LG HH 18.06.2018 zu G20: Überlange Dauer bis zur Richtervorführung und rechtswidrigen Durchsuchungspraktien

Wie jüngst  von der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter im Jahresbericht 2017 gerügt, hat nun auch das LG Hamburg Verfahren bei den Gewahrsamnahmen im Rahmen des G20-Gipfels für rechtswidrig erklärt. Der  Nationalen Stelle wurden seitens der Hamburger Polizei auf mehrfache Nachfrage keine plausiblen Begründungen für die überlange Zeit bis zur Vorführung vor einen Richter gegeben; dies scheint auch in den vom LG HH entschiedenen Fällen so gewesen zu sein.

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