Das Gericht hat dort die Anforderungen an die Tätigkeit der Strafvermittlungsbehörden näher dargelegt: http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2017/11/rk20171110_2bvr177516.html
Alle Artikel von Detlef.Dackel
Entscheidung des VGH Baden-Württtemberg zur Kontrolle und Durchsuchung bei einer Person
Entscheidung des VGH Baden-Württtemberg zur Kontrolle und Durchsuchung bei einer Person aufgrund ihres „ausländischen Aussehens“. Neben den Ausführungen zur Unionrechtswidrigkeit jedenfalls zum Zeitpunkt der Maßnahme sind auch die Ausführungen zur Rechtwidrigkeit des Datenabgleichs, der Durchsuchung und Zwangsanwendung von Interesse. http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&az=1%20S%201468/17&nr=23235
Entscheidung des BGH zur Verletzung von Art. 6 Abs. 1 EMRK aufgrund polizeilicher Tatprovokation.
Wenn eine unverdächtige und zunächst nicht tatgeneigte Person durch eine von einem Amtsträger geführte Vertrauensperson in einer dem Staat zurechenbaren Weise zu einer Straftat verleitet wird und dies zu einem Strafverfahren führt, kann auch bei anfänglich bereits bestehendem Anfangsverdacht eine rechtsstaatswidrige Tatprovokation vorliegen. Vorstrafen begründen für sich allein keinen ausreichenden Anhalt für die Annahme möglicher Tatgeneigtheit. Quelle: https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/1/17/1-320-17.php
Entscheidung des VG Cottbus zu erkennungsdienstlichen Maßnahmen gegen Polizeibeamte.
Leitsatz: „Bei einem Sexualdelikt ist regelmäßig von einer besonderen Veranlagung oder Neigung des Täters auszugehen, was eine erhöhte Rückfallgefahr in sich birgt. … Dies gilt auch und gerade bei einem Polizeibeamten, bei dem die Anlasstat auf eine pädophil-sexuelle Neigung hindeutet und der die Anlasstat von seinem Dienstrechner mit dem Risiko der jederzeitigen Entdeckung begangen hat. Im Rahmen der erkennungsdienstlichen Maßnahme kommt auch die Abbildung des Geschlechtsteils des Beschuldigten in Betracht“. http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/portal/t/279b/bs/10/page/sammlung.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=MWRE180000632&doc.part=L&doc.price=0.0#focuspoint
VG Magdeburg: Symbole und Abzeichen der YPG und der YPJ auf der Versammlung „Solidarität mit Afrin“
Das VG Magdeburg hat entschieden, dass auf der Versammlung „Solidarität mit Afrin“ Symbole und Abzeichen der YPG und der YPJ gezeigt werden dürfen, da es sich nicht um verbotene Organisationen handelt. https://www.juris.de/jportal/portal/t/91k/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA180300678&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp