Das OLG Hamm hat die Verurteilung eines der politisch rechten Szene in Dortmund angehörenden Mannes zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten ohne Bewährung wegen Beleidigung eines Polizeibeamten bestätigt.
Das OLG Hamm hat die Verurteilung eines der politisch rechten Szene in Dortmund angehörenden Mannes zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten ohne Bewährung wegen Beleidigung eines Polizeibeamten bestätigt.