Die Ausübung der Zurückbehaltungsbefugnis…
… aus § 83a Satz 1 PolG wird jedenfalls dann unverhältnismäßig, wenn die Polizei das abgeschleppte Fahrzeug über sechs Monate hinweg einbehalten hat.
Die Ausübung der Zurückbehaltungsbefugnis…
… aus § 83a Satz 1 PolG wird jedenfalls dann unverhältnismäßig, wenn die Polizei das abgeschleppte Fahrzeug über sechs Monate hinweg einbehalten hat.