Geruchsspuren und Mantrailing – Hunde im Strafprozess

Die Möglichkeiten und Grenzen des kriminalistischen Einsatzes von (Polizei-)Hunden in den verschiedenen Phasen des Strafverfahrens beleuchten Heiko Artkämper, Leif Gerrit Artkämper und Kristina Baumjohann in der Kriminalistik (6/2015, S. 347-355). Dabei gehen sie den Fragen nach, was ein Hund nachweisbar riechen kann, wie belastbar konkrete, positive Anzeigen der Hunde sind und welchen Beweiswert das Anzeigeverhalten des Hundes später im Rahmen der strafrechtlichen Hauptverhandlung hat. Kritisch hinterfragt wird ein Urteil des LG Nürnberg, das 2012 entschied, positives Anzeigen von Spurensuchhunden reiche als alleiniges Beweismittel für die Anwesenheit von Verdächtigen am Tatort aus.