Martin H.W. Möllers (Begr.), Daniela A. Heid (Hrsg.): Wörterbuch Polizei- und Sicherheitsrecht. 4. Auflage, München, C.H. Beck 2025, 2.819 Seiten, ISBN: 978-3-406-80989-7, 219.00 EUR
Nicht wenige Personen vertreten die Meinung, für Lehrbücher gibt es im digitalen Zeitalter keinen Bedarf. Worin liegt also der Mehrwert eines Wörterbuchs zum Polizei- und Sicherheitsrecht? Mit der Veröffentlichung der 4. Auflage geben die
Herausgeber – aber auch die bisherigen Rezipienten – eine erste Antwort. Die 4. Auflage bringt eine Änderung bei der Herausgeberschaft mit sich, die nun ausschließlich bei Daniela Heid liegt. Wechsel gab es zudem bei den Bearbeiterinnen und Bearbeitern.
Das Wörterbuch leitet mit einem Vorwort zur 4. Auflage ein. Es folgt das Verzeichnis der Bearbeiter/-innen und ein gut 14-seitiges Abkürzungsverzeichnis. Nach der 3. Auflage (2018) bringt die vollständig überarbeitete Neuauflage das Wörterbuch auf den Stand von Mai 2025. Geändert hat sich der Titel des Wörterbuchs. Das bis zur 3. Auflage als „Wörterbuch der Polizei“ bezeichnete Werk trägt nun den Titel „Wörterbuch Polizei- und Sicherheitsrecht“. Die Verengung auf das „Recht“ ist allerdings wenig zufriedenstellend – vielleicht sogar irreführend.
Das 2.819 Seiten starke Werk integriert „Rechts-, Polizei-, Kriminal-, Sicherheits- und Gesellschaftswissenschaften sowie Rechtsmedizin und Polizei- und Feuerwehrtechnik“. Berücksichtigt wurde die vielfältige Gesetzgebung der letzten Jahre, wie beispielsweise das Konsumcannabisgesetz, Änderungen im Bundes- und Landespolizeirecht oder Datenschutzrecht. In der konkreten Umsetzung findet sich eine außergewöhnliche Vielfalt an Begriffen wieder, beispielsweise aus der Kriminalistik (Hutkrempenregel), dem Migrationsrecht (ICT-Karte), der Geschichte (Holocaust), der Führungslehre (Motivation) oder der Politik (Identitäre Bewegung). Sicherlich lässt sich bei dem Gesamtumfang über den Mehrwert einzelner Begriffe diskutieren, wie z.B. „Homepage“. Demgegenüber sind aktuelle Begriffe wie die „Kontrollquittung“ beinhaltet.
Im Nachfolgenden wird auf einige Begriffe näher eingegangen. Die Ausführungen zum Begriff „Bayerische Polizei“ untergliedert sich in Organisation und Polizeirecht. Im Kapitel Polizeirecht liegt der Schwerpunkt bei der Reform des Bayer. Polizeiaufgabengesetzes, die den Begriff der drohenden Gefahr einführte. Die Erläuterungen über die Organisation beziehen sich auf die Aufbauorganisation der Polizei und Grundaussagen zur Ausbildung im mittleren und gehobenen Polizeivollzugsdienst. Der kurze Hinweis auf die Eingliederung der Bayer. Grenzpolizei im Zuge der EU-Osterweiterung ist jedoch unscharf. Nachdem die Geschichte der Grenzpolizei 2018 endete, wurde sie 2018 wiedererrichtet, inklusiv einer Direktion der Bayerischen Grenzpolizei sowie Grenzpolizeiinspektionen und -stationen.
Angesichts verschiedener Anschläge auf Weihnachtsmärkte in den zurückliegenden Jahren ist der Begriff „Veranstaltung“ von Interesse. Bei den dortigen Ausführungen sind die problematischen Zuständigkeitsabgrenzungen, insbesondere zwischen der staatlichen Polizei, den kommunalen Ordnungsbehörden und Bauaufsichtsbehörden oder den für das Straßenverkehrsrecht zuständigen kommunalen Straßenverkehrsbehörden ausgeblendet. Veranstaltungen sind im Wörterbuch im Wesentlichen Polizeiaufgabe; die Ausführungen nehmen im Schwerpunkt Fragen der Einsatzlehre in den Blick. An dieser Stelle bedarf das Handbuch also dringend einer Überarbeitung.
Gut gelungen ist der Text über den Ladendiebstahl, insbesondere mit dem Hinweis auf die Daten des EHI Retail Institute. Unglücklich sind allerdings die in den Text integrierten Links. In einem Fall umfasst die Wiederaufgabe eines Links 12 (!) Zeilen.
Der für die Kriminologie bedeutsame Begriff der „Kriminalitätsfurcht“ (S. 1.366 f.) weist einige Unschärfen auf, nicht zuletzt die fehlende Differenzierung nach personaler und sozialer Kriminalitätsfurcht. Nicht recht nachzuvollziehen ist das Fehlen des Fahrraddiebstahls, während der „Fahrradpass“ und der „Radfahrer“, aber auch der „Ladendiebstahl“ Berücksichtigung fanden. Erfreulich ist die Aufnahme des „Polizei-Newsletter“ in das Wörterbuch. Auffällig ist, dass für die Themen „Broken Windows(-Theorie)“ „Clankriminalität“, „Polizeidienstvorschrift (PDV)“ und „Stadtpolizei“ keine eigenen Fundstellen im Wörterbuch wiedergegeben sind.
In der Gesamtbetrachtung beeindruckt das knapp 3.000-seitige Werk mit seiner Interdisziplinarität. Unklar bleibt, an welche Zielgruppe sich das in den letzten Jahr oftmals positiv rezensierte Wörterbuch richtet. Soweit Forschung, Lehre und Ausbildung genannt werden, bleibt ein gehöriges Maß an Skepsis. Gerade in der Polizeiausbildung – sowohl im mittleren als auch im gehobenen Polizeivollzugsdienst – ist die Bereitschaft, die institutionseigene Bibliothek aufzusuchen, gering ausgeprägt. Punkten kann das Wörterbuch im Bereich der Kriminalistik, insbesondere der Kriminaltechnik, so dass die Empfehlung an diejenigen gerichtet ist, die dahingehend Schnittstellen aufweisen – sowohl in der Polizei als auch der Justiz. Aber auch denjenigen Personen, die sich der Polizeiwissenschaft widmen, dürfte das Wörterbuch gute Dienste leisten.
Das knapp 3.000 Seiten starke Wörterbuch beinhaltet eine bemerkenswerte Vielfalt an Begriffen, die Bezug zu polizei- bzw. sicherheitsrelevanten Themen aufweisen. Einen praktischen Mehrwert bietet das Wörterbuch vor allem für Polizeiwissenschaftler/-innen und diejenigen, die in ihrer Tätigkeit mit kriminalistischen Themen befasst sind. Als Lesebuch für Inspirationen bereitet das Wörterbuch auch darüber hinaus Freude und fördert manche Entdeckung zutage.
Karsten Lauber, Oktober 2025