Pschyrembel Klinisches Wörterbuch, 270. überarbeitete und ergänzte Auflage. Rezensiert von Thomas Feltes

Pschyrembel Klinisches Wörterbuch, begründet von Willibald Pschyrembel, 270. Überarbeitete und ergänzte Auflage, De Gruyter-Verlag Berlin, 1.946 Seiten, 1.850 Abbildungen, ISBN 9783111318981, Hardcover 54,95 Euro.

„Der“ Pschyrembel ist so etwas wie der Duden der Medizin. Er gilt als das führende deutschsprachige medizinische Nachschlagewerk für klinische Erstinformation. Die aktuelle, 270. Auflage enthält rund 30.000 Fachartikel und gilt im medizinischen Bereich als unverzichtbares Standardwerk. Das alphabetisch geordnete Verzeichnis der gebräuchlichsten und wichtigsten Begriffe der Medizin wurde konzipiert für medizinische Berufe, hilft aber auch polizeilichen Ermittlungsbeamten, Staatsanwälten, die bspw. einen Obduktionsbericht bewerten sollen oder beim Verständnis von medizinischen Gutachten. Vertreter sozialer Berufe finden hier Nachweise zu Begriffen in medizinischen, psychiatrischen oder psychologischen Gutachten, die sich in ihren Akten befinden.

Über die offizielle Plattform Pschyrembel Online erhält man, wenn man das Wörterbuch gekauft hat, für drei Monate freien Zugriff auf die Online- Version und auf andere medizinische Datenbanken.

Seit einiger Zeit veröffentlicht der Verlag Walter de Gruyter weitere medizinische Wörterbücher zu anderen medizinischen Themen, für die in Anlehnung an das gut im Markt eingeführte Klinische Wörterbuch der Markenname Pschyrembel gewählt wurde. Solche Wörterbücher gibt es zu den Bereichen Psychiatrie, Klinische Psychologie, Psychotherapie, Therapie, Pflege, Sozialmedizin oder Naturheilkunde.

Über 200 Fachautor/-innen aus praktisch allen medizinischen Fachbereichen haben an dem Wörterbuch mitgewirkt. Das Buch, das auf den ersten Blick auch aufgrund des ungewöhnlichen, fast quadratischen Formats vom 20 x 23 cm und einem Gewicht von knapp 2,7 kg als sperrig daherkommt, ist aber letztlich erstaunlich übersichtlich und gut lesbar. Dafür sorgen Markierungen am Buchschnitt sowie immer wieder eingestreute Abbildungen und Tabellen, ebenso wie eine angenehme Schriftgröße und die sehr gute Druckqualität.

Auch Begriffe aus den medizinischen Randbereichen wie Sorgerecht oder Sozialkompetenz und Sozialpsychiatrie werden knapp, aber ausreichend erläutert, und machen das Buch zu einem medizinübergreifenden Standardwerk.

Von direktem polizeilichem Interesse können beispielsweise die Ausführungen zu Schusswunden (S. 1.616), einschl. der forensischen Beurteilung oder die sehr ausführlichen zum Suizid (S. 1.732 ff.) sein.

Auch kritische Bereiche wie die Verwendung von Seitenhalterungen in Betten werden thematisiert (S. 1.630). Hier weist der Autor darauf hin, dass die Verwendung solcher Seitenhalterungen über die ganze Bettlänge ohne ausdrückliche Zustimmung des Patienten rechtlich als freiheitsentziehende Maßnahme zu sehen ist und eine Freiheitsberaubung vorliegt, wenn keine ärztliche Anordnung oder richterliche Genehmigung vorliegt (zur Psychiatrie vgl. Feltes 2024). Auch Fixierungen im Polizeigewahrsam sind vor diesem Hintergrund kritisch zu sehen. Mehrere Fälle solcher Fixierungen auf nicht zulässigen Liegen haben zuletzt in Hamburg für Diskussionen gesorgt (vgl. Erstickungstod nach Polizeieinsätzen? Kritik an Fixierungspraxis wächst).

Eine Kuriosität des Pschyrembel ist der fingierte Lexikonartikel über die von Loriot erdachte Steinlaus: Anfangs ein Scherz der Redaktion, der nach zwei Auflagen wieder entfernt wurde, aber infolge vieler Lesernachfragen erneut eingesetzt wurde, findet der Eintrag heute eine große Fangemeinde und bekam ein eigenes Weblog (S. 1.697).  Als klinische Bedeutung der Steinlaus wird auf die „therapeutische Anwendung im Rahmen der osteophytolytischen Steinlaustherapie unter Nutzung der gesteigerten litholytischen Kapazität von Steinlaus-Spezies mit infolge der Klimaerwärmung global erhöhter Basaltemperatur“. Im Übrigen sei dies eine „meldepflichtige Erkrankung mit Aussetzung des Datenschutzes“.

„Der“ Pschrembel gehört aus verschiedenen Gründen zumindest in jede Gerichtsbibliothek, aber auch bei Kriminalpolizeilichen Direktionen oder in großstädtischen Polizeirevieren macht es Sinn, ein Exemplar vorzuhalten.

Thomas Feltes, Juli 2026