Polizei : Newsletter Nr. 307, Mai 2026

 1)   Studie der Universität Trier: „Push- und Pull-Faktoren transnationaler Geldwäscheströme in Deutschland“
 2)   INTERPOL-Bericht – „Global Financial Fraud Threat Assessment“: „Industrialisierung des internationalen Finanzbetrugs durch KI“
 3)   Objektive und subjektive Sicherheitslage: „Wie sicher ist Deutschland?“
 4)   Neues Präventionsportal der Polizei NRW: „Mitdenken. Mitmachen. Mit Sicherheit“
 5)   Dunkelfeldstudie „Sicherheit und Kriminalität in Deutschland“ (SKiD) – Zweite Erhebungswelle 2024 – Erste Ergebnisse für NRW veröffentlicht
 6)   Ende der Anonymität? Studie weist nach, wie einfach KI-basierte LLMs pseudonyme Accounts enttarnen können.
 7)   Herkunft der Betroffenen beeinflusst Wahrnehmung von „Polizeigewalt“
 8)   Pilotprojekt: Beweismittel-Cloud der niedersächsischen Polizei und Justiz
 9)   Projekt „Lokale Öffentlichkeiten und soziale Konflikte um KI-gestützte Sicherheitstechniken“ (LoKI)
10)  Der frei verfügbare KI-Parcour der Virtuellen Hochschule Bayern
11)  Bayern gründet neues „Landesamt für Bevölkerungschutz“ im Innenministerium
12)  Literaturempfehlung – „Handbook of European Penology“
13)  Literaturempfehlung – „Die Härte des Rechtsstaates. Droht eine Renaissance des starken Staates?“
14)  Leseempfehlung - „Sehende Steine“ statt „Kommissar Zufall“? Künstliche Intelligenz im Dienst der Polizei
15)  Rechtsprechung – „Nur für die Gegenwart: Quellen-TKÜ darf keine Chatlogs auswerten“
16)  Veranstaltungshinweis - 21. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Kriminalistik e. V. vom 18. bis 20. Oktober 2026 in Wien
17)  Veranstaltungshinweis - 33. Deutscher Jugendgerichtstag 2026
18)  18. Masterstudiengang „Kriminologie, Kriminalistik und Polizeiwissenschaft“ – Bewerbungsphase startet
 
1) Studie der Universität Trier: „Push- und Pull-Faktoren transnationaler Geldwäscheströme in Deutschland“
Das Institut für Geldwäsche- und Korruptions-Strafrecht der Universität Trier beschäftigt sich in einer aktuellen Studie auf Grundlage von Verdachtsmeldungen der Financial Intelligence Unit (FIU) aus den Jahren 2020 – 2024 erstmals systematisch der transnationalen Dimension von Geldwäscheströmen aus und nach Deutschland. Die Studie stützen die Ausgangshypothese, dass Deutschland als stabiler und reputationsstarker Finanzstandort ein „sicherer Hafen“ und damit ein attraktives Zielland für Kapitalanlagen – einschließlich potenziell illegitimer Finanzströme – ist - https://t1p.de/zbnj1
 
 
2) INTERPOL-Bericht – „Global Financial Fraud Threat Assessment“: „Industrialisierung des internationalen Finanzbetrugs durch KI“
Finanzbetrug ist ein sich schnell entwickelndes transnationales Phänomen mit exorbitanten wirtschaftlichen Schäden und schwerwiegenden Folgen für die Opfer. Wesentliche Erkenntnisse des Berichts sind u. a., dass transnationale Betrugsdelikte unter Nutzung von KI-Technologien auf dem Vormarsch sind, da sie um ein Vielfaches profitabler sind als dies bei herkömmlichen Betrugsdelikten der Fall war. Mit KI-generierten Inhalten „garnierte“ Sextortion ist ein immer bedeutsamerer Modus Operandi hierbei. Außerdem arbeiten kriminelle Netzwerke inzwischen offenkundig zunehmend mit spezialisierten Geldwäschegruppen zusammen, teilen Fachwissen und Technologien, um ihre Aktivitäten weltweit zu skalieren, sodass der INTERPOL-Generalsekretär in dem Bericht von einer „Industrialisierung des Betrugs“ spricht - https://t1p.de/ynn10
 
 
3) Objektive und subjektive Sicherheitslage: „Wie sicher ist Deutschland?“
Deutschland ist mit Blick auf die relativ konstant bleibende und vergleichsweise niedrige in der PKS und ergänzenden polizeilichen Lagebildern erfasste Kriminalität ein sicheres Land. Zu diesem Ergebnis kommt das aktuelle Kurz-Dossier, das unter der Rubrik „Innere Sicherheit“ der Bundeszentrale für politische Bildung erschienen ist. Trotz dieser grundsätzlich positiven Botschaft bilanzieren die beiden Autorinnen, die in ihrem gerade erschienenen neuen Buch „True Criminology“ für eine rationalere Auseinandersetzung mit dem Thema Kriminalität plädieren, einige Entwicklungen wie die „Versicherheitlichung“ und zunehmende „Pre-Crime-Bestrebungen“ kritisch - https://t1p.de/0yen2
 
 
4) Neues Präventionsportal der Polizei NRW: „Mitdenken. Mitmachen. Mit Sicherheit“
Prävention ist die „vornehmste Aufgabe der Polizei“. Dieser, dem ehemaligen Reichsinnenminister Carl Severing zugeschriebenen Sentenz, entspricht die nordrhein-westfälische Polizei mit ihrem neuen zentralen Online-Angebot für die Bürgerinnen und Bürger in NRW und natürlich darüber hinaus. Die neue Website greift wichtige (aktuelle) Informationen der Kriminalprävention auf, stellt sie leicht verständlich und multimedial dar und schafft somit einen barrierefreien Zugang zu aktuellen Fokusthemen - https://t1p.de/fg9bl
 
 
5) Dunkelfeldstudie „Sicherheit und Kriminalität in Deutschland“ (SKiD) – Zweite Erhebungswelle 2024 – Erste Ergebnisse für NRW veröffentlicht
Dieser die amtliche polizeiliche Kriminalstatistik ergänzende Viktimisierungssurvey, der 2020 bundesweit mit einer ersten Erhebungswelle startete, ist als Querschnittsbefragung periodisch angelegt. Im Frühjahr 2024 wurden in einer zweiten Erhebungswelle bundesweit mehr als 186.000 Menschen ab 16 Jahren mit einem einheitlichen Mantelfragebogen befragt, darunter alleine 40.000 in Nordrhein-Westfalen. Die Rücklaufquote in NRW betrug 35,6% (rund 14.000 auswertbare Fragebögen). Die Auswertung ist damit für NRW statistisch repräsentativ. Die einzelnen Bundesländer haben die Möglichkeit, den bundesweit einheitlichen Mantelfragebogen um länderspezifische Fragestellungen zu ergänzen. NRW hat davon Gebrauch gemacht und 2024 vertiefende Fragen zur Zivilcourage und zum Verhalten bei einem Notruf ergänzt. Im Vergleich zum ersten Survey 2020 fühlen sich die Menschen in NRW im öffentlichen Raum (noch) etwas sicherer. Die Auswertung zeigt auch, dass die Anzeigequote (deliktsabhängig) niedrig ist. So werden Delikte ohne Gewaltanwendung durchschnittlich in zwei von drei Fällen nicht angezeigt. Erfahrungen mit Gewaltkriminalität wurden sogar nur in 7,4% der Fälle der Polizei gemeldet. Die nächste, dann dritte Erhebungswelle ist gerade (im Frühjahr 2026) gestartet und soll künftig in einem zweijährigen Intervall fortgeführt werden. Die bundesweiten SKiD-Ergebnisse der zweiten Erhebungswelle (2024) wurden zusammen mit der PKS 2025 im Rahmen einer PK vorgestellt und können auf der Website des BKA abgerufen werden - https://t1p.de/zqa1h.
 
 
6) Ende der Anonymität? Studie weist nach, wie einfach KI-basierte LLMs pseudonyme Accounts enttarnen können.
Eine gemeinsam von Forschern der ETH Zürich und MATS veröffentlichte experimentelle Studie weist darauf hin, dass KI-gestützte Technologie in der Form großer Sprachmodelle (LLMs) mit hoher Geschwindigkeit und Validität die tatsächlichen Inhaber anonymer Social-Media-Accounts aufgrund deren sonstiger „digitalen Fußspuren“ identifizieren helfen kann. Die Forscher kommen zu dem Schluss, dass LLMs künftig schnell und kostengünstig auf Grundlage weniger Verknüpfungshinweise (automatisiert) die Privatsphäre im Netz aufheben können. Diese Modelle beinhalten – neben den wertvollen Nutzungsmöglichkeiten – demnach ein hohes Missbrauchspotential. Diese Erkenntnis erfordere eine grundlegende Neubewertung dessen, was online als privat angesehen werden kann und sollte eine grundsätzliche Diskussion über die Reichweite des Einsatzes derartiger Modelle und den Datenschutz im Netz eröffnen - https://t1p.de/zkik8 .
 
 
7) Herkunft der Betroffenen beeinflusst Wahrnehmung von „Polizeigewalt“
Auf Grundlage einer repräsentativen Bevölkerungsumfrage in Deutschland stellten Forscher der Universität Zürich fest, dass „Polizeigewalt“ (der unscharfe Begriff umfasst sowohl die rechtswidrige Gewalt als auch die rechtmäßige Anwendung von Unmittelbarem Zwang durch einfache körperliche Gewalt) unterschiedlich wahrgenommen wird und bewertet wird, je nachdem, gegen wen sie sich richtet. Sind Menschen mit Migrationshintergrund betroffen, wird die Anwendung von unmittelbarem Zwang durch einfache körperliche Gewalt als „weniger schwerwiegend“ eingeschätzt. Erwähnenswert ist, dass der kpl. Forschungsdatensatz via Harvard Dataverse zur Verfügung gestellt wird - https://t1p.de/du2fv
 
 
8) Pilotprojekt: Beweismittel-Cloud der niedersächsischen Polizei und Justiz
In der Regel wird der Austausch digitaler Beweismittel zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft noch weitgehend über physische Datenträger gewährleistet. Das Verfahren ist nicht nur aufwändig und fehleranfällig, sondern auch vor dem Hintergrund exponentiell wachsender Datenvolumina nicht mehr zeitgemäß. In einem auf zwei Jahre angelegten Pilotprojekt erprobt Niedersachsen nun eine Beweismittel-Cloud als digitaler Verfahrensraum, in welchem künftig ein ortsunabhängiger Zugriff aller autorisierten Stellen auf verfahrensrelevante digitale Daten möglich sein soll. Zudem ist geplant, hierin eine KI zu implementieren, dies große Datenmengen aufbereiten, durchsuchen und auswerten hilft. Die technologische Plattform basiert auf einer vom Niederländischen Forensischen Institut speziell auf die Anforderungen von Strafverfolgungsbehörden entwickelten Anwendung - https://t1p.de/3z8s5
 
 
9) Projekt „Lokale Öffentlichkeiten und soziale Konflikte um KI-gestützte Sicherheitstechniken“ (LoKI)
Das von der Universität Hamburg initiierte Projekt beabsichtigt, lokale zivilgesellschaftliche Initiativen und Interessierte bei der informierten Auseinandersetzung mit KI-unterstützter Videoüberwachung durch die Polizei zu unterstützen. Entwickelt und in einer Tool-Box auf der Projektseite zur Verfügung gestellt werden u. a. Workshop-Tools, Leitfäden für die Bewertung von KI-Technologien und deren sozialen Konsequenzen sowie ein Szenario-Spiel - https://t1p.de/r9vtb
 
 
10) Der frei verfügbare KI-Parcour der Virtuellen Hochschule Bayern
Der KI-Parcour ist ein modular aufgebautes „Open Educational Resources-Workshopkonzept“ für Hochschulen, in welchem Studierende in interaktiven Stationen KI-Tools für die Ideenfindung, Recherche, zum Lernen und zur Visualisierung erproben und kritisch reflektieren können - https://t1p.de/rhckx
 
 
11) Bayern gründet neues „Landesamt für Bevölkerungschutz“ im Innenministerium
Zum 15. April 2026 hat ein neues Landesamt seine Arbeit aufgenommen hat. Es sei eine „Antwort auf zunehmende Großschadenslagen und veränderte geopolitische Bedrohungen, bündele bewährte Strukturen und verbessere die Koordination zwischen Feuerwehr, Rettungs- und Hilfsorganisationen sowie Katastrophen- und Zivilschutz.“ Das Landesamt trage maßgeblich zu schnellen, schlagkräftigen und strategischen Reaktionen im Krisenfall bei und stärke damit nachhaltig die gesamtstaatliche Handlungsfähigkeit. In Einsatzlagen sei zudem mit dem ebenfalls im Innenministerium angesiedelten Landespolizeipräsidium eine enge und unmittelbare Abstimmung sichergestellt. Dies trage durch koordiniertes und gemeinsames Handeln im Ernstfall und effektive Führungsstrukturen auf staatlicher, regionaler und kommunaler Ebene zur bestmöglichen Vorbereitung auf behördenübergreifende Krisenszenarien und damit zu einer professionellen Krisenbewältigung bei - https://t1p.de/7kpwc
 
 
12) Literaturempfehlung – „Handbook of European Penology“
Das Literaturangebot zum Thema „Strafe“ in Europa ist schier grenzenlos. Im neu erschienenen „Handbook of European Penology“ systematisieren 60 Autoren aus 21 Ländern neueste strafrechtswissenschaftliche Forschungsergebnisse aus ganz Europa und nehmen den kritischen Diskurs über strafrechtswissenschaftliche und -kriminalpolitische Entwicklungen auf. Der Sammelband wird vom Verlag (jedenfalls teilweise) open access zur Verfügung gestellt - https://t1p.de/9os9a
 
 
13) Literaturempfehlung – „Die Härte des Rechtsstaates. Droht eine Renaissance des starken Staates?“
Der 46. Band als Zusammenfassung der Beiträge des Strafverteidigertages 2025 in Bochum ist in der Schriftenreihe der Strafverteidigervereinigungen ab sofort als .pdf online verfügbar - https://t1p.de/ev9d3
 
 
14) Leseempfehlung - „Sehende Steine“ statt „Kommissar Zufall“? Künstliche Intelligenz im Dienst der Polizei
Im Blog des Kohlhammer Verlag ist die Kurzfassung eines lesenswerten Beitrags von Martini & Botta (DÖV 2025, 1033 – 1044) zur automatisierten polizeilichen Datenanalyse erschienen - https://t1p.de/ikmb8
 
 
15) Rechtsprechung – „Nur für die Gegenwart: Quellen-TKÜ darf keine Chatlogs auswerten“
Der 3. Strafsenat des BGH (3 StR 495/25) hat klargestellt, dass die Überwachung und Aufzeichnung von Chats stets eine „Quellen-TKÜ“ darstellt. Die Ermittlungsbehörden dürfen daher nur auf Inhalte zugreifen, die ab der Überwachungsanordnung anfallen, nicht jedoch auf „alte Chatlogs“ - https://t1p.de/kb1yf
 
 
16) Veranstaltungshinweis - 21. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Kriminalistik e. V. vom 18. bis 20. Oktober 2026 in Wien
Die Tagung findet unter dem Leitthema „Kriminalität im Wandel - Eskalation und neue Brennpunkte“ statt. Nähere Informationen - https://t1p.de/1tfuv
 
 
17) Veranstaltungshinweis - 33. Deutscher Jugendgerichtstag 2026
Vom 25. bis 27. September 2026 findet in Kassel der 33. Deutsche Jugendgerichtstag unter dem Titel „jugend(ge)recht“ statt. Die Tagung bringt Fachkräfte aus Justiz, Sozialer Arbeit, Polizei, Jugendstrafvollzug und Wissenschaft zusammen, um aktuelle Fragen des Jugendstrafrechts zu diskutieren und Perspektiven junger Menschen auf Gerechtigkeit in diesem Kontext in den Mittelpunkt zu stellen. Neben Fachvorträgen und Arbeitskreisen bietet der Jugendgerichtstag vielfältige Möglichkeiten zum Austausch und zur Vernetzung. Die DVJJ (Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e. V.) lädt herzlich zur Teilnahme ein und freut sich auf spannende Diskussionen und einen produktiven fachlichen Austausch - Weitere Informationen sowie das Programm sind auf der Veranstaltungs-Website der DVJJ verfügbar - https://t1p.de/8s6vz
 
 
18) 18. Masterstudiengang „Kriminologie, Kriminalistik und Polizeiwissenschaft“ – Bewerbungsphase startet
Das Bewerbungsverfahren für den in Deutschland einzigartigen Masterstudiengang „Kriminologie, Kriminalistik und Polizeiwissenschaft“ an der Ruhr-Universität Bochum startet. Interessierte haben vom 15. April bis zum 30. Juni 2026 die Möglichkeit, sich online um einen Studienplatz für den mittlerweile 23. Jahrgang zu bewerben. Der Studiengang richtet sich an Berufstätige, die sich akademisch in den Themenbereichen der Kriminologie, Kriminalistik und Polizeiwissenschaft weiterqualifizieren möchten. Das Studium ist berufsbegleitend möglich, da wesentliche Teile online absolviert werden und eine Anwesenheit vor Ort nur in wenigen Präsenzphasen erforderlich ist (Blended-Learning). Nähere Informationen zum Studiengang sowie den Zugang zum Bewerbungsverfahren erhalten Sie auf der Website des Studiengangs - https://t1p.de/55tv8