Frank Urbaniok: Darwin schlägt Kant. Rezensiert von Thomas Feltes

Frank Urbaniok: Darwin schlägt Kant. Über die Schwächen der menschlichen Vernunft und ihre fatalen Folgen. ISBN: 978-3-280-05722-3, 480 Seiten. Orell Füssli Verlag Zürich, 28.- Euro.

Ist es der „schlagfertige“ Titel („Darwin schlägt Kant“), der Name des Autors oder die Tatsache, dass Frank Urbaniok, in der Vergangenheit mehrmals in (auch negative) Schlagzeilen geraten war, der das Interesse an diesem Buch weckt? Oder ist es die Tatsache, dass hier ein Psychiater über Vernunft, die, so seine eigene Aussage, „seit Jahrtausenden im Zentrum philosophischen (!) Denkens“ stehe (S. 217), schreibt? Jedenfalls lohnt es sich – auch und besonders wegen der durchgängig sehr positiven Rezensionen des Buches[1] – dieses „Lebenswerk“ (ob Urbaniok es selbst so bezeichnen würde, weiß man nicht) genauer anzusehen.

Frank Urbaniok ist (so der Verlag) „der renommierteste Psychiater der Schweiz“. Er leitete von 1997 bis 2018 die größte forensische Institution des Landes. Seit 2010 ist er Honorarprofessor an der Universität Konstanz. Er gilt „als international führender Experte im Bereich der Forensischen Psychiatrie und Psychologie“ und leitete verschiedene Therapie- und Forschungsprojekte. Daneben ist er als Psychotherapeut, Gutachter und Supervisor tätig. Sein Arbeitsschwerpunkt sind Sexual- und Gewaltstraftaten. „Mit FOTRES (Forensisches Operationalisiertes Therapie- und Risiko-Evaluations-System) entwickelte er ein eigenes diagnostisches System für die Risikobeurteilung von Straftätern, das im gesamten deutschsprachigen Raum zum Einsatz kommt“ – soweit die Informationen des Verlages.

Wer nun annimmt, dass es primär um Psychiatrie, Psychologie und/oder Sexual- und Gewaltstraftaten geht, der irrt. Urbaniok versucht in Form eines Rundumschlages (daher meine Bewertung als „Lebenswerk“) nachzuweisen, dass Darwin Kant schlägt, dass also die Evolution über die (kritische) Vernunft gesiegt hat und immer noch siegt. Nicht umsonst lässt der Untertitel erkennen, wo die Reise hingeht: zu den „Schwächen der menschlichen Vernunft und ihren fatalen Folgen“.

Nun kennen wir alle unvernünftige Menschen, und auch die Folgen solcher Unvernunft sind uns bekannt. Was bedeutet das Ganze aber zeitgeschichtlich, philosophisch und/oder evolutionsbiologisch? Als erstes einmal ist für den Autor die menschliche Vernunft ein „großer Irrtum“, denn die „Evolution hatte gute Gründe … die Geschwindigkeit und Eindeutigkeit einer Urteilsbildung weit höher zu gewichten als deren Wahrheitsgehalt“ (S. 13). Hier werde klar, „worin der schlagende Vorteil dumpfer Automatismen und total verzerrter Beurteilungen liegt“ (aaO.). Die Tatsache, dass der Autor Vernunft mit Wahrheit gleichsetzt, muss zum Nachdenken anregen – wie der gesamte Text.

Wer genauer hinsieht, entdeckt hier die Theorie des schnellen und langsamen Denkens von Daniel Kahneman[2], auf den Urbaniok auch hinweist (S. 32 f.) und im weiteren Verlauf immer wieder eingeht: „Besser falsch, dafür aber schnell und/oder eindeutig“ (S. 79 und S. 83). Ob sich Kahneman dabei richtig verstanden fühlt? Man weiß es nicht, hat aber so seine Zweifel. Halo-Effekt, Reduktion von Komplexität und Unsicherheit, der Anker-Effekt, Barnum-Effekt, Forer-Effekt – solche und viele andere Schlagwörter baut Urbaniok in sein Werk ein, oftmals leider ohne sich mit den Grundannahmen näher zu beschäftigen oder die Urheber der Gedanken genauer zu benennen oder gar zu kritisieren oder auf empirische Ergebnisse dazu einzugehen – aber dazu später, denn die Empirie ist für Urbaniok eher etwas, das man vernachlässigen kann. Er nimmt sich aus den manchmal nur mühsam nachvollziehbaren Quellen das heraus, was seine These(n) unterstützt. Womit wir bei einem massiven Kritikpunkt wären: Die Literaturnachweise des Autors sind durch Zahlen verschlüsselt (z.B. 4, S. 17-18; oder „Zusammenfassung nach 11, S. 96-103“); man muss erst im Literaturverzeichnis nachsehen, auf wen sich Urbaniok jeweils beruft – und erlebt dann oftmals ziemliche Überraschungen, nicht nur, weil er sich häufig selbst zitiert. So wird unter dem Stichwort „Basisratenfehler“, der in der Prognose von Straftaten eine entscheidende Rolle spielt, nicht auf die Kolleginnen und Kollegen verwiesen, die sich damit intensiv beschäftigt haben[3], sondern (am Ende des Absatzes) auf – nun denn – Kahneman (S. 37), der 2002 den Nobelpreis für Wirtschaftswissenschaften erhalten hat. Dass es einen gehörigen Streit (wohl vor allem) unter Kriminologen gibt, ob es vielleicht eher „das“ Basisraten heißen sollte, als die „Basisraten“ – weiß Urbaniok nicht, oder will er es nicht wissen.

Vieles von dem, was er schreibt, ist nicht falsch, aber oftmals unvollständig dargestellt und i.e.S. unwissenschaftlich, weil der Leser mit den dahingeworfenen Stichworten nichts anfangen kann und so der Eindruck entsteht, (neue) Gedanken Urbanioks zu lesen. Dabei schwankt man bei der Lektüre immer wieder zwischen fragender Zustimmung (z.B., wenn der Autor darauf verweist, dass Kommunikation keine Möglichkeit ist, „Informationen, d.h. eigene Wirklichkeiten, an eine andere Person zu übermitteln“, S. 51) und Ablehnung, wenn er z.B. behauptet, dass Persönlichkeitsprofile „zu Verzerrungen in der Urteilsbildung und problematischen Verhaltensweisen disponieren (sic!)“ (S. 55). Solcherart Determinismus gehört zumindest belegt und erläutert, nicht aber als Ausgangspunkt eigener Analysen quasi unbestritten in den Raum gestellt (weitere Determinismen: s. S. 56).

Ungeteilt zustimmen kann man dem Autor auch, wenn er auf S. 118 feststellt: „Wenn Psychiater oder Psychologen Gutachten über eine Person erstellen, dann findet häufig eine starke Überlagerung des Beurteilungsvorgangs durch bereits vorab bestehende Kategorienraster statt. Für die Risikobeurteilung von Straftätern ist es besonders problematisch, dass Gutachter oft auf Kategorien allgemein-psychiatrischer Diagnosesysteme zurückgreifen. Solche diagnostischen Kategorien wurden geschaffen, um Krankheiten zu diagnostizieren. Sie sind daher ungeeignet dafür, das Risiko zu erfassen, das von einer Person ausgeht. Denn Krankheit und Gefährlichkeit sind zwei unterschiedliche Phänomene. Die Fixierung auf unspezifische allgemein-psychiatrische Diagnosesysteme (ICD oder DSM) ist ein häufiger Grund für fehlerhafte Gutachten. Zum Erfassen von Risiken müssen die Eigenschaften identifiziert werden, die etwas mit dem Risiko einer Begehung von Straftaten zu tun haben. Es geht um sogenannte Risikoeigenschaften, die nichts mit den krankheitsorientierten Diagnosesystemen zu tun haben“ – was aber deutlich macht, dass das Buch immer dort Stärken hat, wo der Autor auf seine Kompetenz und Erfahrung als Psychiater zurückgreifen kann.

Insgesamt will Urbaniok in seinem Buch die „konkreten Schwachstellen der menschlichen Vernunft in den Blick nehmen“ (S. 17). Dazu verwendet er das von ihm entwickelte „RSG-Modell (Registrieren-Subjektivieren-Generalisieren)“, das er in Kap. 5 (S. 82 – 97) erläutert.

Als „Legende“ bezeichnet der Verlag in der Buchankündigung die Annahme, dass der Verstand die schärfste Waffe des Menschen sei. Zwar sei der Mensch durch „den Verstand … anderen Lebewesen überlegen. Er ist das Beste, was die Evolution in Millionen Jahren hervorgebracht hat, ihr ultimatives Erfolgsmodell“. Fakt (sic!, unbelegt) aber sei: Der primär evolutionäre Zweck der Vernunft, nämlich die Überlebensfähigkeit der menschlichen Art zu steigern, werde oft zu wenig beachtet, ihr Potenzial hingegen überschätzt. Begründung: In den menschlichen Verstand seien viele Mechanismen eingebaut worden, die sich in der Evolution über Millionen von Jahren als sehr erfolgreich erwiesen: stereotype Automatismen und emotionale Kurzschlüsse, sogenannte evolutionäre Stoßdämpfer, die oft zu verzerrten Beurteilungen führen. Diese Mechanismen stehen, so der Verlag, im Widerspruch zu den Ideen der Aufklärung und des Humanismus und werden bis heute in Diskussionen stark vernachlässigt. Frank Urbaniok analysiert, so noch einmal der Verlag, „differenziert, welche fatalen Folgen daraus für das Individuum und die Gesellschaft resultieren können“. Die Tatsache (sic!), dass auch Unvernunft zu positiven Ergebnissen und Fortschritten führen kann, erkennt Urbaniok nicht – oder er blendet sie aus.

„Differenziert“? Nun ja, wer auf knapp 500 Seiten einen Parforceritt durch die Geschichte der Menschheit und ihre philosophischen Grundlagen vorlegt, der kann eigentlich nicht wirklich „differenziert“ vorgehen und analysieren – und genau hier liegt dann auch „der Hase im Pfeffer“[4] oder „der Hund begraben“, warum dies nach Auffassung des Rezensenten leider nicht wirklich gelingt.

Sieht man sich den Aufbau des Buches an, dann stellt Urbaniok zu Beginn erkenntnistheoretische Grundlagen der menschlichen Vernunft dar – auf knapp 10 Seiten (S. 21 – 30); dass dies nur phasenhaft geschehen kann, liegt auf der Hand. Intensiver und auf immerhin knapp 20 Seiten werden dann „allgemeine psychologische Schwachstellen der menschlichen Vernunft“ dargestellt, bevor dann im Kap. 5 das „RSG-Modell“ vorgestellt wird, das der Autor im Folgenden zur Analyse verwendet und als Ansatzpunkt dafür nimmt, quasi alles und jeden zu kritisieren. Da werden dann Nietzsche, Popper und Hegel ebenso flott „plattgemacht“ wie die Frankfurter Schule, Mao Tse-tung und sogar Paul Feyerabend. Hier wie anderenorts betont dann der Autor, dass es „den Rahmen dieses Buches sprengen (würde), die kontrovers geführte Diskussion hier umfassend wiedergeben zu wollen“ (S. 131). Stattdessen folgen subjektive Bewertungen und Beurteilungen, bei denen man häufiger an die „Schwächen der menschlichen Vernunft“ denken muss, als es dem Autor sicherlich recht wäre – von den „fatalen Folgen“ ganz zu schweigen.

Kapitelüberschriften lauten dann z.B. „Im Würgegriff des juristischen Prinzips“ (S. 259), und danach geht es über den Fall Metzler, das Asylrecht (genau in dieser Reihenfolge) zu den Flucht- und Migrationsursachen (S. 272).“Werner Heisenbergs Pollenallergie“ findet sich ebenso in den Kapitelüberschriften wie das „Würfelgericht“, das Urbaniok ganz offensichtlich der Strafgerichtsbarkeit, wie wir sie kennen, vorzieht – dazu aber später.

Machiavelli, Mafiamethoden, AfD und Bundeszentrale für politische Aufklärung: Alle bekommen ihr Fett weg, ebenso wie der „Thesenjournalismus“. „Goebbels in Berlin“ dient ebenso wie der „Horror-Clown im Weißen Haus“ als Beleg für die Thesen des Autors, wozu auch die Annahme gehört, dass „reine Empirie (keinesfalls!) der einzig wissenschaftlich legitimierte Weg für objektiv gültige Ergebnisse ist“ (S. 26 f.). Nur nebenbei: Wieso dann das von ihm entwickelte (und erfolgreich vermarktete) FOTRES (Forensisch Operationalisiertes Therapie- und Risiko-Evaluations-System) als Instrument für Risikobeurteilungen bei Straftätern ohne empirischen Beleg auskommen soll, bleibt die Frage. Ein ganzes Kapitel (Kap. 6, S. 98 ff.) widmet der Autor dann auch der Annahme, dass experimentelle Methoden der Empirie „häufig überschätzt werden“ – was ihn nicht daran hindert, seine eigenen empirischen Untersuchungen als „Wissen“ zu verwenden (S. 119).

Sicherlich liest sich das Buch über weite Strecken gut, und es stellt auch Einsichten der Psychologie nachvollziehbar dar – so auf S. 86 ff., wo es um Subjektivierung und Fokussierung geht: „Wir lieben eindeutige Geschichten und Botschaften“.

Letztlich aber kann man die Aussage im Buch: „Es ist egal, wenn der Mensch einem Irrtum unterliegt, solange er nur selbst daran glaubt, Richtiges erkannt zu haben, und sich dadurch gut fühlt. Das stärkt das eigene Kompetenzerleben, den Selbstwert und ist ein Element der eigenen Identitätsbildung“ (S. 89) leider auch auf den Autor übertragen: In den Bereichen, in denen er (von Hause aus Psychologe und Psychiater) dilettiert, wird es ärgerlich und man mag ihm zurufen: „Schuster, bleib bei Deinen Leisten“. Aber wir Kriminologen kennen dieses Problem ja bestens: Psychiater (Mediziner) haben auch im Bereich der Kriminalität das Wissen gepachtet, und können kriminologische Lebensverläufe auch von Straftätern „vorhersagen“, die nachweislich entweder nicht krank sind, oder deren „Krankheit“ (definiert von Medizinern) keinen ursächlichen Bezug zur ihren Straftaten aufweist[5].

Die von ihm entwickelten Qualitätskriterien, die sein Modell haben soll (S. 128 f.) hält Urbaniok leider selbst an vielen Stellen nicht ein, wenn es um konkrete Bewertung von Themen oder Problemen geht. Dafür einige Beispiele; die Probleme, die er hier anspricht, bezeichnet er als „gesellschaftliche Schwach- und Baustellen“ (S. 229):

  • Wenn es um die Risikobewertung (z.B. im Zusammenhang mit dem Rückfall eines Straftäters) geht, dann werden auch und besonders von Psychiatern gerne Prozentzahlen verwendet – so auch von Urbaniok und durchaus im Widerspruch zu seiner oben zitierten Aussage auf S. 118 des Buches. Er schreibt: „Nehmen wir an, die Risikoeigenschaften einer Person wurden vollkommen zutreffend identifiziert. Aufgrund ihrer Ausprägung besteht ein fünfzigprozentiges Risiko für einen Mord innerhalb von zehn Jahren. Dann bedeutet diese zutreffende Einschätzung Folgendes: Von hundert Personen, die zutreffend eingeschätzt wurden, begehen fünfzig Personen den Mord und fünfzig nicht. Die fünfzig Personen, die den Mord nicht begangen haben, wurden aber nicht falsch eingeschätzt. Denn in unserem Beispiel hatten alle hundert Personen ein exakt fünfzigprozentiges Risiko, den Mord zu begehen. Niemand hatte also ein hundertprozentiges Risiko und niemand hatte ein Risiko von null Prozent“ (S. 145). Im Anschluss daran findet sich kein Wort zu der Problematik, wer denn darüber entscheidend, ob und warum die Identifizierung „zutreffend“ war (doch wohl anhand der von ihm so verworfenen Empirie), und vor allem kein Wort zu der Dynamik, die mit Risikoverläufen einhergeht und die daher praktisch keine vernünftige (!) Aussage darüber zulässt, ob diese Person, die ein „fünfzigprozentiges Risiko“ aufweist, tatsächlich auch dieses Risiko erfüllt (also z.B. eine Straftat begeht). Genau dieses Problem stellt sich aber tagtäglich bei den Prognosegutachten, für die auch Urbaniok verantwortlich ist.
  • Auf S. 149 schreibt er dann, dass Gewalt gegenüber Artgenossen, Täuschung, Lügen u.a. „logische Optionen (sind), die mit einer zunehmenden Intelligenz einhergehen“. Abgesehen davon, was man hier als „logisch“ sehen mag: Umgekehrt bedeutet dies dann doch wohl, dass weniger intelligente Menschen weniger Gewalt und Lügen an den Tag legen. Den von Urbaniok hier behaupteten Zusammenhang zwischen Kriminalität und Intelligenz hat die Kriminologie intensiv untersucht[6] – von U. dazu kein Wort, sondern einige Zeilen später die apodiktische Aussage: „Evolution kennt keine Moral. Sie handelt nach dem Prinzip, dass der Zweck die Mittel heiligt“ (S. 150).
  • Darwin pur wird auf S. 163 deutlich: „Unser biologischer und damit auch genetischer Vorfahr ist folglich derjenige, dem es gelungen ist, alle Brüder und Schwestern umzubringen. Der steckt in uns drin.“ Auf den Gedanken, dass es auch evolutionär möglich (gewesen) sein kann, sich durch Intelligenz, Cleverness oder auch z.B. bessere Vernetzung „durchzusetzen“, kommt Urbaniok offensichtlich nicht. Wenn diese Aussage stimmt, dann müssten längst alle Künstler, Literaten und andere „Schöngeister“ ausgestorben sein, weil sie nicht dieses „Umbringen“-Gen in sich tragen. Auch wenn man unterstellt, dass U. dies nur im übertragenen Sinne verstanden wissen will, dass also die/derjenige, der die stärkeren Muskeln oder spitzeren Ellbogen hat, ohne dies mit körperlicher Gewalt zu verbinden, bleibt das ungute Gefühl, dass der Urbaniok´sche Ansatz doch deutlich zu oberflächlich ist und bleibt.
  • Urbaniok zitiert sich auch gerne mal (auch ausführlich) selbst. So auf S. 179 ff., wo er am Ende zu dem Ergebnis kommt, dass der „Anspruch, bestimmte Werte auf andere Mitmenschen auszudehnen, nicht auf einem ehrenwerten, unzweifelhaften objektiven Grund“ gründet, sondern „auf einem egoistischen Interesse“, das man auch „deklarieren“ sollte. Das seien „Grundsätze, die ich aus meiner subjektiven Wertsetzung heraus für richtig und wertvoll halte“ (S. 183).
  • Urbaniok sieht in unserer Gesellschaft nicht nur eine „unüberbrückbare Polarisierung“, sondern auch „zum Teil einen Hang zum Führerkult“ (S. 233). Den Grund dafür sieht er nicht nur in „mehr von allem“ (mehr AKSw, mehr Schulen, mehr Konkurrenz… u.v.a.m.), sondern in einem mehr von Regeln (aaO.) und einem Trend zu „imperialen Organisationen“ (S. 234). Er bezieht sich dabei auf Harari (Eine kurze Geschichte der Menschheit, 2015) und sieht einen Verlust an Vielfalt und eigenständigen kulturellen Entwicklungen. In den Zusammenhang passt es dann auch, dass er davon ausgeht, dass autoritäre Staatsformen „zu anderen (!) Formen der Unterdrückung und Verstößen gegen Ideale der Humanität“ führen als demokratische (S. 239) – woraus man unschwer erkennen kann, dass Urbaniok der Auffassung ist, dass auch demokratische Staatsformen gegen diese Ideale verstoßen. Wo und wie genau dies geschieht, verrät er leider nicht, obwohl es durchaus Beispiele dafür gibt.
  • Der Duktus, mit dem sich der Autor mit dem Thema individueller Datenschutz beschäftigt, lässt auch aufhorchen: „Konsequent zu Ende gedacht hieße das, bei jedem Einkauf die Vollverschleierung des Kunden bei gleichzeitiger technischer Stimmverfremdung einzuführen. Denn was ein Verkäufer andernfalls anhand der gekauften Produkte über die Lebensgewohnheiten vor allem der Stammkunden erführe, wäre ein massiver Eingriff in die zu schützende Privatsphäre. Ich weiß, das ist übertrieben. Aber im Kern ist es genau so“. Alles, was mit Daten und Datenverarbeitung zu tun hat, sei „juristisch durchtränkt“, wodurch der Teufel mit dem Beelzebub ausgetrieben werde (S. 246 f.
  • Aus seiner Abneigung Juristen gegenüber macht Urbaniok an vielen Stellen des Buches ohnehin keinen Hehl. So schreibt er unter der Kapitelüberschrift „Im Würgegriff des juristischen Prinzips“ von dem Vorrang „des Formalen vor dem Inhalt bei einem zur absoluten Gültigkeit übersteigerten juristischen Prinzip“ (S. 262). Exemplarisch verdeutlicht er dies dann an dem Fall Metzler (S. 262 ff.), wo er einen Unterschied zwischen der Androhung von Folter und der Ausführung sieht (S. 266) und es „bequem“ findet, die Position des absoluten Folterverbots ohne jede Ausnahme zu vertreten. Die Verwirklichung dieses Prinzips würde zu „absurden Konsequenzen“ (S. 267) führen – welche dies konkret sein sollen, sagt er ebenso wenig wie er lebensnahe „Ausnahmen“ benennt, bei denen seiner Auffassung nach gefoltert werden darf – von dem Beispiel des „Superverbrechers“ mit der „Superbombe“ abgesehen, das in diesem Kontext immer wieder bemüht wird.
  • Das juristische Prinzip mit seinen immer weitergehenden Verfeinerungen und Verästelungen breite sich „wie ein stetig wachsender Teppich aus Treibsand in der gesamten Gesellschaft“ aus“ (S. 281). Er durchdringe alle Ritzen, führe zu Schwerfälligkeit und koste viel Zeit und Geld. Daher könne man bspw. Strafverfahren auch durch ein „Würfelgericht“ ersetzen. Das soll dann so aussehen: „Stellen wir uns vor, dass Urteile nicht mehr durch ein Gericht nach einer Beweisaufnahme gefällt und mit juristischen Paragrafen begründet werden. Als systemfremde Alternative denken wir uns ein Verfahren, in dem die Entscheidung ausgewürfelt wird. Wir verwenden einen Würfel, bei dem auf drei Seiten »Ja« und auf drei Seiten »Nein« steht. Vergegenwärtigen wir uns zunächst die Vorteile dieses Verfahrens. Der Würfel spart Zeit und Kosten. Die Beweisaufnahme, Anträge der einen und der anderen Seite, gedankliche Auseinandersetzungen vieler Fachexperten, Sitzungstermine und vieles mehr würden wegfallen. Die Effizienz ist ein eindeutiger Vorteil des Würfels. Ein weiterer Vorteil wäre seine Eindeutigkeit. In polarisierter Weise gibt es nur Ja oder Nein, Recht oder Unrecht, Schuld oder Unschuld. Unser Würfelgericht hat eine weitere interessante Eigenschaft. … Das Würfelgericht liegt also in genau fünfzig Prozent aller Fälle goldrichtig. Manch einem wird diese Trefferquote erbärmlich gering vorkommen. Dagegen ist aber einzuwenden, dass die Trefferquote der konventionellen und sehr aufwendigen juristischen Gerichtsbarkeit vielleicht nicht sehr viel höher als fünfzig Prozent ist oder sogar – bei einem schlechten Richter – geringer ausfallen könnte. Nicht zu unterschätzen ist die Quote falscher Urteile, weil … Winkeladvokaten den Rechtsweg bis zur sachlichen Unkenntlichkeit verbiegen können…“ (S. 282 f.) Auch wenn Urbaniok sein „Würfelgericht“ nur im Zivil- und nicht im Strafrecht zum Einsatz kommen lassen will: Von Gerechtigkeit oder Legitimität liest man bei ihm nichts. Sicherlich – und dies kann der Rezensent aus eigener praktischer Erfahrung bestätigen – gibt es Fälle, bei denen Verfahren weder effizient, noch kostengünstig sind. Das liegt aber zumeist daran, dass die am Verfahren Beteiligten ihre (nur nebenbei angemerkt: rechtlich festgelegten) Hausaufgaben nicht gemacht haben, dass also bspw. die Polizei nicht umfassend (auch entlastende Tatsachen) ermittelt, die Staatsanwaltschaft die Ermittlungsunterlagen nicht angemessen prüft (aus welchen Gründen auch immer) und das Gericht ebenfalls ohne genügende Prüfung eine Anklage zulässt, und das Verfahren dann am Ende mit einem Freispruch endet, obwohl das entlastende Beweismittel von Anfang an vorhanden war.
  • Für Urbaniok sollen „Intuition und der durch Erfahrung gespeiste gesunde Menschenverstand“ (S. 284) eine größere Rolle spielen als üblicherweise in juristischen Verfahren und es sollten „integre und respektierte Personen“ (S. 287) handeln – die Nähe zu Konfliktschlichtungen in sog. „primitiven Gesellschaften“ liegt hier nahe[7]. Er verkennt dabei ganz offensichtlich, dass Recht und Gerechtigkeit wesentliche Säulen unseres demokratischen Staates sind. Wer diese Säulen zum Einsturz bringen will, der gefährdet die Grundlagen unserer Gesellschaft – so „effektiv“ auf den ersten Blick ein anderes Verfahren aus sein mag. Dabei geht meine Auseinandersetzung an dem Ansatz von Urbaniok nicht soweit, dass ich die von ihm benannten Probleme und Kritikpunkte verneine, im Gegenteil. Ich plädiere nur für andere, gerechtere Lösungen, und ein „Würfelrichter“ würde sicherlich nicht die „Legitimation durch Verfahren“ (Luhmann) zustande bringen, wie dies in einem rechtlich geordneten Verfahren der Fall ist oder zumindest eher sein kann als beim „Würfelgericht“).
  • Generell scheint der Glaube an solche „integren“ Personen bei Urbaniok tief verwurzelt zu sein – durchaus im Gegensatz zu seinen eigenen Theorien, wonach ja Darwin (also der individuelle Vorteil einer Person) Kant (also die Vernunft) schlägt. Andere „Superpersonen“ werden von ihm sogar auch in seinem eigenen Tätigkeitsbereich der Prognose als positive Beispiele genannt und als „interessanter Befund aus der Prognoseforschung“ bezeichnet: Sog. „Superforecaster“ „haben bestimmte Eigenschaften“ und Fähigkeiten (S. 279) und sind damit – so wohl seine Einschätzung – wissenschaftlichen Prognosemethoden überlegen. Damit nähern wir uns erschreckend dem Gedanken, dass Menschen quasi übernatürliche Fähigkeiten haben, die sie über andere hinwegheben und deren Entscheidungen durch nichts außer durch ihre individuelle Person begründet und legitimiert sind – schon gar nicht durch wissenschaftlich-empirische Belege. Hier lobt er die „Vorzüge einer individuellen, auf die jeweilige Situation oder den Einzelfall bezogenen Urteilsbildung durch die Kreativität der menschlichen Vernunft“ (sic!) – die er ansonsten so sehr bekämpft bzw. für unterlegen hält.
  • Ehrlich gesagt am meisten geärgert habe ich mich über die Ausführungen von Urbaniok zur Migrations- und Flüchtlingspolitik (S. 330 ff.) und „Ausländerkriminalität“ (S. 340 ff.) – und zwar nicht, weil der Duktus und Tenor in eine politisch falsche Richtung geht, sondern weil der Autor hier absolut unwissenschaftlich arbeitet. Wer sich als Nicht-Kriminologe in den Bereich der Kriminalitätsstatistik „verirrt“, der sollte dies nur dann tun, wenn er bereit ist, sich gründlich in die Grundlagen und die wissenschaftlichen Studien zu der jeweiligen Thematik einzuarbeiten. Um es klar zu sagen: Dies hat Urbaniok offensichtlich sträflich versäumt. Stattdessen finden sich hier Formulierungen wie „Mustafa Ö. aus Köln sammelte 21 Jahre lang Vorstrafen wie andere Briefmarken“ (S. 334), die jegliche seriöse Auseinandersetzung mit dem Problem der „Ausländerkriminalität“ konterkarieren. Auch hier sind es dann wieder „clevere Juristen und mildtätige Richter“ (S. 335), die seiner Meinung nach falsch urteilen. Deutschland hat, so Urbaniok, „ein spezielles Problem mit Ausländerkriminalität“ (S. 341), den Umgang mit den Zahlen bezeichnet er als „gezielte Desinformation“ (aaO.). Als Beleg bezieht er sich auf einen einzigen (!) „Fachartikel“, der 2018 erschienen ist und in dem angeblich diese „statistischen Tricks“ entlarvt werden – und, welch Wunder! – dieser „Fachartikel“ stammt von Urbaniok selbst[8], was sich dem Leser erst erschließt, wenn er in den Endnoten des Buches sucht. Ebenso die Tatsache, dass dieser „Fachartikel“ ganze drei Seiten umfasst und seine Aussage „Nationalität und Herkunft sind Faktoren, die zu stark erhöhten Kriminalitätsquoten führen“ (S. 364) belegen sollen. Der Bundeszentrale für politische Bildung (oder besser gesagt den Autoren, die die dort abgedruckten Beiträge zur „Ausländerkriminalität“ verantwortet haben) wird dann „Political Correctness“ unterstellt, getreu dem Motto: Die Regierung lässt nur solche Beiträge erscheinen, die ihrer Auffassung entsprechen. Fake News? Die kommen hier von Urbaniok, der es nicht für notwendig erachtet, sich mit der umfangreichen Literatur und den umfassenden Studien zu diesem Thema zu beschäftigen[9]. Stattdessen erwecken Zahlenreihen (wie auf S. 354) eine Pseudo-Seriosität, auch, in dem mit zwei Stellen hinter dem Komma bei Prozentzahlen gearbeitet wird (S. 358). Fakt aber ist: Für einen kausalen Zusammenhang von Migrationshintergrund und delinquentem Verhalten gibt es keine wissenschaftlichen Belege. Studien zeigen keine grundsätzlichen Unterschiede im kriminellen Verhalten zwischen Jugendlichen mit und ohne Migrationshintergrund auf. Kriminalität ist eine Frage der sozialen Lage (u.a. der Bildung) und hängt eher mit Lebenslagen zusammen, die mit Migration verbunden sind. So verschwinden beispielsweise die Unterschiede bei der Gewalttätigkeit zwischen Jugendlichen mit und ohne Migrationshintergrund nahezu, wenn sie die gleichen Bildungschancen haben[10].

Seine 15 zentralen Thesen fasst Urbaniok am Ende des Buches (S. 458 ff.) nochmals zusammen. Dabei wird deutlich, wie sehr er sich an Kahneman („Schnelles Denken, langsames Denken“) orientiert. Psychologische Verzerrungen menschlicher Wahrnehmungen und Beurteilungen folgen, so der Autor, „dem RSG-Modell (Registrieren, Subjektivieren, Generalisieren). Sie sind … auch in der Wissenschaft und bei der Verwendung empirischer Methoden anzutreffen“. Die „hemmungslose Wachstumstendenz von Regeln und anderen Ordnungen“ soll durchbrochen werden, z.B. durch Ansätze wie das „Würfelgericht“. „Dummheit und Rücksichtslosigkeit (sind) für die Evolution keine (Reproduktions-)Nachteile“. Im Ergebnis widerspricht Urbaniok dem Eindruck, er nehme eine recht pessimistische Perspektive ein. Es gäbe „tolle Organisationen“, die sich für Tierschutz, Artenvielfalt und anderes einsetzen, woraus folge, dass es immer auch die Möglichkeit zu richtigem und gutem Handeln gäbe. Was jedoch „gutes Handeln“ ist und wie man es anders als durch Rückgriff auf die Aspekte von Vernunft und Moral feststellt, das sagt Urbaniok leider nicht. Schade.

Insgesamt hat der Psychiater Urbaniok hier ein (Lebens?)Werk vorgelegt, das zum Nachdenken anregt – diesen Zweck benennt er selbst am Ende, ebenso soll es „eine Hilfe dafür sein, die Rolle eines mündigen Bürgers einzunehmen und sich, orientiert an aufklärerischen Idealen und humanistischen Prinzipien, konstruktiv in die Gestaltung der Welt einzubringen“ (S. 460). Leider liefert der Autor in diesem Buch zu viele unvollständige und teilweise auch fehlerhaft interpretierte Fakten, um dem gerecht zu werden und vor allem geht er nicht auf die Frage ein, wie solche Ideale und Prinzipien unter den Regeln Darwins verwirklicht werden sollen. Er übersieht wohl auch, dass solche aufklärerischen Ideale und humanistischen Prinzipien ganz besonders von Menschen vertreten wurden (und werden), die sich eher an Kant als an Darwin orientierten. Oder wie würde Urbaniok bspw. die Werke von Hannah Arendt, Theodor W. Adorno, Karl Mannheim oder der Psychiater Frantz Fanon oder Franco Basaglia einordnen?

Ein Buch, über das man sich ärgern kann – und ärgern muss. Aber manchmal hilft ja auch Ärger weiter bei der persönlichen und gesellschaftlichen Entwicklung.

Thomas Feltes, Februar 2022

[1] So z.B. in einer Schweizer Rezension: „“Darwin schlägt Kant“ ist ein reichhaltiges, überzeugendes, hilfreiches und aussergewöhnlich anregendes Werk, das ich mit Gewinn gelesen habe“, https://www.rezensionen.ch/darwin-schlaegt-kant/3280057221/

[2] S. dazu Feltes/Jordan: Schnelles und langsames Denken im Polizeiberuf. Ein Beitrag zu Risiken und Nebenwirkungen polizeilicher Sozialisation. In: „Handbuch Polizeimanagement“ (hrsg. von J. Stierle, D. Wehe und H. Siller), Springer-Verlag Heidelberg 2017, S. 255 – 276.

[3] Vgl. Kröber: Das Basisraten. In: Forensische Psychiatrie Psychologie Kriminologie 5(2):121-122 sowie Pollähne:

Kriminalprognostik zwischen richtigen Basisraten und falschen Positiven. Gefahren von Gefahrenprognosen: Theoretische, Methodologische und Juristische Aspekte. Verfügbar unter https://bremen.dvjj.de/wp-content/uploads/sites/11/2019/09/kriminalprognostik.pdf und Alex/Feltes: „Ich sehe was, was Du nicht siehst – und das ist krank!“. Thesen zur psychiatrisierenden Prognosebegutachtung von Straftätern. In: MschKrim 2011, S. S. 280-284; längere Fassung hier verfügbar. Ursprünglich: Volckart: Zur Bedeutung der Basisrate in der Kriminalprognose. In: Recht und Psychiatrie 2002, S. 105‐114.

[4] Zur Erläuterung der Redewendung s. https://de.wiktionary.org/wiki/da_liegt_der_Hase_im_Pfeffer

[5] Ausführlich dazu Feltes/Alex: Probleme der Kriminalprognose aus kriminologisch-psychologischer Sicht. In: Kobbé (Hrsg.), Forensischen Prognosen. Ein transdisziplinäres Praxismanual, Lengerich, S. 29-40.

[6] Gemessene Intelligenz sagt zwar die intellektuelle Kompetenz vorher, aber nicht Kriminalität. Allerdings wurde ein Zusammenhang zwischen schulischer Kompetenz und der Tatsache, in einer sozial benachteiligten Wohngegend zu wohnen auf der einen Seite und spätere Kriminalität auf der anderen Seite festgestellt. Im Ergebnis sind es die sozialen Faktoren, die mögliche spätere Kriminalität bedingen und nicht die Intelligenz, vgl. McCartan, Gunnison: The IQ/crime relationship: An extension and replication of previous research.“ Journal of Crime & Justice, 27(1), S. 61-86, 2004. Auch in anderen Studien wurde gezeigt, dass der Effekt von Intelligenz auf kriminelles Verhalten nur sehr indirekt vorhanden ist. Intelligenz wirkt als wichtiger kriminogener Faktor dort, wo er zu niedrigen Schulleistungen beiträgt, die wiederum ursächlich für die Wahrscheinlichkeit sind, eine kriminelle Karriere zu beginnen, McGloin, Pratt, Maahs: Rethinking the IQ-delinquency relationship: A longitudinal analysis of multiple theoretical models. Justice Quarterly, 21(3), 2004, S. 603-635.

[7] Vgl. Feltes: Gesellschaftliche Gerichte, Schlichtungs- und Schiedskommissionen – Rechtspolitische Möglichkeiten oder historische Irrtümer? In: Zeitschrift für Rechtspolitik 3, 1991, S.94 -100 sowie ders.: Gesellschaft ohne Strafe. Die Konfliktregelung bei „primitiven“ Völkern als Beispiel für unsere Strafrechtskultur. In: Behandlungsvollzug – Evolutionäre Zwischenstufe oder historische Sackgasse? Hrsg. von U.O. Sievering (Arnoldshainer Texte – Bd.47), Frankfurt 1987, S.16-43.

[8] Urbaniok: Ausländerkriminalität: Ein Plädoyer für Transparenz. Kriminalistik 11/2018, S. 645 – 647.

[9] Nachweise finden sich u.a. hier: Singelnstein/Kunz: Kriminologie, 8. Aufl. 2021, S. 446 ff.; Feltes/Weingärtner/Weigert: Ausländerkriminalität. In: Zeitschrift für Ausländerrecht 2016, S. 157-165; sowie bei Heinz: Kriminalität in Deutschland unter besonderer Berücksichtigung der Jugend- und Gewaltkriminalität. 2015, verfügbar hier: https://www.uni-konstanz.de/rtf/kik/Heinz_Kriminalitaet_in_Deutschland.htm#_Toc109281641 sowie ders.: Jugendkriminalität – Zahlen und Fakten, verfügbar hier: https://www.bpb.de/politik/innenpolitik/gangsterlaeufer/203562/zahlen-und-fakten

[10] https://mediendienst-integration.de/desintegration/kriminalitaet.html