Buchbesprechungen

Entscheidung des BGH zur Aussagefreiheit und dem Verbot des Zwangs zur Selbstbelastung

Die Verletzung der Aussagefreiheit kann auch außerhalb von Vernehmungen zu einem Beweisverwertungsverbot führen. Eine Verletzung der Aussagefreiheit liegt vor, wenn eine dezidiert nicht aussagebereite Beschuldigte in prekärer gesundheitlichen Verfassung gegenüber einem Arzt zum Zwecke einer dringend erforderlichen Behandlung Angaben zur Tat macht, die ein Polizeibeamter zur Umgehung des Schweigerechts der Beschuldigten mithört, nachdem die Beschuldigte sich seit der Tat in einer ununterbrochenen Vernehmungssituation befand, in der ihr Schweigerecht nicht berücksichtigt wurde. Ist der Kernbereich betroffen, sind Ermittlungsmaßnahmen unzulässig. Der Beschuldigte muss frei von Zwang eigenverantwortlich entscheiden können, ob und gegebenenfalls inwieweit er im Strafverfahren mitwirkt.

https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/1/17/1-277-17.php

Stephan Günzel – Raum. Eine kulturwissenschaftliche Einführung – Rezensiert von: Karsten Lauber

Günzel, Stephan (2017); Raum. Eine kulturwissenschaftliche Einführung; 156 Seiten, transcript Verlag, Bielefeld, ISBN 978-3-8376-3972-8 (Print), 14,99 €, ISBN 978-3-8394-3972-2 (pdf), 12,99 €

1.    Thema

Kaum ein Beitrag zur Raumforschung kommt derzeit ohne Hinweis auf den Spatial Turn aus. Die kulturwissenschaftliche Einführung von Stephan Günzel zielt darauf ab, einen systematischen Überblick über den Spatial Turn sowie verschiedene Raumtheorien vorzustellen. Continue reading Stephan Günzel – Raum. Eine kulturwissenschaftliche Einführung – Rezensiert von: Karsten Lauber

Holger Wilcke – Illegal und unsichtbar? – Papierlose Migrant*innen als politische Subjekte – Rezensiert von: Karsten Lauber

Wilcke, Holger (2018): Illegal und unsichtbar?; Papierlose Migrant*innen als politische Subjekte; 280 Seiten, transcript Verlag, Bielefeld, ISBN 978-3-8376-4197-4 (Print), 29,99 € , 978-3-8394-4197-8 (pdf), 26,99 €

1.    Thema

Das Buch befasst sich mit dem Leben von Menschen, die sich ohne legalen Aufenthaltsstatus in Deutschland aufhalten. Die Bezugnahme auf Politik im Untertitel resultiert aus der theoretischen Rahmung, den Politikbegriff von Rancière für die „Analyse der Lebensbedingungen von Illegalisierten“ (S. 32) zu verwenden. Das Buch erscheint treffenderweise im Bielefelder Verlag transcript. Während der Verlagssitz Gegenstand der sog. Bielefeldverschwörung[1] ist und damit als nicht existent erscheint, sind die unsichtbaren Illegalen Realität. Continue reading Holger Wilcke – Illegal und unsichtbar? – Papierlose Migrant*innen als politische Subjekte – Rezensiert von: Karsten Lauber

OVG Münster hat jüngst ein erstinstanzliches Urteil wegen der nunmehr mehr als 4 Dekaden währenden Überwachung eines Rechtsanwaltes und Publizisten wie auch Menschenrechtsaktivisten in der zweiten Instanz für rechtswidrig erklärt

Die Causa mutet schon fast kafkaesk an, ist es aber leider nur bedingt. Das OVG Münster hat jüngst ein erstinstanzliches Urteil wegen der nunmehr mehr als 4 Dekaden währenden Überwachung eines Rechtsanwaltes und  Publizisten wie auch Menschenrechtsaktivisten in der zweiten Instanz für rechtswidrig erklärt. Auch wenn es hier um eine nachrichtendienstliche Überwachung ging, sind doch viele Ausführungen auch mit Blick auf polizeiliche Maßnahmen interessant. In Kürze: Continue reading OVG Münster hat jüngst ein erstinstanzliches Urteil wegen der nunmehr mehr als 4 Dekaden währenden Überwachung eines Rechtsanwaltes und Publizisten wie auch Menschenrechtsaktivisten in der zweiten Instanz für rechtswidrig erklärt

VG Arnsberg vom 2.2.2017: Rechtswidrige IDF wegen „südländischen Aussehens“

Identitätsfeststellung zur Überprüfung des Rechtmäßigkeit des Aufenthaltes

In einer Entscheidung aus dem vergangenen Jahr stellt das VG Arnsberg folgende Voraussetzungen für eine Identitätsfeststellung durch die Polizei fest: „Die Identitätsfeststellung sollte der Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts des Klägers in der Bundesrepublik dienen. Auch wenn hierin – bei entsprechenden Anhaltspunkten -eine Maßnahme zur Abwehr einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit in Form eines Verstoßes gegen aufenthaltsrechtliche Straf-vorschriften, zumindest aber eine Gefahrerforschungsmaßnahme, gesehen werden könnte, fehlten – vorgelagert – die erforderlichen Anhaltspunkte dafür, dass der Aufenthaltsstatus des -Klägers überhaupt auch nur zweifelhaft war. Allein aus dem Umstand, dass der Kläger ein südländisches Aussehen aufweist, konnte nicht auf einen möglicherweise illegalen Aufenthalt in Deutschland geschlossen werden. Dass in erster Linie solche Personen, deren Aussehen eine ausländische Herkunft vermuten lassen, -ins Visier einer Aufenthaltsüberprüfung geraten, ist dieser Maßnahme zwar immanent. Gleichwohl genügt allein das Aussehen einer Person nicht, um vernünftige Zweifel an der Rechtmäßigkeit ihres Aufenthalts begründen zu können und dementsprechende Aufklärungsmaßnahmen vorzunehmen. Weitere Umstände, die auf einen illegalen Aufenthalt des Klägers schließen ließen, waren nicht ersichtlich.

Das Urteil ist (noch) nicht veröffentlicht. Eine Kopie kann bei Professor Dr. Clemens Arzt angefordert werden: clemens.arzt@hwr-berlin.de