Schlussantrag des Generalanwalts beim EuGH: Keine Passkontrollen durch Busfahrer vor Einreise nach Deutschland

Zur Diskussionen um Grenzkontrollen und illegale Migration wird auf folgendes Verfahren vor dem EuGH hingewiesen:

Nach Auffassung von Generalanwalt Bot darf einem Veranstalter von Busreisen nicht aufgetragen werden, dass er beim Überschreiten der Binnengrenzen des Schengen-Raums die Reisepässe und Aufenthaltstitel der Passagiere kontrolliert.

Quelle: https://www.juris.de/jportal/portal/t/fle/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA180902687&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp

Die Schlussanträge sind für den EuGH nicht bindend; wann die Entscheidung des Gerichts ergeht, ist mir noch nicht bekannt.