Buchbesprechungen

Strafbarkeit von Wettkampfmanipulationen

Das Bundesministerium des Innern beschäftigt sich seit mehr als zwei Jahren mit dem Thema der Strafbarkeit von Wettkampfmanipulationen. Die Ergebnisse eines Expertentreffens zu dieser Frage stehen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern zur Verfügung. Das Dokument, das sämtliche Stellungnahmen zu den relevanten Fragestellungen enthält, kann unter dem folgenden Link heruntergeladen werden: http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2014/07/expertentreffen-zur-strafbarkeit-der-manipulation-von-sportwettbewerben.html?nn=3316934

Gefängnisstrafe wegen verschwiegener Passwörter

Haben Verdächtige ihre Computersysteme mit Programmen wie z.B. TrueCrypt verschlüsselt, gelingt es den Ermittlungsbehörden regelmäßig nicht, die gesicherten Daten zu entschlüsseln. Da Beschuldigte in Deutschland nicht verpflichtet sind, Passwörter herauszugeben, kann die Ermittlungsarbeit insbesondere bei Computer- und Internetkriminalität schnell an ihre Grenzen stoßen. Einen anderen Weg geht England, wo die Weigerung des Beschuldigten Passwörter herauszugeben, strafbar ist. Das lawblog zeigt auf, welche Risiken dies in Fällen bedeutet, in denen man sich tatsächlich nicht mehr an das Passwort erinnern kann: http://www.lawblog.de/index.php/archives/2014/07/11/kein-passwort-gefaengnis/

US-Justizministerium will Opferhilfe durch Ausbau von NIBRS verbessern

US-Justizministerium will Opferhilfe durch Ausbau von NIBRS verbessern
Das US-Justizministerium regt in einem Abschlussbericht an, das National Incident-Based Reporting System – kurz NIBRS – auszubauen. Das NIBRS, an dem sich zur Zeit 15 Bundesstaaten beteiligen, erfasst den Strafverfolgungsbehörden bekannt gewordene Straftaten sowie eine Vielzahl von damit zusammenhängenden Daten (etwa Informationen bzgl. Tat, Täter und Opfer) und übermittelt diese dem FBI. In: http://www.ovc.gov/pubs/NIBRS/index.html

Nutzen des Neuköllner Modells fraglich

Eine Studie der Berliner Hochschule für Wirtschaft und Recht zeigt, dass der Nutzen des sog. Neuköllner Modells zweifelhaft ist. Das Modell bezweckt insbesondere durch enge Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden eine möglichst zeitnahe Verurteilung jugendlicher Straftäter im Fall leichter und mittlerer Kriminalität. http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/jugendstrafverfahren-in-berlin-neukoellner-modell-wird-selten-angewendet-a-993342.htm