Nr. 287, Juli 2024
 
6) Whistleblowing in der Polizei.
Die Polizei ist wegen ihrer Aufgaben, Befugnisse und Strukturen eine besondere gesellschaftliche Institution. Ebenfalls besonders ist daher die Bedeutung, die eine angemessene Bearbeitung auftretender Fehler, Probleme oder Missstände hat. Eine solche Bearbeitung ist ohne die Aufdeckung und Kommunikation ihrer Anlässe aber kaum denkbar. Da dieses Offenbarwerden nicht selten nur als Whistleblowing erfolgten kann, ist es für eine Polizeiinstitution unabdingbar, solche Hinweismöglichkeiten zu bieten. Der vorliegende Band geht diesen Zusammenhängen nach und zeigt dabei auf, dass und warum die Polizei auch deshalb besonders ist, weil sie Whistleblowing de facto vielfach erschwert, und zwar mehr als in anderen Organisationen. Auf der Basis des empirischen Forschungsstandes gehen die Beiträge diesen Mitteilungshürden nach, um darüber nach Stellschrauben zu suchen, an denen sich Barrieren absenken lassen. Das Buch ist im Volltext verfügbar unter https://epub.ub.uni-muenchen.de/115696/