VG Dresden 23.01.2019: Auskunftsanspruch über Tätigkeitsfeld eines verurteilten Polizisten

Das Verwaltungsgericht Dresden hat das Polizeiverwaltungsamt des Freistaats Sachsen zur Auskunftserteilung über den Verbleib und das Tätigkeitsfeld eines Polizeibeamten verpflichtet, der wegen Volksverhetzung im Internet rechtskräftig verurteilt wurde. Die einstweilige Anordnung hatten ein Journalist und sein Verlag beantragt. Nach Auffasung des Gerichts bestünde der geltend gemachte Auskunftsanspruch aus dem Sächsischen Pressegesetz. Insbesondere überwiege das Informationsinteresse der Öffentlichkeit die privaten Belange des betroffenen Beamten, da dieser bei der sanktionierten Äußerung im Netz selbst seine Stellung als Polizist betonte.

Quelle: https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?cmsuri=/juris/de/nachrichten/zeigenachricht.jsp&feed=juna&wt_mc=rss.juna&nid=jnachr-JUNA190100180