Berthel, Ralph[1] / Lapp, Matthias[2]; „Kriminalstrategie“ [3]; ISBN: 978-3-7832-0037-9, 204 Seiten, C. F. Müller Verlag, Reihe: Grundlagen der Kriminalistik, Band 51, München / Heidelberg, 2017, 24,99 €
Der Begriff „Kriminalstrategie“ erscheint für den unerfahrenen Leser zunächst inhaltlich relativ konturenlos und daher auslegungsbedürftig. Die Definitionsversuche hierzu in der Fachliteratur entspringen zumeist Lehrbüchern für die polizeiliche Ausbildung und wirken i. d. R. wenig griffig, etwa wie in der folgenden (oder ähnlichen) Form:
„Kriminalstrategie ist das Zusammenwirken der polizeilichen Kräfte zur Verwirklichung der Ziele der Kriminalpolitik durch Ausrichtung der Gesamtorganisation Polizei auf die Bekämpfung der Kriminalität.“
Forscht man allerdings nach kriminalistischen Fachbüchern, die diesen kriminalpolitisch durchaus bedeutsamen Gattungsbegriff wie das vorliegende Werk von Berthel und Lapp im Titel tragen, muss man lange suchen. Man findet sie dann vor allem über „antiquarische“ Suchmaschinen, ein Zeichen dafür, dass die Bücher und auch die ersten Hinweise in der Literatur auf den Begriff „Kriminalstrategie“ schon „gut abgehangen“, mithin also entwicklungsbedürftig sind.[4] Gerade der Mitautor des vorliegenden Werks, Berthel, darf dabei nicht nur wegen seines beruflichen Hintergrundes als leitender Kriminalbeamter und ehemaliger Fachhochschuldozent als „Apologet“ gelten, die Kriminalstrategie neben der Kriminaltaktik und -technik als essenziellen Bestandteil der Kriminalistik (und nicht der Kriminologie oder der Polizeiwissenschaft) zu verorten. Er hat sich nämlich bereits im Jahr 2006, damals ebenfalls als Mitautor, diesem Begriff als damaliger Dozent an der Polizeiführungsakademie zusammen mit Kollegen intensiv in diesem Verständnis gewidmet.[5] In diesem Werk über den kriminalstrategischen Problemlösungsprozess war nämlich voller Überzeugung und im Timbre durchaus erleichtert bereits im Vorwort zu lesen, dass „eine (…) vorgenommene Herauslösung der strategischen Komponente aus dem Gegenstand der Kriminalistik überwunden zu sein scheint“ und die „Kriminalistik (zurecht) als die Wissenschaft von der Strategie und Methodik der Aufdeckung und Aufklärung, der Täterermittlung und -überführung, vom operativen, taktischen und technischen Vorgehen bei der Kriminalitätsbekämpfung bezeichnet“ werden dürfe, so wie sie Forker noch bis heute[6] definiert. Kriminalstrategie ist, so die Autoren schon in ihrer Einführung, eben „nicht nur die bloße Umsetzung von Vorgaben der Kriminalpolitik“. Vielmehr bedürfen abseits des Einzelfalls „Technik und Taktik in der Kriminalistik eines strukturierten und begründeten Plans vom Wie, um ihre Wirkung zu entfalten.“ Deshalb berufen Berthel und Lapp sich nach einem lesenswerten Exkurs in die polizeibezogene Geschichte des Begriffs auch als Grundlage der weiteren Ausführungen ihres Werks auf jene bereits in dem genannten Grundlagenbuch des Jahres 2006 entwickelte und bewährte Definition der „Kriminalstrategie“ (S. 27):
„Kriminalstrategie ist die Teildisziplin der Kriminalistik, die sich basierend auf den Erkenntnissen zur objektiven Kriminalitätslage und zum Sicherheitsgefühl der Bevölkerung mit der Planung und Organisation der Gesamtheit der Maßnahmen zur Kriminalitätsbekämpfung befasst. Sie berücksichtigt dabei die den Organisationszweck bestimmenden rechtlichen, wirtschaftlichen, kulturellen, historischen, politischen und sozialen Rahmenbedingungen.“
Allerdings, und hierzu versucht das vorliegende Buch einen weiteren wichtigen Beitrag zu leisten, ganz eindeutig ist angesichts zahlreicher Herausforderungen der Gegenwart der Begriff und der Gegenstand „Kriminalstrategie“ nach wie vor nicht ausdefiniert. Strategie hebt sich schon vom Begriffsverständnis vom taktischen Einzelfall ab. Strategische Überlegungen sind u. a. politische, gesellschaftliche, rechtliche und organisatorische Einflussfaktoren auf künftige polizeiliche Arbeit. Das gilt auch (aber nicht ausschließlich nur) für derzeit diskutierte quantitativ wie qualitativ verbesserte polizeiliche Informationssammlungen und -verbünde.[7] So entfaltet sie Wirkung auf die polizeiliche Alltagsarbeit in der Form „vorausschauend geplanter polizeilicher Verhaltensweisen und organisatorischer Absichten, die sich an der gesellschaftlichen Entwicklung orientieren und darauf gerichtet sind, durch das Zusammenwirken aller polizeilichen (und neuerdings wohl auch gesellschaftlichen) Kräfte die Politik der Inneren Sicherheit zu verwirklichen und ggf. Änderungen zu bewirken.“[8] Die Kriminalstrategie wurde auch als „Bindeglied zwischen kriminalistischer Praxis und Politik“[9] bezeichnet, wobei die Politik allerdings die grundsätzlichen Leitlinien vorgibt.[10]
Um den Begriff einerseits noch klarer von der Kriminalpolitik, mit der sie einige Kommentatoren in enge Abhängigkeit setzen, abzugrenzen und ihn andererseits im Gesamtsystem der Kriminalistik einzuordnen, halten / hielten einige Kommentatoren deshalb eine weitreichendere Definition für geboten. So bezeichnete sie Zimmermann schon im Jahr 1996 (vgl. Fn. 10) vorausschauend nach diesem Verständnis als „Lehre von der Verwirklichung des politisch und rechtlich bestimmten Auftrags zur präventiven und repressiven Verbrechensbekämpfung durch umfassend geplante, intern und extern koordinierte, mittel- und langfristig zu realisierende Maßnahmen, die den Gesichtspunkt der Effizienz zu berücksichtigen haben“[11]. In der Fachliteratur wird der Gegenstand deshalb auch weit überwiegend in die Kategorien „planende“ und „operative Kriminalstrategie“[12] unterschieden. Erstere, die „planende Kriminalstrategie“, wird sowohl als polizeiliche Aufgabe im Rahmen der „Beratungspflicht“ („bottom-up“) ggü. der Politik als auch in der Form der Umsetzung kriminalpolitischer Vorgaben („top-down“) beschrieben.[13] Polizeiliche Erkenntnisse über Ursachen und Entstehungsbedingungen sowie Erscheinungsformen der Kriminalität münden abseits des Einzelfalls im Alltag[14], über Kongresse und Tagungen[15] und über die Gremienarbeit[16] in die politische Entscheidungsebene (beamtenrechtliche „Beratungspflicht“). Sie werden dort als wichtige Informationsquelle zweckgerichtet verarbeitet, idealiter zur Unterstützung bei der Normgenese bzw. Normanpassung verwendet (vor allem natürlich in der IMK-Gremienstruktur).[17] Letztere, die „operative Kriminalstrategie“[18], beinhaltet die „Erarbeitung konkreter, langfristiger Konzepte auf der Grundlage systematischer kriminalstrategischer Planung und stellt deren Umsetzung in konzertierte und koordinierte Maßnahmen sicher.“[19] Schon bei diesem Teil der Kriminalstrategie wird klar, dass strategische Überlegungen unterhalb der Ebenen Kriminalpolitik oder höherer Führungsebenen der Polizei mindestens im Alltag des mittleren Managements, also auf der Ebene der Dienstgruppen- und Kommissariatsleiter, im Rahmen des alltäglichen „kriminalstrategischen Problemlösungsprozesses“ (S. 39 ff.) eine bedeutsame Rolle einnehmen. Hier kann es allerdings bereits zu ersten Überscheidungen mit der Kriminaltaktik[20] kommen, denn die jeweiligen Delikts-[21], Fach-[22] oder Regionalstrategien[23] (vgl. Kapitel 7 des vorliegenden Werks von Berthel und Lapp) sind bereits umsetzungsorientiert gestaltet.
Wie man bereits an diesen wenigen einordnenden Bemerkungen zum Begriff und Gegenstand des vorliegenden Buches erkennt, ist eine einfache definitorische Umschreibung und ein gemeinsames Begriffsverständnis „einer“ Kriminalstrategie nach wie vor ein kompliziertes Unterfangen. Berthel und Lapp bemühen sich in ihrem Werk deshalb auch redlich und durchaus erfolgreich, einen methodischen Leitfaden zu einem übergeordneten Verständnis einer praktischen, beispielhaft orientierten wie auch theoretisch fundierten Kriminalstrategie zu entwickeln und so die angedeuteten Richtungs- und Definitionsschwierigkeiten sinnvoll zusammenzuführen. Das ist schwer genug, aber fachlich – wie dargelegt – überaus notwendig.
Dazu bieten die beiden Autoren in sieben Kapiteln, neben der als Frage gestalteten Einführung „Wozu braucht man und wer nutzt Kriminalstrategie?“ sowie einer Schlussbetrachtung nebst Ausblick[24], eine ebenso fachkundige wie praktische Darstellung des Begriffs „Kriminalstrategie“ in vielen seiner Facetten und Elemente (vgl. Kapitel 6). Sie stellen lebensweltliche Einflussfaktoren auf denselben (Kapitel 4) ebenso dar wie „Policing Styles“ als Kriminalstrategien (Kapitel 5). Im Kapitel 8 beschäftigen sie sich ausführlich mit allgemein gebräuchlichen Methoden und Techniken zur Entwicklung von Strategien. Vor allem erweitern sie ganz allgemein den Anwendungsbereich der „Kriminalstrategie“ nicht nur mit dem Verweis auf den ersten eigenständigen Kriminalistik-Studiengang nach der Auflösung der Sektion Kriminalistik an der Humboldt-Universität an der privaten Steinbeis-Hochschule über die Polizei hinaus auch auf private Institutionen und Dienstleister, bei denen mindestens in den Compliance-Abteilungen „kriminalistisches Denken“ inzwischen Einzug gehalten habe.
Wenn man an dem praxisbezogenen Lehrbuch etwas bemängeln will, dann das m. E. etwas zu kurz geratene und daher angesichts der unzähligen beschriebenen oder wenigstens erwähnten begrifflichen und inhaltlichen Formate und Elemente nicht ausgewogen wirkende Schlusskapitel. Das kleine und handliche Bändchen sollte trotzdem in keinem (kriminalistischen Fach-)Bücherregal fehlen, schärft es doch den Blick auf die umfangreichen Herausforderungen einer angesichts der stetig wachsenden Zahl zu beachtender wesentlicher Rahmenbedingungen immer komplexer werdenden Kriminalitätskontrolle, wegen des deshalb wachsenden Informationsbedürfnisses im Spannungsfeld von Freiheit und Sicherheit.
[1] Leitender Kriminaldirektor und Leiter der Abteilung 2 – Ermittlung/Auswertung des Landeskriminalamts Sachsen, https://www.polizei.sachsen.de/de/9840.htm, zuletzt abgerufen am 08.05.2017.
[2] Kriminaldirektor, Leiter des Fachbereichs Kriminalitätsbekämpfung an der Hessischen Polizeiakademie und Vorstandsmitglied der Deutschen Gesellschaft für Kriminalistik, http://www.kriminalistik.biz/über-uns/mitglieder/vorstandsmitglieder/, zuletzt abgerufen am 08.05.2017.
[3] Vgl. Website C. F. Müller Verlags, München: https://www.cfmueller.de/Juristische-Ausbildung/Strafrecht-Strafverfahren/Kriminologie-Jugendstrafrecht-Strafvollzug/Kriminalstrategie-E-Book.html , zuletzt abgerufen am 08.05.2017.
[4] Vgl. z. B. das „Handbuch der Kriminalistik“ von Groß, fortgeführt bis zur 10. Auflage von Geerds, aus dem Jahr 1978, S. 4 oder das ebenfalls bei Boorberg im Jahr 1986 erschienene Buch von Klink und Kordus „Kriminalstrategie – Grundlagen polizeilicher Verbrechensbekämpfung“ oder Brisach et al. „Planung der Kriminalitätskontrolle – Kriminalstrategie am Beispiel der Alltagskriminalität, der Rauschgiftkriminalität oder der Organisierten Kriminalität“, ebenfalls bei Boorberg im Jahr 2001 erschienen oder der Band 11, „Kriminalstrategie und Kriminaltaktik“, der von Herbert Schäfer in den 1970er Jahren im Hamburger Steintor Verlag herausgegebenen 14-bändigen Taschenbuch-Reihe „Grundlagen der Kriminalistik“. Die erste Erwähnung des Begriffs „Kriminalstrategie“ in der deutschen Fachliteratur datieren die Autoren im Übrigen auf einen Aufsatz des Augsburger Polizeihauptmanns Julier aus dem Jahr 1927.
[5] Vgl. Inhaltsverzeichnis des im Jahr 2006 bei Boorberg erschienenen Buches „Kriminalstrategie – Der kriminalstrategische Problemlösungsprozess / Ein Orientierungsrahmen“, http://d-nb.info/978471601/04, zuletzt abgerufen am 15.05.2017. So stellen die Autoren auch selbst fest (S. 26), dass „die faktisch erste in sich geschlossene Darstellung der Kriminalstrategie in Deutschland erst seit dem Jahr 2000“ eingeführt sei.
[6] Z. B. im Kriminalisten-Fachbuch des Verlags Schmidt-Römhild, Ausgabe 2017, im Kapitel I – Kriminalistik, Ziff. 1.2.1 – Einführung in die Kriminalistik, S. 52. Im gleichen Kapitel, Ziff. 1.3.5, S. 57, definiert Forker dabei die Kriminalstrategie als das „rationale Zusammenwirken der polizeilichen Kräfte zur Verwirklichung der Ziele der Kriminalpolitik im nationalen und im internationalen Maßstab (….).“
[7] Informationssammlungen und -verbünde enthalten i. d. R. nur unbewertete Angaben zur registrierten Kriminalität mit einer ungenügenden zeit-räumlichen Aussagekraft und ohne Dunkelfelddaten, sind also alleine grds. eine ungenügende Basis für (kriminal-)strategische Überlegungen. Dies soll im Rahmen des inzwischen verabschiedeten BKA-Gesetzes (vgl. hierzu http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/02/bkag-neu.html, zuletzt abgerufen am 15.05.2017) zügig verbessert werden (vgl. PIAV, Fn. 8). Datenschützer hegen große Bedenken gegen eine derart weitreichende Veränderung, da damit „das polizeiliche Datenschutzrecht grundlegend verändert werde (….)“ und „unverhältnismäßig weitreichende und nicht mehr nach einzelnen Dateien untergliederte Speicherungen“ ermöglicht würden (vgl. https://www.heise.de/newsticker/meldung/Datenschuetzer-lehnen-geplante-Novelle-des-BKA-Gesetzes-als-verfassungswidrig-ab-3660716.html, zuletzt abgerufen am 15.05.2017).
[8] PDV (Polizeidienstvorschrift) 100, Anlage 20; bei der Verwirklichung dieser Ziele gibt es allerdings noch einigen Verbesserungsbedarf, wenn man aus kriminalistischer (kriminalstrategischer) Sicht bspw. nur an die nach wie vor dringende Reformbedürftigkeit des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes (KPMD) im Rahmen einer seit Jahrzehnten geforderten, dringend notwendigen und praktikablen Vereinheitlichung des Bund-Länder-Informationsaustausches und Analyseverbundes oder an ein einheitliches polizeiliches Fallbearbeitungssystem für ganz Deutschland denkt. Die Pilotierung eines neuen Polizeilichen Informations- und Analyseverbundes (PIAV) für bestimmte Phänomenbereiche ist zwar beschlossen und wird derzeit nach und nach umgesetzt, gleichwohl kann dies nur der Beginn eines strategischen Umdenkens sein.
[9] So z. B. Clages in seinem Beitrag “Kriminalistik im Aufbruch” in der Zeitschrift „Kriminalistik“ (57) 2003, Heft 4, S. 240.
[10] Zimmermann in seinem Beitrag „Begriff der Kriminalstrategie“ für das Handbuch für Führungskräfte der Polizei, erschienen 1996 im Verlag Schmidt-Römhild, S. 646.
[11] Klink / Kordus (vgl. Fn. 4), 1986, S. 23
[12] Erstmals nachzuweisen bei Klink / Kordus (vgl. Fn. 4 und 11), 1986, S. 23; vgl. auch z. B. Ackermann et al. in dem Beitrag “Zum Stellenwert der Kriminalistik. Stellung der Kriminalstrategie zur Kriminalistik. Allgemeine Theorie und Methodologie der Kriminalistik – Teil II” in der Zeitschrift „Kriminalistik“ (54) 2000, S. 657; ferner bei Brisach et al., „Planung der Kriminalitätskontrolle“ (vgl. Fn. 4), 2001, S. 36.
[13] So z. B. bei Schmelz in dessen Beitrag „Die Kriminalistik im System der Kriminalwissenschaften“ in der Zeitschrift „Kriminalistik“ (51), 1997, S. 561 oder auch bei Ackermann et al., 2000, S. 656 (vgl. Fn. 12). Beide ordnen die „planende Kriminalstrategie“ übrigens nicht dem System der Kriminalistik zu, sondern verorten sie unmittelbar unterhalb der Kriminalpolitik, als Ebene der Operationalisierung kriminalpolitischer Rahmensetzungen.
[14] Z. B. über regelmäßige Führungsinformationen bzw. sogenannte „WE-Meldungen“ (Meldungen über „Wichtige Ereignisse“) an die Polizeiabteilungen der (Länder-) Innenministerien.
[15] Z. B. bei den jährlichen Herbsttagungen des BKA, die immer unter einem aktuellen kriminalpolitischen Leitthema veranstaltet werden, im Jahr 2015 war dies „Internationaler Terrorismus“, 2016 heißt das Leitthema „Kriminalität in Deutschland unter dem Einfluss weltweiter Krisen und Konflikte“.
[16] So ist z. B. die Innenministerkonferenz (IMK), als unmittelbar zuständiges politisches Gremium für die innere Sicherheit, in sechs ständige Arbeitskreise (AK) unterteilt. Der AK II – Innere Sicherheit – der IMK ist wiederum in zahlreiche Ausschüsse untergliedert, darunter auch die AG Kripo (Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Landeskriminalämter mit dem Bundeskriminalamt), welcher dem AK II und damit der Abteilungsleiterebene öffentliche Sicherheit und Ordnung in den Bundes- und Länderinnenministerien unmittelbar zuarbeitet.
[17] Kritisch ist hierbei anzumerken, dass eine derart organisierte polizeiliche kriminalpolitische „Lobbyarbeit“ mitunter auch in der Absicht des Ausbaus präventiver und repressiver Befugnisse der Ermittlungsbehörden, der Empfehlung neuer oder weitergehender straf- oder nebenstrafrechtlicher Tatbestände oder der Erhöhung der Sollstärke der Polizei betrieben wird. Kriminologische oder kritische polizeiwissenschaftliche Erkenntnisse werden dabei i. d. R. kaum je ausreichend berücksichtigt.
[18] In diesem Verständnis kategorisieren Kube und Schreiber in ihrem Beitrag „Theoretische Kriminalistik“ im 1. Band des bei Boorberg 1992 erschienenen Werkes „Kriminalistik. Handbuch für Praxis und Wissenschaft“, S. 3: „Unter Kriminalstrategie versteht man das rationale Zusammenwirken der polizeilichen Kräfte zur Verwirklichung der Ziele der Kriminalpolitik, also die Ausrichtung der Gesamtorganisation auf die Bekämpfung der Kriminalität“. Sie sehen sie im Gegensatz zu Schmelz, 1997, S. 561 und Ackermann et al., 2000, S. 656 (zu beiden Quellen vgl. Fn. 13), eindeutig als „dritte Säule der Kriminalistik“.
[19] Brisach et al., 2001, S. 37 (vgl. Fn. 12).
[20] Ackermann et al., 2000, S. 657 (vgl. Fn. 13).
[21] Behandeln Kontrollmöglichkeiten eines kriminologisch abgrenzbaren Kriminalitätsphänomens, wie z. B. der aktuell überaus bedeutsamen „Cyberkriminalität“.
[22] Beschäftigen sich mit methodischen und logistischen bzw. organisatorischen Fragen im Verbund der Sicherheitsbehörden bei der Betrachtung von Deliktsfeldern.
[23] Diese sind geografisch eingrenzbar und beschäftigen sich i. d. R. mit der Erstellung von Kriminalitätslagebildern und -analysen, um zielgerichtet als dringlich kategorisierte Problemstellungen (z. Zt. z. B. das überaus bedeutsame Feld Wohnungseinbruchsdiebstahl) angehen zu können.
[24] Vgl. Inhaltsverzeichnis des Buches unter der Rubrik „Blick ins Buch“ beim Buch-Portal Amazon unter: https://www.amazon.de/Kriminalstrategie-Grundlagen-Kriminalistik-Band-51/dp/3783200377, zuletzt abgerufen am 15.05.2017 (der Verlag bietet auf seiner Website diesen Service leider nicht!).
Rezensiert von: Holger Plank