Nr. 286, Juni 2024
 
11) Aktuelle Studie zum Hinweisgeberschutz in der Polizei
Die Studie beleuchtet erstmals Leerstellen beim Schutz sog. „Whistleblower“: Polizist*innen haben nicht nur Angst vor Konsequenzen, wenn sie Fehlverhalten melden; ein Großteil ist trotz gesetzlicher Informationspflicht nicht ausreichend über das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) informiert. Über die Hälfte der Polizist*innen gab in der Befragung an, dass Angst vor negativen Reaktionen von Kolleg*innen ein Hemmnis dafür sei, beobachtetes Fehlverhalten zu melden. Fast die Hälfte nennen die Konfrontation mit der gemeldeten Person als Grund dafür, dass Missstände nicht gemeldet werden. Mit 42 % spielt auch die Sorge um negative Konsequenzen für ihre berufliche Laufbahn eine große Rolle. Eine Lösung könnten vertrauliche Meldewege sein, die rund 62 % als notwendig ansehen, um bei einer Meldung besser geschützt zu sein. http://www.polizei-newsletter.de/links.php?L_ID=1113