BVerwG 26.09.2019: Kennzeichnungspflicht für Polizei verfassungsgemäß

Bundesverwaltungsgericht hat die Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte unter Hinweis auf Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, in der Deutschland gerügt wurde, als verfassungsgemäß eingeordnet.

Der Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Beamten sei gerechtfertigt, urteilte die Richter beim BVerwG. Er beruhe auf einer hinreichend bestimmten gesetzlichen Grundlage und genüge dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Die Pflicht zum Tragen des Namensschilds diene zum einen der Stärkung der Bürgernähe und der Transparenz der Arbeit der Polizei. Zum anderen gewährleistet sie die leichtere Aufklärbarkeit etwaiger Straftaten oder nicht unerheblicher Dienstpflichtverletzungen von Polizeivollzugsbeamten und beuge damit solchen vor, entschieden die Leipziger Richter.

Quelle https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bverwg-2c31-33-18-kennzeichnungspflicht-polizei-verfassungsgemaess/