VG Wiesbaden 27.6.2019 zum Datenaustausch mit Interpol – Vorlage an EuGH

VG Wiesbaden zur Anwendung von Unionsrecht auf die Verarbeitung von Red Notices von  Interpol durch die nationalen Strafverfolgungsbehörden

Das VG hat ein dort anhängiges  Verfahren ausgesetzt und dem EuGH eine Reihe von Fragen vorgelegt. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts bedarf es unter anderem der Klärung durch den EuGH, ob das Freizügigkeitsrecht bereits einer auch nur vorübergehenden Festnahme entgegenstehe, wenn der Herkunftsstaat (hier Deutschland) davon ausgehe und mitgeteilt habe, dass Strafklageverbrauch eingetreten sei. Auch sei zweifelhaft, ob Interpol über ein angemessenes Datenschutzniveau im Sinne der RL (EU) 2016/680 verfüge, das Voraussetzung für den Datenaustausch mit den Strafverfolgungsbehörden der EU-Staaten sei. Weder habe die EU-Kommission bislang bestätigt, dass Interpol das Datenschutzniveau einhalte noch lägen Garantien vor, dass mit Interpol bedenkenlos Daten ausgetauscht werden dürften. Insgesamt stelle sich die Frage, ob Fahndungsersuchen über Interpol, die gegen europäische rechtsstaatliche Grundsätze verstießen, überhaupt von den EU-Mitgliedstaaten verarbeitet werden dürften.

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