Alle Artikel von Detlef.Dackel

Max Hermanutz, Sven Litzcke – Unterscheidung von Wahrheit und Lüge – Vernehmungsexperimente – Rezensiert von: Thomas Feltes

Hermanutz, Max, Litzcke, Sven; Unterscheidung von Wahrheit und Lüge – Vernehmungsexperimente; Verlag für Polizeiwissenschaft, Frankfurt 2018, ISBN 978-3-86676-549-8, 322Seiten, 34,90 Euro

Ein Experiment, das die Autoren u.a. an der Hochschule derPolizei in Baden-Württemberg und an einem Gymnasium gemacht haben (und das indem Buch vorgestellt wird), zeigte folgendes: „In der Gesamttrefferquote (der Unterscheidung zwischen falschen undrichtigen Aussagen, TF) zeigten sich keine eindeutigen Unterschiede zwischenden Kontrollgruppen und Experimentalgruppen. … die erfahrenen Polizeibeamten(konnten) … insgesamt schlechter die Wahrheit von der Lüge unterscheiden (…)als unerfahrene Testpersonen. … Gymnasiasten … erzielten bessere Trefferquoten als erfahrene Polizeibeamte“ (S. 188). Die Autoren kommentieren dies ebensolapidar wie zutreffend: „Erfahrung ist kein Wert an sich“ (aao.) – auch in besonders nicht bei Polizeobeamten. Continue reading Max Hermanutz, Sven Litzcke – Unterscheidung von Wahrheit und Lüge – Vernehmungsexperimente – Rezensiert von: Thomas Feltes

VG Freiburg 10.10.2018: Pflicht der Polizei zum Einschreiten bei dauerhafter und wiederholter erheblicher Lärmbelästigung

Polizei muss Nachtruhe sicherstellen

Das Verwaltungsgericht Freiburg hat folgendes festgestellt: „Die Beklagte wird verurteilt, geeignete polizeiliche Maßnahmen zur Durchsetzung der den Schutz der Nachtruhe bezweckenden Verbote ihrer Polizeiverordnung vom 29.09.2009 zu ergreifen, soweit und solange an den Wohnungen der Kläger zwischen 24:00 Uhr und 06:00 Uhr Beurteilungspegel von 62 dB(A) regelmäßig überschritten werden.“ Quelle: http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&az=4%20K%20805/16&nr=26114

Gesine Hofinger und Rudi Heimann – Handbuch Stabsarbeit – Rezensiert von: Axel Reinhardt

Hofinger, Gesine und Heimann, Rudi; Handbuch Stabsarbeit; Springer Berlin Heidelberg, Erscheinungstermin: 07.01.2016, Deutsch, ISBN-13: 9783662481875, 49,99 €

Das „Handbuch Stabsarbeit“ von Gesine Hofinger und Rudi Heimann soll einen anwenderorientierten Überblick über die Arbeit von Führungs- und Krisenstäben, ihre Voraussetzungen und Erfolgsbedingungen geben. Als Zielgruppe des Buches werden dabei Stabsmitarbeiter und Entscheider an der Spitze eines Stabes, Personalleitungen und Führungskräfte, sowie Verantwortliche im Katastrophenschutz, des Notfall- und Krisenmanagements beschrieben. Continue reading Gesine Hofinger und Rudi Heimann – Handbuch Stabsarbeit – Rezensiert von: Axel Reinhardt

Hrsg. Vom Kollektiv Orangotang+ – This is not an Atlas. A Global Collection of Counter-Cartographies. – Rezensiert von: Thomas Feltes

Hrsg. Vom Kollektiv Orangotang+; This is not an Atlas. A Global Collection of Counter-Cartographies ;  “Made possible by Rosa-Luxemburg-Stiftung”; Bielefeld, Transkript-Verlag 2018, 352 S., ISBN: 978-3-8376-4519-4, 34,99 Euro

Unscheinbar kommt er daher, dieser „Nicht-Atlas“. Erinnert gleichwohl in Format und Umfang dem „Diercke-Weltatlas“ – allerdings liegen im wahrsten Sinn des Wortes „Welten“ zwischen diesen beiden Werken.

Der Sammelband «This Is Not An Atlas» dokumentiert mehr als 40 Gegen-Kartografien aus der ganzen Welt. Continue reading Hrsg. Vom Kollektiv Orangotang+ – This is not an Atlas. A Global Collection of Counter-Cartographies. – Rezensiert von: Thomas Feltes

OVG Koblenz 24.09.2018: Grenzen der erkennungsdienstlichen Behandlung

Das OVG Koblenz hat entschieden, dass die erkennungsdienstliche Behandlung eines Beschuldigten durch Aufnahme von Lichtbildern, Fingerabdrücke und ähnliche Maßnahmen auch im Falle einer Einstellung des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts zulässig sein kann, wenn ein Restverdacht fortbesteht. Sie ist jedoch nicht notwendig und daher unzulässig, wenn die erkennungsdienstlichen Unterlagen zur Förderung künftiger Ermittlungen nicht geeignet sind, wovon bei etwaigen künftigen gleichgelagerten Straftaten im rein privaten Raum auszugehen ist.

Quelle: https://www.juris.de/jportal/portal/t/ylt/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA181103367&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp