Vera, Antonio[1]; Von der ‚Polizei der Demokratie‘ zum ‚Glied und Werkzeug der nationalsozialistischen Gemeinschaft‘[2]; Die Polizei als Instrument staatlicher Herrschaft im Deutschland der Zwischenkriegszeit (1918 – 1939): ISBN: 978-3-8487-5622-3, 625 Seiten, erschienen im Nomos Verlag, Baden-Baden, 2019, Reihe: „Sicherheit, Polizeiwissenschaft und Sicherheitsforschung im Kontext“, Band 9, 114.- €
Prof. Vera legt zugleich ein polizeihistorisches wie auch polizeiwissenschaftliches Opus Magnum vor. Neben dem historischen Blick auf die Rolle, Funktion und Bedeutung der deutschen Polizei in den 21 Jahren zwischen dem Ende des Ersten und dem Beginn des Zweiten Weltkrieges mit dem Angriff der Wehrmacht auf Polen am 01.09.1939, will er vor allem die zentrale Funktion der Polizei als Instrument zur Sicherung staatlicher Herrschaft in den Analysefokus rücken. Diese herrschafts- und polizeisoziologische Erkenntnis habe seiner Meinung nach bislang nicht die gebührende Aufmerksamkeit erfahren.
In diesem Fokus wird auch die Polizei zum „zentralen, vermutlich sogar zum wichtigsten Instrument staatlicher Herrschaft.“ Bei „staatlicher Herrschaft handele es sich aber stets um ein unvollständiges, prekäres, ambivalentes Herrschaftsverhältnis, sodass die mehr oder weniger subtilen Mechanismen, mit denen die Polizei den staatlichen Machtanspruch im Alltag in der Bevölkerung durchzusetzen versucht, besondere Beachtung verdienen“, so der Autor (S. 561 f.). Hiermit baut er abschließend und über den historischen Fokus hinaus natürlich auch ein Brücke in die Gegenwart, wo dieser Ansatz in einer postmodernen, von multiplen, unterschiedlichen (individuellen) Interessen geleiteten Gesellschaft für die Polizei und die Ambiguität ihrer methodischen Handlungsmuster besondere Bedeutung erfährt.
Die Arbeit, angelegt „als kulturhistorische Analyse der Polizei in der deutschen Zwischenkriegszeit“, betrachtet auf einem „soliden theoretischen Fundament“ die Polizei der Weimarer Republik und der ersten beiden Phasen des Dritten Reiches (bis zum Kriegsbeginn) „im Spannungsfeld von Politik, Gesellschaft, Kultur und Wirtschaft“. Dabei bezieht sie sowohl die „langfristigen, gesamtgesellschaftlichen Strukturen und Prozesse dieser Epoche als auch kurzzeitige, kleinräumige Phänomene und den Lebensalltag der Menschen – vor allem der Polizeibeamten – ein“ und verkleinert damit die vom Autor beklagte Forschungslücke.
Das herrschafts- und polizeisoziologische bzw. kulturwissenschaftliche Spannungsfeld grenzt Vera dabei, neben der Auswertung der hierzu durchaus vorhandenen aber keinesfalls üppigen spezifischen Fachliteratur, zusätzlich mittels der zielgerichteten diskursanalytischen Auswertung „empirischen Quellenmaterials“ ab. Er nutzt hierzu die bereits im Jahr 1904 begründete, heute noch herausgegebene, in der Phase des Untersuchungszeitraums zentral bedeutsame Polizeifachzeitschrift, nämlich „Die Polizei“[3] (ZDPol) zwischen den Ausgaben November 1918 und September 1939. Damit will er im Besonderen über die erkenntnistheoretisch wertvolle „Binnenperspektive der Polizei“ und die Spiegelung der hierbei „vorherrschenden Wahrnehmungs- und Deutungsmuster“ und auch die „Selbstwahrnehmung und Selbstdarstellung in der Polizei“ seinem Anspruch gerecht werden, eine kulturhistorisch erweiterte Organisations- und Sozialgeschichte der Polizei dieser Zeit zu entwickeln.
Natürlich ist es selbst bei einer derart mächtigen (625 S.), methodisch sorgfältigen, sehr akribischen Arbeit nicht möglich, innerhalb der 22 relevanten Jahrgänge der Zeitschrift, die damals vierzehntägig mit einem Seitenumfang von 500 – 800 Seiten p. a. erschien, 14.000 Seiten diskursanalytisch zu bewerten. Vera wählt daher gezielt 170 unter Berücksichtigung des Forschungsziels und des Erkenntnisinteresses besonders aussagekräftige Beiträge mit einem Umfang von rund 1.000 Seiten aus, zitiert hieraus in Auszügen wörtlich und interpretiert innerhalb seines fachwissenschaftlich-berufsständischen Diskurses diese Erkenntnisse vor dem Hintergrund der polizeisoziologischen und geschichtswissenschaftlichen Forschung. Eine zentrale Fragestellung der Arbeit ist dabei der drastische Wandel der gesellschaftlichen Rolle der Polizei sowie des polizeilichen Selbstverständnisses, die, wie der Autor bemerkt, ebenfalls sehr deutlich in zwei Beiträgen der genannten Polizeifachzeitschrift deutlich erkennbar wird:
Im April 1919, kurz nach der Geburtsstunde der Weimarer Republik ist dort in einem Beitrag von Eiben noch von einer „Polizei der Demokratie“ die Rede, im August 1938, in derselben Zeitschrift in einem Beitrag von Scheer wird die Funktion der Polizei diametral als „Glied und Werkzeug der nationalsozialistischen Gemeinschaft“ stilisiert, wobei die über diese Antonyme definierte Entwicklung natürlich nicht „so eindeutig und linear“ verlief, wie es mit dieser Beschreibung impliziert wird.
Die facettenreiche, scharf konturierte geschichtswissenschaftliche polizeihistorische Arbeit ist nicht nur ihres Inhalts wegen polizeisoziologisch – und damit auch polizeiwissenschaftlich – sehr interessant. Der Autor legt großen Wert darauf, den – für eine geschichtswissenschaftliche Arbeit mit ihren quellengestützten Interpretationsspielräumen unverzichtbar – forschungsmethodischen Ansatz seines Werks sehr präzise darzulegen. So entsteht ein dichtes Bild grundlegender herrschafts- und organisationssoziologischer (rund um die Begriffe Staat, Macht und Herrschaft) sowie kulturwissenschaftlicher Interpretationsmuster, verbunden mit deren Eignung im Rahmen einer individuellen Auslegung gewonnener Erkenntnisse. Selbst dieser sehr umfangreiche einleitend-methodische Anteil des Werks ist sehr spannend zu lesen und bietet dem Polizeiwissenschaftler zahlreiche Ansätze, den dabei gelegten Spuren über das Werk hinaus nachzuspüren. Dies schon deswegen, weil den Erkenntnissen des deutschen Schrifttums immer wieder durchaus unterschiedliche Bewertungen der englischsprachigen Literatur entgegengestellt werden. Gerade die Briten waren bei der Genese eines modernen Polizeiverständnisses, nicht nur durch die Gründung der zentralen „Metropolitain Police“ in London im Jahr 1829, der deutschen Entwicklung auf dem Weg zur „Geburt eines modernen Polizeiverständnisses“ (die „Berliner Schutzmannschaft“ ist im Juli 1848 eingerichtet worden) jedenfalls damals fast 20 Jahre voraus.
Überhaupt, es ist zwar grundsätzlich erwartbar, wünschenswert sowieso, dennoch durchaus nicht selbstverständlich, dass sich erneut ein renommierter Wissenschaftler der DHPol mit deren für eine kleine polizeiinterne Universität begrenzten Forschungsressourcen wiederum sehr intensiv eines wichtigen Abschnitts der deutschen Polizeigeschichte angenommen hat. Die polizeihistorischen Forschungsaktivitäten[4] der DHPol tragen damit substanziell dazu bei, sowohl den historischen wie auch den modernen Polizeibegriff kritisch-reflexiv zu beleuchten und daraus auch Ableitungen für die aktuelle Praxis vorzunehmen.
Die spannende, wohlformulierte und sehr lesenswerte Arbeit von Vera ist forschungslogisch in fünf Kapitel unterteilt:
- Einleitung (S. 13 – 40) mit der Darstellung des Forschungsstandes und der Quellenauswahl
- Theoretische Grundlagen (S. 41 – 77) – in diesem Kapitel wird zum einen der Polizeibegriff konturiert, zum anderen werden die der Arbeit zugrundeliegenden herrschafts-[5] und polizeisoziologischen[6] Theorien und Annahmen entwickelt
- Historische Grundlagen (S. 78 – 166) der „Polizeientwicklung“, der „deutschen Zwischenkriegszeit und ihrer Sicherheitslage“ und der „Kriminalität im Deutschland der Zwischenkriegszeit“
- Dem Hauptkapitel „Die deutsche Polizei in der Zwischenkriegszeit“ (S. 167 – 559) und
- Der Zusammenfassung / dem Fazit des Werkes (S. 560 – 588).
Vera stellt abschließend fest, dass der Erfolg der Polizei als staatliches Herrschaftsinstrument vor allem von der Qualität der Beziehungen zwischen Regierung, Polizei und Bürger abhängt. Das gilt noch heute in gleicher Weise. In den verschiedenen Phasen der Weimarer Republik seien diese Interdependenzen allerdings stets z. T. massiv gestört gewesen, weshalb die Weimarer Republik mit polizeilichen Mitteln nicht zu stabilisieren gewesen sei, zu retten schon gar nicht, wie Vera aus einer zentralen Arbeit Lessmann-Fausts zitiert. Das Scheitern der Weimarer Polizei als Instrument staatlicher Herrschaft, die der Autor aus heutiger Sicht und historischer Fehleranalyse durchaus als probates Mittel zur Rettung und Stabilisierung der Republik einschätzt, trug daher ganz maßgeblich zum Aufstieg des Nationalsozialismus und zum Untergang der Weimarer Republik bei.
Die Ursachen für das Scheitern der Polizei der Weimarer Republik seien mannigfaltig. Nur einige wenige aus der reichhaltigen, sehr gut dokumentierten Darstellung in der Arbeit herausgegriffen, war da z. B. zunächst die „Existenz einer reaktionären Strömung“, vor allem im lebenszeitverbeamteten Polizeioffizierskorps, und – unter deren Einfluss – eine „zu keiner Zeit stabile Loyalität“ der Polizei gegenüber den jeweiligen Regierungen insgesamt. Dieser Mangel an Loyalität wurde durch eklatante politische Fehler sogar eher noch verstärkt. So gab es im Gegensatz zum Offizierskorps bspw. bei den Polizeiwachtmeistern „unbefriedigende Anstellungs- und Versorgungsbedingungen“. Sie waren „nur“ Beamte auf Zeit, was sich erst ab 1927 für die neueingestellten Wachtmeister änderte und wurden in der Regel nach spätestens 12 Jahren ohne Perspektiven in die Arbeitslosigkeit entlassen. Ferner, selbst in den ruhigen Jahren der Republik zwischen 1924 – 1929 und den in dieser Spanne durchaus vorhandenen Bemühungen um die Etablierung einer demokratischen, offenen, bürgerfreundlicheren Organisations- und Polizeikultur, konnte die „Weimarer Polizei“ nie z. B. durch die Nachhaltigkeit ihres Einsatzverhaltens einen breiten Rückhalt in der Bevölkerung insgesamt erreichen. Demokratisierungsbemühungen zu dieser Zeit spielten sich letztlich wohl auch nur auf einer „abstrakten Diskursebene“ ab, wie bspw. der vollständige Mangel einer kritisch-reflektierten Reaktion der Polizeiführung auf den „Berliner Blutmai“ im Jahr 1929 mit 32 Toten und über 200 Verletzten, der eher „einem von der Polizei inszenierten Aufstand ohne Aufständische“ glich als einem „notwendigen“ Einsatz zur Wiederherstellung von öffentlicher Sicherheit und Ordnung, wohl indirekt beweist.
Die ab 1930 angesichts der politischen Gewalt der sich gegenseitig bekämpfenden militärisch geprägten Kampfverbände von rechts und von links von der Polizei als Instrument staatlicher Herrschaft wiederum nicht in den Griff zu bekommende Lage, beschrieben als eine allgemeine „Bürgerkriegsatmosphäre“, überforderte und zermürbte sie nahezu vollständig und konterkarierte die ohnehin mäßig erfolgreichen Demokratisierungs- und Demilitarisierungsbemühungen „von oben“ vollends. In der Folge war es für die Nationalsozialisten ein Leichtes, die Polizei zunächst von innen heraus zu zersetzen. Gegen den „Preußenschlag“ am 20. Juli 1932, als die von der NSDAP tolerierte Reichsregierung die SPD-geführte preußische Staatsregierung auf verfassungswidrige Weise absetzte und mit diesem Rechtsbruch nicht nur die Regierungsgewalt in Preußen übernahm, sondern auch die Kontrolle über die mit Abstand größte deutsche Polizei, gab es bspw. keinerlei demokratischen Widerstand. Vielmehr kam der damalige preußische Innenminister Carl Severing resigniert zu der Einschätzung, „ein Widerstandsversuch werde allenfalls auf eine kurze Demonstration des Abwehrwillens hinauslaufen!“
Die weiteren Entwicklungen, sicher unterstützt durch die damalige reaktionär geprägte Organisationskultur der Polizei, lagen auf der Hand. Nach der Machtübernahme am 30.01.1933 kam es mit der sofortigen politischen Säuberung ihrer Führungsebenen zu einem „Nazifizierungsprozess der Polizei“. Sie wurde zunächst zum „Kampfinstrument gegen den Kommunismus“, was im Übrigen innerhalb der Zeitschrift „Die Polizei“, die sich nun von einer Fachzeitschrift zunehmend zu einem politischen Agitationsinstrument der Nationalsozialisten veränderte, keinerlei Widerhall fand. Die Polizei „wandelte sich (in dieser Zeit) innerhalb weniger Monate von einer an Recht und Gesetz gebundenen, bürokratisch geprägten Organisation zu einem über dem Gesetz stehenden Herrschaftsinstrument des NS-Regimes mit fast unbegrenzten Machtmitteln.“ Es folgten, wie bekannt, in mehreren Reorganisationsprozessen zunächst die „Zentralisierung der Polizei“ durch die „Übernahme sämtlicher Länderpolizeien“ durch das Reich im Jahr 1935 und zur faktischen „Verschmelzung der staatlichen Polizei mit der SS im Jahr 1936. Mit der Aufspaltung der Schutzpolizei und der „Überführung der personalstarken kasernierten Landespolizei in das Heer“ verkam die „zivil geprägte Revierpolizei (…) zu einer unbedeutenden Einrichtung im expandierenden Institutionengefüge der SS.“ Ebenfalls im Jahr 1936 folgte die Etablierung der „wahren Monsterorganisation“ Gestapo zusammen mit einer „organisatorischen Zusammenfassung mit der Kriminalpolizei“, die sich damit zunehmend von ihrer Rolle in der traditionellen Kriminalitätsbekämpfung entfernte. Die Polizei war seither „durchdrungen von der nationalsozialistischen Ideologie“ und „die deutsche Polizei im Dritten Reich“, so das Schlusswort von Vera, scheiterte in moralischer Hinsicht eklatant – als Instrument staatlicher Herrschaft allerdings nicht!“
Die Arbeit ist stilistisch, formal, methodisch und in ihrem Quellenreichtum sehr beachtlich, facetten- und erkenntnisreich und deshalb nicht nur aus polizeihistorischer oder auch polizeiwissenschaftlicher Perspektive, sondern allgemein außerordentlich lesenswert. Es zeigt sich, dass die Geschichtswissenschaft mit ihrer interdisziplinären Formgebung interpretative Prozesse hervorragend sichtbar machen kann und damit einen signifikanten epistemologischen Mehrwert zu erzeugen in der Lage ist. In ihren abstrakten Ableitungen ist die Arbeit auch in der Lage, heutige polizei- und herrschaftssoziologische Phänomene besser einordnen und verstehen zu können. Besonders inspiriert haben mich dabei die Ausführungen zum symbolischen „dramaturgischen Ansatz“ der Polizeiarbeit und deren konstitutiven Intentionen und Wirkungen, der grundlegend im Kapitel II entwickelt und an verschiedenen Stellen der Arbeit beispielhaft entfaltet wird. Man kann Vera für diese grundlegende Arbeit aus den genannten Gründen nur dankbar sein.
[1] Prof. Dr. rer. pol., Dr. phil. Antonio Vera, Professur für Organisation und Personalmanagement in der Polizei, Fachgebiet I.3 an der DHPol. Siehe auch Kurz-CV zur Person.
[2] Zugleich Dissertation zum Dr. phil. an der FernUniversität in Hagen, 2018. Siehe Website des Verlags. Prof. Vera ist zugleich Mitherausgeber der Nomos-Reihe.
[3] Aktuell bei Wolters Kluwer (Carl Heymanns, Köln) im 110. Jahrgang (2019) monatlich erscheinend. Die Zeitschrift gehörte damals wohl zu den wichtigsten und einflussreichsten Zeitschriften im Polizeisegment, deren Reichweite schon durch den ab April 1921 erweiterten Untertitel „Zeitschrift für das gesamte Polizei- und Kriminalwesen mit Einschluß der Landjägerei“ deutlich wird. Mit dem gebührenpflichtigen Bezug dieser (im Übrigen per ministeriellem Erlass ab dem Jahr 1922 allen Polizeidienststellen kostenlos zur Verfügung gestellten) Zeitschrift war ohne weitere Beitragsleistung eine Mitgliedschaft in der Polizei-Unfallfürsorgekasse verbunden. Ebenfalls im April 1921 wählte die „Freie Vereinigung für Polizei- und Kriminalwissenschaft“ die Zeitschrift als ihr Publikationsorgan.
[4] Diese bestehen neben der Arbeit von Vera z. B. in der Darstellung der Bildungsgeschichte in der Polizei von der Kaiserzeit, über die Zeit bis zur Machtergreifung (1919 – 1933) bis zur Epoche von 1945 bis in die Neuzeit. Gerade mit letztgenanntem Aspekt beschäftigt sich auch Schulte, der Leiter der Forschungsstelle Polizeigeschichte der DHPol (Fachgebiet I.6 der Universität), in seiner Dissertation (bereits im Jahr 2003 vorgelegt an der Universität Duisburg-Essen) mit dem Titel „Politische Bildung in der Polizei – Funktionsbestimmung von 1945 bis zum Jahr 2000“ sehr intensiv. Zu dieser Bildungsgeschichte ist auch eine Dauerausstellung an der DHPol eingerichtet. Die Rolle der Polizei nach 1933 – 1945 wird an der DHPol natürlich auch vielfältig herrschaftssoziologisch (in Lehre und Forschung) betrachtet. Hierzu gab es z. B. auch im Jahr 2011 (vom 01.04. – 28.08.2011) eine von der Universität geplante und vom Deutschen Historischen Museum in Berlin (DHM) unterstützte Ausstellung unter dem Titel „Ordnung und Vernichtung. Die Polizei im NS-Staat“ (Ausstellungsband).
[5] Unterteilt in die Abschnitte „Staat, Macht und Herrschaft“, „Staatliche Herrschaft als institutionalisierte Macht“ und „Staatliche Herrschaft als soziale Praxis“.
[6] Unterteilt in die Erläuterung des „modernisierungstheoretischen“, des „konflikttheoretischen“, des (sehr interessanten) „dramaturgischen“ und des organisationskulturellen“ Ansatzes.
Rezensiert von: Holger Plank