Alle Artikel von Detlef.Dackel

Entscheidung des BVerfG zur Wohnungsdurchsuchung bei einem AfD-Politiker

Die Wertung der Fachgerichte, wonach die in einem Internet-Blog veröffentlichte Bezeichnung vollverschleierter muslimischer Frauen als „verpacktes Vieh“ sowie die Äußerung, muslimische Kopftuchträgerinnen seien nicht als Frauen, sondern als „es“ oder „er“ anzusprechen, dem Straftatbestand der Volksverhetzung unterfallen, ist verfassungsrechtlich vertretbar und verletzt nicht die Meinungsfreiheit des Beschuldigten.

https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/bverfg/17/1-bvr-31-17.php

Entscheidung des BGH zur Aussagefreiheit und dem Verbot des Zwangs zur Selbstbelastung

Die Verletzung der Aussagefreiheit kann auch außerhalb von Vernehmungen zu einem Beweisverwertungsverbot führen. Eine Verletzung der Aussagefreiheit liegt vor, wenn eine dezidiert nicht aussagebereite Beschuldigte in prekärer gesundheitlichen Verfassung gegenüber einem Arzt zum Zwecke einer dringend erforderlichen Behandlung Angaben zur Tat macht, die ein Polizeibeamter zur Umgehung des Schweigerechts der Beschuldigten mithört, nachdem die Beschuldigte sich seit der Tat in einer ununterbrochenen Vernehmungssituation befand, in der ihr Schweigerecht nicht berücksichtigt wurde. Ist der Kernbereich betroffen, sind Ermittlungsmaßnahmen unzulässig. Der Beschuldigte muss frei von Zwang eigenverantwortlich entscheiden können, ob und gegebenenfalls inwieweit er im Strafverfahren mitwirkt.

https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/1/17/1-277-17.php

Stephan Günzel – Raum. Eine kulturwissenschaftliche Einführung – Rezensiert von: Karsten Lauber

Günzel, Stephan (2017); Raum. Eine kulturwissenschaftliche Einführung; 156 Seiten, transcript Verlag, Bielefeld, ISBN 978-3-8376-3972-8 (Print), 14,99 €, ISBN 978-3-8394-3972-2 (pdf), 12,99 €

1.    Thema

Kaum ein Beitrag zur Raumforschung kommt derzeit ohne Hinweis auf den Spatial Turn aus. Die kulturwissenschaftliche Einführung von Stephan Günzel zielt darauf ab, einen systematischen Überblick über den Spatial Turn sowie verschiedene Raumtheorien vorzustellen. Continue reading Stephan Günzel – Raum. Eine kulturwissenschaftliche Einführung – Rezensiert von: Karsten Lauber

Holger Wilcke – Illegal und unsichtbar? – Papierlose Migrant*innen als politische Subjekte – Rezensiert von: Karsten Lauber

Wilcke, Holger (2018): Illegal und unsichtbar?; Papierlose Migrant*innen als politische Subjekte; 280 Seiten, transcript Verlag, Bielefeld, ISBN 978-3-8376-4197-4 (Print), 29,99 € , 978-3-8394-4197-8 (pdf), 26,99 €

1.    Thema

Das Buch befasst sich mit dem Leben von Menschen, die sich ohne legalen Aufenthaltsstatus in Deutschland aufhalten. Die Bezugnahme auf Politik im Untertitel resultiert aus der theoretischen Rahmung, den Politikbegriff von Rancière für die „Analyse der Lebensbedingungen von Illegalisierten“ (S. 32) zu verwenden. Das Buch erscheint treffenderweise im Bielefelder Verlag transcript. Während der Verlagssitz Gegenstand der sog. Bielefeldverschwörung[1] ist und damit als nicht existent erscheint, sind die unsichtbaren Illegalen Realität. Continue reading Holger Wilcke – Illegal und unsichtbar? – Papierlose Migrant*innen als politische Subjekte – Rezensiert von: Karsten Lauber

OVG Münster hat jüngst ein erstinstanzliches Urteil wegen der nunmehr mehr als 4 Dekaden währenden Überwachung eines Rechtsanwaltes und Publizisten wie auch Menschenrechtsaktivisten in der zweiten Instanz für rechtswidrig erklärt

Die Causa mutet schon fast kafkaesk an, ist es aber leider nur bedingt. Das OVG Münster hat jüngst ein erstinstanzliches Urteil wegen der nunmehr mehr als 4 Dekaden währenden Überwachung eines Rechtsanwaltes und  Publizisten wie auch Menschenrechtsaktivisten in der zweiten Instanz für rechtswidrig erklärt. Auch wenn es hier um eine nachrichtendienstliche Überwachung ging, sind doch viele Ausführungen auch mit Blick auf polizeiliche Maßnahmen interessant. In Kürze: Continue reading OVG Münster hat jüngst ein erstinstanzliches Urteil wegen der nunmehr mehr als 4 Dekaden währenden Überwachung eines Rechtsanwaltes und Publizisten wie auch Menschenrechtsaktivisten in der zweiten Instanz für rechtswidrig erklärt