Nr. 276, Juli 2023
 
5) Strafbarkeit des Filmens von Polizeieinsätzen
Ob es strafbar ist, einen Polizeieinsatz mit dem Smartphone in Bild und Ton aufzunehmen, ist nach wie vor umstritten. Hierzu gibt es mittlerweile rund ein Dutzend Gerichtsentscheidungen von Amts-, Land- und Oberlandesgerichten. Das LG Hanau hat jetzt entschieden, dass dann, wenn die Body-Cam läuft, das Filmen mit Handy nicht strafbar ist. Den meisten Richtern reicht für eine faktische Öffentlichkeit bereits, wenn die Polizeibeamten anhand der Umstände von Zeit und Ort damit rechnen mussten, dass unbeteiligte Dritte mithören könnten. Bleibt zu hoffen, dass der BGH bald ein Machtwort spricht. http://www.polizei-newsletter.de/links.php?L_ID=1017