Urs Kindhäuser – Strafgesetzbuch. Lehr- und Praxiskommentar

324)
Kindhäuser, Urs; Strafgesetzbuch. Lehr- und Praxiskommentar; 6. Aufl. Baden-Baden 2015, 1382 Seiten, 42,00 €, ISBN 9783848717576

Strafgesetzbuch

Der Lehr- und Praxiskommentar zum Strafgesetzbuch hat das „Ziel, die Vorschriften des StGB im Sinne eines Kurzlehrbuchs zu erläutern“ (S. 5). Die lehrbuchartige Aufbereitung des Stoffes wird dazu mit einer kommentierenden Darstellung der Vorschriften des Strafgesetzbuchs verbunden. In den einführenden Vorbemerkungen vor § 1 werden zunächst die Grundbedingungen des Strafrechts und die Legitimation und Zielsetzungen des staatlichen Sanktionsanspruchs komprimiert dargestellt. Die knappe Einführung auf sechs Seiten zeigt, dass sich das Werk nicht unbedingt für Studienanfänger eignet, sondern sich vornehmlich an fortgeschrittene Studierende und Rechtsanwender richtet, die mit den strafrechtlichen Grundlagen hinreichend vertraut sind. Diese Zielgruppe aber findet im Lehr- und Praxiskommentar eine durchgängig gelungene Darstellung und Kommentierung des Allgemeinen und Besonderen Teils des Strafgesetzbuchs.

Die Vorzüge des Werkes liegen in der systematischen und am Gesetz orientierten Erläuterung der einzelnen Strafvorschriften. Dies erleichtert die Anwendung, da die einzelnen Tatbestandsmerkmale klar strukturiert und unter Berücksichtigung von Rechtsprechung und Literaturmeinungen dargestellt werden. Die an den Wortlaut der Vorschriften angelehnte Darstellung verdeutlicht zudem, dass der Prüfungsaufbau vom Gesetz auszugehen hat und nicht einem losgelösten Schema folgt. Erleichtert wird die Anwendung durch Hinweise zum Prüfungsaufbau, die der Kommentierung immer dann vorangestellt werden, sofern sich der Aufbau nicht unbedingt direkt aus der Norm erschließt (z.B. bei §§ 242 ff. und §§ 263 ff.)

Überzeugen können auch die systematischen Erläuterungen in den Vorbemerkungen, die z.B. bei der Darstellung der Tötungsdelikte (Vor §§ 211-212 StGB) zu finden sind. Diese sind nicht durch abstrakte Ausführungen überfrachtet, sondern führen nachvollziehbar und anwendungsorientiert in die Grundlagen der einzelnen Delikte ein. Dasselbe gilt für klassische Meinungsstreitigkeiten, bei denen die einzelnen Ansichten anschaulich dargestellt und im Hinblick auf den Prüfungsaufbau gegliedert werden (z.B. der Streit um das gefährliche Werkzeug bei Diebstahl- und Raubdelikten, § 244 Rn. 6). Hilfreich ist dies vor allem für die Prüfungsvorbereitung und die Anfertigung von Hausarbeiten, da der Leser so direkt zum Kern des Problems und den verschiedenen Auslegungs- und Lösungsmöglichkeiten geführt wird.

Der Lehr- und Praxiskommentar zum Strafgesetzbuch ist somit eine sinnvolle und gelungene Ergänzung zu den gängigen Lehrbüchern und Großkommentaren. Der Aufbau anhand der gesetzlichen Systematik und die Darstellung im Stile eines Lehrbuchs sind durchweg gelungen. Für fortgeschrittene Studierende und Praktiker ist das Werk daher uneingeschränkt zu empfehlen.

Rezensiert von: Andreas Ruch