Ausweislich der PKS 2013 stieg die Zahl der als Tatverdächtige registrierten Kinder um 85% auf insgesamt 2.402 an. Die Zunahme betrifft – so das BKA – vor allem den im Aufenthaltsgesetz geregelten unerlaubten Aufenthalt und dürfte mit einem Anwachsen der Asylbegehren um ca. 70% im Zusammenhang stehen. Familien aus den Krisenstaaten bringen auch ihre Kinder mit. Auch Kinder unter 6 Jahren sind entsprechend dem Beschluss der Kommission PKS aus dem Jahr 2002 als Tatverdächtige zu erfassen. Eine durchaus fragwürdige Regelung.
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Strafbarkeit von Wettkampfmanipulationen
Das Bundesministerium des Innern beschäftigt sich seit mehr als zwei Jahren mit dem Thema der Strafbarkeit von Wettkampfmanipulationen. Die Ergebnisse eines Expertentreffens zu dieser Frage stehen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern zur Verfügung. Das Dokument, das sämtliche Stellungnahmen zu den relevanten Fragestellungen enthält, kann unter dem folgenden Link heruntergeladen werden: http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2014/07/expertentreffen-zur-strafbarkeit-der-manipulation-von-sportwettbewerben.html?nn=3316934
Gefängnisstrafe wegen verschwiegener Passwörter
Haben Verdächtige ihre Computersysteme mit Programmen wie z.B. TrueCrypt verschlüsselt, gelingt es den Ermittlungsbehörden regelmäßig nicht, die gesicherten Daten zu entschlüsseln. Da Beschuldigte in Deutschland nicht verpflichtet sind, Passwörter herauszugeben, kann die Ermittlungsarbeit insbesondere bei Computer- und Internetkriminalität schnell an ihre Grenzen stoßen. Einen anderen Weg geht England, wo die Weigerung des Beschuldigten Passwörter herauszugeben, strafbar ist. Das lawblog zeigt auf, welche Risiken dies in Fällen bedeutet, in denen man sich tatsächlich nicht mehr an das Passwort erinnern kann: http://www.lawblog.de/index.php/archives/2014/07/11/kein-passwort-gefaengnis/
US-Justizministerium will Opferhilfe durch Ausbau von NIBRS verbessern
US-Justizministerium will Opferhilfe durch Ausbau von NIBRS verbessern
Das US-Justizministerium regt in einem Abschlussbericht an, das National Incident-Based Reporting System – kurz NIBRS – auszubauen. Das NIBRS, an dem sich zur Zeit 15 Bundesstaaten beteiligen, erfasst den Strafverfolgungsbehörden bekannt gewordene Straftaten sowie eine Vielzahl von damit zusammenhängenden Daten (etwa Informationen bzgl. Tat, Täter und Opfer) und übermittelt diese dem FBI. In: http://www.ovc.gov/pubs/NIBRS/index.html
Nutzen des Neuköllner Modells fraglich
Eine Studie der Berliner Hochschule für Wirtschaft und Recht zeigt, dass der Nutzen des sog. Neuköllner Modells zweifelhaft ist. Das Modell bezweckt insbesondere durch enge Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden eine möglichst zeitnahe Verurteilung jugendlicher Straftäter im Fall leichter und mittlerer Kriminalität. http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/jugendstrafverfahren-in-berlin-neukoellner-modell-wird-selten-angewendet-a-993342.htm