Harvard University changes policy on sexual assault

Harvard University announced a new sexual and gender-based harassment policy and hired its first university-wide Title IX officer to oversee compliance with the federal law that bans gender discrimination in education. The policy shift is another indication that institutions are responding to the chorus of concerns about a “rape culture” on college campuses. http://www.csmonitor.com/USA/Education/2014/0702/Rape-culture-on-campus-why-Harvard-s-new-policy-is-really-important-video

Richtlinien zur Erfassung von Straftaten für die PKS

Die Richtlinien des Bundeskriminalamtes für die Führung der Polizeilichen Kriminalstatistik (aktuell i. d. F. vom 01.01.2014) sind jüngst im Zusammenhang mit Manipulationsvorwürfen gegen die Polizei in Brandenburg in die Diskussion geraten. Sie sind derzeit (noch) nicht auf der Homepage des BKA verlinkt, die jeweils aktuelle Fassung kann aber dort beim zuständigen Fachbereich KI 12 angefordert werden. E-Mail: ki12@bka.bund.de. Teile der Richtlinien werden jedes Jahr im Jahrbuch der PKS unter dem Kapitel „Begriffserläuterungen“ abgedruckt. Die Erfassungsregeln sind bspw. im Jahrbuch Polizeiliche Kriminalstatistik 2012, das im Internet eingestellt ist (www.bka.de), unter Kapitel 9.6 Regeln der PKS Erfassung (S. 361 ff.) zu finden.

Polizei registrierte 2013 fast doppelt so viele Kinder unter 6 Jahren als Tatverdächtige

Ausweislich der PKS 2013 stieg die Zahl der als Tatverdächtige registrierten Kinder um 85% auf insgesamt 2.402 an. Die Zunahme betrifft – so das BKA – vor allem den im Aufenthaltsgesetz geregelten unerlaubten Aufenthalt und dürfte mit einem Anwachsen der Asylbegehren um ca. 70% im Zusammenhang stehen. Familien aus den Krisenstaaten bringen auch ihre Kinder mit. Auch Kinder unter 6 Jahren sind entsprechend dem Beschluss der Kommission PKS aus dem Jahr 2002 als Tatverdächtige zu erfassen. Eine durchaus fragwürdige Regelung.

Strafbarkeit von Wettkampfmanipulationen

Das Bundesministerium des Innern beschäftigt sich seit mehr als zwei Jahren mit dem Thema der Strafbarkeit von Wettkampfmanipulationen. Die Ergebnisse eines Expertentreffens zu dieser Frage stehen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern zur Verfügung. Das Dokument, das sämtliche Stellungnahmen zu den relevanten Fragestellungen enthält, kann unter dem folgenden Link heruntergeladen werden: http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2014/07/expertentreffen-zur-strafbarkeit-der-manipulation-von-sportwettbewerben.html?nn=3316934

Gefängnisstrafe wegen verschwiegener Passwörter

Haben Verdächtige ihre Computersysteme mit Programmen wie z.B. TrueCrypt verschlüsselt, gelingt es den Ermittlungsbehörden regelmäßig nicht, die gesicherten Daten zu entschlüsseln. Da Beschuldigte in Deutschland nicht verpflichtet sind, Passwörter herauszugeben, kann die Ermittlungsarbeit insbesondere bei Computer- und Internetkriminalität schnell an ihre Grenzen stoßen. Einen anderen Weg geht England, wo die Weigerung des Beschuldigten Passwörter herauszugeben, strafbar ist. Das lawblog zeigt auf, welche Risiken dies in Fällen bedeutet, in denen man sich tatsächlich nicht mehr an das Passwort erinnern kann: http://www.lawblog.de/index.php/archives/2014/07/11/kein-passwort-gefaengnis/