Nr. 285, Mai 2024
 
16) Schwachstellen bei der Auswahl der Europäischen Staatsanwälte
Die persönliche Unabhängigkeit des Europäischen Generalstaatsanwalts und der Europäischen Staatsanwälte ist eine Voraussetzung für die Unabhängigkeit der Europäischen Staatsanwaltschaft. Auf der Grundlage der Erfahrungen aus den ersten Auswahlverfahren und einer kombinierten Prüfung des EU-Rechts lassen sich Schwachstellen erkennen, die ihre Unabhängigkeit gefährden könnten. https://journals.sagepub.com/doi/full/10.1177/20322844241228721