Auf der Spur der Hacker. Wie man die Täter hinter der Computer-Spionage enttarnt – Timo Steffens – Rezensiert von: Holger Plank

Dr. Steffens, Timo[1]; „Auf der Spur der Hacker. Wie man die Täter hinter der Computer-Spionage enttarnt“[2] ; ISBN: 978-3-662-55953-6, 171 Seiten, Springer Vieweg Verlag, Berlin, Erscheinungsjahr 2018, 39,99 €

Das Thema „Cybercrime“, hier in der Ausprägung „Cyber-Spionage“, ist nicht erst nach dem „Hack“ auf das deutsche Regierungsnetzwerk, der im Februar 2018[3] publik wurde, gerade „brandaktuell“ in der Diskussion. Hierzu liefert Steffens, Computerlinguistiker und Fachmann für Künstliche Intelligenz (KI), hauptamtlich als Referent beim CERT-Bund für das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) tätig, ebenso „brandaktuell“ einen interessanten Debattenbeitrag. Continue reading Auf der Spur der Hacker. Wie man die Täter hinter der Computer-Spionage enttarnt – Timo Steffens – Rezensiert von: Holger Plank

Stadt muss ihre Stadthalle der NPD für Wahlkampfveranstaltung überlassen

Die 3. Kammer des Ersten Senates des Bundesverfassungsgerichts hat im März 2018 einer Stadt aufgegeben, einer entsprechenden verwaltungsgerichtlichen Entscheidung Folge zu leisten und ihre Stadthalle dem Stadtverband der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) am selben Tage für die Durchführung einer Wahlkampfveranstaltung zu überlassen. Das BVerfG geht davon aus, dass die Überlassung der Stadthalle für Wahlkampfveranstaltungen auch durch die Gewährleistungen des Art. 8 I GG gefordert ist.

 

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2018/bvg18-016.html

Entscheidung des VGH Baden-Württtemberg zur Kontrolle und Durchsuchung bei einer Person

Entscheidung des VGH Baden-Württtemberg zur Kontrolle und Durchsuchung bei einer Person aufgrund ihres „ausländischen Aussehens“. Neben den Ausführungen zur Unionrechtswidrigkeit jedenfalls zum Zeitpunkt der Maßnahme sind auch die Ausführungen zur Rechtwidrigkeit des Datenabgleichs, der Durchsuchung und Zwangsanwendung von Interesse. http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&az=1%20S%201468/17&nr=23235

Entscheidung des BGH zur Verletzung von Art. 6 Abs. 1 EMRK aufgrund polizeilicher Tatprovokation.

Wenn eine unverdächtige und zunächst nicht tatgeneigte Person durch eine von einem Amtsträger geführte Vertrauensperson in einer dem Staat zurechenbaren Weise zu einer Straftat verleitet wird und dies zu einem Strafverfahren führt, kann auch bei anfänglich bereits bestehendem Anfangsverdacht eine rechtsstaatswidrige Tatprovokation vorliegen. Vorstrafen begründen für sich allein keinen ausreichenden Anhalt für die Annahme möglicher Tatgeneigtheit. Quelle: https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/1/17/1-320-17.php