Gefängnisstrafe wegen verschwiegener Passwörter

Haben Verdächtige ihre Computersysteme mit Programmen wie z.B. TrueCrypt verschlüsselt, gelingt es den Ermittlungsbehörden regelmäßig nicht, die gesicherten Daten zu entschlüsseln. Da Beschuldigte in Deutschland nicht verpflichtet sind, Passwörter herauszugeben, kann die Ermittlungsarbeit insbesondere bei Computer- und Internetkriminalität schnell an ihre Grenzen stoßen. Einen anderen Weg geht England, wo die Weigerung des Beschuldigten Passwörter herauszugeben, strafbar ist. Das lawblog zeigt auf, welche Risiken dies in Fällen bedeutet, in denen man sich tatsächlich nicht mehr an das Passwort erinnern kann: http://www.lawblog.de/index.php/archives/2014/07/11/kein-passwort-gefaengnis/