Der VerfGH Saarbrücken hat entschieden, dass eine Geschwindigkeitsmessung mit einem Gerät des Typs TraffiStar S 350 unverwertbar ist, weil die Geräte nicht alle Messdaten speichern und daher eine nachträgliche Überprüfung nicht mehr möglich ist.
Der VerfGH Saarbrücken hat entschieden, dass eine Geschwindigkeitsmessung mit einem Gerät des Typs TraffiStar S 350 unverwertbar ist, weil die Geräte nicht alle Messdaten speichern und daher eine nachträgliche Überprüfung nicht mehr möglich ist.