Polizei : Newsletter Nr. 309, Juli 2026

 1)   Kriminalitätsentwicklung im Hellfeld der PKS 2024 - 2025
 2)   Führungskräfte der Polizei im Spannungsfeld beruflicher Herausforderungen, Nutzung eigener und berufsbezogener Ressourcen und psychischem Wohlbefinden
 3)   Unabhängige Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ schließt im Juni 26 ihre Arbeit ab
 4)   Aktueller EUROPOL-Report beleuchtet erneut (bandenmäßig) organisierte kriminelle Netzwerke in der EU
 5)   Einsatz von KI in der Polizeiarbeit als schwierige Balance zwischen Freiheit und Sicherheit - Sicherheitsbehördliche Netzwerkarbeit und Forschungskooperationen als adäquates Korrelat?
 6)   Cognyte “European Law Enforcement Outlook” (2026)
 7)   Risikoklassifikation und Rückfälligkeit von Sexualstraftätern unter Führungsaufsicht
 8)   Polizeiliche Gesichtserkennung - Menschenrechtliche Herausforderungen einer Risikotechnologie
 9)   Menschenwürde – biometrisiert?
10)  Neues Institut soll KI-Modelle auf Risiken prüfen
11)  Bericht über die Arbeit und den Nutzen von Drogenkonsumräumen in Deutschland
12)  Meinen und Wissen: Was unterscheidet eine wissenschaftliche Aussage von einer Meinung?
13)  Wirkungsevaluation in Demokratieförderung und nonformaler politischer Bildung: Eine fachliche Einordnung am Beispiel des Bundesprogramms „Demokratie leben“
14)  Projekt „Assessing Risks and Cybercrime Harms” (ARCH) soll Schäden im Cyberraum ganzheitlich messbar machen
15)  Podcast zum Thema „Open Source-Intelligence“ (OSINT)
16)  „Elements of Crime“: Kriminal- und polizeiwissenschaftliche Themen in kurzen Videos diskutiert
17)  Zentrum für Berufsethik und Reflexion der Polizei Berlin (ZER) als Ort, an welchem belastende Einsätze professionell aufgearbeitet werden
18)  Open-Access-Sammelband zum Thema „Häuser des Jugendrechts“ erschienen
19)  Open Access-Sammelband „Digitale Gewalt“
20)  Open Access verfügbarer Online-Kommentar des Grundgesetzes
21)  Bewerbungsphase Master-Studiengang „Kriminologie und Kriminalprävention“ an der HWR Berlin
 
1) Kriminalitätsentwicklung im Hellfeld der PKS 2024 - 2025
Aus Anlass der Veröffentlichung der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) thematisierten Medien u. a. die gestiegene Zahl nichtdeutscher Tatverdächtiger („Ausländer-Kriminalität explodiert“) und eine Zunahme der Jugend- und Gewaltkriminalität („Explosion der Kinder- und Jugendgewalt“) - und infolgedessen eine zunehmende Gefährdung der Sicherheit insbesondere vulnerabler Bevölkerungsgruppen wie Frauen und SeniorInnen. In einem Beitrag des „Konstanzer Inventars Kriminalitätsentwicklung“ werden Daten der PKS zur Entwicklung der Zahl deutscher und nichtdeutscher Tatverdächtiger, zum Alter der polizeilich registrierten Tatverdächtigen, zur Entwicklung der Opfergefährdung durch Gewaltdelikte auf dem Hintergrund der längerfristigen Entwicklung eingeordnet, um so eine faktenbasierte Bewertung der Ergebnisse der jüngsten PKS zu ermöglichen. Ergänzend finden sich Zeitreihendaten zum (Un-)Sicherheitsgefühl der Bevölkerung - https://t1p.de/cq9lq
 
 
2) Führungskräfte der Polizei im Spannungsfeld beruflicher Herausforderungen, Nutzung eigener und berufsbezogener Ressourcen und psychischem Wohlbefinden
Eine Studie australischer Forscher setzt sich empirisch pointiert mit dem ebenenspezifisch unterschiedlichen beruflichen Stresserleben und dessen Einfluss auf das psychische Wohlbefinden polizeilicher Führungskräfte (mittlere Ebene) und Führungsbeamt:innen des Streifendienstes sowie mit vorhandenen beruflichen und ausbaubedürftigen individuellen Ressourcen zur Unterstützung der Zielgruppen auseinander. Der Appell: Wer zurecht erwartet, dass Führungskräfte, die unmittelbare Verantwortung für den bürgernahen Polizeieinsatz tragen, in besonderer Weise auf das psychische und physische Wohlbefinden ihrer „Frontline-Officer“ sorgen, muss dem Schutz des seelischen und körperlichen Wohlergehens derjenigen, die dort Führungsverantwortung tragen, besondere Aufmerksamkeit schenken, um die Wahrscheinlichkeit eines Burnouts beider Kohorten, Führungs- und Einsatzpersonal, zu senken. Ein interessanter Aspekt, der in praxi nicht überall und durchgängig beachtet wird - https://t1p.de/x4is3
 
 
3) Unabhängige Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ schließt im Juni 26 ihre Arbeit ab
Die in Folge der im Koalitionsvertrag vereinbarten Gesamtstrategie der Bundesregierung zum Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt im Herbst 2025 ins Leben gerufene Kommission liefert mit insgesamt 56 Handlungsempfehlungen wichtige Impulse für eine moderne Kinder- und Jugendpolitik im digitalen Zeitalter und zeigt damit Wege auf, wie Schutz, Befähigung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum gelingen können. Die Empfehlungen folgen dem Grundsatz: „Nicht das Kind muss sich sich and die digitale Welt anpassen, sondern die digitale Welt an das Kind“ und umfassen in diesem Kontext ein breites Spektrum, von einer stärkeren Verantwortung von Plattformanbietern („safety by design“) über die familienrechtliche Verankerung elterlicher Medienerziehung bis hin zu einer gesetzlichen Altersgrenze in Verbindung mit einer wirksamen Altersüberprüfung sowie ergänzenden abgestuften Schutzvorkehrungen für Jugendliche bis 18 Jahren - https://t1p.de/8ukbw
 
 
4) Aktueller EUROPOL-Report beleuchtet erneut (bandenmäßig) organisierte kriminelle Netzwerke in der EU
Erstmals im Jahr 2024 in erster Auflage herausgegeben, beleuchtet nun der in zweiter Auflage 2026 von EUROPOL vollständig überarbeitete Bericht „The blueprint of criminal opportunism. Decoding the EU`s most threatening criminal networks“ aktuelle, arbeitsteilig in Netzwerken organisierte kriminelle Aktivitäten in der EU. Besonders hervorgehoben wird dabei die zunehmende Bedeutung von Cybercrime, insbesondere die Nutzung digitaler Plattformen zu kriminellen Zwecken mit flankierender KI-Unterstützung, die wachsende Tendenz zur klandestinen, von den Sicherheitsbehörden sowohl technisch-organisatorisch als auch rechtlich nur sehr bedingt zugänglichen Ende-zu-Ende-Verschlüsselung sowie die Bedrohung des demokratischen Gemeinwesens durch die fortschreitende Transformation illegal erzielter Erträge in scheinbar legale Geschäftsfelder - https://t1p.de/jik9b
 
 
5) Einsatz von KI in der Polizeiarbeit als schwierige Balance zwischen Freiheit und Sicherheit - Sicherheitsbehördliche Netzwerkarbeit und Forschungskooperationen als adäquates Korrelat?
Polizeiarbeit steht zunehmend unter Druck. Komplexere Sachverhalte, bei denen polizeiliches Gefahrenabwehr- und Strafprozessrecht bei gleichzeitig steigenden rechtlichen Herausforderungen und Dokumentationspflichten zunehmend intensiver Ineinandergreifen, die nahezu vollständige Digitalisierung unserer Umwelt und hierdurch entstehende, in Umfang und Tiefe exorbitante Anforderungen an die digitale Forensik (Kriminalistik) sowie knappe zeitliche / personelle Ressourcen werfen die Frage auf, inwieweit KI die Polizei im Spannungsfeld zwischen Sicherheit und Freiheit zielgerichtet bei ihrer vielfältigen Aufgabenerfüllung unterstützen kann. Neben einer bundesland-, institutionen- und fachlich übergreifenden Kooperation (Beispiel Polizeien BW und HH - https://t1p.de/tnro4, universitär-polizeiliche Verbundprojekte wie bspw. „KI4Pol“ - https://t1p.de/2yisu bzw. behördeninternen Netzwerken „Digitale Polizei“ – bspw. „NetDigPol“ Hamburg - https://t1p.de/rclbb), muss sich vor allem die Polizei selbst in diskursiven Formaten (wie jüngst an der Akademie der Polizei Hamburg) darüber bewusst werden, inwieweit und wobei de lege lata und de lege ferenda rechtsstaatlich vertretbar KI bei der Erledigung sicherheitsbehördlicher Aufgabenerfüllung unterstützend unter menschlicher Aufsicht in Letztverantwortung eingesetzt werden kann. Ein schwieriges Feld, wie der Hamburger Tagungsbericht zeigt - https://t1p.de/7fcxe
 
 
6) Cognyte “European Law Enforcement Outlook” (2026)
Der israelische Anbieter investigativer Analysesoftware hat im November 2025 mehr als 200 Experten in Strafverfolgungsbehörden in ganz Europa zu den aktuellen und künftigen Herausforderungen bei Ermittlungen in Strafverfahren befragt und die Ergebnisse dieses Surveys nun in einer detaillierten, grafisch unterstützten Präsentation mit insgesamt 19 „key findings“ veröffentlicht. Neben den bekannten Hemmnissen bei Fällen supranationaler Strafverfolgung sind vor allem die berichtete zunehmende Verflechtung / Zusammenarbeit von (organisierter) Kriminalität und terroristischen Vereinigungen sowie die eklatante Lücke bei der sicherheitsbehördlichen (KI-unterstützten forensischen) Informationsgewinnung und Analyse als kritisch zu erachten - https://t1p.de/limhg
 
 
7) Risikoklassifikation und Rückfälligkeit von Sexualstraftätern unter Führungsaufsicht
Alle Bundesländer verfügen inzwischen über Handlungskonzepte und interdisziplinär zusammengesetzte, behördenübergreifende Gremien unter Einsatzverantwortung der Polizei im Auftrag der jeweils zuständigen Führungsaufsichtsstelle zur Überwachung haftentlassener rückfallgefährdeter Sexualstraftäter (als „Vollverbüßer“), die unter verschiedensten Bezeichnungen firmieren (z. B. „HEADS“ in Bayern, „K.U.R.S.“ in Niedersachen etc.). In zahlreichen Fachbeiträgen nach Umsetzung der ersten dieser Fachkonzepte vor gut 20 Jahren wird stets die präventive Wirkung betont. Am Beispiel des entsprechenden Berliner Fachkonzepts „SPREE“ (Sexualstraftäter Prävention bei Rückfallgefahr durch Eingriffsmaßnahmen und Ermittlungen), welches mit verschiedenen spezifischen tätertypologischen Risikoeinschätzungssystemen arbeitet, hat eine interdisziplinär zusammengesetzte Forschergruppe die Validität und Reliabilität der konzeptionell methodisch vorgesehenen kombinierten Risikoeinschätzung ermittelt und ihre Ergebnisse in einem aktuellen Fachbeitrag in der Zeitschrift „Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie“ (open access) veröffentlicht - https://t1p.de/gwpol
 
 
8) Polizeiliche Gesichtserkennung - Menschenrechtliche Herausforderungen einer Risikotechnologie
Die biometrische Gesichtserkennung, entweder im polizeiinternen Abgleich von kasuistisch zur Verfügung stehenden Dateien mit der INPOL-Datenbank bzw. vor allem auch im Rahmen einer biometrischen Echtzeit-Fernidentifizierung als zusätzliches Leistungsmerkmal polizeilicher Videoüberwachungsanlagen, ist als Hochrisikoanwendung im Kontext der europäischen KI-VO mit signifikanten Risiken für Grund- und Menschenrechte verbunden und daher nur im Ausnahmefall und unter engen rechtlichen Bedingungen darstellbar. Darauf hatte (nicht zuletzt und neben anderen gutachtlichen Beiträgen) bereits Ende 2025 das Deutsche Institut für Menschenrechte in einer ausführlichen Analyse (vgl. https://t1p.de/i7c4t) hingewiesen. Diese Auffassung teilt aktuell und nach ausführlicher rechtstatsächlicher Darstellung der Problematik nun auch der Sonderberichterstatter („Special Rapporteur on the promotion and protection of human rights and fundamental freedoms while countering terrorism“) des United Nations Human Rights Council in einem im Juni veröffentlichten Positionspapier - https://t1p.de/9caqh
 
 
9) Menschenwürde – biometrisiert?
Ergänzend zur vorangegangenen Meldung: In einer ebenso kurzen wie lesenswerten Kolumne (abgedruckt in der NJW, Heft 23/2026) kritisiert Christoph Degenhart unter Berufung auf eine Passage des Sondervotums zweier Richter zum Urteil des BVerfG zum „Großen Lauschangriff“ vom März 2004 (nämlich: „Inzwischen scheint man sich an den Gedanken gewöhnt zu haben, dass mit den mittlerweile entwickelten technischen Möglichkeiten auch deren grenzenloser Einsatz hinzunehmen ist“) u. a. das zunehmende Bestreben des Gesetzgebers, Sicherheitsbehörden den automatisierten biometrischen Abgleich mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet sowohl präventiv wie auch repressiv zu ermöglichen. „Je mehr die Anwendung biometrischer Methoden dazu führt, dass (das) Individuum in bloße biometrische Daten zerlegt, auf sogenannte Templates als Objekt von Erkennungssoftware und automatisierter Datenauswertung reduziert wird, desto mehr wird es mit zunehmender Unentrinnbarkeit biometrischer Überwachung zum Objekt informationeller staatlicher Begierde. Eben das will Art. 1 GG verhindern - https://t1p.de/teudg
 
 
10) Neues Institut soll KI-Modelle auf Risiken prüfen
Die Bundesregierung will Chancen und Risiken neuer KI-Modelle mit Hilfe eines neuen Gremiums künftig besser einschätzen können. Der Nationale Sicherheitsrat beschloss dazu die Einrichtung eines KI-Sicherheitsinstituts, zunächst als virtuelle Institution unter Nutzung von Strukturen und Kompetenzen der Bundesnetzagentur und des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI). Der Fokus des Instituts soll zum einen auf „KI-Security“ (Schutz vor Angriffen und Cybersicherheit), zum anderen auf „KI-Safety“ (sichere KI-Produkte, die keine gefährlichen Aktionen auslösen) liegen - https://t1p.de/dkwn6
 
 
11) Bericht über die Arbeit und den Nutzen von Drogenkonsumräumen in Deutschland
Der illegale Drogenmarkt wird nicht nur größer, sondern auch unberechenbarer. Nicht nur neue synthetische Substanzen (wie bspw. hochpotente synthetische Opioide), sondern verunreinigte Vapes oder gefälschte Tabletten etc., sondern auch die Binsenweisheit, dass es auf dem beachtlich wachsenden, einzig am Profit orientierten Schwarzmarkt keine Qualitätskontrollen, Warnhinweise oder verlässliche Informationen und insbesondere keine Verantwortung gibt, bekräftigen die Experten-Einschätzung: „Es war noch nie so gefährlich, Drogen zu nehmen“ (Stöver, 2026). Eine bedeutsame unmittelbare Schnittstelle zu dem Leid schwer substanzabhängiger Menschen wird insbesondere in Drogenkonsumräumen präsent. Dort wird alltäglich ein wichtiger Beitrag zum Schutz der Gesundheit und des Lebens von schwer suchtmittelabhängigen Menschen geleistet. Umso mehr ist es zu begrüßen, dass mit dem aktuellen Bericht „Drogenkonsumräume in Deutschland (Datenjahr 2024)“ erstmals eine umfangreiche Analyse der (Beratungs-)Arbeit, signifikanter Problemstellungen sowie Empfehlungen zur inhaltlichen Fortentwicklung für alle 33 (2024) in Deutschland betriebenen Drogenkonsumräume mit insgesamt 363 Konsumplätzen vorliegt. Die Konsumplätze wurden in 2024 insgesamt 850.000 Mal genutzt. Dabei wurde von 750 Notfällen (kein Todesfall!) berichtet - https://t1p.de/f4kfi
 
 
12) Meinen und Wissen: Was unterscheidet eine wissenschaftliche Aussage von einer Meinung?
„Das Grundgesetz unterscheidet zwischen schlichten Meinungen, die ein subjektives Werturteil beinhalten und in Art. 5 Abs. 1, S. 1 GG geschützt sind, und einer wissenschaftlichen Aussage, die durch den ernsthaften planmäßigen Versuch zur Ermittlung der Wahrheit gekennzeichnet ist, der durch Art. 5 Abs. 3 GG geschützt wird. Da aber auch wissenschaftliche Aussagen wertende Elemente beinhalten (können), ist die Unterscheidung nicht so trivial, wie es auf den ersten Blick scheint. Wer sich bewusst als Wissenschaftler in einen bestimmten Diskurszusammenhang begibt, sollte zumindest ein spezifisches Set an Argumentationsregeln akzeptieren“, so die Kernaussage eines sehenswerten Beitrags des ehemaligen Präsidenten des BVerfG, Andreas Voßkuhle, im Rahmen einer Leopoldina-Vorlesung - https://t1p.de/bfjb7
 
 
13) Wirkungsevaluation in Demokratieförderung und nonformaler politischer Bildung: Eine fachliche Einordnung am Beispiel des Bundesprogramms „Demokratie leben“
Die Stärkung demokratischer Kompetenzen in der Zivilgesellschaft ist essenziell für eine starke und widerstandsfähige Demokratie. Die Umstrukturierungspläne der steuerfinanzierten Förderung staatlicher Programme zur Unterstützung dieses Ziels sorgten daher für eine kritische öffentliche Begleitung dieses noch nicht abgeschlossenen Prozesses. Umso wichtiger ist deshalb eine fundierte wissenschaftliche Darlegung der Wirkungen dieses Programms und seiner Bestandteile. Das Analysepapier der Fachstelle politische Bildung – Wissens-Hub liefert wertvolle Hinweise für die Durchführung einer methodisch reflektierten, gegenstandsangemessenen und transparent begründeten Wirkungsprüfung - https://t1p.de/po1vy
 
 
14) Projekt „Assessing Risks and Cybercrime Harms” (ARCH) soll Schäden im Cyberraum ganzheitlich messbar machen
Bislang lassen sich durch Cybercrime verursachte Schäden nicht nur wegen des erheblichen Dunkelfeldes, sondern auch aufgrund der Erfassungsrichtlinien nur sehr bedingt kriminalstatistisch nachweisen und können volkswirtschaftlich nur annähernd geschätzt werden. Zusammen mit der Université de Montreal, Flare Systems, dem MPI Freiburg, der FU Berlin und dem Cyberintelligence Institut will die Cyberagentur nun in dem Projekt „ARCH“ die Messung von Schäden durch Cyberkriminalität neu (ganzheitlich) denken und neben den materiellen künftig auch immaterielle und kaskadierende Schäden systematisch erfassen - https://t1p.de/hje67
 
 
15) Podcast zum Thema „Open Source-Intelligence“ (OSINT)
Im digitalen Zeitalter, egal ob im beruflichen oder privaten Kontext, wird die Detektion, Verifizierung und Verknüpfung öffentlich verfügbarer digitaler Daten immer wichtiger. Der Arbeitsbegriff hierfür lautet Open Source-Intelligence (kurz OSINT). In der Podcast-Folge bietet einer der renommiertesten OSINT-Experten im deutschsprachigen Raum einen hörenswerten Eindruck über den Nutzen, Methoden und (KI-gestützten) Tools der Quellen- und Informationssuche in öffentlich verfügbaren Datenbeständen. Er reflektiert auch auf ergänzend bedeutsame Themenfelder innerhalb des sogenannten „Intelligence Cycle“ wie „Operational Security“ bzw. „Verification“ - https://t1p.de/lf5nn
 
 
16) „Elements of Crime“: Kriminal- und polizeiwissenschaftliche Themen in kurzen Videos diskutiert
In der von der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW (HSPV) verantworteten videogestützten Interviewreihe „Elements of Crime“ geben Forscher und Praktiker in kurzen Videosequenzen (von ca. 4 – längstens 30 Mintuten) Auskunft zu verschiedenen kriminal- und polizeiwissenschaftlichen Themen. Das Format wird ständig erweitert - https://t1p.de/u910f
 
 
17) Zentrum für Berufsethik und Reflexion der Polizei Berlin (ZER) als Ort, an welchem belastende Einsätze professionell aufgearbeitet werden
„Berufsethische Reflexion ist kein abstraktes Thema, sondern ein zentraler Bestandteil professionellen Handelns – und damit auch ein wichtiges Element der Aus- und Fortbildung von Polizeibeschäftigten“. Die Berliner Polizei versteht das 2026 gegründete ZER als Lern- und Begegnungsort, in welchem sowohl Polizeianwärter:innen als auch erfahrene Einsatzkräfte auf herausfordernde Situationen des Berufsalltags im Innen- und Außenverhältnis vorbereitet werden. Dort können „eigene Erfahrungen (unter professioneller Begleitung) reflektiert, der eigene Wertekompass geschärft und die individuelle Resilienz gestärkt“ werden. Das Zentrum steht mit einer Ausstellung, gegliedert in die vier Themenräume „Mensch sein“, „Gewalt“, „Extremsituationen“ sowie „Tod und Sterben“, grds. auch externen Besuchern offen - https://t1p.de/thrkd
 
 
18) Open-Access-Sammelband zum Thema „Häuser des Jugendrechts“ erschienen
Im Jahr 1999 eröffneten in Stuttgart-Bad Cannstatt und Münster die beiden ersten Häuser des Jugendrechts in Deutschland, in welchen Polizei, Staatsanwaltschaft, Jugendamt und Amtsgericht gemeinsam einen neuen Weg im Umgang mit Jugenddelinquenz beschritten. Dort kennen alle Mitwirkenden einander persönlich, sind aufgrund ihrer alltäglichen Arbeitskontakte über die Verfahrensregeln sowie bürokratischen Besonderheiten der jeweilig „anderen Seite“ zutreffend informiert. Das informell eingespielte Miteinander erlaubt es, zum Wohle der Delinquenten Zwänge und Beschränkungen beim gegenseitigen Informationsaustausch von vorneherein einzuplanen, Verfahren zu beschleunigen, eine für den Einzelfall auf jeder Verfahrensstufe möglichst optimal passende Lösung zu finden und zusätzlich Ressourcen zu sparen. Diese beiden Einrichtungen wurden zum Vorbild für zahlreiche ähnliche Einrichtungen im Bundesgebiet. In dem von der DVJJ herausgegebenen Sammelband gehen die Autoren auf die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Arbeit der verschiedenen Institutionen unter einem Dach ein - https://t1p.de/w7tro
 
 
19) Open Access-Sammelband „Digitale Gewalt“
Digitale Gewalt, die sich in Form von Deepfakes, Doxing oder Voice Cloning gegen marginalisierte Gruppen richtet, ist politische Gewalt. Ihre gegenwärtige Konjunktur geht Hand in Hand mit der Proliferation rechter und faschistischer Politiken. Der Sammelband untersucht Misogynie und Transfeindlichkeit, Rassismus und Faschismus unter digitalen Bedingungen und ordnet diese Gewaltform mithilfe intersektionaler Theorien ein - https://t1p.de/sozi1
 
 
20) Open Access verfügbarer Online-Kommentar des Grundgesetzes
Vor gut 77 Jahren, am 23. Mai 1949 trat das Grundgesetz in Kraft, mit dem die neu gegründete Bundesrepublik ihre freiheitlich-demokratische Grundordnung erhielt. Zeitgerecht zum „Geburtstag“ ist ein von namhaften Herausgeber:innen und Autor:innen gestalteter und open access verfügbarer Online-Kommentar des Grundgesetzes erschienen, der beständig fortgeschrieben wird - https://t1p.de/xj1sq
 
 
21) Bewerbungsphase Master-Studiengang „Kriminologie und Kriminalprävention“ an der HWR Berlin
Der berufsbegleitende Master-Fernstudiengang “Kriminologie und Kriminalprävention” der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin richtet sich an Menschen, die im Feld der Kriminalprävention arbeiten, wie z.B. in Präventionsgremien, bei der Polizei, in der Bewährungshilfe, in kommunalen Verwaltungen, in der Sozialen Arbeit, der Kinder- und Jugendhilfe, der Wirtschaft, der Kriminalpolitik, in Behörden, Vereinen oder Verbänden und die wissen wollen, wie erfolgreiche Prävention, Evaluation und Evidenzbasierung funktionieren und entsprechende Projekte und Programme in breiten Netzwerken und Kooperationen aufgebaut, begleitet und geleitet werden können. Der Studiengang vermittelt wissenschaftliche und praktische Qualifikationen, die neue berufliche Möglichkeiten eröffnen und die auf Führungs- und Leitungsaufgaben in Handlungsbereichen der Kriminalität und Kriminalprävention vorbereiten. Damit verbindet der Studiengang Kriminologie und Kriminalprävention, Präventionswissenschaft und Präventionspraxis in idealer Weise und macht theoretische Erkenntnisse für die Praxis nutzbar. Die Bewerbungsphase für den Studienstart ab Oktober 2026 endet am 15. Juli 2026. Weitere Informationen unter - https://t1p.de/bi06l