Fabian Schönegge – Handhabung körperlicher Gewalt für Einsatzkräfte

Schönegge, Fabian; Handhabung körperlicher Gewalt für Einsatzkräfte; ISBN 978-3-945856-06-2, 120 Seiten, Deutsche Hochschule der Polizei – Hochschulverlag; Schriftenreihe der Deutschen Hochschule der Polizei, Band 4, Münster 2017, 10,- €

Schönegge nähert sich mit seiner Abschlussarbeit im Rahmen des Masterstudiengangs Soziologie an der Universität Bielefeld dem derzeit viel diskutierten Thema von gewalttätigen Übergriffen auf Einsatzpersonal. Die Arbeit wurde durch die Hochschule der Polizei als herausragende wissenschaftliche Arbeit auf dem Gebiet der Inneren Sicherheit und der polizeilichen Aufgabenfelder prämiert und in der eigenen Schriftenreihe veröffentlicht.

Anders als es in bisheriger Literatur zum Thema der Fall ist, geht Schönegge einen Schritt weiter und stellt die Kernfrage, von welcher Bedeutung die „Implementierung von handlungspraktischem Wissen zu Handhabung körperlicher Gewalt im Einsatz innerhalb einer Notfallorganisation für Arbeitgeber und Arbeitnehmer“[1] ist. Richtigerweise differenziert er hierbei zwischen Polizeivollzugsbeamten[2], die kraft Ihres Amtes mit Befugnissen zur Gewaltanwendung ausgestattet sind, und Rettungskräften im klassischen Notfalleinsatz, die diese Befugnisse nicht haben, praktische Ansätze zum Umgang mit körperlicher Gewalt dementsprechend nicht notwendigerweise Ausbildungsbestandteil sind.

Zunächst erfolgt in Kapitel 2 eine Erhebung des bisherigen Erkenntnisstands zu Gewalt gegen Rettungskräfte und Polizeivollzugsbeamte. Erste Befunde auf Datenlage konnte 2011 Schmidt mit einer nordrhein-westfälischen Studie zu Gewalt gegen Rettungskräfte generieren. Die Ergebnisse zeigen, dass etwa 59 % der Befragten bereits Opfer körperlicher Gewalt geworden sind. Mit Blick auf die Fragestellung Schönegges ist der Wunsch der Befragten nach Fortbildungen in den Bereichen Deeskalationstraining, Selbstverteidigung sowie zu Drogen und deren Wirkung erwähnenswert. Der in diesem Bereich Interessierte Leser sei zudem auf die 2017 erschienene Dissertation von Janina Lara Dressler hingewiesen, die den Abschlussbericht zu einer Großstadtanalyse zum Thema Gewalt gegen Rettungskräfte darstellt. Polizeibeamte im Wechsel- und Streifendienst sind mit rund 78 % von körperlicher Gewalt betroffen und äußerten in einschlägigen Erhebungen ebenfalls Aus- und Fortbildungsbedarf im Bereich der Eigensicherung. Schönegge stellt zutreffend heraus, dass entsprechende Maßnahmen im Rahmen der Ausbildung zum Polizeivollzugsdienst konträr zur Ausbildung von Rettungskräften immerhin fester Bestandteil sind.

Im dritten Kapitel wird herausgestellt, dass Polizeivollzugsbeamte zwar in praktischer Hinsicht systematisch auf mögliche Konfliktsituationen und den richtigen Umgang damit vorbereitet werden, es allerdings an einem theoretischen Unterbau mangele, der die notwendigen Fähigkeiten und die situationsspezifischen Anforderungen zur erfolgreichen Abwehr eines Angriffs herausarbeite. Um sich diesem Aspekt zu nähern, arbeitet Schönegge auf Basis der Erkenntnisse der Gewaltforschung die notwendigen und folgend aufgeführten Kompetenzen zur Handhabung von Gewalt im Einsatz heraus. Erforderlich ist eine Gewaltkompetenz, die es den Beamten ermöglicht, Situationen zutreffend einzuschätzen, ihr Verhalten nicht von Emotionen wie Wut oder Aggression steuern zu lassen und zudem ausschließlich im Rahmen der zustehenden Befugnisse zu handeln. Hinzu tritt die Kampfkompetenz, die in Abgrenzung zu reglementierten Kampsituationen, wie beispielsweise in der Kampfkunst oder anderen Sportdisziplinen, den Ernstkampf als Grundlage für die Auswahl geeigneter Abwehr- und Vollzugsmaßnahmen hat. Beamte müssen in die Lage versetzt werden, auf Basis des Wissens zur körperlichen Handhabung der Konfliktbewältigung und der eigenen Fähigkeiten die Lösung von körperlichen Widerstandsituationen im Einsatz herbeizuführen, um konkrete Gefahren abzuschwächen. Situationsbedingt fallen Gewalt- und Kampfkompetenz im Anwendungsfall zusammen.

Nachdem konkretisiert wurde, auf welche Kompetenzen es zur Handhabung körperlicher Gewalt im Einsatz ankommt, folgt die Betrachtung der konkreten Ausgestaltung in der Organisationsstruktur der Polizei. Diese ist grundsätzlich durch entsprechende gesetzliche Befugnisnormen zu unmittelbarem Zwang berechtigt, wobei sich Beamte hier in einem Gefüge von rechtlichen Grenzen, Berufsethik und der eigenen Sozialisation im Rahmen der Polizei befinden.

Bezogen auf die Ausbildung offenbart sich das Erfordernis der Verknüpfung von Theorie und Praxis. Das Ausbildungssystem sieht theoretische Einheiten an den Fachhochschulen vor, wobei praktische Kompetenzen ohne konkreten Rückbezug auf die Theorie in Einsatztrainings selbst erlernt werden. Mit Bezug auf das im Raume stehende Problem wird zudem die Diskrepanz zu den Bedingungen des Ernstkampfes und die besonderen Anforderungen an die Kompetenzen der Einsatztrainer und die Ausgestaltung der Trainingsinhalte betont.

Schönegge geht anschließend noch einen Schritt weiter und benennt die unerlässlichen Kenntnisse über den eigenen Körper, zum Erlernen einer Gewalt- und Kampfkompetenz. Trainings ermöglichen das Einstudieren von Körperwissen, welches dann auch in Ernstkampfsituationen reflektiert Anwendung finden soll (Affektkontrolle und Reflexionsvermögen).

Richtigerweise stellt Schönegge abschließend fest, dass eine Übertragbarkeit auf das Problem von Gewalt gegen Rettungskräfte nur bedingt möglich ist. Rettungspersonal ist nicht mit entsprechenden Befugnissen zur Anwendung unmittelbaren Zwangs ausgestattet, da sie nicht zur Staatsgewalt gehören. Hier wären die Erkenntnisse zu den erforderlichen Kompetenzen und Körperwissen lediglich auf konkrete Selbstverteidigungssituationen anwendbar. Sicherlich sollte aber auch in diesem Bereich entsprechendes Wissen im Rahmen der Ausbildung implementiert werden.

Mit seiner Untersuchung füllt Schönegge die Lücke zwischen den Phänomenen Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamte und Gewalt durch Polizeivollzugsbeamte, indem er diese der Lebenswirklichkeit entsprechend miteinander verknüpft. Er beantwortet die Fragen, inwiefern Polizeivollzugsbeamte geeigneter Weise Übergriffen entgegentreten, aber auch, wie Zwangsmaßnahmen im Sinne der geltenden gesetzlichen Beschränkungen ausgeführt werden können und weist auf konkreten Ausbildungsbedarf hin. Insgesamt handelt es sich bei Schönegges Untersuchung um eine sehr empfehlenswerte Lektüre im Bereich der Gewaltforschung als Wissenschaftsdisziplin, die zugleich an die Praxis gerichtete Handlungsempfehlungen bereithält und weiteren Forschungsbedarf aufdeckt.

[1] Schönegge, Handhabung körperlicher Gewalt für Einsatzkräfte, S. 11.

[2] Gemeint sind beide Geschlechter gleichermaßen. Im Sinne der besseren Lesbarkeit wird folgen die männliche Form verwendet.

Rezensiert von: Marvin Weigert