Polizei : Newsletter Nr. 311, September 2026

 1)   “Cop Culture and Democratic Resilience”: Wie eine reflektierte Berufskultur und faire Strukturen demokratische Resilienz in Polizeibehörden stärken können
 2)   Über den Einfluss von Online-Medienberichterstattung auf die Wahrnehmung von (Un-)Sicherheit
 3)   Gefühlte Sicherheit – Zum Schutz des Sicherheitsgefühls der Bevölkerung durch die Polizei
 4)   Aktuelle Studie des King’s College London: Die öffentliche Wahrnehmung von Kriminalität steht im Widerspruch zur Realität
 5)   Polizeirechtlich statuierte, KI-unterstützte Verhaltenssensorik als Bestandteil offener polizeilicher Videoüberwachung an kriminalitätsbelasteten Orten
 6)   Waffenverbotszone Leipzig: „The they simply go somewhere else: The effect of hotspot policing on crime development”
 7)   Individual and Group-Level Effects of a VR-Based Training to prevent Ethnic Profiling in Policing
 8)   GDV-Langzeitstudie „Verkehrsklima in Deutschland 2026: Aggression im Straßenverkehr wächst weiter
 9)   Jenny’s Law – Irland stärkt den Schutz vor Gewalt gegen Frauen durch ein öffentlich einsehbares Register
10)  Projekt: “FoGG – For the Greater Good – Deepfakes in der Strafverfolgung”
11)  UK – Home Office: Independent (second) Report „Fraud in the Digital Age” veröffentlicht
12)  Justizministerium Niedersachsen: Fachtagung zum „Umgang mit digitaler Gewalt“ - Zusammenfassung der Ergebnisse in einem E-Magazin
13)  Podcast-Reihe: „Polizei neu denken“
14)  Buchveröffentlichung (open access): “Hot Spots of Crime – Social Structure and Social Context at the Micro Geographic Level”
15)  Buchveröffentlichung (open access): “Conspiracy Theories in the European Digital Sphere”
16)  Buchveröffentlichung (open access): “Wohnst du schon oder verzweifelst du noch? Angemessenes Wohnen gewährleisten“
17)  Veranstaltung: Fachtag „Jugend.Gewalt.Begegnen“ in Stuttgart
18)  Neuer Studiengang
 
1) “Cop Culture and Democratic Resilience”: Wie eine reflektierte Berufskultur und faire Strukturen demokratische Resilienz in Polizeibehörden stärken können
Basierend auf einer Befragung von Polizeibediensteten innerhalb des BKA (n = 1632) beschäftigt sich die in der Management Revue 2026, 37 (2) veröffentlichte Forschungsarbeit im Rahmen eines Dual-Pathway-Modells pointiert mit dem Phänomen der Polizei- und Organisationskultur sowie verschiedenen Ausprägungen der „Ingroup Identity“. Sie setzt diese in Beziehung zu der jeweils vorherrschenden / wahrgenommenen Gerechtigkeitsdynamik innerhalb der Organisation und differenziert so eine eindimensionale Darstellungen „toxischer Cop Culture“ in Relation zur Wahrnehmung von gelebter / wahrgenommener Fairness innerhalb der Organisation und einzelner Organisationseinheiten. Abschließend gefolgert wird die Notwendigkeit der Entwicklung geeigneter Organisationsstrategien, die integrative und reflexive Formen der beruflichen Loyalität und sozialen beruflichen Identität fördern, betont - https://t1p.de/9iwjp
 
 
2) Über den Einfluss von Online-Medienberichterstattung auf die Wahrnehmung von (Un-)Sicherheit
Eine Fallstudie des Instituts für Polizei- und Sicherheitsforschung (IPoS) beschäftigt sich empirisch mit dem Einfluss von Online-Berichterstattung auf die Wahrnehmung von (Un-)Sicherheit im Vergleich zur realen Kriminalitätslage. Dabei gelangen die Forscher auf Grundlage von 17.062 Social-Media-Beiträgen, die sie ein Jahr lang aus elf repräsentativen Medienprofilen extrahiert und mittels Text-Mining, linguistischer Kookkurrenz-Analysen, hierarchischen Clustern (Dendrogrammen) und Reichweiten-Indizes auf Muster und Interaktionsraten ausgewertet und im Anschluss den relevanten Polizeidaten gegenübergestellt haben, zu wertvollen Befunden. Jeder sechste Beitrag regionaler Medienkanäle befasst sich mit Straftaten, Unfällen oder Polizeieinsätzen, wobei der Begriff „POLIZEI“ im Untersuchungszeitraum das häufigste Wort überhaupt war. Das liegt wohl auch an der von den Forschern identifizierten „Resonanz- und Aufmerksamkeitsfalle“: Beiträge zu Raub und Erpressung erzielten bis zu 48,9% mehr Interaktion und Teilung. Medienkanäle bedienen dieses Interesse gezielt und sorgen damit für einen in Relation zur tatsächlichen Kriminalitätslage massiven Anstieg der Kriminalitätsberichterstattung. Einige Verzerrungsfaktoren verstärken die Kriminalitätswahrnehmung zusätzlich, wie bspw. die „geografische Entkopplung“. Obwohl fast 20% der Kriminalitätsmeldungen überregionale Fälle betrafen, hatte dies Einfluss auf die Einschätzung der Gefahrenlage vor Ort in Bremen. Außerdem wirkt die Kriminalitätsberichterstattung durch die gezielte Anreicherung mit reißerisch anmutenden Adjektiven emotional angereichert. Nicht zuletzt erscheinen schwere Straftaten durch eine andauernde Berichterstattung vom Tatzeitpunkt bis über die prozessuale Aufarbeitung nach der Aufklärung hinaus omnipräsent. Der Beitrag ist in der Zeitschrift Polizei & Wissenschaft, 2026 (3) veröffentlicht - https://t1p.de/a0yrq
 
 
3) Gefühlte Sicherheit – Zum Schutz des Sicherheitsgefühls der Bevölkerung durch die Polizei
Im Heft 2 / 2026 der Zeitschrift „Die Verwaltung“ setzt sich Alexander Wentker von der Humboldt-Universität in Berlin am Beispiel der relativ neuen und bundesweit bislang singulären polizeilichen Aufgabenzuweisung der „Stärkung des Sicherheitsgefühls“ in § 1 Abs. 7 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) kritisch auseinander. Über die Formulierung „(…) und deshalb anzunehmen ist, dass sie gemieden werden“ führt diese reine Aufgabenzuweisung und daher Zielsetzung polizeilicher Bemühungen indirekt zu einer Ausweitung polizeilicher Befugnisse, in Hessen bspw. in Form der offenen polizeilichen Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Orte in der neu gefassten Nr. 3 des § 14 HSOG. Wentker bezweifelt die Tauglichkeit des Rechtsgutes „Schutz des Sicherheitsgefühls“ über eine allgemeine polizeiliche Zielsetzung hinaus als Anknüpfungspunkt für operative polizeilicher Befugnisse und kritisiert, dass damit das Polizeirecht verstärkt als Mittel der Verhaltenssteuerung auch gegenüber (Noch-)Nicht-Störern begriffen werde. Rechtspolitisch liege hierin ein Bruch mit idealtypischen Vorstellungen und der tradierten Dogmatik des polizeilichen Gefahrenabwehrrechts - ohne den erforderlichen hinreichenden Tatsachenbezug - vor, die den verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsanforderungen strukturell kaum genügen könne, da ein heterogen interpretierbarer Begriff wie das „subjektive Sicherheitsempfinden“ nahezu unmöglich empirisch objektivierbar sei - https://t1p.de/lo4mr
 
 
4) Aktuelle Studie des King’s College London: Die öffentliche Wahrnehmung von Kriminalität steht im Widerspruch zur Realität
In den Kontext der beiden vorangegangenen Meldungen passen die Ergebnisse einer aktuellen, auf Daten zweier im März 2026 durchgeführten Befragungswellen (n = 1.797 / n = 2.164) fußenden empirischen Studie des King’s College London („Wrongful convictions – misperceptions of crime“), die Teil einer neuen Forschungsreihe namens „Mistaken Britain“ ist. Die subjektive Kriminalitätswahrnehmung der Befragten differiert in fast allen Fragekategorien z. T. signifikant von der Kriminalitäts- bzw. Strafverfolgungsstatistik. Die Befragten überschätzen demnach um das Dreifache, wie viele Menschen Opfer von Verbrechen in England und Wales werden, befragt zu fünf Deliktsgruppen glauben die Menschen, dass das Straftatenaufkommen deutlich zugenommen habe und liegen damit nur beim Ladendiebstahl ungefähr richtig. Sie nehmen unzutreffend an, dass die wegen Mordes Verurteilten überwiegend einer ethnischen Minderheit angehören und dass „Ausländer“ ungefähr doppelt so häufig wegen schwerwiegender Straftaten zur Anklage gebracht und verurteilt werden, wie tatsächlich in der Strafverfolgungsstatistik ausgewiesen. Diese individuellen Fehleinschätzungen haben der Kriminovalenz widersprechende Folgen für das subjektive Sicherheitsempfinden der Befragten, sowohl innerhalb der kognitiv-rationalen Dimension, vor allem jedoch auf die konativ-handlungsbezogene Dimension des subjektiven Sicherheitsempfindens durch entsprechendes Vermeidungsverhalten. Die Befragten schätzten den Anteil derjenigen, die sich nach Einbruch der Dunkelheit in ihrer Umgebung nicht mehr sicher fühlen, auf 60% (tatsächlich liegt der Anteil bei 39%). Die aktuellen Erkenntnisse für das UK decken sich im Kern mit ähnlichen, jedoch z. T. etwas älteren Studienergebnissen in Deutschland und Europa, neu ist jedoch der wachsende Einfluss derartiger fälschlicher Annahmen in Bezug auf die Kriminalitätswirklichkeit auf das Misstrauen ggü. dem Staat und dessen Sicherheitsbehörden - https://t1p.de/rn409
 
 
5) Polizeirechtlich statuierte, KI-unterstützte Verhaltenssensorik als Bestandteil offener polizeilicher Videoüberwachung an kriminalitätsbelasteten Orten
Nun startet auch die Berliner Polizei an zwei polizeilich festgestellten Kriminalitätsschwerpunkten (zunächst am Kottbusser Tor, später dann im Rahmen der Projektierung auch an der Warschauer Brücke) sog. Verhaltens- und Situationserkennung mittels offener KI-basierter Videotechnik. Die Auswertesoftware hierfür liefert die Fa. Adesso SE. Rechtliche Grundlage für den KI-Einsatz ist das im Dezember 2025 geänderte Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG). Mit der an eine (ggf. bereits vorhandene) offene polizeiliche Videoüberwachung kriminalitätsbelasteter Orte gekoppelte, KI-unterstützte Verhaltenssensorik, mit der auffällige Bewegungen wie z. B. Schläge, Tritte, Wurfbewegungen, „Rangeleien“ etc. (in Baden-Württemberg berichtet der Mannheimer Morgen von 17 definierten Aktivitätsmustern) durch die Polizei frühzeitig erkannt und so sich anbahnende Gefahrenlagen frühzeitig unterbunden werden können, hat die Polizei in Baden-Württemberg (Mannheim) im Jahr 2018 begonnen. Dort produziert die Polizei derzeit mit eigenem Personal weitere Szenen, um die verwendete Software des Fraunhofer-Instituts (IOSB) sensibler zu trainieren. Im Endausbau sollen hierzu bis zu 10.000 Vergleichs-Szenerien eingespielt werden. Ein abschließender Erfahrungsbericht des Mannheimer Projekts steht noch aus. Die KI-gestützte Verhaltenssensorik im öffentlichen Raum nimmt legislativ zunehmend Fahrt auf. Auch die polizeilichen Ländergefahrenabwehrgesetze in Hamburg und Hessen enthalten inzwischen vergleichbare präventive Befugnisgrundlagen, die seit 2025 auch projektiert werden (in Hamburg – dort wissenschaftlich begleitet durch das gemeinsame Projekt „LoKI“ an der Universität Hamburg und der TU in Chemnitz (https://ki-konflikte.de) - beginnend am Hansaplatz, inzwischen auch am Hachmannplatz vor dem Hauptbahnhof, in Hessen im Frankfurter Bahnhofsviertel) - https://t1p.de/0w5wj
 
 
6) Waffenverbotszone Leipzig: „The they simply go somewhere else: The effect of hotspot policing on crime development”
In nahezu allen Bundesländern gibt es – abgeleitet aus der waffenrechtlichen Verordnungsermächtigung für die Bundesländer in § 42 Abs. 5 WaffG – sogenannte Waffenverbotszonen (WBZ), die den Sicherheitsbehörden anlass- und ereignisunabhängige Kontrollbefugnisse eröffnen (vgl. entsprechende Verordnungsermächtigung § 42c WaffG). Der Freistaat Sachsen machte im Jahr 2018 als zweites Bundesland (nach Hamburg, wo der Senat bereits im Jahr 2007 entsprechend tätig geworden war) von dieser Befugnis in Leipzig Gebrauch. Die dortige WBZ bestand – nach zwischenzeitlicher Entscheidung des OVG Sachsen vom 24.03.2021, Az. 6 C 22/19 auf unterschiedlicher Rechtsgrundlage – bis zur Eröffnung eines neuen festen Polizeipostens innerhalb der WBZ als Basis für die verbesserte kommunale Präventionsarbeit bis zum August 2025. Wie in der ursprünglichen Verordnung vorgesehen, wurde das Projekt im Jahr 2021 evaluiert (vgl. Ergebnisbericht der Evaluierung: https://t1p.de/31vjx). Laut gemeinsamer PM der Stadt Leipzig und des Innenministeriums vom 09.06.2021 hat „die WBZ als zusätzliches Instrument zur Senkung (…) bewaffneter, in der Öffentlichkeit begangener Angriffe beigetragen.“ Ansonsten konnten „kaum positive Auswirkungen auf das übrige Kriminalitätsgeschehen“ festgestellt werden. Nun sich erneut ein hochschulübergreifendes Forscherteam in einem aufwändigen empirischen Ansatz mit der WBZ in Leipzig mit folgenden Fragestellungen auseinandergesetzt: Sind präventive Effektstärken von der Art der Straftat abhängig? Hierbei unterschieden sie kriminelle Handlungen, die auf einer bewussten rationalen Berechnung beruhen und solchen, die auf vergleichsweise intuitive bzw. affektive Weise ausgeführt werden. Außerdem hinterfragten die Forscher die Wirkung der die WBZ flankierenden Hotspot-Policing-Maßnahmen und versuchten, Verdrängungseffekte räumlich zu konkretisieren. Zur Überprüfung des theoretischen kriminologischen Ansatzes für die Einrichtung einer WBZ analysierten sie hierzu das gesamte PKS-Straftatenaufkommen 24 Monate vor und 24 Monate nach der Einrichtung der WBZ (Januar 2016 – Oktober 2020) mit dem Raster der Gewalt- und Eigentumsdelikte im Rahmen einer vierstufigen Hotspot-Analyse mit der Zielrichtung, sowohl Verdrängungseffekte zu identifizieren als auch kriminalitätsreduzierende Effekte (sowohl innerhalb als auch außerhalb) der WBZ räumlich zu konkretisieren. Hierzu gliederten sie ihren Untersuchungsraum in drei Zonen, die „Interventionszone“ (gleichzeitig das originäre WBZ-Gebiet), eine unmittelbar umliegende „Pufferzone“ und in eine breitere „Kontrollzone“. Insgesamt schätzen sie die Gesamtwirkung einer WBZ als „höchst fragwürdig“ ein. Die Einrichtung der WBZ in Leipzig führte ihrer Einschätzung nach nicht zu einer langfristigen Reduzierung von Straftaten, weder bei Gewalt- noch bei Eigentumsdelikten, allerdings bei erstgenannten in noch geringerem Ausmaß als angenommen. Die Ergebnisse rechtfertigen im Kern die ursprüngliche kriminalpolitische Intention nicht, nicht nur, weil die WBZ, so die Forscher, zugleich „erhebliche soziale Kosten verursachte, indem sie soziale Routinen störte und das tägliche Leben vieler Bewohner negativ beeinflusste.“ Die detaillierten Ergebnisse der Auswertung sind open access im European Journal of Criminology nachlesbar - https://t1p.de/1q3nh
 
 
7) Individual and Group-Level Effects of a VR-Based Training to prevent Ethnic Profiling in Policing
In dem Beitrag in der Zeitschrift Police Quarterly werden die kurz- und langfristigen Wirkungen eines neuartigen immersiven Trainingsprogramms der niederländischen Polizei bewertet, welches die polizeiliche Sensibilität gegenüber dem Phänomen „Ethnic Profling“ erhöhen soll. Grundlage des Forschungsberichtes waren mehrfache (vor, unmittelbar nach und zuletzt sechs Monate nach dem letzten Training & Kontrollgruppenbefragung) strukturierte problemzentrierte Rückmeldungen von 519 Polizeibeamten und -beamtinnen auf individueller und auf Teamebene, die unterschiedliche Bedingungen erfüllten (keine Teilnahme an dem Training (Kontrollgruppe) / einmalige Trainingsteilnahme / wiederholtes, insgesamt mindestens dreimaliges Training). Das Training selbst kombiniert Virtual Reality-Simulationen mit gruppenbezogenen Dialogen und Reflexionsrunden. Die Forscher stellten bei den Trainingsgruppen sowohl auf individueller wie auch teambezogener Ebene signifikante Veränderungen bei Einstellung, Wissen, Wirksamkeitsüberzeugung und Teamdynamik fest, die sich bei der Gruppe der Mehrfachteilnehmer im Gegensatz zu den Teilnehmern, die nur einmal an einem solchen Training teilgenommen hatten, auch längerfristig stabilisierte - https://t1p.de/vfc2t
 
 
8) GDV-Langzeitstudie „Verkehrsklima in Deutschland 2026: Aggression im Straßenverkehr wächst weiter
Die aktuellen Befunde der seit dem Jahr 2008 regelmäßig erhobenen Langzeitstudie der Unfallforschung der Versicherer (UDV) im Gesamtverband der Versicherer (GDV) zeigen seit der letzten Erhebung im Jahr 2023 eine durchaus signifikante Steigerung der Aggressivität im Straßenverkehr. An der aktuellen Befragung nahmen im März und April 2026 2.004 Personen ab 18 Jahren teil. Schlaglichtartig dargestellt musste sich „mehr als jeder zweite Autofahrende sofort abreagieren, wenn er sich über andere ärgert, fast die Hälfte drängelt mitunter, wenn der oder die Vorausfahrende vermeintlich bummelt und fast ein Drittel schert nach dem Überholen schon mal so dicht ein, dass der andere bremsen muss. Dabei sehen die meisten die Probleme bei anderen, nicht bei sich selbst“, so die Autoren der Studie. Sie stellen in diesem Kontext auch fest, dass Selbst- und Fremdbild immer weiter auseinanderklaffen. Auch bei Radfahrenden nehme rücksichtsloses Verhalten zu. Besonders kritisch erachtet wird die bedenkliche Zunahme der Nutzung von Smartphones am Steuer, offensichtlich „laufe der Zeitgeist der Sicherheit entgegen“ - https://t1p.de/xt06s
 
 
9) Jenny’s Law – Irland stärkt den Schutz vor Gewalt gegen Frauen durch ein öffentlich einsehbares Register
In Kürze wird in Irland ein öffentlich einsehbares Internet-Register zu verurteilten Gewalttätern eröffnet. Das irische Parlament hat ein entsprechendes Gesetz, welches in Erinnerung an den „Fall Jennifer Poole“ aus Dublin, die 2021 von ihrem Ex-Freund, der wegen eines schwerwiegenden Messerangriffs ggü. seiner Ex-Partnerin und deren Mutter sechs Jahre zuvor zu einer mehrjährige Haftstrafe verurteilt worden war, mit mehreren Messerstichen getötet wurde, unter der Kurzbezeichnung „Jenny’s Law“ firmiert, im Juli in Folge stark ansteigender Meldungen von Gewalt gegen Frauen und Kindern beschlossen. Das in dieser Form in Europa bislang singuläre Warnsystem soll potentiellen Betroffenen einen möglichst barrierefreien öffentlichen Informationszugang ermöglichen. Jennifer Poole war die Gewalt-Vorgeschichte ihres Ex-Partners, die ihrer Familie erst in der Hauptverhandlung zur Kenntnis gelangte, nämlich nicht bekannt. In dem Register werden Straftaten wie Mord, Totschlag, Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, Freiheitsberaubung oder auch Stalking erfasst. Zum Vergleich: In Deutschland wurde kriminalpolitisch bislang nicht ernsthaft über ein derartiges Register diskutiert. Vielmehr soll ab Juli 2027 im legislativ inzwischen entsprechend ergänzten Gewaltschutzgesetz (§ 1a ff. neu) eine elektronische Aufenthaltsüberwachung Betroffene bei „Hochrisikofällen“ vor (erneuter) häuslicher bzw. sexualisierter Gewalt schützen können, die für derartige Fallkonstellationen bislang nur in einzelnen polizeilichen Ländergefahrenabwehrgesetzen möglich war. Kriminologische Untersuchungen zu einer ähnlichen Variante, die es seit 2021 im Rahmen des „Domestic Violence Disclosure Scheme“, kurz: „Clare’s Law, in Großbritannien gibt, bei der potenziell Betroffene auf Antrag bei der Polizei eine eventuelle Gewalthistorie ihrer Partner mitgeteilt bekommen und zudem die Polizei unter bestimmten Umständen Personen proaktiv warnen kann, weisen allerdings nur auf eine eingeschränkte präventive Wirksamkeit hin. Die Aufnahme in das irische Register erfolgt nicht automatisch, darüber entscheidet ausschließlich das Gericht. Zudem ist in aller Regel die Zustimmung des jeweils Betroffenen erforderlich. Nach drei Jahren kann die Löschung aus dem Register beantragt werden - https://t1p.de/h42d5
 
 
10) Projekt: “FoGG – For the Greater Good – Deepfakes in der Strafverfolgung”
Mit generativer künstlicher Intelligenz (KI) können selbst Laien heutzutage schnell und einfach synthetische Medien generieren. Dies betrifft insbesondere Deepfakes, welche mitunter sehr realistisch aussehen und gezielt für Täuschungen eingesetzt werden können. Hierdurch kann sich auch für die Strafverfolgung ein ungeahntes Potenzial entfalten: Bei verdeckten Ermittlungen könnten z. B. Stimm-, Sprach- und Videoklone zum Einsatz kommen. Jedoch stellen sich bei der Verwendung von Deepfakes diverse technische, juristische und ethische Fragen. Was ist technisch möglich? Was ist rechtlich erlaubt? Und welche ethischen und gesellschaftlichen Konsequenzen ergeben sich? Daher setzt es sich das gemeinsam von der Universität Bayreuth, dem Fraunhofer-Institut für Angewandte Informationstechnik (FIT) und dem Bayerischen Forschungsinstitut für Digitale Transformation (bidt) verantwortete Projekt zum Ziel, die o. g. und weitere Fragen aus interdisziplinärer Perspektive intensiver zu beleuchten, konkrete Empfehlungen für Gesellschaft und Ermittler:innen im Umgang mit Deepfakes zu erarbeiten, und diese mithilfe eines interaktiven Demonstrators in die Praxis zu bringen. Im Zentrum steht die Frage unter welchen Umständen und in welchem Maße der Einsatz von Deepfakes im Rahmen der Strafverfolgung gesellschaftlich akzeptabel ist - https://t1p.de/8f4r1
 
 
11) UK – Home Office: Independent (second) Report „Fraud in the Digital Age” veröffentlicht
Betrugsdelikte stellen - trotz signifikantem Rückgang im kriminalstatistischen Längsschnitt (Hellfeld!) - nach wie vor ein zentrales Kriminalitätsphänomen dar. Das gilt insbesondere für die vielgestaltige deliktische Phänomenologie in der digitalen Sphäre, insbesondere auch in Verbindung mit international organisierten Modi Operandi. Gerade im virtuellen Raum ist zudem von einem sehr hohen Dunkelfeld auszugehen. Im Auftrag des britischen Home Office und zur praxisgerechten Unterstützung im Rahmen der „Global Fraud Strategy 2026 – 2029“ des Ministeriums hat nun der Londoner Kronanwalt, Senior Fellow und Gastprofessor an der London School of Economics (LSE), Jonathan Fisher KC, einen erkenntnisreichen, mehr als 650 Seiten umfassenden Bericht zur Phänomenologie, Detektion, Auswertung / Ermittlung und strafrechtlichen Verfolgung von Betrugsstraftaten im digitalen Zeitalter veröffentlicht. Vor allem die abschließenden insgesamt 47 Empfehlungen zur wirksameren Bekämpfung dieses Deliktsfeldes sind über das UK hinaus beachtenswert - https://t1p.de/gybpi
 
 
12) Justizministerium Niedersachsen: Fachtagung zum „Umgang mit digitaler Gewalt“ - Zusammenfassung der Ergebnisse in einem E-Magazin
Die Koordinierungsstelle des Landesprogramms für Demokratie und Menschenrechte im niedersächsischen Justizministerium veranstaltete Ende letzten Jahres ein interdisziplinäres Symposium, bei welchem sich Fachleute aus Bildungs- und Beratungsarbeit, Zivilgesellschaft, Verwaltung, Wissenschaft, Justiz und Politik in sechs aufeinander aufbauenden themenbezogenen Sessions zum behörden- und institutionenübergreifenden Umgang mit digitaler Gewalt austauschten und in diesem Kontext aktuelle Erkenntnisse, Ansätze, Maßnahmen und Projekte diskutierten. Alle wesentlichen Erkenntnisse dieses Symposiums, umfangreich verknüpft mit relevanten Umfragen und Forschungsberichten, stehen nun übersichtlich gestaltet als E-Magazin zur Verfügung - https://t1p.de/lrjoz
 
 
13) Podcast-Reihe: „Polizei neu denken“
Tobias Burkhard, Leiter der operativen Lage der Polizei im Kanton Basel-Stadt und Dozent an der Fachhochschule Nordwestschweiz setzt seit etwas mehr als einem Monat mit kurzen, ca. fünf-minütigen Podcast-Folgen Denkanstöße zur Fragen der (operativen / organisatorischen) Steuerung der Polizei - https://t1p.de/5nhis
 
 
14) Buchveröffentlichung (open access): “Hot Spots of Crime – Social Structure and Social Context at the Micro Geographic Level”
Kriminalitäts-Hotspots sind ein Schwerpunkt des Studiums in der Kriminologie und der gesamtgesellschaftlichen Kriminalprävention. Die kriminologische und polizeiwissenschaftliche Literatur setzt sich seit geraumer Zeit mit unterschiedlichen Ansätzen des Hotspots-Policings auseinander. Dennoch wissen wir bis heute wenig über diese „kriminalitätsbelasteten“ Orte. Wer lebt in Hotspots der Kriminalität? Welche Faktoren führen dazu, dass diese Orte zu Hotspots für Kriminalität werden? Welche anderen sozialen und gesundheitlichen Probleme gibt es an diesen Orten? Das open access verfügbare Buch stützt sich im Rahmen einer strukturierten qualitativen Datenerhebung auf mehr als 7.000 Fragebögen von Menschen, die innerhalb derartiger Hotspots und Nicht-Hotspot-Straßen leben, auf deren systematisierte physische und soziale Beobachtungen. Die Ergebnisse dieser von David Weisburd et al. verantworteten Studie veranschaulichen, dass Kriminalitäts-Hotspots auch viele andere „soziale Krankheiten“ verursachen. Indem das Buch die sozialen Merkmale von Kriminalitäts-Hotspots beleuchtet, erkennt es u. a. auch die Bedeutung informeller sozialer Kontrollen (und den Wert von „social cohesion“) für das Verständnis und die Verhinderung von Kriminalität an - https://t1p.de/6so3r
 
 
15) Buchveröffentlichung (open access): “Conspiracy Theories in the European Digital Sphere”
Das Phänomen digitalisiert vermittelter Verschwörungstheorien, gezielt gesteuerter Desinformationskampagnen und mannigfaltiger Fake News wird gerade im Vorfeld von demokratischen Wahlen bzw. als Mittel zur „Delegitimierung des Staates“ (als ehemaliger Unterkategorie der Staatsschutzkriminalität) oder auch im Kontext der Verfestigung extremistischer Gruppierungen aktuell intensiv diskutiert. Der jüngst erschienene, open access verfügbare Sammelband nähert sich diesem Phänomen in vergleichender europäischer Perspektive an und fokussiert dabei u. a. auf Plattformpräferenzen, ideologische Inhalte, politischen Kontext und Identitätsbildung - https://t1p.de/ap1tu
 
 
16) Buchveröffentlichung (open access): “Wohnst du schon oder verzweifelst du noch? Angemessenes Wohnen gewährleisten“
Angemessenes und bezahlbares Wohnen für wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen ist ein individuelles Grundbedürfnis und eine Mindestanforderung sozialer Gerechtigkeit in jeder Gesellschaft. Der seit geraumer Zeit anhaltende Mangel an verfügbarem und finanzierbarem Wohnraum, gerade, aber nicht nur in Großstädten, birgt nicht nur hohes Frustrationspotenzial, sondern hat auch Auswirkungen auf das Vertrauen der Menschen in den Staat und dessen gesellschaftliche Integrationskraft. Der open access verfügbare Sammelband vereint zahlreiche interdisziplinäre Beiträge hinsichtlich rechtlicher Regelungen wie auch bau- und gesellschaftspolitischer Maßnahmen im Kontext einer Tagung in der Evangelischen Akademie in Frankfurt am Main zu dieser Thematik - https://t1p.de/0mpb7
 
 
17) Veranstaltung: Fachtag „Jugend.Gewalt.Begegnen“ in Stuttgart
Der sachgerechte Umgang mit Jugendkriminalität, insbesondere in Form gewaltaffiner Delinquenz, wird aufgrund aktueller Geschehnisse derzeit in unterschiedlichen kriminalpolitischen (repressiven wie auch präventiven) Formaten leider nicht immer fach- und sachgerecht diskutiert. Jugendgewalt ist ein Ausdruck komplexer sozialer Realitäten, im Umgang mit diesem Phänomen ist ein differenziertes interdisziplinäres Verständnis vonnöten. Eine weitgehende Fokussierung auf die Kriminalstatistik bzw. schlagzeilenträchtige Kasuistik wird der Thematik kaum gerecht. Der von der Sozialberatung Stuttgart e. V. organisierte Fachtag am 05.10.2026 bietet Institutionen übergreifend zahlreiche interdisziplinäre Impulse zum Thema. Die Anmeldung erfolgt elektronisch - https://t1p.de/3ngfb
 
 
18) Neuer Studiengang
Die Universität in Innsbruck startet im Herbst 2026 einen neuen Masterstudiengang, welcher eine umfassende Schwerpunktsetzung auf die Rechts- und Kriminalsoziologie ermöglicht und daher die universitäre kriminologische Forschungslandschaft in Europa bereichern dürfte - https://t1p.de/sxdgk