Polizei : Newsletter Nr. 8, August 1999

 1)   Kryptografie
 2)   Gurke des Tages
 3)   Literaturübersicht zum Thema „Gewalt in der Schule“
 4)   Bereits mehr als 10 Millionen Internet-Anwender in Deutschland
 5)   Modischer Gag wurde zum teuren Spaß
 6)   Kleiner Ratgeber für korrektes Benehmen
 7)   Frauen greifen immer häufiger zur Waffe
 8)   Betrug bei Krankenversicherungen
 9)   Polizei-Report
10)  Broschüre über sichere Parkhäuser für Frauen
11)  Individuelle und nachbarschaftliche Unterschiede in bezug auf Kriminalität
12)  GPS auf dem Vormarsch
13)   Konferenz des „club health 2000“
 
1) Kryptografie
Was den Bürger schützen soll, kann man auch gegen ihn verwenden. So soll es zumindest in den USA geschehen. Zwei Beispiele: 1. Eine Gesetzesinitiative, die es erlauben soll, in Wohnungen Verdächtiger einzudringen, um deren PCs zu manipulieren und deren verschlüsselte Daten lesbar zu machen. (Das heißt: wer seine Daten verschlüsselt, um seine Privatspähre zu schützen, liefert so dem Staat die Eingriffsvoraussetzung für das Eindringen in die Wohnung) 2. Die Vermutung, dass die amerikanische NSA (www.nsa.gov ) die Kontrolle über einen Code verfügt, mit dem man bei Windows Kryptografiefunktionen nachladen kann. Somit könnte die NSA manipulierte Module ohne Wissen der Windows-Anwender „einbauen“ und diesen abhören. Quelle: Magazin Telepolis: http://www.heise.de/ct/99/19/068
 
 
2) Gurke des Tages
Ein australischer Richter hat Frauen vorgeworfen, Schläge von Männern durch dauerndes Herummeckern zu provozieren. Frauen meckerten, nörgelten und verletzten Männer emotional, sagte der anonyme Richter der Zeitung „Daily Telegraph“. Männer könnten hormonbedingt nicht zurückmeckern und sähen häufig keinen anderen Ausweg als Gewalt. Quelle: taz vom 31.08.99
 
 
3) Literaturübersicht zum Thema „Gewalt in der Schule“
Eine Übersicht über aktuelle Literatur (mit Zusammenfassungen) zum Thema Gewalt in der Schule ist vom Informationszentrum Sozialwissenschaften in Bonn im Mai 1999 erstellt worden. Bestellungen (für die Buchform, DM 15.-) über die GESIS-Homepage http://www.social-science-gesis.de; die online-Version ist kostenlos erhältlich über

http://www.bonn.iz-soz.de/publications/periodicals/focus/school/index.htm
 
 
4) Bereits mehr als 10 Millionen Internet-Anwender in Deutschland
Im Frühjahr 1999 hat die Teilnehmerzahl an Internet-Anwendern in Deutschland, die das Internet entweder zu Hause oder am Arbeitsplatz bereits schon genutzt haben, die 10 Millionen Marke überschritten. Zu diesem Ergebnis kommt eine repräsentative Telefonbefragung von 26.000 Personen ab 14 Jahren. Die Befragung wurde als Strukturerhebung für das Online-Panel von TNS Emnid und ComCult Research durchgeführt. Der Anteil der weiblichen Anwender stieg in diesem Jahr bereits auf 35 Prozent an, aber auch immer mehr ältere Menschen entdecken das Internet für sich, denn der Prozentsatz an Personen ab 50 Jahren innerhalb der Internetgemeinde nahm deutlich zu. Ein bedeutender Zuwachs ist ferner unter den jungen Nutzern, bis 19 Jahre zu verzeichnen. Ein deutlicher Unterschied zwischen den Neuen und Alten Bundesländern ist immer noch spürbar, da der Anteil der Internet-Anwender im Westen heute noch wesentlich höher liegt. Die Nutzer rekrutieren sich zudem häufiger noch aus den Großstädten in Deutschland. Quelle: Telefonbefragung durch TNS Emnid und ComCult Research
 
 
5) Modischer Gag wurde zum teuren Spaß
Die Verhängung einer Geldstrafe wegen Missbrauchs von amtlichen Abzeichen ist für Michael L. unverständlich. 1.600 Mark soll der 27jährige zahlen, entschied ein Strafrichter. Der Vorwurf gegen den jungen Mann: Missbrauch von Titeln, Abzeichen und Berufsbezeichnungen. Dabei hatte sich Michael L. nur einen Gag erlauben wollen. Im Katalog eines kleinen Versandhauses entdeckte er ein T-Shirt, auf dem in großen weißen Lettern „Polizei“ stand. Michael L. hatte das Hemd vor allem für seinen Job als Diskjockey gekauft. Doch an einem Abend trug er es auch bei einem Spaziergang. Eine Polizeistreife wurde auf die leuchtenden Buchstaben aufmerksam und stellte den vermeintlichen Kollegen zur Rede. Wenig später kam dann die Anzeige mit dem Vorwurf, er habe sich als Polizist ausgegeben. In der ersten Verhandlung vor dem Amtsgericht war ihm noch angeboten worden, das Verfahren gegen die Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 500 Mark einzustellen. Weil er das nicht einsah (schließlich hatte er sich nicht als Polizist ausgegeben) war Michael L. damit aber nicht einverstanden. Der Richter meinte, er könne sich das T-Shirt zwar kaufen und er dürfe es auch tragen – nur eben nicht in der Öffentlichkeit. Das Hemd sehe dem offiziellen Polizei-T-Shirt derart ähnlich, dass eine Verwechslung mit „echten“ Amtsträgern nicht ausgeschlossen werden könnte. Jetzt wird der modische Gag teuer für den 27jährigen. 1.600 Mark Geldstrafe verhängte der Richter. Doch der Diskjockey fühlte sich missverstanden und schloss eine Berufung nicht aus. Quelle: Bonner Generalanzeiger vom 16.07.99; AZ: 71 DS 530/98; AG Bonn
 
 
6) Kleiner Ratgeber für korrektes Benehmen
Dies soll eine Ratgeber sein, welche Dinge unbedingt zu vermeiden sind: Lecken der Lippen, Lecken der Zähne und provokatives Essen: All dies (und noch vieles andere) ist auf einer Liste der „unakzeptablen Gesten und Verhaltensweisen“, die durch die Universität von Maryland herausgegeben wurde. Zu nahe bei einer anderen Person stehen ist eine Position auf der langen Liste von „sexuell unmöglichem Verhalten“, die auf US High-Schools herausgegeben wurde. Darunter fällt auch: Kommentare über die Kleidung anderer und einen unmöglichen Hut zu tragen. Dauernder Augenkontakt: Auf der Universität Toronto wurde der Chemieprofessor Richard Hummel vor kurzem dafür bestraft, dass er zu lange auf eine Studentin gestarrt hatte. Ungenügender Augenkontakt: Ein Handbuch, das vom Barnard College in New York herausgegeben wurde, warnt Professoren davor, zu wenig Augenkontakt zu Studentinnen zu haben. Dies würde dazu führen, dass diese sich unbeachtet und entmutigt fühlen. Niemals die Initiative ergreifen oder gar erwidern: Wenn eine Frau ihrem Vorgesetzten Offerten macht und diese von ihm dann erwidert werden, so ist er (nicht sie) sofort der sexuellen Belästigung schuldig. Folglich gilt laut Sue Rosenberg Zalk: Niemals erwidern! Den Namen einer Frau zu vergessen: Eine Untersuchung der Pennsylvania University zufolge ist den Namen einer Frau nicht mehr zu wissen sexuelle Belästigung. Zu guter Letzt: Laut Robin Morgan, ehemalige Herausgeberin des „M“ ist ein Mann, dessen unwiderstehlicher Humor eine Frau dazu bringt, sofortigen Sex mit ihm zu haben, der Vergewaltigung schuldig! Wissen Sie nun, wie sie sich richtig zu verhalten haben? Quelle: The official sexually correct dictionary and dating guide; Beard/Cerf
 
 
7) Frauen greifen immer häufiger zur Waffe
Aus Verzweiflung, Rache und Mordlust greifen Frauen immer häufiger zur Waffe. Untersuchungen über den Grund, warum Frauen vermehrt zur Waffe greifen, gibt es nicht. Ein Zusammenhang mit der veränderten Stellung der Frau in der Gesellschaft liegt auf der Hand. „Die Frauen sind selbstbewusster geworden und setzen sich gegen die männliche Vorherrschaft zur Wehr“, sagt Valerie Solanas. Fest steht: Je entwickelter ein Land wirtschaftlich ist, desto höher ist der Anteil der Frauen an der Kriminalität. Allerdings gilt es zu beachten, dass „Frauen meistens eine lange Leidenszeit hinter sich haben, ehe sie zur Waffe greifen“, meint Marianne Heimoz, Direktorin der Frauenanstalt Hindelbank. Die Frankfurter Strafrechtsprofessorin Dagmar Oberlies kommt zum Schluss: „Frauen kommen bei Tötungsdelikten vor Gericht schlechter weg als die Männer.“ Auf Grund ihrer Untersuchungen von 174 Gerichtsurteilen stellt Dagmar Oberlies fest, dass sich Männer eher auf Totschlag, d.h. auf eine entschuldbare Affekthandlung, berufen könnten. Frauen hingegen laufen, schreibt Oberlies, „ein größeres Risiko, wegen Mordes verurteilt zu werden.“ Mit anderen Worten: Wenn Frauen töten, unterstellt die Justiz, tun sie es heimtückisch und hinterhältig. Quelle: FACTS – 26.07.99
 
 
8) Betrug bei Krankenversicherungen
Eine neue Studie aus den USA belegt den enormen Umfang dieses Problems, den hohen Schaden, der dadurch angerichtet wird sowie die massiven Bestrebungen, Kontrollen durch kunstvoll strukturierte Verläufe und nicht nachvollziehbare Abläufe zu verhindern oder zu erschweren. Eine vergleichbare Studie für Deutschland steht noch aus, aber vielleicht kann man aus der amerikanischen Studie lernen (http://www.ncjrs.org/cpdocs.htm#172841 ).
 
 
9) Polizei-Report
Auf der Homepage-Domain des „Institut für Hochschulrecht“ stößt man unter der Web-Adresse http://www.institut-fuer-hochschulrecht.de/100031.htm auf den Polizei-Report von René Schneider. Hier findet man unter der Überschrift „Forschungsstelle gegen Übergriffe durch die Polizei“ eine Sammlung von Zeitungsberichten (ab 1992 bis dato) über polizeiliche Einsätze. Die Zeitungsartikel sind teilweise gekürzt, stehen ansonsten aber unkommentiert auf der Web-Seite. Neben dieser Polizei-Sammlung beschäftigt sich René Schneider auch mit anderen, nicht-polizeilichen Themen.
 
 
10) Broschüre über sichere Parkhäuser für Frauen
Die Stuttgarter Innenstadt lädt zum Einkaufsbummel, zu Kino oder Theaterbesuchen und vielem mehr. Wer mit dem Auto in die City kommt, ist meist auf die Benutzung öffentlicher Parkhäuser und Tiefgaragen angewiesen. Besonders Frauen fahren dort aber mit unguten Gefühlen hinein. Studentinnen der Fachhochschule für Sozialwesen in Esslingen haben und Leitung der Stuttgarter Frauenbeauftragten die 21 Parkhäuser innerhalb des Stuttgarter City-Rings unter die Lupe genommen. Die Ergebnisse dieses „Praxisprojekts zur Sicherheit von Frauen im öffentlichen Raum“ sind in einer Broschüre dargestellt. Die Anzahl der Frauenparkplätze wurde dabei ebenso berücksichtigt wie Helligkeit, Übersichtlichkeit, Videoanlagen und Notrufeinrich-tungen oder die Anwesenheit von Pförtnern. Immerhin 12 Parkhäuser haben den Testerinnen „gut gefallen“, bei sieben wurden „einige Mängel“ entdeckt und bei zweien lautete das Urteil „hier gäbe es einiges zu verbessern“. Das 50seitige Heft informiert auch über Preise und Öffnungszeiten der Parkhäuser. Es ist an der Rathaus-Infothek, dem i-Punkt oder bei der Gleichstellungsstelle im Tagblatt-Turm, Eberhardstraße 61, 7. Stock, erhältlich. Quelle: Stuttgarter Zeitung vom 23.07.99
 
 
11) Individuelle und nachbarschaftliche Unterschiede in bezug auf Kriminalität
Eine Untersuchung des „National Institute of Justice“ ergab, dass Personen, die zu verschiedenen sozialen Klassen, diversen ethnologischen Gruppen und Rassen gehören, keine unterschiedlichen Auffassungen zum Thema Gewalt haben. Das Thema, ob 13jährige a) Zigaretten rauchen, b) Marihuana konsumieren, c) Alkohol trinken, d) Straßenkämpfe austragen sollen, wird unter den diversen Bevölkerungsgruppen in Chicago unterschiedlich beurteilt. 42 Prozent der schwarzen Bevölkerung, 47 der Latinos zeigten über diese Themen befragt wenig Toleranz. Unter der weißen Bevölkerung waren es hingegen nur 31 Prozent. Die Aussagen: „Gesetze wurden dazu gemacht, um gebrochen zu werden“, „es ist in Ordnung alles zu tun, solange niemand dadurch benachteiligt wird“ und „Geld zu machen, dabei gibt es keinen richtigen oder falschen Weg, nur einfache und schwere“ sahen 29 Prozent der Schwarzen, 31 Prozent der Latinos und 19 Prozent der Weißen als durchaus legitim an. Dabei wird in den ärmeren Gegenden das Brechen von Normen als weniger schlimm angesehen, denn Gewalt unter Jugendlichen. Trotzdem wird an diesen Orten der Gesetzesbruch weniger toleriert, als in den Gegenden der Wohlhabenderen. Quelle: NIJ Research Preview, Juni 1999
 
 
12) GPS auf dem Vormarsch
Während der Einbau von GPS-Geräten in PKW noch relativ teuer ist (Geräte ab ca. 3000.- DM) kommen zunehmend Lösungen auf den Markt, die auch portabel sind. Über einen Laptop lässt sich mit Hilfe einer angeschlossenen GPS-Antenne (ca. 200.- DM) diverse Moving-Map-Software abspielen. Das Problem: Die meisten Systeme teilen dann nur mit, wo man sich befindet; Routenvorschläge müssen zuvor zuhause erarbeitet werden. Dennoch gibt es erste Komplettlösungen (auch mit Sprachausgabe) bereits ab DM 700.-. Reine GPS-Geräte, die den Standort mitteilen und einen z.B. zurück zum Ausgangspunkt führen (z.B. vom Marktführer GARMIN www.garmin.com , sind kaum größer als Handys und beginnen bei DM 350.-. Sie werden z.B. bei Motorrad-Rallyes eingesetzt. Die Fa. Touratech in Niedereschach stattet z.B. BMW-Rallye-Motorräder entsprechend aus (www.touratech.de ). Eine weitere Möglichkeit besteht z.B. darin, via GPS alle Fahrzeuge einer Firma oder Institution (auch Polizei) via GPS ständig zu orten und entsprechend zu kontrollieren sowie Fahrtenbücher elektronisch zu führen. Entsprechende Geräte für dieses TravelControl beginnen bei DM 1.500.- pro Fahrzeug (www.cartech.de ). Eine gute Zusammenstellung aller Aspekte zu diesem Thema findet sich auf der us-amerikanische Homepage von Joe Mehaffey (http://joe.mehaffey.com/ot-20.htm ).
 
 
13)  Konferenz des „club health 2000“
Der „club health 2000“ hält vom 10.-12. November 1999 die erste internationale Konferenz zum Thema „Nachtleben, dessen Auswirkungen auf den menschlichen Organismus und damit verbundene gesundheitliche Folgen“ in Amsterdam ab. Dabei geht es vor allem um das Phänomen der 90iger Jahre, dass Millionen Menschen auf der ganzen Welt die Nacht nutzen, um soziale Kontakte zu knüpfen, sich zu erholen und zu arbeiten. Eine ganze Reihe von Rednern werden zu diesem Thema Stellung nehmen, Podiumsdiskussionen stattfinden, Workshops einberufen und diverse Präsentationen ausgestellt. Untersuchungen, die sich mit dem Zusammenhang zwischen Nachtleben und Gesundheit, der Gesundheitspolitik, dem Zusammenwirken der Betreiber von nachts geöffneten Lokalitäten, Gesundheitsbehörden, Polizei und anderen Behörden sollen dargestellt werden. Der Event findet im Königlich Tropischen Institut in Amsterdam/ Niederlande statt. Die Konferenz ist für Teilnehmer aller Länder und ohne Restriktionen offen. Nähere Informationen erhält man unter: Hit Conferences, Cavern Court, 8 Mathew Street, Liverpool L2 6RE, UK; Tel.: +44 (0) 151 227 4423 oder Fax: +44 (0) 151 236 4829; E-Mail: club@hit.org.uk . Oder unter: www.hit.org uk/club health