Das VG Magdeburg hat entschieden, dass auf der Versammlung „Solidarität mit Afrin“ Symbole und Abzeichen der YPG und der YPJ gezeigt werden dürfen, da es sich nicht um verbotene Organisationen handelt. https://www.juris.de/jportal/portal/t/91k/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA180300678&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp