Anne Brorhilker, Traudl Bünger: Cum/Ex, Milliarden und Moral. Warum sich der Kampf gegen Wirtschaftskriminalität lohnt. Heyne-Verlag, München, 2025, 271 Seiten, ISBN: 978-3-453-21911-3, 24.- €
Finanzkriminalität ist derzeit sichtbar. Als aktuelles Themenheft des Kriminologischen Journals (Heft 4/2025) oder als
Beschluss des Bundesrats, in dem die Bundesregierung gebeten wird, „zeitnah einen Gesetzentwurf zur administrativen Vermögensermittlung und zur Einziehung von Vermögenswerten unklarer Herkunft vorzulegen“ (Bundesrat 2026: 2). Das hier vorliegende Buch der sachleitenden Staatsanwältin in den Ermittlungsverfahren Cum/Ex u.a. erschien Ende 2025 und ist zum Zeitpunkt der Rezension bereits in der 5. Auflage erschienen. Unterstützt wurde Anne Brorhilker von der Autorin Traudl Bünger, die namentlich allerdings nicht auf dem Cover erwähnt wird.
Das Inhaltsverzeichnis kann in der Datenbank der Deutschen Nationalbibliothek eingesehen werden. Die Autorinnen beschreiben die Zeit ab der Übernahme des Ermittlungsverfahren durch Anne Brorhilker bis zu der Kündigung ihres Dienstverhältnisses beim Land Nordrhein-Westfalen und den Eintritt als Geschäftsführerin in den Finanzwende e.V.
Vermutlich ist es einfacher zu beschreiben, was das Buch nicht ist. Es ist kein kriminologisches Buch und trotz der intensiven Befassung mit der Verwaltungsarbeit auch kein verwaltungswissenschaftliches Buch. Ebenso wenig ist es ein rechtswissenschaftliches oder ein populärwissenschaftliches Buch.
Die von Anne Brorkiler geleiteten und initiierten Ermittlungsverfahren bilden den Rahmen für eine durchwegs sachlich vorgetragene Kritik an der Finanzbranche, die in ihrem rechtswidrigen Agieren zum Nachteil der Steuerzahler/-innen auf tatkräftige Unterstützung aus der Politik und der Verwaltung stößt. Man muss sich während der Lektüre wiederkehrend den Verdienst von Anne Brorhilker als Staatsanwältin vergegenwärtigen. So beharrlich sie das Ermittlungsverfahren betrieben hat, so wenig gelingt es ihr in diesem Buch, das System im Allgemeinen und das Verfahren im Besonderen analytisch überzeugend zu durchdringen. Zu oft verlieren sich die Ausführungen in behördenalltäglichen Banalitäten, wie dem Sammelsurium an kunterbunten Kaffeetassen, abgelaufener Milch im Behördenkühlschrank oder der Versorgung mit Süßigkeiten.
Demgegenüber sind die wiederkehrenden kritischen Generalisierungen in Bezug auf die öffentliche Verwaltung problematisch. Hier ist beispielsweise von fehlender oder wirkungsloser Kontrolle von „den“ Behörden die Rede (S. 180 ff.) oder fehlendem Einfluss der Personalvertretungen (S. 186). An diesen Stellen dürften spätestens die in der Kommunalverwaltung tätigen Beschäftigten ratlos den Kopf schütteln, die einer wirkungsvollen Kontrolle durch Stadträte, lokalen Medien, Fachaufsichtsbehörden und interner Dienst-/Fachaufsicht unterliegen – und einer durchaus einflussreichen Personalvertretung.
Ebenso wenig verfängt die allgemeine Kritik an der problematischen Personalfluktuation bei den für die Wirtschaftskriminalität zuständigen Behörden, denn wer befördert werden möchte, muss den Arbeitsplatz wechseln (S. 225 f.). Wovon sprechen die Autorinnen konkret? Ist das in Nordrhein-Westfalen so – und falls ja, bei welchen Behörden? Im Bayerischen Landeskriminalamt waren die Dienstposten im Bereich Wirtschaftskriminalität vor gut 20 Jahren schon privilegiert ausgestaltet. Als junger Kommissar (A 9) konnte man bis zur Besoldungsstufe A 12 befördert werden, ohne die Stelle wechseln zu müssen. Auf die in verschiedenen Ländern eingeführten Wirtschaftskriminalisten, d.h. Quereinsteiger, sei ergänzend hingewiesen.
Eine solidere Analyse hätte durchaus brauchbare – und vor allem zielgerichtete – Kritik hervorbringen können. Die nennenswerte Leistung, dass Unterlagen digitalisiert werden konnten, um sie auswertegeeignet zur Verfügung zu stellen (S. 56) beschreibt wohl eher einen vormals beklagenswerten Zustand der Staatsanwaltschaft in Köln (oder der Polizei?). Dies trifft auch auf die beschriebene Begeisterung zu, dass bei Durchsuchungen der Staatsanwaltschaft ein IT-Experte einbezogen wurde, um die Daten zu sichern.
An Potential für aussagekräftige Skandalisierungen würde es durchaus nicht mangeln – trotz der Verschwiegenheitspflicht, der Anne Brorhilker auch nach ihrem Ausscheiden aus dem Staatsdienst noch unterliegt. Die Platzierung von Fachaufsätzen pro Cum/Ex und die Mitwirkung von Verfahrensbeteiligten bei renommierten Rechtskommentaren (S. 92) zählt ebenso dazu wie eine „erfolgreiche“ Lobbyarbeit, die dazu geführt haben soll, dass ein Beamter im Finanzministerium im Gesetzgebungsverfahren die Interessen des Bankenverbandes vertreten hat (S. 86 f.). An dieser Stelle hätte sich beispielsweise ein Rekurs auf den Nationalen Normenkontrollrat angeboten, der mangelhafte Abstimmungs- und Beteiligungsfristen in Gesetzgebungsverfahren kritisiert (vgl. Nationaler Normenkontrollrat 2022: 25 f.).
Ausführungen zur Kriminologie reduzieren sich im Übrigen auf vereinzelte Aussagen wie „[d]ie kriminologische Forschung weiß“ (S. 222), um Sachverhalte (kurz) anzusprechen, die aus theoretischer Perspektive beispielsweise als Rational Choice eingeordnet werden.
Vereinzelte rechtspolitische Forderungen wie in Bezug auf eine Kronzeugenregelung oder einer Ausweitung des Rechts auf einen Pflichtverteidiger (S. 145 ff.) finden sich nicht in den abschließenden „Vier Forderungen“ (S. 225 ff.) wieder, unter denen sich u.a. auch die bereits genannte Kritik an der Personalfluktuation wiederfindet.
Den Abschluss des Buches bilden persönliche „Learnings“ von Anne Brorhilker, strukturiert von A bis Z. Auch an dieser Stelle schwächen Aussagen wie „Anzüge, Manschettenknöpfe und Designeruhren sind überbewertet“ den Effekt. Denn in dieser Aufzählung finden sich durchaus gelungene Statements, wie der Hinweis unter „I“, wonach in Baden-Württemberg seit 12 Jahren nur ein Staatsanwalt in einem Verfahren tätig ist, das einen Umfang von 166 Mio. Euro aufweist.
Im Ergebnis liegt ein zügig zu lesendes Buch vor, dass enormes Potential liegen gelassen hat. Angesichts des Skandalisierungspotentials in diesem Buch tragen die Autorinnen ihre Kritik durchwegs sachlich vor. Deutlich wird dabei der hohe Show-Effekt in einer abgehobenen Branche – angetrieben von einem schier unaufhaltsamen Verlangen nach Geld, Einfluss und Macht. Staatsanwälte, Polizeibedienstete und Steuerfahnder werden etliches aus ihrem Alltag wiedererkennen.
Karsten Lauber, Februar 2026
Verwendete Literatur
Bundesrat (Hrsg.) (2026): Entschließung des Bundesrates zur effektiveren Bekämpfung der Finanzkriminalität, Drucksache 741/25 vom 30.01.2025.
Nationaler Normenkontrollrat (Hrsg.) (2022): Jahresbericht 2022. Verfügbar unter https://www.normenkontrollrat.bund.de/Webs/NKR/DE/veroeffentlichungen/jahresberichte/jahresberichte_node.html, abgerufen am 07.02.2026.