VerfGH Saarland 5.7.2019: Geschwindigkeitsmessung mit TraffiStar S 350 unverwertbar

Der VerfGH Saarbrücken hat entschieden, dass eine Geschwindigkeitsmessung mit einem Gerät des Typs TraffiStar S 350 unverwertbar ist, weil die Geräte nicht alle Messdaten speichern und daher eine nachträgliche Überprüfung nicht mehr möglich ist.

Quelle: https://www.juris.de/jportal/portal/t/g09/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA190701715&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp