André Schulz – Aufgaben und Tätigkeiten von Kriminalist*innen in Deutschland – Rezensiert von: Ulf Küch

Schulz, André; Aufgaben und Tätigkeiten von Kriminalist*innen in Deutschland. Eine empirische Bestandsaufnahme und Bewertung; Felix Verlag Holzkirchen 2018. Bochumer Schriften zur Rechtsdogmatik und Kriminalpolitik Bd. XXXXVIII.  ISBN 9783862935482, Preis 29.- Euro.

Mit dem Thema „Berufsbild der Kriminalpolizei“ betritt die Studie von Schulz aktuell „Neuland“, da wir es in der kriminalpolizeilichen Ausbildung in der Bundesrepublik mit einem „Flickenteppich“ analog der föderalistischen Struktur der Polizei zu tun haben. Schulz legt in seiner Untersuchung offen, dass es ein wissenschaftlich fundiertes Berufsbild der „Kriminalpolizei“ in der Bundesrepublik flächendeckend nicht gibt und mithin die erforderlichen Grundvoraussetzungen für ein Berufsbild von Kriminalist*innen im Hinblick auf ein einheitliches Anforderungsprofil nicht existieren. Damit sind Standards in der „Kripoausbildung“ sofern diese überhaupt zielgerichtet verfolgt werden, auch kaum vorhanden. Continue reading André Schulz – Aufgaben und Tätigkeiten von Kriminalist*innen in Deutschland – Rezensiert von: Ulf Küch ↑

Tobias Starnecker – Videoüberwachung zur Risikovorsorge – Rezensiert von: Kasten Lauber

Starnecker, Tobias (2017);  Videoüberwachung zur Risikovorsorge. Body-Cam zur Eigensicherung und Dashcam zur Beweissicherung – eine verfassungs- und datenschutzrechtliche Analyse;  434 Seiten, Duncker & Humblot, Berlin, ISBN 978-3-428-15126-4, 99,90 EUR (Print), 89,90 EUR (E-Book), 119,90 (Print & E-Book)

1.    Thema

Die Diskussionen um neue Polizeigesetze in einigen Bundesländern priorisieren vor allem neue Gefahrenbegriffe (drohende Gefahr), spezielle Überwachungsmaßnahmen oder die Militarisierung von Polizei. Dabei verlor die Bodycam etwas an Öffentlichkeit. Der Autor widmet sich in seiner verfassungs- und datenschutzrechtlichen Analyse sowohl der Bodycam als auch der privat genutzten Dashcam. Continue reading Tobias Starnecker – Videoüberwachung zur Risikovorsorge – Rezensiert von: Kasten Lauber ↑

Thomas Fischer – Über das Strafen. Recht und Sicherheit in der demokratischen Gesellschaft. – Rezensiert von: Holger Plank

Fischer, Thomas Prof. Dr. [1]; Über das Strafen. Recht und Sicherheit in der demokratischen Gesellschaft. [2]; ISBN: 978-3-426-27687-7, 375 Seiten, Droemer Verlag, München, 2018, 22,99 €)

Prof. Dr. Thomas Fischer ist ein profunder Kenner des Strafrechts, vor allem auch der Strafrechtspraxis. Bis zu seinem Ruhestand im Jahr 2017 war er Vorsitzender Richter des 2. Strafsenats des BGH, er ist nach wie vor Herausgeber und Kommentator des nach wie vor in der Praxis gebräuchlichsten „Kurz-Kommentars“ zum Strafgesetzbuch (C. H. Beck Verlag, 66. Auflage 2019), er ist scharfzüngiger, wortgewaltiger, gelegentlich zur „Überpointierung“ neigender Kolumnist und damit streitbarer, mitunter auch „umstrittener“ Kolumnist (u. a. bei ZEIT Online / Reihe „Fischer im Recht“, beim Online-Portal MEEDIA.de / Reihe „Fischers kleine Presseschau“, und aktuell bei Spiegel online / Reihe „Recht haben“), er ist als Honorarprofessor für Straf- und Strafprozessrecht an der Universität Würzburg tätig und macht sich inzwischen als erfolgreicher Autor einiger populär­wissenschaftlicher Bücher mit dem Schwerpunkt materielles / formelles Strafrecht „einen Namen“. Continue reading Thomas Fischer – Über das Strafen. Recht und Sicherheit in der demokratischen Gesellschaft. – Rezensiert von: Holger Plank ↑

Max Hermanutz, Sven Litzcke – Unterscheidung von Wahrheit und Lüge – Vernehmungsexperimente – Rezensiert von: Thomas Feltes

Hermanutz, Max, Litzcke, Sven; Unterscheidung von Wahrheit und Lüge – Vernehmungsexperimente; Verlag für Polizeiwissenschaft, Frankfurt 2018, ISBN 978-3-86676-549-8, 322Seiten, 34,90 Euro

Ein Experiment, das die Autoren u.a. an der Hochschule derPolizei in Baden-Württemberg und an einem Gymnasium gemacht haben (und das indem Buch vorgestellt wird), zeigte folgendes: „In der Gesamttrefferquote (der Unterscheidung zwischen falschen undrichtigen Aussagen, TF) zeigten sich keine eindeutigen Unterschiede zwischenden Kontrollgruppen und Experimentalgruppen. … die erfahrenen Polizeibeamten(konnten) … insgesamt schlechter die Wahrheit von der Lüge unterscheiden (…)als unerfahrene Testpersonen. … Gymnasiasten … erzielten bessere Trefferquoten als erfahrene Polizeibeamte“ (S. 188). Die Autoren kommentieren dies ebensolapidar wie zutreffend: „Erfahrung ist kein Wert an sich“ (aao.) – auch in besonders nicht bei Polizeobeamten. Continue reading Max Hermanutz, Sven Litzcke – Unterscheidung von Wahrheit und Lüge – Vernehmungsexperimente – Rezensiert von: Thomas Feltes ↑

VG Freiburg 10.10.2018: Pflicht der Polizei zum Einschreiten bei dauerhafter und wiederholter erheblicher Lärmbelästigung

Polizei muss Nachtruhe sicherstellen

Das Verwaltungsgericht Freiburg hat folgendes festgestellt: „Die Beklagte wird verurteilt, geeignete polizeiliche Maßnahmen zur Durchsetzung der den Schutz der Nachtruhe bezweckenden Verbote ihrer Polizeiverordnung vom 29.09.2009 zu ergreifen, soweit und solange an den Wohnungen der Kläger zwischen 24:00 Uhr und 06:00 Uhr Beurteilungspegel von 62 dB(A) regelmäßig überschritten werden.“ Quelle: http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&az=4%20K%20805/16&nr=26114