institutionen geplant. Ziel ist die Bündelungen von interdisziplinären Forschungssträngen der Grundlagen- und angewandten Forschung, um das Thema Kriminalität multimethodisch zu untersuchen. Einer der vier Forschungsschwerpunkte dort ist u. a. die Digitalisierung und die fortschreitenden Möglichkeiten der künstlichen Intelligenz. Aufbauend auf dem neuen CrimeLab soll in naher Zukunft auch ein interdisziplinärer Masterstudiengang angeboten werden - https://t1p.de/i9grq
11) Szenario basierter Blick in die Cyberkriminalität von übermorgen
In dem neu gestarteten Projekt der Cyberagentur zusammen mit dem Institut für Zukunftsstudien und Technologiebewertung (IZT) wird u. a. im Rahmen einer Szenario basierten Zukunftsanalyse ein Blick auf plausible Varianten des Phänomens Cyberkriminalität in den Jahren von 2030 – 2040 geworfen. Auf dieser Grundlage sollen Handlungsoptionen für Gesellschaft und Sicherheitsbehörden aufgezeigt werden - https://t1p.de/2jprh
In dem neu gestarteten Projekt der Cyberagentur zusammen mit dem Institut für Zukunftsstudien und Technologiebewertung (IZT) wird u. a. im Rahmen einer Szenario basierten Zukunftsanalyse ein Blick auf plausible Varianten des Phänomens Cyberkriminalität in den Jahren von 2030 – 2040 geworfen. Auf dieser Grundlage sollen Handlungsoptionen für Gesellschaft und Sicherheitsbehörden aufgezeigt werden - https://t1p.de/2jprh
12) Forschungsprojekt „Don`t knock me out“ zum Thema K.O.-Tropfen präsentiert erste Zwischenergebnisse
Wissenschaftler aus Chemnitz und Innsbruck ziehen auf der Grundlage einer (nicht-repräsentativen) anonymisierten Online-Umfrage mittels eines mehr als 60 Fragen umfassenden Fragebogens eine erste Zwischenbilanz. Bislang wurden 1.228 der mehr als 2.000 Rückmeldungen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz ausgewertet. Alleine unter den TeilnehmerInnen der Umfrage aus Deutschland zeigt sich einerseits die beachtliche Prävalenz des Phänomens „Drink Spiking“ = unfreiwillige Verabreichung von als K.O.-Tropfen missbrauchten Substanzen (527 Fälle). Andererseits zeigte sich bei diesen Probanden eine äußerst geringe Reaktionsbreite, sowohl bei der eigeninitiativen rechtsmedizinischen Bestätigung des Verdachts (42) als auch bei der Anzeigenquote (48 – also nur etwa jede(r) Zehnte) der Verdachtsfälle. Die noch bis Ende 2026 andauernde Studie will dazu beitragen, das offenkundig beachtliche Dunkelfeld zu erhellen und die damit zusammenhängende Problematik auf allen Ebenen, inklusive möglicher institutioneller Hürden bei der Erfassung derartiger Fälle, besser zu verstehen. Darauf aufbauend sollen auch ggf. effektivere Aufklärungs- und Präventionsstrategien abgeleitet werden. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat bereits Ende November 2025 hierzu einen RefE zur Änderung des Strafgesetzbuches vorgelegt - https://t1p.de/0cr19
Wissenschaftler aus Chemnitz und Innsbruck ziehen auf der Grundlage einer (nicht-repräsentativen) anonymisierten Online-Umfrage mittels eines mehr als 60 Fragen umfassenden Fragebogens eine erste Zwischenbilanz. Bislang wurden 1.228 der mehr als 2.000 Rückmeldungen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz ausgewertet. Alleine unter den TeilnehmerInnen der Umfrage aus Deutschland zeigt sich einerseits die beachtliche Prävalenz des Phänomens „Drink Spiking“ = unfreiwillige Verabreichung von als K.O.-Tropfen missbrauchten Substanzen (527 Fälle). Andererseits zeigte sich bei diesen Probanden eine äußerst geringe Reaktionsbreite, sowohl bei der eigeninitiativen rechtsmedizinischen Bestätigung des Verdachts (42) als auch bei der Anzeigenquote (48 – also nur etwa jede(r) Zehnte) der Verdachtsfälle. Die noch bis Ende 2026 andauernde Studie will dazu beitragen, das offenkundig beachtliche Dunkelfeld zu erhellen und die damit zusammenhängende Problematik auf allen Ebenen, inklusive möglicher institutioneller Hürden bei der Erfassung derartiger Fälle, besser zu verstehen. Darauf aufbauend sollen auch ggf. effektivere Aufklärungs- und Präventionsstrategien abgeleitet werden. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat bereits Ende November 2025 hierzu einen RefE zur Änderung des Strafgesetzbuches vorgelegt - https://t1p.de/0cr19
13) Würdigung von David P. Farrington
Mit einer aktuellen Sonderausgabe der italienischen Fachzeitschrift „Rassegna di Criminologia“ wird das Werk des im November 2024 verstorbenen einflussreichen britischen Psychologen und Kriminologen David P. Farrington von Kollegen und Wegbegleitern gewürdigt. Die Ausgabe wird vom Verlag open access zur Verfügung gestellt - https://t1p.de/dgns8
Mit einer aktuellen Sonderausgabe der italienischen Fachzeitschrift „Rassegna di Criminologia“ wird das Werk des im November 2024 verstorbenen einflussreichen britischen Psychologen und Kriminologen David P. Farrington von Kollegen und Wegbegleitern gewürdigt. Die Ausgabe wird vom Verlag open access zur Verfügung gestellt - https://t1p.de/dgns8
14) Das Völkerrecht in der Krise
Das Völkerrecht gilt als „Disziplin der Krise“ (Hilary Charlesworth). Es soll Macht bändigen, Verantwortung zuschreiben und Ordnung versprechen. Der gegenwärtige Zustand ist jedoch beunruhigend. „Das Völkerrecht reagiert nicht mehr nur auf Krisen. Es befindet sich selbst in der Krise“ (B. Rajagopal). Das zeigt sich nicht nur am Beispiel ignoranter Großmächte. So hat bspw. Russland aufgrund von Verfahrenseinleitungsbeschlüssen gegen russische Staatsbürger und wegen des Haftbefehls gegen Präsident Putin aufgrund völkerstrafrechtlicher Verbrechen in Folge des Angriffskriegs gegen die Ukraine selbst im Jahr 2025 gegen den Chefankläger und acht Richter des Internationalen Strafgerichtshofs (IGStH) in Den Haag in Abwesenheit lange Haftstrafen (3 – 15 Jahre) verhängt. Die USA haben ihrerseits mit der Begründung des „Machtmissbrauchs“ und als „Reaktion gegen die anhaltende Bedrohung von Amerikanern und Israelis“ infolge von Ermittlungen gegen US-Bürger aufgrund des Verdachts von völkerstrafrechtlichen Verbrechen im Afghanistan-Krieg und wegen des Haftbefehls des IGStH gegen Benjamin Netanjahu gegen insgesamt acht Richter, Richterinnen, Ankläger und Anklägerinnen des IGStH scharfe Sanktionen verhängt. An diesen Beispielen zeigt sich „nicht lediglich das Versagen einzelner Regeln in Ausnahmesituationen, sondern ein tiefgreifender Zusammenbruch von Autorität, Legitimität und politischer Vorstellungskraft.“ (B. Rajagopal) Umso wichtiger ist daher die Erinnerung an das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs, entwickelt auf Grundlage der sog. „Nürnberger Prinzipien“, die während der Verfahren gegen NS-Größen in den Nürnberger Kriegsverbrecherprozessen vor achtzig Jahren (1945/1946ff.) entwickelt wurden und die die Grundlage für das Mandat des IGStH bilden. Die „Internationale Akademie Nürnberger Prinzipien“ gibt in völkerrechtlichem Kontext (open access) eine interessante Buchreihe (Nuremberg Academy Series – derzeit fünf Bände) heraus, in welcher einige der aktuellen Problemstellungen thematisiert werden - https://t1p.de/dice9
Das Völkerrecht gilt als „Disziplin der Krise“ (Hilary Charlesworth). Es soll Macht bändigen, Verantwortung zuschreiben und Ordnung versprechen. Der gegenwärtige Zustand ist jedoch beunruhigend. „Das Völkerrecht reagiert nicht mehr nur auf Krisen. Es befindet sich selbst in der Krise“ (B. Rajagopal). Das zeigt sich nicht nur am Beispiel ignoranter Großmächte. So hat bspw. Russland aufgrund von Verfahrenseinleitungsbeschlüssen gegen russische Staatsbürger und wegen des Haftbefehls gegen Präsident Putin aufgrund völkerstrafrechtlicher Verbrechen in Folge des Angriffskriegs gegen die Ukraine selbst im Jahr 2025 gegen den Chefankläger und acht Richter des Internationalen Strafgerichtshofs (IGStH) in Den Haag in Abwesenheit lange Haftstrafen (3 – 15 Jahre) verhängt. Die USA haben ihrerseits mit der Begründung des „Machtmissbrauchs“ und als „Reaktion gegen die anhaltende Bedrohung von Amerikanern und Israelis“ infolge von Ermittlungen gegen US-Bürger aufgrund des Verdachts von völkerstrafrechtlichen Verbrechen im Afghanistan-Krieg und wegen des Haftbefehls des IGStH gegen Benjamin Netanjahu gegen insgesamt acht Richter, Richterinnen, Ankläger und Anklägerinnen des IGStH scharfe Sanktionen verhängt. An diesen Beispielen zeigt sich „nicht lediglich das Versagen einzelner Regeln in Ausnahmesituationen, sondern ein tiefgreifender Zusammenbruch von Autorität, Legitimität und politischer Vorstellungskraft.“ (B. Rajagopal) Umso wichtiger ist daher die Erinnerung an das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs, entwickelt auf Grundlage der sog. „Nürnberger Prinzipien“, die während der Verfahren gegen NS-Größen in den Nürnberger Kriegsverbrecherprozessen vor achtzig Jahren (1945/1946ff.) entwickelt wurden und die die Grundlage für das Mandat des IGStH bilden. Die „Internationale Akademie Nürnberger Prinzipien“ gibt in völkerrechtlichem Kontext (open access) eine interessante Buchreihe (Nuremberg Academy Series – derzeit fünf Bände) heraus, in welcher einige der aktuellen Problemstellungen thematisiert werden - https://t1p.de/dice9
15) Rezension: Die Polizei in der offenen Gesellschaft. Zum polizeilichen Umgang mit Vielfalt und Diversität
Der im transcript-Verlag (open access) herausgegebende Sammelband vereint mit zahlreichen Beiträgen in großer Bandbreite beispielhaft den polizeilichen Umgang mit Vielfalt und Divergenz / Diversität und präsentiert die Ergebnisse des von 2019 – 2024 laufenden, von der Stiftung Mercator geförderten Forschungsprojekts „ZuRecht – Die Polizei in der offenen Gesellschaft“. Das Projekt beschäftigte sich in kommunikations-, rechtswissenschaftlicher und soziologischer Perspektive mit der Fragestellung, wie die Polizei in einer pluralen Gesellschaft idealerweise aufgestellt und ausgebildet sein sollte - https://t1p.de/4kn8b
Der im transcript-Verlag (open access) herausgegebende Sammelband vereint mit zahlreichen Beiträgen in großer Bandbreite beispielhaft den polizeilichen Umgang mit Vielfalt und Divergenz / Diversität und präsentiert die Ergebnisse des von 2019 – 2024 laufenden, von der Stiftung Mercator geförderten Forschungsprojekts „ZuRecht – Die Polizei in der offenen Gesellschaft“. Das Projekt beschäftigte sich in kommunikations-, rechtswissenschaftlicher und soziologischer Perspektive mit der Fragestellung, wie die Polizei in einer pluralen Gesellschaft idealerweise aufgestellt und ausgebildet sein sollte - https://t1p.de/4kn8b
16) Rezension: Gewaltprävention und Eigensicherung im Polizeieinsatz
Das im Boorberg Verlag herausgegebene, empirisch fundierte und praxisorientierte interdisziplinäre Ratgeber zur Risikoerkennung, Konfliktbeherrschung und Gewaltprävention im Polizeieinsatz stellt – so die Autoren – zwar keinen Ersatz für polizeiinterne Richtlinien (wie z. B. den Leitfaden 371 – VS NfD) bzw. gezieltes polizeiliches Kommunikations- und Einsatztraining dar, illustriert aber eingehend das „Warum hinter dem Wie“. - https://t1p.de/pmzbx
Das im Boorberg Verlag herausgegebene, empirisch fundierte und praxisorientierte interdisziplinäre Ratgeber zur Risikoerkennung, Konfliktbeherrschung und Gewaltprävention im Polizeieinsatz stellt – so die Autoren – zwar keinen Ersatz für polizeiinterne Richtlinien (wie z. B. den Leitfaden 371 – VS NfD) bzw. gezieltes polizeiliches Kommunikations- und Einsatztraining dar, illustriert aber eingehend das „Warum hinter dem Wie“. - https://t1p.de/pmzbx
17) Veranstaltungen
Die Forschungsstelle Innere Sicherheit (FIS) der Deutschen Hochschule der Polizei (DHPol) unter Leitung von Prof. Dr. Hans-Jürgen Lange veranstaltet am 18. / 19.03.2026 eine Tagung mit dem Thema „Perspektiven der Polizeiforschung – Forschungsansätze, Diskurse und aktuelle Befunde“. Die Veranstaltung findet an der DHPol in Münster-Hiltrup statt - https://t1p.de/r98vj
Die Forschungsstelle Innere Sicherheit (FIS) der Deutschen Hochschule der Polizei (DHPol) unter Leitung von Prof. Dr. Hans-Jürgen Lange veranstaltet am 18. / 19.03.2026 eine Tagung mit dem Thema „Perspektiven der Polizeiforschung – Forschungsansätze, Diskurse und aktuelle Befunde“. Die Veranstaltung findet an der DHPol in Münster-Hiltrup statt - https://t1p.de/r98vj