Yari Dennhardt, Das strafprozessuale Verfolgungskonzept gegen Organisierte Kriminalität. Eine Untersuchung verdeckter Ermittlungen unter besonderer Berücksichtigung der strafrechtlichen Erfassung Organisierter Kriminalität. Rezensiert von Thomas Feltes

Yari Dennhardt, Das strafprozessuale Verfolgungskonzept gegen Organisierte Kriminalität. Eine Untersuchung verdeckter Ermittlungen unter besonderer Berücksichtigung der strafrechtlichen Erfassung Organisierter Kriminalität. Nomos-Verlag Baden-Baden 2026, 494 S., Buch: ISBN 978-3-7560-3666-0, e-book: ISBN 978-3-7489-6729-3, jeweils 144.- Euro.

Organisierte Kriminalität (OK) gilt seit Jahrzehnten als erhebliche Bedrohung für Rechtsstaat und Gesellschaft. Die globalisiert organisierte Kriminalität stellt alle Staaten hinsichtlich der Effektivität ihrer Strafverfolgung und ihrer supranationalen Kooperationen auf den Prüfstand. Der Autor will verdeckte Ermittlungen unter besonderer Berücksichtigung der strafrechtlichen Erfassung Organisierter Kriminalität und das „strafprozessuale Verfolgungskonzept gegen Organisierte Kriminalität“ untersuchen.

Dabei verwundert die Begrifflichkeit etwas, denn als „Verfolgungskonzept“ wird gemeinhin das verstanden, was die Polizei entwickelt und umsetzt, um einen bestimmten Straftatenbereich zu bekämpfen. Letztlich ist die Wortwahl von Dennhardt aber vertretbar, denn das Grundkonzept der Strafverfolgung wird von der StPO vorgegeben. Die Polizei kann ihr konkretes Handlungskonzept (nur) an den Vorgaben der StPO orientieren bzw. hat die dort vorgegebenen rechtlichen Grenzen zu beachten – auch wenn dies in der Praxis immer wieder einmal übersehen wird.

Bereits in den 1990er Jahren begann man damit, dem Phänomen der OK mit Mitteln des Strafprozess- und Strafrechts zu begegnen. Die Arbeit untersucht, ob mit diesem Verfolgungskonzept auch eine Bewältigung heutiger OK-Strukturen gelingen kann. Dazu werden die Entwicklung des Konzeptes, die dogmatischen Grundlagen und Anwendungsfelder systematisch aufgearbeitet und kritisch bewertet. Am Ende steht ein Vorschlag zur Neuausrichtung der OK-Ermittlungen.

Zielgruppe sind – so der Verlag – „an Wissenschaftler:innen, Praktiker:innen und Entscheidungsträger:innen im Bereich des Straf- und Sicherheitsrechts“.

Die Arbeit ist in vier sehr unterschiedlich umfangreiche Teile gegliedert. Der erste Teil (S. 25 – 36) dient der Einführung. Der sehr umfangreiche zweite Teil (S. 39 – 384) ist mit „Erfassung des OK-Phänomens“ überschrieben. Hier finden sich sowohl Ausführungen zur Entwicklung des Phänomens, zu Definitionsansätzen (die allerdings weitestgehend unkritisch wiedergegeben werden) und zur materiell-rechtlichen Erfassung. Schwerpunkt ist hier das Kapitel C, in dem es um die Anpassungen polizeilicher Ermittlungstätigkeit als Reaktion auf OK sowie um die Implementierung besonderer Ermittlungsmaßnahmen geht.

Leider vermisst man eine rechtstatsächlich grundlegend kritische Analyse. Der Verfasser beschränkt sich darauf, rechtsimmanent zu argumentieren, was angesichts des strafrechtsdogmatischen Charakters der Arbeit vertretbar ist. Allerdings spielten rechtstatsächliche Aspekte gerade im Bereich der OK eine doch erhebliche Rolle – beginnend mit der Definition dessen, was man darunter fassen sollte, über die Frage, wie Verfolgungsschwerpunkte zu setzen sind und welche Auswirkungen dies auf die kriminalstatistische Erfassung hat.

Dieses Kapitel und die Ausführungen dort gehen kaum über das hinaus, was an anderer Stelle und teilweise auch ausführlicher bereits zur Entwicklung der Definition und der Kritik daran geschrieben wurde – z.B. von Klaus von Lampe. Hier hätte man sich gewünscht, dass der Verfasser einen stärker an seinem eigentlichen Thema (verdeckte Ermittlungen) orientierten Ansatz verfolgt hätte, wie generell das Thema der verdeckten Ermittlungen oftmals über viele Seiten hinweg in der Arbeit keine Rolle spielt, obwohl der Begriff explizit und herausgehoben im Titel der Arbeit verwendet wird.

Auch einzelne, in der jüngsten Vergangenheit intensiv diskutierte bestimmte Phänomene, die der OK zugeordnet werden, bleiben weitestgehend außen vor. Dies betrifft z.B. die sog. „Clankriminalität (s. Feltes 2024) oder auch die „Rockerkriminalität“ (auch hierzu Rauls/Feltes 2020). Beide Bereiche hätten sich sehr gut dafür geeignet, das Thema „verdeckte Ermittler“ konkret auf einen bestimmten Bereich zu übertragen und dabei auch auf die strafprozessuale und verfassungsrechtliche Zulässigkeit zu hinterfragen.

Im dritten Teil der Arbeit (S. 385 – 450) geht es um der „Verfolgungskonzept im Gesamtgefüge des Strafverfahrens“ und abgeschlossen wird die Studie mit dem vierten Teil (S. 451 – 459), den „Gesamtergebnis“.

Tatsächlich ist das Buch also weit mehr als eine „Untersuchung verdeckter Ermittlungen unter besonderer Berücksichtigung der strafrechtlichen Erfassung Organisierter Kriminalität“, wie der Untertitel suggeriert. Tatsächlich stehen diese verdeckten Ermittlungen sogar nicht im Fokus der Arbeit, sondern es geht generell um das Thema der OK und deren polizeilicher und strafrechtlicher Bewältigung.

Leider fehlt auch am Anfang der Arbeit eine Definition, was Dennhardt denn insgesamt unter „verdeckten Ermittlungen“ versteht. Er schreibt auf S. 27, dass man sich mit dem Phänomen OK erst in den vergangenen 30 Jahren vertieft befasst hat und dass den Entwicklungen mit „verschiedenen Instrumenten verdeckter Ermittlungen begegnet“ wurde, zunächst ohne gesetzliche Grundlagen. Was genau unter verdeckten Ermittlungen zu verstehen ist, wie man sie ggf. unterteilen oder strukturieren kann und welche Rolle dabei der Aspekt der verdeckten Ermittler spielt, behandelt Dennhardt leider nicht.

Vielmehr ist das Ziel der Studie, die Erfassung und Bewertung „des Konzeptes der strafprozessualen Verfolgung von OK“ (S. 451) und die Aufarbeitung dieses Verfolgungskonzeptes. Herausgearbeitet werden soll, welche Vorstellung von OK der Gesetzgeber bei Schaffung der Gesetze hatte und wie sich diese Vorstellung in den implementierten Maßnahmen niedergeschlagen hat. Dazu sollen die einzelnen Ermittlungsmaßnahmen betrachtet und die Erwägungsgründe wie auch die gesellschaftlichen und kriminalpolitischen Rahmenbedingungen untersucht werden. Dabei wirft der Verfasser auch einen (allerdings sehr knappen, S. 300 – 306) Blick ins Ausland.

Kriminologisch-empirische Ergebnisse und/oder Überlegungen sucht man vergeblich. Aber das wäre dann wohl auch eine andere Arbeit geworden. Was bleibt ist die Tatsache, dass es Dennhardt gelungen ist, die vergangenen 30 Jahre der strafrechtlichen und strafprozessualen Beschäftigung mit der OK nachzuzeichnen und (systemimmanent) zu bewerten. Der „Praxischeck“, ob und wie sich diese Maßnahmen tatsächlich auf Umfang und Struktur der OK in Deutschland ausgewirkt haben, fehlt leider. Hier wäre der Blick über den Tellerrand vor allem nach Italien sicherlich hilfreich und auch rechtsdogmatisch anregend gewesen.

Bei der Arbeit handelt es sich somit um eine im Wesentlichen auf den deutschen rechtsdogmatischen Bereich beschränkte juristische Studie. Ob diese Beschränkung angesichts der globalen Bedeutung des Themas (s. am Anfang) sinnvoll ist, mag man bezweifeln. Zumindest hätte man ein Kapitel in der Arbeit erwarten dürfen, das sich mit dem strafprozessualen Umgang mit dem Thema in Italien beschäftigt – zumal er selbst am Ende der Arbeit betont, wie wichtig die „grenzüberschreitende Zusammenarbeit“ bei der Bekämpfung der OK ist (S. 457). Dafür hätten andere Teile der Arbeit entweder vollkommen weggelassen oder deutlich verkürzt werden können. Insgesamt trägt der Verfasser die wesentlichen Grundlinien der juristischen, oder genauer gesagt der rechtsdogmatischen Beschäftigung mit dem Thema umfassend zusammen. Dies ist sicherlich der wesentliche Pluspunkt der Arbeit.

Letztlich fehlt der Arbeit auch ein Stichwortverzeichnis, wie man es für eine solche Studie, die den Anspruch erhebt, Grundlagen zu behandeln, erwarten dürfte.

Thomas Feltes, September 2026