Verbot des Mitführens bestimmter Gegenstände in der S-Bahn durch Allgemeinverfügung mit Zwangsandrohung.

Inzwischen hat auch das OVG Berlin am 28.02.2019 die hinreichende Bestimmtheit und das Vorliegen einer konkreten Gefahr verneint und bemängelt zudem die mangelnde Fokussierung im Adressaten.

OVG Berlin AV BPol Waffen 2019