J. A. Ryder – Girls and violence: Tracing the roots of criminal behavior – Rezensiert von: Fabienne Coenders

Ryder, J. A. (2014);  Girls and violence: Tracing the roots of criminal behavior. ; Lynne Rienner Publishers, Incorporated. ISBN: 978-1-58826-838-9, 170 Seiten, €27.50

In her book „Girls and Violence: Tracing the Roots of Criminal Behavior“, associate prof. Judith Ryder [1] describes and analyses the turbulent lives of 24 young girls between the ages of 13 and 16 who have, in one way or another, gone from being victimized into becoming the victimizer. Her (secondary) in-depth analysis of the underlying mechanisms of how and why girls turn to violence is especially welcomed in a world where, “despite considerable recent advances in the study of female offending”, these issues “still [remain] relatively understudied” (Ryder, 2014; p. ix). Continue reading J. A. Ryder – Girls and violence: Tracing the roots of criminal behavior – Rezensiert von: Fabienne Coenders

AG Frankfurt: Privatrechtliches Stadionverbot, das sich auf eine vorherige polizeiliche Maßnahme stützte, kann unwirksam sein kann, wenn keine hinreichende Tatsachengrundlage besteht, welche die Besorgnis künftiger Störungen erwarten lässt.

Nach Auffassung des Amtsgerichts entbehrt das Stadionverbot einer sachlichen Grundlage. Zwar stehe es dem Beklagten grundsätzlich frei, über den Zutritt Dritter zu Stadien zu entscheiden. Der Ausschluss eines Einzelnen dürfe jedoch nicht ohne sachlichen Grund und nicht willkürlich erfolgen. Die Besorgnis einer künftigen Störung durch einen Fußballfan sei nicht davon abhängig, dass tatsächlich ein Ermittlungsverfahren eingeleitet würde. Es bedürfe auch nicht des Nachweises vorheriger Straftaten oder rechtswidrigen Handelns. Der Beklagte müsse aber eine eigene Tatsachengrundlage ermitteln und dürfe sich nicht auf subjektive Einschätzungen der Polizei verlassen. Allein der Platzverweis gegen den Kläger reiche im konkreten Falle nicht aus, denn neben diesem und der Ingewahrsamnahme lägen keinerlei Tatsachen hinreichende Art vor, welche die Besorgnis künftiger Störungen durch den Kläger rechtfertigten.

Quelle: https://www.juris.de/jportal/portal/t/mkx/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA180902941&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp

OLG Hamm: Vier Monate Haft wegen Bezeichnung eines Polizeibeamten als „Spinner“ und „Spasti“

Das OLG Hamm hat die Verurteilung eines der politisch rechten Szene in Dortmund angehörenden Mannes zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten ohne Bewährung wegen Beleidigung eines Polizeibeamten bestätigt.

https://www.juris.de/jportal/portal/t/mfm/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA180902917&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp

Martin H. W. Möllers (Hrsg.) – Wörterbuch der Polizei – Rezensiert von: Holger Plank

Möllers, Martin H. W. Prof. Dr.[1] (Hrsg.): „Wörterbuch der Polizei“[2]; ISBN: 978-3-406-71933-2, 2796 Seiten, C. H. Beck Verlag, München, 3. Auflage 2018, 159.– €

Der Herausgeber hat zusammen mit 26 Autoren das „Wörterbuch der Polizei“[3] nun in der 3., grundlegend überarbeiteten und nochmals erheblich erweiterten Auflage 2018 (nach der zweiten Auflage 2010[4] und der ersten Auflage 2001[5]) den seit Erscheinen der Vorauflagen vielfältigen und sehr dynamischen Entwick­lungen auf dem Feld der inneren Sicherheit angepasst und angesichts zahlreicher neuer oder umfassend modifizierter Stichworte auf den „neuesten Stand“[6] gebracht. Continue reading Martin H. W. Möllers (Hrsg.) – Wörterbuch der Polizei – Rezensiert von: Holger Plank