Polizei : Newsletter Nr. 313, November 2026

 1)   Polizeigewalt: Migration, Gewalt und die Rolle der Sicherheitsbehörden
 2)   Durchgriff auf die Polizei von morgen. Wie verwundbar wären Polizeihochschulen unter einer AfD-geführten Landesregierung?
 3)   Statement des Arbeitskreises Empirische Polizeiforschung zur Bewahrung des Ideals einer „verfassungsresilienten Polizei“
 4)   Polizeirecht zwischen Handlungsfähigkeit und Missbrauchsrisiko?
 5)   Medienwirkungsforschung zu Social-Media-Accounts: Beeinflusst Kriminalitäts-berichterstattung das Sicherheitsempfinden?
 6)   DemoPolis – das „Bundesweite Netzwerk der Polizei für Diversität und Demokratie“ veröffentlicht „Polizeiliche Expertisen zu Antisemitismus und jüdischem Leben“
 7)   Multidimensionalität des Sicherheitsbegriffs
 8)   „Ausländerkriminalität“ – Eine (erneute) Datenanalyse
 9)   Positionspapier „Risiko eines Kontrollverlusts durch fortgeschrittene Künstliche Intelligenz“ aus dem Polizeitechnischen Institut (PTI) der Deutschen Hochschule der Polizei (DHPol)
10)  ATHENE Cybernation - Deutschland-Studie der externen Angriffsfläche: „IT der Bundesministerien. Kernergebnisse und Handlungsempfehlungen“
11)  Studie: Dokumentenfälschung und Identitätsbetrug im kommunalen Kontext
12)  „Rekrutierung von Kindern und Jugendlichen durch Organisierte Kriminalität. Ein (heran-)wachsendes Problem“ (Factsheet ist open access verfügbar)
13)  Polizeirecht NRW: Individuelles Mitführverbot für Messer und gefährliche Gegenstände rechtmäßig
14)  Neuer Podcast: Mehr Theorie wagen. Der Podcast zum besseren Führen (nicht nur) in der Polizei
15)  Europol veröffentlicht Lücken- und Bedarfsanalyse digital-forensischer Fähigkeiten der Sicherheitsbehörden in den EU-Mitgliedsstaaten: „Digital Forensics – Gap Analysis“
16)  Zeitschrift für Völkerstrafrecht (ZVStR) startet mit erster Ausgabe im Open-Access-Format
 
1) Polizeigewalt: Migration, Gewalt und die Rolle der Sicherheitsbehörden
Die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung, jedoch nicht alle Menschen, assoziieren das Wirken der Polizei mit den Begriffen „Ordnung und Sicherheit“. Insbesondere People of Color (PoC), Minderheiten bzw. Randgruppen verbinden (im Zweifel selbst lege artis rechtmäßige) polizeiliche Kontrollen mit diskriminierenden Kontrollen oder unangemessener Gewalt. Zeitgeschichte online hat zu dieser Thematik einen Content gestartet, welcher fortlaufend durch neue Beiträge einer möglichst breiten Autorenschaft erweitert werden soll - https://t1p.de/f3931
 
 
2) Durchgriff auf die Polizei von morgen. Wie verwundbar wären Polizeihochschulen unter einer AfD-geführten Landesregierung?
Andreas Ruch und Stefan Kersting, beide an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung in NRW tätig, machen sich vor dem Hintergrund der jüngsten Wahlerfolge und demoskopischer Prognosen auf Grundlage einer pointierten Analyse des sicherheitspolitischen Programms der AfD und der hochschul- und dienstrechtlichen Verankerung von Polizeihochschulen und deren Lehrpersonal im Vergleich zu Universitäten auf der Plattform Verfassungsblog prospektiv Gedanken darüber, welche Auswirkungen die Übernahme eines Landesinnenministeriums durch die AfD auf die evidenzbasierte Aus- und Fortbildung der Polizei und die reflexive Polizeiforschung im Allgemeinen haben könnte. Beamte sind zwar der Verfassung und nicht einer Partei verpflichtet. Dieses Prinzip wird in der Praxis u. a. durch das beamtenrechtlich (§ 63 BBG; § 36 BeamtStG) statuierte Remonstrationsrecht (eigentlich sogar -pflicht) repräsentiert. Das jeweilige Innenministerium, das in der Regel oberste Dienstbehörde der Polizeihochschulen ist, könnte allerdings anderweitig auf mannigfaltige Art auf Aus- und Fortbildung und praxisorientierte Polizeiforschung an polizeilichen Hochschulen Einfluss nehmen - https://t1p.de/mqrya
 
 
3) Statement des Arbeitskreises Empirische Polizeiforschung zur Bewahrung des Ideals einer „verfassungsresilienten Polizei“
Passend zu der spezifischen Fragestellung im Beitrag von Ruch und Kersting hat der Arbeitskreis Empirische Polizeiforschung, ein interdisziplinäres, unabhängiges und praxisorientiertes Forum von Polizeiforscherinnen und -forschern, das es sich seit mehr als 25 Jahren zum Ziel gesetzt hat, wissenschaftliche Forschungsergebnisse mit praktischen Herausforderungen oder konzeptionellen Herangehensweisen der Polizeipraxis diskursiv zu verbinden und derart einen konstruktiv-kritischen Dialog mit und über eine(r) rechtsstaatlich-demokratische Bürgerpolizei zu pflegen, eine inhaltlich umfassende „Mahnung“ für eine „verfassungsresiliente Polizei“ veröffentlicht. Inhaltlich reflektiert die Stellungnahme auf Aspekte der Polizeiorganisation, Ausbildung, Polizeiforschung, die Nutzung polizeilicher Informationsbestände und die Polizeikultur im Allgemeinen, für die die Autorinnen und Autoren der Stellungnahme bei einer Regierungsverantwortung der AfD im Bund oder den Ländern Gefahren erkennen. Die Autoren fordern deshalb abschließend u. a. eine sozialwissenschaftlich fundierte Risikoanalyse zur Stärkung der Verfassungsresilienz der Polizei - https://t1p.de/4sl10
 
 
4) Polizeirecht zwischen Handlungsfähigkeit und Missbrauchsrisiko?
In die Artikelserie rund um die Thematik der Verschiebung politischer Kräfteverhältnisse weg von der „gesellschaftlichen Mitte“ passt sich ergänzend und die beiden vorangestellten Beiträge abrundend auch die differenzierte Einschätzung von Sebastian Schwab vom Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht in Freiburg ein, der sich damit beschäftigt, wie weit eine Landesregierung die Befugnisse staatlicher Institutionen, speziell das polizeiliche Ländergefahrenabwehrrecht, vor diesem Hintergrund aktuell ausbauen sollte. Er stellt sich dabei die Frage, ob es tatsächlich weise ist, in dieser Situation eine Polizei mit mehr präventiven Befugnissen auszustatten. Schließlich könnten diese ggf. missbraucht und für autoritäre Zwecke eingesetzt werden. Andererseits bezieht der Staat gerade aus der Verpflichtung, die Sicherheit seiner Bürgerinnen und Bürger angemessen zu gewährleisten, eine wesentliche Daseinsberechtigung, zum Ausdruck gebracht durch das sog. Gewaltmonopol. In diesem Kontext mögen bislang „Maß, Mitte und Kontinuität politische Tugenden (gewesen) sein, rechtlich lassen sie sich jedoch kaum vorab regeln und „in der Regel“ nur im Einzelfall fassen.“ Man könne sich für den Fall der Fälle auch nicht mehr auf das Prinzip des „kooperativen Föderalismus“ verlassen. Diese ungeschriebene Regel stellte bislang sicher, dass die Bundesländer auf dem Gebiet ihrer originären Gesetzgebungskompetenz, also z. B. beim Polizeirecht, nicht vollständig unabhängig voneinander handeln, sondern sich untereinander abstimmen, Gesetzgebungsinitiativen aufmerksam beobachten und mitunter aus gemachten Fehlern lernten. Dieses Prinzip lässt sich gerade am Beispiel der Rechtsprechung des BVerfG zur Regelung der Automatisierten Datenanalyse in Hessen und Hamburg beobachten. Nahezu alle Bundesländer und der Bund planen derzeit die Einführung einer präventivpolizeilichen Befugnisgrundlage hierfür und versuchen, die „Leitplanken“ des Urteils aus dem Jahr 2023 zu berücksichtigen. Schwab löst in seinem Essay schließlich abschließend mit einem erweiterten Blick insbesondere auf die Rolle ebenjenes BVerfG das Dilemma mit einem angenehm erstaunlichem Optimismus für die Zukunft unserer rechtsstaatlichen Garantien auf - https://t1p.de/g9khe
 
 
5) Medienwirkungsforschung zu Social-Media-Accounts: Beeinflusst Kriminalitäts-berichterstattung das Sicherheitsempfinden?
Adelmund und Nissen vom Bremer Institut für Polizei- und Sicherheitsforschung (IPOS) haben auf Grundlage einer umfassenden Analyse von Online-Beiträgen zum Kriminalitätsgeschehen in Bremen auf der Plattform Facebook (Meta) den Zusammenhang zwischen Kriminalitätsberichterstattung und dem Sicherheitsempfinden untersucht. Hierzu haben sie über einen Zeitraum von einem Jahr sämtliche Beiträge von elf Facebook-Präsenzen verschiedener Nachrichtengeber in Bremen nach Resonanz, Reichweite sowie evidenten Verstärkermechanismen ausgewertet und hierzu insgesamt 17.602 Beiträge erfasst und in einem weiteren Schritt mit den Online-Profilen der Polizei Bremen und Bremerhaven abgeglichen. Unter anderem stellten sie bei den Nachrichtengebern im Vergleich zu polizeilichen Accounts eine häufig „emotionalisierendere“ Sprache, auf die die algorithmischen Verstärkermechanismen der Plattform hinsichtlich des Rankings der Beiträge reagieren, eine Überrepräsentation der im Vergleich mit der PKS eher seltenen, schwerwiegenden Kriminalitätsphänomene, eine sehr hohe Reichweite von Beiträgen polizeilicher Hinweisgewinnung, etwa bei Fahndungsaufrufen und Zeugenaufrufen fest. Diese Umstände können das Sicherheitsempfinden der Menschen in der Region negativ beeinflussen. Die detaillierten Ergebnisse präsentieren die Forscher aktuell in der Zeitschrift Polizei & Wissenschaft (2026, 3, S. 47-68 – online open access im Portal SSOAR abrufbar) - https://t1p.de/j08ps
 
 
6) DemoPolis – das „Bundesweite Netzwerk der Polizei für Diversität und Demokratie“ veröffentlicht „Polizeiliche Expertisen zu Antisemitismus und jüdischem Leben“
DemoPolis versteht sich als bundesweite Plattform für Mitarbeitende in den Polizeien des Bundes und der Länder, welche in den Themenbereichen der inter- bzw. transkulturellen Kompetenzen, der Ausprägungen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, diskriminierungsfreies Arbeiten sowie Demokratiebildung und Diversität aktiv sind oder sich für diese Werte engagieren. Den Mitgliedern des Netzwerks, welches in diesem Jahr sein 10-jähriges Jubiläum feiern konnte, geht es um Zusammenarbeit, Beratung und Förderung des Austausches zwischen den Länderpolizeien, der Bundespolizei und dem BKA und deren Hochschulen und Akademien. Die Geschäftsstelle des Netzwerks ist derzeit an der Hochschule des Bundes im Bundeskriminalamt angesiedelt. Die durch das Netzwerk aktuell herausgegebene Informationssammlung setzt sich mit der bestehenden, inhaltlich und in ihren Zielsetzungen heterogenen polizeilichen Landschaft zu den Themen Antisemitismus und jüdisches Leben auseinander. Obwohl die Expertise auf tiefergehende Analysen und insbesondere auf Wertungen bewusst verzichtet, wird die innerpolizeiliche Entwicklung und Netzwerkbildung mit zivilgesellschaftlichen Akteuren mit der Zielrichtung der Erweiterung der Perspektiven und des Aufbaus nachhaltiger Sensibilität für dieses wichtige Thema dennoch als positiv erachtet. Die Informationssammlung ist in der Rubrik „Downloads“ auf der Website der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung aufrufbar - https://t1p.de/j40pk
 
 
7) Multidimensionalität des Sicherheitsbegriffs
Wenn heute in der öffentlichen Diskussion ganz allgemein von „Sicherheit“ die Rede ist, ist die Multidimensionalität des Begriffs als Ergebnis von gesellschaftlichen Aushandlungsprozessen („äußere“ vs. „innere“, „objektive“ vs. „subjektive“ in Form der „individuellen“ oder „gefühlten“ Sicherheit, Sicherheit „vor“ bzw. „durch“ den Staat, soziale Sicherheit etc.) und die hiermit verbundene unterschiedliche Wahrnehmung der Besonderheiten dieser verschiedenen begrifflichen Ausprägungen beachtlich. Partiell wird die semantische Diskrepanz nicht selten in kommunalen Bürgerversammlungen deutlich. Während die Sicherheitsbehörden bei solchen Anlässen im Schwerpunkt auf die „objektiven“ kriminalstatistischen Daten, und damit weitgehend nur auf das ihnen bekannt gewordene Hellfeld abstellen, reagieren die Anwohner vielmehr auf weit umfangreichere, subjektiv belastende Ordnungsstörungen und Vorkommnisse, die den Behörden u. U. noch gar nicht zugänglich sind. Das eschwert eine sachgerechte Konfliktlösung bei derartigen Anlässen oftmals schon kommunikativ nicht unerheblich. Epik und Perkowski haben in einem kurzen, jedoch differenzierten Dossier in der Rubrik Innere Sicherheit auf der Plattform der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) den Sicherheitsbegriff mit all seinen verschiedenen Facetten aufgenommen und versuchen, deren unterschiedliche Bedeutungen im Alltag der Menschen einzuordnen - https://t1p.de/dt5mc
 
 
8) „Ausländerkriminalität“ – Eine (erneute) Datenanalyse
Die Fragestellung, ob „Ausländer“ krimineller sind als „Deutsche“, ist inzwischen vielfach und wissenschaftlich durchgängig sehr fundiert behandelt worden. Die Befunde dieser differenzierten Analysen unterscheiden sich im Ergebnis signifikant von der „öffentlichen Meinung“. Wissenschaftlich fundierte Analysen ordnen und bewerten interpretationsbedürftige Begrifflichkeiten, statistische Verzerrungen und analytische (Miss-) Deutungen empirisch nachvollziehbar und machen derart die Notwendigkeit eines sehr sensiblen Umgangs mit den zur Verfügung stehenden, unzureichenden statistischen Daten deutlich. Dennoch ebbt die Instrumentalisierung des Themas im Rahmen der bewusst negativen Beeinflussung der öffentlichen Meinungsbildung nicht ab. Ganz aktuell nimmt die Diskussion vor dem Hintergrund des partiell völlig entgleisten, in Teilen gewalttätigen Protestgeschehens in unserem Nachbarland Frankreich auch hierzulande im politischen wie auch im zivilgesellschaftlichen Setting wieder Fahrt auf. Insofern kommt die jüngste, gemeinschaftlich von Forscherinnen und Forschern der Polizeiakademie Niedersachsen, dem Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen e. V. und der Universität Zürich durchgeführte Analyse zur rechten Zeit. Sie berücksichtigt gleichermaßen das Hell- (PKS) wie auch das Dunkelfeld und ordnet belastbare Erkenntnisse empirisch nachvollziehbar ein. Festzuhalten ist in diesem Kontext eine wichtige Aussage im Zuge der Veröffentlichung der von der Robert-Bosch-Stiftung geförderten Studie im Mediendienst Integration: „Die Politik sollte die positiven Seiten der Migration stärker betonen, denn die Debatte um das Thema Zuwanderung sei mit dem (vielfach) starren Blick auf die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) viel zu negativ geprägt“ – https://t1p.de/63k5a
 
 
9) Positionspapier „Risiko eines Kontrollverlusts durch fortgeschrittene Künstliche Intelligenz“ aus dem Polizeitechnischen Institut (PTI) der Deutschen Hochschule der Polizei (DHPol)
Der Leiter des PTI an der DHPol, Wilfried Honekamp, setzt sich in einem Positionspapier vor dem Hintergrund der öffentlichen Debatte über existentielle Risiken fortgeschrittener Künstlicher Intelligenz auf Grundlage empirischer Daten reflektiert mit der verantwortbaren Nutzung von KI-Systemen bei den Sicherheitsbehörden auseinander. Hierbei bewegt er sich im Spannungsfeld der „Verbreitung subjektiver Risikozahlen als wissenschaftlich bestimmter Wahrscheinlichkeiten“ und der unzulässigen Nachlässigkeit, „die Debatte alleine deshalb abzutun, weil ein vollständiger Kontrollverlust noch nicht beobachtet worden ist.“ Die Leitfrage lautet: „Welche Teile heutiger Kontrollverlustszenarien sind empirisch zu belegen und welche bleiben derzeit noch hypothetisch?“ Obwohl ein „robuster autonomer Kontrollverlust gegen entschlossenen menschliche Gegenmaßnahmen bislang in der Forschungsliteratur nicht nachgewiesen“ ist, rät er den sicherheitsbehördlich Verantwortlichen dennoch, auf Grundlage „überprüfbarer Indikatoren“ die „Entwicklung hochautonomer Systeme systematisch zu beobachten, Schutzvorkehrungen an deren wachsende Handlungsfähigkeit anzupassen und Schwellenwerte für staatliches Handeln vorzubereiten.“ Die Polizei sollte jedoch „aus einer hypothetischen Zukunftsgefahr nicht den Schluss ziehen, KI generell zurückzuweisen“, zumal kriminelle Netzwerke umgekehrt zur Unterstützung ihrer Aktivitäten bereits rege Gebrauch hiervon machen. Begleitend betrachtet er auch den (supra- bzw. inter-) nationalen Regelungsrahmen und dessen Fortschreibungsbedarf. Die teilweise erschreckenden Aussagen aus dem „unmittelbaren Umfeld der leistungsfähigsten Systeme“ müssten mit „wissenschaftlicher Evidenz“ unterlegt werden. Dazu sollten zunächst die den Aussagen zugrunde liegenden Annahmen offengelegt werden, um die Erkenntnisse wissenschaftlich nachvollziehbar prüfen zu können, um derart ggf. „institutionelle Interessen“ oder eine „besondere Risikowahrnehmung“ auszuschließen und so letztlich eine „präzise Botschaft für die Bevölkerung“ zu ermöglichen – https://t1p.de/aiaw2
 
 
10) ATHENE Cybernation - Deutschland-Studie der externen Angriffsfläche: „IT der Bundesministerien. Kernergebnisse und Handlungsempfehlungen“
Das nationale Forschungszentrum für angewandte Cybersicherheit „ATHENE“ an der Goethe-Universität Frankfurt setzt sich in einer aktuellen Studie explizit kritisch mit der Entwicklung der IT-Landschaft der Bundesministerien auf Grundlage von Daten aus dem Jahr 2025 auseinander. Die Kernergebnisse sind z. T. alarmierend: So erfülle kein Ministerium die Mindeststandards und das BSI unterschätze in seinem Lagebild bspw.die Angriffsfläche grundlegend, da sie nur einen kleinen Teil der IT Deutschlands und der IT der Bundesverwaltung betrachte. Dabei gebe es nicht die „eine“ Bundes-IT, sondern 16 IT-Realitäten, die in Bezug auf Größe, Architektur und Entstehungszusammenhängen erheblich variieren. Es fehle an einer (zentralen) Steuerung dieser Vielfalt. Aus den Erkenntnissen leitet die Studie abschließend unter der Leitfragestellung „Was die Studie für Sicherheit und Politik bedeutet?“ in fünf Kapiteln Handlungsnotwendigkeiten und Governance-Empfehlungen ab - https://t1p.de/kqgn8
 
 
11) Studie: Dokumentenfälschung und Identitätsbetrug im kommunalen Kontext
Das Phänomen hat sich in den letzten Jahren zunehmend vom analogen in den digitalen Raum verlagert. Durch den Einsatz von künstlicher Intelligenz beim Modus Operandi wird zudem eine neue Qualität erreicht. Zur Bewältigung der damit verbundenen mannigfaltigen Problemstellungen ist die empirische Untermauerung der Erkenntnisse zur Ableitung sachgerechter Bewältigungsstrategien dringend geboten. Die aktuelle Studie von Denecke und Schindler quantifiziert das Hellfeld von Urkundsdelikten des jüngsten PKS-Berichtsjahres 2025, analysiert die rechtlichen Rahmenbedingungen in diesem Kontext und entwickelt Bewältigungsmechanismen im Umgang mit dem Phänomen, insbesondere für die kommunale Praxis. Die Studie ist nach Registrierung einer Website open access zugänglich - https://t1p.de/hrjut
 
 
12) „Rekrutierung von Kindern und Jugendlichen durch Organisierte Kriminalität. Ein (heran-)wachsendes Problem“ (Factsheet ist open access verfügbar)
In der 568. Auflage der Reihe „Analysen & Argumente“ der Konrad Adenauer Stiftung erschien im September 2026 ein zehnseitiges Fact Sheet zu dem derzeit in Wissenschaft und Praxis vieldiskutierten kriminologischen Phänomen, dass organisiert kriminelle Netzwerke im Rahmen des „crime (bzw. violence) as a service“ verstärkt unter Nutzung von Social-Media-Anwendungen auf Kinder und Jugendliche zur Erledigung spezifischer (länderübergreifender) Aufträge bis hin zu schweren Straftaten wie Brandanschlägen oder Tötungsdelikten mit Schusswaffen zurückgreifen und damit Minderjährige als kriminelle Dienstleister gleichzeitig zu Tätern und Opfern werden lassen. Die Veröffentlichung bietet zunächst einen allgemeinen phänomenologischen Überblick, erläutert behördliche und zivilgesellschaftliche Handlungsansätze aus europäischen Nachbarländern und diskutiert eine Ausweitung niedrigschwelliger Präventionsangebote. Die Autoren sprechen sich allerdings auch explizit gegen eine Senkung des Strafmündigkeitsalters aus - https://t1p.de/tlcld
 
 
13) Polizeirecht NRW: Individuelles Mitführverbot für Messer und gefährliche Gegenstände rechtmäßig
Vor dem Hintergrund des zunehmenden Ausbaus kommunaler Waffenverbotszonen in Deutschland wird auf eine in vielfacher Hinsicht interessante Entscheidung des OVG Münster im Berufungsverfahren (5 A 2779/25 vom 29.09.2026) zu einer etwas anders gelagerten, polizeirechtlich angeordneten Variante eines generellen individuell angeordneten Mitführverbots für Messer sowie im Bescheid des Polizeipräsidiums Wuppertal als Ausgangsbehörde zusätzlich näher bezeichnete gefährliche Gegenstände hingewiesen. Die Entscheidung ist schon deshalb erwähnenswert, weil das OVG die polizeiliche Anordnung auf Grundlage einer umfassenden (prognostischen) Gefahrenbewertung auf Grundlage bisherigen Verhaltens des Adressaten auch ohne eine spezielle polizeirechtliche Befugnis nur auf Grundlage der allgemeinen Befugnisnorm des § 8 Abs. 1 PolG NRW als zulässig erachtet hat und zudem die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz des Bundes für das Waffenrecht in diesem speziellen Fall nicht als Hinderungsgrund für die Rechtmäßigkeit einer ländergefahrenabwehrrechtlichen polizeilichen Anordnung erachtete - https://t1p.de/nrte7
 
 
14) Neuer Podcast: Mehr Theorie wagen. Der Podcast zum besseren Führen (nicht nur) in der Polizei
Dirk Heidemann, bis zu seiner Ruhestandsversetzung im Jahr 2022 Leiter des Fachgebietes Polizeiliche Führungslehre an der Deutschen Hochschule der Polizei (DHPol), hat sich während seiner Lehr- und Forschungstätigkeit in zahlreichen Beiträgen und Formaten mit der Professionalisierung polizeilicher Führung beschäftigt und sich dabei insbesondere auch immer wieder für eine Verbesserung der Fehlerkultur innerhalb der Polizei engagiert. Dabei konnte er auf eine langjährige Führungserfahrung innerhalb der niedersächsischen Polizei, der er vor seiner Abordnung an die DHPol angehörte, zurückblicken. Mit einer neuen Podcast-Serie, die er mit der ersten Folge unter dem Titel „Fehler macht man (am besten) nur einmal. Über Fehlerkultur und Lernen aus Fehlern in polizeilichen Organisationen“, Mitte Oktober auf der Plattform Spotify gestartet hat, knüpft er an seine Forschungssinteressen während seiner aktiven Dienstzeit an - https://t1p.de/abxxt
 
 
15) Europol veröffentlicht Lücken- und Bedarfsanalyse digital-forensischer Fähigkeiten der Sicherheitsbehörden in den EU-Mitgliedsstaaten: „Digital Forensics – Gap Analysis“
Eine Nachricht auf einem Mobiltelefon, ein Roadtrip, der von einem vernetzten Fahrzeug aufgezeichnet wurde, oder Informationen, die in einer Cloud abgelegt worden sind, können entscheidende Hinweise innerhalb eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens enthalten. Digitale Beweise sind für eine moderne und Erfolg versprechende Polizeiarbeit inzwischen unverzichtbar. Insofern ist die Untersuchung der Möglichkeiten, auf derartige Informationen rechtmäßig zugreifen und sie untersuchen zu können, bedeutsam. Die von Europol vorgelegte Bedarfs- und Lückenanalyse behandelt Themen wie die Verbesserung der Standards und der supranationalen Kompatibilität der Systeme, u. a. bei der Koordination der Werkzeugentwicklung, der geordneten Zusammenarbeit mit den Herstellern oder der gemeinsamen Entwicklung nachhaltigen Fachwissens - https://t1p.de/fsanq
 
 
16) Zeitschrift für Völkerstrafrecht (ZVStR) startet mit erster Ausgabe im Open-Access-Format
Während des Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozesses, der als „Geburtsstunde des modernen Völkerstrafrechts gilt“, erklärte der US-amerikanische Chefankläger Robert H. Jackson am 21. November 1945: „Aber der letzte Schritt, periodisch wiederkehrende Kriege zu verhüten, die bei internationaler Gesetzlosigkeit unvermeidlich sind, ist, die Staatsmänner vor dem Gesetz verantwortlich zu machen.“ Vor dem Hintergrund der Gräuel gegenüber der Zivilbevölkerung infolge aktuell völkerrechtswidriger asymmetrischer / hybrider Kriege / bürgerkriegsähnlicher Auseinandersetzungen auf nahezu allen Kontinenten, nicht nur in unserer unmittelbaren europäischen Nachbarschaft, in Wechselwirkung mit der gleichzeitigen Negation internationaler Verträge („Römisches Statut) und gezielter Angriffe auf die Autorität von Institutionen zur Durchsetzung dieser internationalen Prinzipien wie den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag spricht der renommierte Völkerrechtler und Direktor der Internationalen Akademie Nürnberger Prinzipien, Christoph Safferling, aktuell auch von der „Ohnmacht des Völkerrechts“. Umso wichtiger ist daher der Erhalt und die Stärkung des supranationalen Rechtsinstituts als Mittel der Friedenssicherung. Die neue Zeitschrift ist ein – wenn auch kleiner, dennoch wichtiger – Beitrag zu diesem Ansinnen - https://t1p.de/2qxbc