Antonio Vera – Von der ‚Polizei der Demokratie‘ zum ‚Glied und Werkzeug der nationalsozialistischen Gemeinschaft‘ – Rezensiert von: Holger Plank

Vera, Antonio[1]; Von der ‚Polizei der Demokratie‘ zum ‚Glied und Werkzeug der nationalsozialistischen Gemeinschaft‘[2]; Die Polizei als Instrument staatlicher Herrschaft im Deutschland der Zwischenkriegszeit (1918 – 1939): ISBN: 978-3-8487-5622-3, 625 Seiten, erschienen im Nomos Verlag, Baden-Baden, 2019, Reihe: „Sicherheit, Polizeiwissenschaft und Sicherheitsforschung im Kontext“, Band 9, 114.- €

Prof. Vera legt zugleich ein polizeihistorisches wie auch polizeiwissenschaft­li­ches Opus Magnum vor. Neben dem historischen Blick auf die Rolle, Funktion und Bedeutung der deutschen Polizei in den 21 Jahren zwischen dem Ende des Ersten und dem Beginn des Zweiten Weltkrieges mit dem Angriff der Wehrmacht auf Polen am 01.09.1939, will er vor allem die zentrale Funktion der Polizei als Instrument zur Sicherung staatlicher Herrschaft in den Analysefokus rücken. Diese herr­schafts- und polizeisoziologische Erkenntnis habe seiner Meinung nach bislang nicht die gebührende Aufmerksamkeit erfahren.

In diesem Fokus wird auch die Polizei zum „zentralen, vermutlich sogar zum wich­tigsten Instrument staatlicher Herrschaft.“ Bei „staatlicher Herrschaft han­dele es sich aber stets um ein unvollständiges, prekäres, ambivalentes Herrschafts­verhältnis, sodass die mehr oder weniger subtilen Mechanismen, mit denen die Polizei den staatlichen Machtanspruch im Alltag in der Bevölkerung durchzu­setzen versucht, besondere Beachtung verdienen“, so der Autor (S. 561 f.). Hiermit baut er abschließend und über den historischen Fokus hinaus natürlich auch ein Brücke in die Gegenwart, wo dieser Ansatz in einer postmo­dernen, von multiplen, unter­schiedlichen (individuellen) Interessen geleiteten Ge­sell­schaft für die Polizei und die Ambiguität ihrer methodischen Handlungs­muster besondere Bedeutung er­fährt.

Die Arbeit, angelegt „als kulturhistorische Analyse der Polizei in der deutschen Zwischen­kriegszeit“, betrachtet auf einem „soliden theoretischen Fundament“ die Polizei der Weimarer Republik und der ersten beiden Phasen des Dritten Reiches (bis zum Kriegsbeginn) „im Spannungsfeld von Politik, Gesellschaft, Kultur und Wirt­­schaft“. Dabei bezieht sie sowohl die „langfristigen, gesamtgesell­schaft­li­chen Strukturen und Prozesse dieser Epoche als auch kurzzeitige, klein­räumige Phänomene und den Lebensalltag der Menschen – vor allem der Polizei­beamten – ein“ und verkleinert damit die vom Autor beklagte For­schungslücke.

Das herrschafts- und polizeisoziologische bzw. kulturwissenschaftliche Span­nungsfeld grenzt Vera dabei, ne­ben der Auswertung der hierzu durchaus vorhan­denen aber keinesfalls üppigen spe­­zifischen Fachliteratur, zusätzlich mittels der zielgerichteten diskursana­lyti­schen Auswertung „empirischen Quellenmaterials“ ab. Er nutzt hierzu die bereits im Jahr 1904 begründete, heute noch heraus­gege­bene, in der Phase des Unter­su­chungs­zeitraums zentral bedeutsame Po­lizei­fachzeitschrift, nämlich „Die Poli­zei[3] (ZDPol) zwischen den Ausgaben Novem­ber 1918 und September 1939. Da­mit will er im Besonderen über die erkenntnis­theoretisch wertvolle „Binnen­per­spektive der Polizei“ und die Spiegelung der hierbei „vorherrschenden Wahr­nehmungs- und Deutungs­muster“ und auch die „Selbstwahrnehmung und Selbst­darstellung in der Polizei“ seinem An­spruch ge­recht werden, eine kultur­his­torisch erweiterte Orga­ni­sations- und Sozial­ge­schichte der Polizei dieser Zeit zu ent­wickeln.

Natürlich ist es selbst bei einer derart mächtigen (625 S.), me­thodisch sorg­fältigen, sehr akribischen Arbeit nicht möglich, innerhalb der 22 relevanten Jahr­gänge der Zeitschrift, die damals vierzehntägig mit einem Seiten­umfang von 500 – 800 Seiten p. a. erschien, 14.000 Seiten diskursanalytisch zu bewerten. Vera wählt daher gezielt 170 unter Berück­sichtigung des Forschungs­ziels und des Er­kenntnisinteresses besonders aussage­kräftige Beiträge mit einem Umfang von rund 1.000 Seiten aus, zitiert hieraus in Auszügen wörtlich und interpretiert inner­halb seines fachwissenschaftlich-be­rufs­ständischen Diskurses diese Erkenntnisse vor dem Hintergrund der polizeisoziologischen und ge­schichts­wissen­schaft­li­chen For­schung. Eine zentrale Fragestellung der Arbeit ist dabei der drastische Wandel der gesellschaftlichen Rolle der Polizei sowie des poli­zeilichen Selbstver­ständnisses, die, wie der Autor bemerkt, ebenfalls sehr deutlich in zwei Beiträgen der genannten Polizeifach­zeitschrift deutlich erkennbar wird:

Im April 1919, kurz nach der Geburtsstunde der Weimarer Republik ist dort in einem Beitrag von Eiben noch von einer „Polizei der Demokratie“ die Rede, im August 1938, in derselben Zeitschrift in einem Beitrag von Scheer wird die Funk­tion der Polizei diametral als „Glied und Werkzeug der nationalso­zialistischen Gemeinschaft“ stilisiert, wobei die über diese Antonyme definierte Entwicklung natürlich nicht „so eindeutig und linear“ verlief, wie es mit dieser Beschreibung impliziert wird.

Die facettenreiche, scharf konturierte geschichtswissenschaftliche polizeihis­torische Arbeit ist nicht nur ihres Inhalts wegen polizeisoziologisch – und damit auch polizeiwissenschaftlich – sehr interessant. Der Autor legt großen Wert darauf, den – für eine geschichtswissenschaftliche Arbeit mit ihren quel­len­ge­stützten Interpretationsspielräumen unverzichtbar – forschungsme­tho­di­schen An­satz seines Werks sehr präzise darzu­legen. So entsteht ein dichtes Bild grund­legender herrschafts- und organisationssoziologischer (rund um die Begriffe Staat, Macht und Herrschaft) sowie kulturwissenschaftlicher Interpreta­tions­muster, verbunden mit deren Eignung im Rahmen einer individuellen Auslegung ge­wonnener Erkenntnisse. Selbst dieser sehr umfangreiche einleitend-metho­dische Anteil des Werks ist sehr spannend zu lesen und bietet dem Polizeiwissen­schaftler zahlreiche Ansätze, den dabei gelegten Spuren über das Werk hinaus nachzu­spüren. Dies schon deswegen, weil den Erkenntnissen des deutschen Schrift­tums immer wieder durchaus unterschiedliche Bewertungen der englisch­sprachigen Literatur ent­gegengestellt werden. Gerade die Briten waren bei der Genese eines modernen Polizeiverständnisses, nicht nur durch die Grün­dung der zentralen „Metro­politain Police“ in London im Jahr 1829, der deut­schen Ent­wicklung auf dem Weg zur „Geburt eines modernen Polizei­verständnisses“ (die „Berliner Schutzmann­schaft“ ist im Juli 1848 eingerichtet wor­den) jedenfalls damals fast 20 Jahre voraus.

Überhaupt, es ist zwar grundsätzlich erwartbar, wünschenswert sowieso, dennoch durchaus nicht selbstverständlich, dass sich erneut ein renommierter Wissenschaftler der DHPol mit deren für eine kleine polizeiinterne Universität begrenzten Forschungs­res­sourcen wiederum sehr intensiv eines wichtigen Ab­schnitts der deutschen Polizei­geschichte angenommen hat. Die polizei­historischen Forschungsaktivitäten[4] der DHPol tragen damit substanziell dazu bei, sowohl den historischen wie auch den modernen Polizei­begriff kritisch-reflexiv zu beleuchten und daraus auch Ableitungen für die aktuelle Praxis vor­zunehmen.

Die spannende, wohlformulierte und sehr lesenswerte Arbeit von Vera ist for­schungs­logisch in fünf Kapitel unterteilt:

  1. Einleitung (S. 13 – 40) mit der Darstellung des Forschungsstandes und der Quellenauswahl
  2. Theoretische Grundlagen (S. 41 – 77) – in diesem Kapitel wird zum einen der Polizeibegriff konturiert, zum anderen werden die der Arbeit zugrundeliegenden herrschafts-[5] und polizeisoziologischen[6] Theorien und Annahmen entwickelt
  3. Historische Grundlagen (S. 78 – 166) der „Polizeientwicklung“, der „deutschen Zwischenkriegszeit und ihrer Sicherheitslage“ und der „Kriminalität im Deutschland der Zwischenkriegszeit“
  4. Dem Hauptkapitel „Die deutsche Polizei in der Zwischenkriegszeit“ (S. 167 – 559) und
  5. Der Zusammenfassung / dem Fazit des Werkes (S. 560 – 588).

Vera stellt abschließend fest, dass der Erfolg der Polizei als staatliches Herr­schafts­­instrument vor allem von der Qualität der Beziehungen zwischen Re­gierung, Polizei und Bürger abhängt. Das gilt noch heute in gleicher Weise. In den verschiedenen Phasen der Weimarer Republik seien diese Interdependenzen allerdings stets z. T. massiv gestört gewesen, weshalb die Weimarer Republik mit polizei­lichen Mitteln nicht zu stabilisieren gewesen sei, zu retten schon gar nicht, wie Vera aus einer zentralen Arbeit Lessmann-Fausts zitiert. Das Scheitern der Weimarer Polizei als Instru­ment staatlicher Herrschaft, die der Autor aus heutiger Sicht und historischer Fehleranalyse durchaus als probates Mittel zur Rettung und Stabilisierung der Republik einschätzt, trug daher ganz maßgeblich zum Aufstieg des National­sozialismus und zum Untergang der Weimarer Republik bei.

Die Ursachen für das Scheitern der Polizei der Weimarer Republik seien man­nigfaltig. Nur einige wenige aus der reichhaltigen, sehr gut dokumentierten Dar­stellung in der Arbeit herausgegriffen, war da z. B. zunächst die „Existenz einer reaktionären Strömung“, vor allem im lebenszeitverbeamteten Polizeioffi­ziers­korps, und – unter deren Einfluss – eine „zu keiner Zeit stabile Loyalität“ der Po­li­zei gegenüber den jeweiligen Regierungen insgesamt. Dieser Mangel an Loyalität wurde durch eklatante politische Fehler sogar eher noch verstärkt. So gab es im Gegensatz zum Offizierskorps bspw. bei den Polizeiwachtmeistern „unbe­friedigende Anstellungs- und Versorgungsbe­ding­ung­en“. Sie waren „nur“ Be­amte auf Zeit, was sich erst ab 1927 für die neueingestellten Wachtmeister änderte und wurden in der Regel nach spätestens 12 Jahren ohne Perspektiven in die Arbeitslosigkeit entlassen. Ferner, selbst in den ruhigen Jahren der Republik zwi­schen 1924 – 1929 und den in dieser Spanne durchaus vorhandenen Be­müh­ungen um die Etablierung einer demokratischen, offenen, bürgerfreund­licheren Or­ga­nisa­tions- und Polizei­kultur, konnte die „Weimarer Polizei“ nie z. B. durch die Nach­haltigkeit ihres Einsatzverhaltens einen breiten Rückhalt in der Bevöl­kerung insgesamt erreichen. Demokratisierungsbemühungen zu dieser Zeit spiel­ten sich letztlich wohl auch nur auf einer „abstrakten Diskursebene“ ab, wie bspw. der vollständige Mangel einer kritisch-reflektierten Reaktion der Polizeiführung auf den „Berliner Blutmai“ im Jahr 1929 mit 32 Toten und über 200 Verletzten, der eher „einem von der Polizei inszenierten Aufstand ohne Aufständische“ glich als einem „notwendigen“ Einsatz zur Wiederherstellung von öffentlicher Sicher­heit und Ordnung, wohl indirekt be­weist.

Die ab 1930 angesichts der politischen Gewalt der sich gegenseitig bekämpfenden militärisch geprägten Kampfverbände von rechts und von links von der Polizei als Instrument staatlicher Herrschaft wiederum nicht in den Griff zu bekommende Lage, beschrieben als eine allgemeine „Bürgerkriegsatmosphäre“, überforderte und zermürbte sie nahezu vollständig und konterkarierte die ohnehin mäßig er­folg­reichen Demokratisierungs- und Demilitarisierungsbemühungen „von oben“ vollends. In der Folge war es für die Nationalsozialisten ein Leichtes, die Polizei zunächst von innen heraus zu zersetzen. Gegen den „Preußenschlag“ am 20. Juli 1932, als die von der NSDAP tolerierte Reichsregierung die SPD-geführte preußische Staats­regierung auf verfassungswidrige Weise absetzte und mit die­sem Rechts­bruch nicht nur die Regierungsgewalt in Preußen übernahm, sondern auch die Kon­trolle über die mit Abstand größte deutsche Polizei, gab es bspw. keinerlei demokra­tischen Widerstand. Vielmehr kam der damalige preußische In­nen­minister Carl Severing resigniert zu der Einschätzung, „ein Wider­standsversuch werde allen­falls auf eine kurze Demonstration des Abwehrwillens hinauslaufen!“

Die weiteren Entwicklungen, sicher unterstützt durch die damalige reaktionär geprägte Organisations­kultur der Polizei, lagen auf der Hand. Nach der Macht­übernahme am 30.01.1933 kam es mit der sofortigen politischen Säuberung ihrer Führungsebenen zu einem „Nazifizierungsprozess der Polizei“. Sie wurde zu­nächst zum „Kampfinstrument gegen den Kommunismus“, was im Übrigen in­nerhalb der Zeitschrift „Die Polizei“, die sich nun von einer Fachzeitschrift zu­nehmend zu einem politischen Agita­tionsinstrument der Nationalsozialisten veränderte, keinerlei Widerhall fand. Die Polizei „wandelte sich (in dieser Zeit) innerhalb weniger Monate von einer an Recht und Gesetz gebundenen, büro­kratisch geprägten Organisation zu einem über dem Gesetz stehenden Herr­schaftsinstrument des NS-Regimes mit fast unbegrenzten Machtmitteln.“ Es folgten, wie bekannt, in mehreren Reorgani­sationsprozessen zunächst die „Zen­tralisierung der Polizei“ durch die „Übernahme sämt­licher Länderpolizeien“ durch das Reich im Jahr 1935 und zur faktischen „Ver­schmel­zung der staatlichen Polizei mit der SS im Jahr 1936. Mit der Aufspaltung der Schutzpolizei und der „Überführung der personalstarken kasernierten Landes­polizei in das Heer“ verkam die „zivil geprägte Revierpolizei (…) zu einer unbe­deutenden Einrichtung im expandierenden Institutionengefüge der SS.“ Ebenfalls im Jahr 1936 folgte die Etablierung der „wahren Monsterorganisation“ Gestapo zusammen mit einer „or­ganisatorischen Zusammenfassung mit der Kriminal­po­lizei“, die sich damit zu­nehmend von ihrer Rolle in der traditionellen Krimi­nalitätsbekämpfung entfernte. Die Polizei war seither „durch­drungen von der nationalsozialistischen Ideologie“ und „die deutsche Polizei im Dritten Reich“, so das Schlusswort von Vera, scheiterte in moralischer Hinsicht eklatant – als Instrument staatlicher Herrschaft allerdings nicht!“

Die Arbeit ist stilistisch, formal, methodisch und in ihrem Quellenreichtum sehr beachtlich, facetten- und erkenntnisreich und deshalb nicht nur aus polizei­his­torischer oder auch polizeiwissenschaftlicher Perspektive, sondern allgemein außerordentlich lesenswert. Es zeigt sich, dass die Geschichts­wissenschaft mit ihrer interdisziplinären Formgebung interpretative Prozesse hervorragend sicht­bar machen kann und damit einen signifikanten epistemologischen Mehrwert zu erzeugen in der Lage ist. In ihren abstrakten Ableitungen ist die Arbeit auch in der Lage, heutige polizei- und herrschaftssoziologische Phänomene besser ein­ordnen und verstehen zu können. Besonders inspiriert haben mich dabei die Aus­führungen zum symbolischen „dramaturgischen Ansatz“ der Polizeiarbeit und deren konstitutiven Intentionen und Wirkungen, der grundlegend im Kapitel II entwickelt und an verschiedenen Stellen der Arbeit beispielhaft entfaltet wird. Man kann Vera für diese grundlegende Arbeit aus den genannten Gründen nur dankbar sein.

[1] Prof. Dr. rer. pol., Dr. phil. Antonio Vera, Professur für Organisation und Personalmanagement in der Polizei, Fachgebiet I.3 an der DHPol. Siehe auch Kurz-CV zur Person.

[2] Zugleich Dissertation zum Dr. phil. an der FernUniversität in Hagen, 2018. Siehe Website des Verlags. Prof. Vera ist zugleich Mitherausgeber der Nomos-Reihe.

[3] Aktuell bei Wolters Kluwer (Carl Heymanns, Köln) im 110. Jahrgang (2019) monatlich erscheinend. Die Zeitschrift gehörte damals wohl zu den wichtigsten und einflussreichsten Zeitschriften im Polizeisegment, deren Reichweite schon durch den ab April 1921 erweiterten Untertitel „Zeitschrift für das gesamte Polizei- und Kriminalwesen mit Einschluß der Landjägerei“ deutlich wird. Mit dem gebührenpflichtigen Bezug dieser (im Übrigen per ministeriellem Erlass ab dem Jahr 1922 allen Polizeidienststellen kostenlos zur Verfügung gestellten) Zeitschrift war ohne weitere Beitragsleistung eine Mitgliedschaft in der Polizei-Unfallfürsorgekasse verbunden. Ebenfalls im April 1921 wählte die „Freie Vereinigung für Polizei- und Kriminalwissenschaft“ die Zeitschrift als ihr Publikationsorgan.

[4] Diese bestehen neben der Arbeit von Vera z. B. in der Darstellung der Bildungsgeschichte in der Polizei von der Kaiserzeit, über die Zeit bis zur Machtergreifung (1919 – 1933) bis zur Epoche von 1945 bis in die Neuzeit. Gerade mit letztgenanntem Aspekt beschäftigt sich auch Schulte, der Leiter der Forschungsstelle Polizeigeschichte der DHPol (Fachgebiet I.6 der Universität), in seiner Dissertation (bereits im Jahr 2003 vorgelegt an der Universität Duis­burg-Essen) mit dem Titel „Politische Bildung in der Polizei – Funktionsbe­stimmung von 1945 bis zum Jahr 2000“ sehr intensiv. Zu dieser Bildungsgeschichte ist auch eine Dau­erausstellung an der DHPol eingerichtet. Die Rolle der Polizei nach 1933 – 1945 wird an der DHPol natürlich auch vielfältig herrschaftssoziologisch (in Lehre und Forschung) betrachtet. Hierzu gab es z. B. auch im Jahr 2011 (vom 01.04. – 28.08.2011) eine von der Universität geplante und vom Deutschen Historischen Mu­se­um in Berlin (DHM) unterstützte Ausstellung unter dem Titel „Ordnung und Vernichtung. Die Polizei im NS-Staat“ (Ausstellungsband).

[5] Unterteilt in die Abschnitte „Staat, Macht und Herrschaft“, „Staatliche Herrschaft als in­stitutionalisierte Macht“ und „Staatliche Herrschaft als soziale Praxis“.

[6] Unterteilt in die Erläuterung des „modernisierungstheoretischen“, des „konflikt­theore­ti­schen“, des (sehr interessanten) „dramaturgischen“ und des organisationskulturellen“ An­sat­zes.

Rezensiert von: Holger Plank