Wie jüngst von der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter im Jahresbericht 2017 gerügt, hat nun auch das LG Hamburg Verfahren bei den Gewahrsamnahmen im Rahmen des G20-Gipfels für rechtswidrig erklärt. Der Nationalen Stelle wurden seitens der Hamburger Polizei auf mehrfache Nachfrage keine plausiblen Begründungen für die überlange Zeit bis zur Vorführung vor einen Richter gegeben; dies scheint auch in den vom LG HH entschiedenen Fällen so gewesen zu sein.