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VG Berlin: Vorerst kein Verbot von gefährlichen Werkzeugen im Berliner Nahverkehr. Verbotsverfügung der Bundespolizei zu unbestimmt

10. März 2019BuchbesprechungenDetlef.Dackel

Das Verwaltungsgericht Berlin hat ein Verbot der Bundespolizei zum Mitführen von gefährlichen Werkzeugen in Zügen und auf den Bahnhöfen im Berliner Nahverkehr vorerst aufgehoben.

https://www.berlin.de/gerichte/verwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2019/pressemitteilung.776604.php

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