Kathrin Albrecht: Paralleljustiz und Clankriminalität. Eine Untersuchung der informellen Streitbeilegung im Strafverfahren. Nomos-Verlag, Baden-Baden, 2025, 521 Seiten, ISBN: 978-3-7560-3634-9, 174.- €
Mit Blick auf die zur Verfügung stehende Literatur zur Clankriminalität fiel bis vor kurzer Zeit auf, wie ähnlich sich etliche der vorliegenden Publikationen waren. Auf der einen Seite standen zumeist von Polizeiautorinnen und -autoren verfasste
Beiträge, von denen nicht wenige vornehmlich auf Zeitungsartikel oder populärwissenschaftliche Literatur Bezug nahmen. Auf der anderen Seite dominierten Veröffentlichungen aus den kritischen Sozialwissenschaften, die die kriminalpolitische Konstruktion der Clankriminalität in den Vordergrund rückten (vgl. Lauber 2024: 136 f.). Gewinnbringender waren zuletzt die Literatursynthese von Görgen et al. (2022) sowie der Sammelband von Wollinger (2024). Seitdem scheint das Interesse an diesem Thema wieder abzunehmen.
521 Seiten, 1333 Fußnoten, 174 €: Mit der Monografie von Kathrin Albrecht dürfte das bislang seitenstärkste Werk zur Clankriminalität vorliegen. Der Schwerpunkt liegt bei der als Paralleljustiz beschriebenen informellen Streitbeilegung im Strafverfahren. Das Inhaltsverzeichnis kann in der Datenbank der Deutschen Nationalbibliothek eingesehen werden. Das Buch ist als Band 90 der Reihe „Münsterische Beiträge zur Rechtswissenschaft – Neue Folge“ erschienen. Es handelt sich um die Dissertation der Autorin (Erstgutachter: Prof. Dr. Fabian Wittreck, Zweitgutachter: Prof. Dr. Hatem Elliesie), eingereicht bei der Universität Münster, Rechtswissenschaftliche Fakultät (2023).
Bei der Clankriminalität handelt es sich um ein komplexes Phänomen, das sich für eine Vielzahl an Analysen eignet. Der Forschungsstand ist aufgrund der schwierigen Feldzugänge bis dato als unzufriedenstellend zu bezeichnen. Wie bereits der Blick in das Inhaltsverzeichnis (S. 9 ff.) zeigt, versucht die Autorin, das Kriminalitätsphänomen möglichst umfassend zu beschreiben. Neben den rechtswissenschaftlichen Analysen wird unter andern auf das Migrationsrecht, Kriminalitätstheorien und die Kriminalprävention eingegangen.
Das Ziel der Arbeit wird an unterschiedlichen Stellen genannt (S. 29 ff., 66 f.). Im Kern geht es um die Betrachtung der Paralleljustiz im Strafverfahren aus unterschiedlichen Perspektiven, um Erkenntnisse für den praktischen Umgang zu gewinnen. Dahingehend wurden vier Forschungsfragen formuliert (S. 68). Dass am Ende der Untersuchung die Forschungsfragen nicht unmittelbar beantwortet werden, ist ein Manko. Die Arbeit endet demgegenüber mit 23 Thesen.
Die Ausführungen zum Begriff und den Erscheinungsformen von „Paralleljustiz“ (S. 35 ff.) sind in dieser Arbeit positiv hervorzuheben. Deutlich wird, dass alternative Formen der Streitbeilegung durchaus üblich sind, beispielsweise in der Sportgerichtsbarkeit oder dem Täter-Opfer-Ausgleich. Aufgrund der Etablierung im allgemeinen Sprachgebrauch hat sich die Autorin für die Verwendung des Begriffs „Paralleljustiz“ entschieden und nicht für die treffendere „Konfliktregulierung“. Unter den Begriff Paralleljustiz subsumiert die Autorin Streitigkeiten
- „in allen juristischen Bereichen außerhalb staatlicher Verfahren, unabhängig davon, ob ein staatliches Verfahren anhängig ist,
- die unter Einschaltung einer dritten Person
- und unter Zugrundlegung eigener Rechts- und Moralvorstellungen
- nach einem eigenen, nicht zwingend förmlichen Verfahren, beigelegt werden“ (S. 45).
In methodischer Hinsicht soll mit der vorliegenden Untersuchung die „bislang fast ausschließlich rechtsdogmatische Diskussion über die Erscheinungsformen und Gründe religiöser Paralleljustiz in muslimischen Gesellschaften durch eine empirische Arbeit ergänzt werden“ (S. 67). Im Kern handelt es sich jedoch um eine Literaturarbeit, die als rechtsdogmatische bzw. kriminologische Analysen beschrieben werden (S. 69), ergänzt um leitfadengestützte Experteninterviews von 12 Personen (S. 70 ff.), davon sechs Ermittlungspersonen (Polizei), ein Richter, eine Islamwissenschaftlerin, ein Repräsentant der Verwaltungsspitze der Stadt Essen sowie ein Gruppeninterview mit Vertretern des Integrationsmanagements für Menschen mit libanesischer Zuwanderungsgeschichte. Auffällig ist, dass die verwendeten Interviewzitate nicht immer unter Bezugnahme auf die institutionelle Zugehörigkeit der jeweiligen Person abgedruckt sind – und generell nicht mit dem erforderlichen Hinweis auf die Fundstelle im Transkript. Ein grundlegendes Manko dieses Sample für den Untersuchungsgegenstand wird bereits auf S. 124 deutlich: „Ob bei Clanstreitigkeiten tatsächlich auch unabhängige Dritte eingeschaltet werden oder die Schlichtung allein mit Hilfe der Clanoberhäupter erfolgt, kann nicht mit abschließender Sicherheit gesagt werden.“
Trotz umfangreich rezipierter Quellen wird auch in dieser Arbeit in einem nicht geringen Umfang auf problematische Quellen sowie populärwissenschaftliche Literatur zurückgegriffen. Das Fehlen von neuerer und soliderer Literatur ist vermutlich der Einreichung der Dissertation im Jahr 2023 geschuldet, doch ist von einer im Jahr 2025 veröffentlichten Monografie zu erwarten, dass Quellen aus den Jahren 2022 (Görgen et al.) oder 2024 (Wollinger) Aufnahme finden – spätestens mit Blick auf den Verkaufspreis in Höhe von 174 €. Ebenso ist die verwendete Definition des LKA NRW zur Clankriminalität nicht mehr aktuell (S. 105 f.) und es wird auch nicht auf die Diskussion zur Vereinheitlichung der unterschiedlichen Definitionen eingegangen. Diese Defizite hätten zumindest in einem Vorwort aufgegriffen werden können.
Das Manko bei der Quellenauswahl zeigt sich auch bei den Ausführungen zum Migrationsrecht bzw. der Migrationsgeschichte (S. 273 ff.). Statt auf Fachliteratur aus den 1980er Jahren wird nicht unwesentlich auf populärwissenschaftliche oder problematische Quellen verwiesen. So verwundert es nicht, dass beispielsweise bei der bedeutsamen und auch rechtspolitisch interessanten Einreisemöglichkeit über den DDR-Flughafen Schönefeld nur unscharf in einer Fußnote hingewiesen wird (S. 276, FN 817). Ebenso beinhalten die Ausführungen zu rechtlichen „Rahmenbedingungen in den 80-er und 90-er Jahren“ kaum Primärquellen. Ein weiteres Beispiel findet sich auf S. 278. Die Schilderungen über die Lebensumstände einer geduldeten Person beruhen ausschließlich auf der Berichterstattung in einer überregionalen Tageszeitung. Dabei ist nicht unbekannt, dass gerade mediale Skandalisierungen über aufenthaltsrechtliche Lebenssachverhalte verkürzt dargestellt werden, während entscheidungserhebliche Details unberücksichtigt bleiben, zumal sich Ausländerbehörden aus datenschutzrechtlichen Gründen in der Regel öffentlich nicht zu Einzelfällen äußern. Darüber hinaus überzeugen die Ausführungen zum Migrationsrecht im Allgemeinen nicht. Die Beschreibungen zur Duldung (S. 282 ff.) sind rudimentär; auf Übergangsregelungen (Altfälle) wird nicht eingegangen.
Unklar ist, was die Autorin meint, wenn sie dafür plädiert, „kulturell erfolgte Schlichtungen in das staatliche Verfahren einzubinden, um Rechtsstaatlichkeit zu wahren und den staatlichen Strafanspruch zu schützen“ (S. 237). Eine derartige Forderung bedarf einer umfassenden Begründung. Ebenso irritierend ist der Hinweis auf das Leben der Mhallami in libanesischen Slums „unter prekären wirtschaftlichen und hygienischen Bedingungen“ (S. 275), um hieraus abzuleiten, dass „die Bedingungen, die sie im [sic!] Deutschland vorfanden […] nur marginal besser als im Libanon [waren]“ (S. 276).
Ab S. 294 werden eine Vielzahl kriminologischer Theorien theoretisch geprüft, beispielsweise die Anomietheorie, Broken-Windows-Theorie (!), Sozialisationstheorien, Lerntheorien, Subkulturtheorie, Kulturkonflikttheorie oder Rational Choice-Theorie. Dass alle Theorien mittlerer Reichweite irgend etwas im komplexen Phänomen Clankriminalität erklären können, verwundert nicht. Die Frage ist, welchen Mehrwert diese – recht umfangreichen Ausführungen – bringen sollen, zumal aus dem Innenverhältnis der Clan-Communities kaum etwas bekannt ist, das eine solide Theorie-Prüfung zulässt. Daran ändern auch rudimentär eingestreute Interviewaussagen wenig. Dass sich in der Arbeit kaum soziologisches über die bedeutsamen Männlichkeitsnormen finden lässt, sei ergänzend bemerkt. Auch wiederkehrende Hinweise auf die Sozialisation, die „ausschließlich“ in der (libanesischen Community erfolgt (z.B. S. 456) steht nicht im Einklang mit Grundaussagen aus der Sozialisationsforschung (vgl. Lauber/Mühler 2020).
Zur Lösung verschiedener Problemlagen fordert die Autorin an mehreren Stellen im Allgemeinen mehr Kriminalprävention, insbesondere kommunale Kriminalprävention (z.B. S. 336). Der Kriminalprävention ist dabei ein eigenes und facettenreiches Kapitel gewidmet (S. 382 ff.). Dass sich die Kriminalprävention erst „in den letzten Jahren zu einer gesamtgesellschaftlichen Querschnittsaufgabe entwickelt“ (S. 382) hat, ist unzutreffend, blickt man auf die umfangreiche Literatur (spätestens) seit den 1990er Jahren. Hinsichtlich der kommunalen Kriminalprävention als Idee von einer „bestechenden Vernünftigkeit“ (Heinz 2004: 4) ist längst Ernüchterung eingetreten. Darauf weisen spätestens die Analysen von Schreiber (2007, 2019) hin. Dieser Umstand darf bei den globalen Forderungen nach kommunaler Kriminalprävention nicht unberücksichtigt bleiben. Dazu passt die wiederkehrende Kritik an der „Untätigkeit des Staates“ (z.B. S. 381) – wer auch immer damit gemeint ist, wenn „der“ Staat angesprochen wird.
An verschiedenen Stellen der Arbeit wird auf die Kriminalitätsfurcht hingewiesen. Die Verwendung verschiedener Begriffe wie Sicherheitsgefühl, Sicherheitsempfinden oder Kriminalitätsfurcht in einer Arbeit ist nicht unüblich, überzeugt allerdings nicht – sofern nicht auf die Gründe abweichender Begriffe hingewiesen wird. Deutlich wird bei den Ausführungen, dass die Kriminalitätsfurcht weder inhaltlich noch theoretisch zutreffend erfasst wurde; sie bewegen sich auf alltagsweltlich plausiblem Niveau.
Aus redaktioneller Hinsicht sind einige fehlerhafte Links in Fußnoten zu nennen (z.B. FN 33, 305, 627). Ungewöhnlich ist, dass die Quelle Rohe/Jaraba im Literaturverzeichnis einen Link beinhaltet, der auf die Internetseite eines Landtagsabgeordneten aus Baden-Württemberg führt (S. 510). Auffällig – und mit zunehmender Verwendung auch störend – ist der inflationäre Gebrauch des Wortes „mithin“. Das hätte im Verlagslektorat auffallen müssen. Ebenso hätte in der Arbeit sparsamer mit Adjektiven umgegangen werden sollen; so ist es beispielsweise auf S. 470 „dringend notwendig“ und auf S. 472 „dringend erforderlich“. „Sinnvoll“ ist an sich bereits ein problematischer Begriff und findet nicht selten Verwendung in dieser Arbeit. In diesem Zusammenhang sind auch unnötige Wiederholungen zu nennen (z.B. S. 138: „Wie bereits mehrfach deutlich wurde“; S. 144: „Wie bereits aufgezeigt“; S. 346: „Wie bereits mehrfach verdeutlicht wurde“).
Bei der Lektüre entsteht nicht selten der Eindruck, es würde sich um eine Auftragsarbeit handeln, so häufig werden „mehr“ Personal oder „mehr“ Ressourcen gefordert (z.B. S. 248 f.) – ohne bestehende Formate fundiert zu untersuchen (Es ist z.B. nicht neu, dass Forderungen nach mehr Personal in modernen Verwaltungen Personalbemessungen vorgeschaltet sind, die auf der Grundlage analysierter/optimierter Prozesse erfolgen.). Vor diesem Hintergrund erscheint es auch stimmig, wenn in der vorliegenden Arbeit der Nutzwert verschiedener Präventions- und Integrationsangebote festgestellt wird, ohne Nachweise heranzuziehen. In einer wissenschaftlichen Qualifikationsarbeit ist das eine problematische Vorgehensweise. Es entsteht der Eindruck, als würden Plausibilitäten und Evidenzen verwechselt werden (z.B. S. 443, 466). Dieser Ansatz zeigt sich auch bei der Unzufriedenheit innerhalb der Polizei, wenn es um den justiziellen Verfahrensausgang geht (S. 404). Eine Analyse von statistischen Daten bei den Staatsanwaltschaften unterbleibt. So hätte bei der Beschreibung des Trichtermodells (S. 422) durchaus auf die Problematik der Verfahrenseinstellungen mangels hinreichenden Tatverdachts hingewiesen werden können.
Insgesamt fällt es schwer, in dieser Arbeit einen roten Faden zu entdecken. Die Clankriminalität wird zwar umfassend behandelt, doch entsteht der Eindruck, über alles etwas gelesen zu haben, aber kaum etwas mit Tiefe. Überzeugen können im Wesentlichen die rechtswissenschaftlichen Ausführungen im ersten Teil der Arbeit. Problematisch ist zudem die Außerachtlassung wissenschaftlicher Standards. Kenner/-innen der Materie werden in dieser Arbeit wenig Neues entdecken. Ungewöhnlich ist, einen Verkaufspreis von 174 € für eine wissenschaftliche Qualifikationsarbeit festzulegen. Für 20 € steht demgegenüber die kürzlich erschienene und empfehlenswerte Monografie von Mahmoud Jaraba (2026) zur Verfügung.
Karsten Lauber, März 2026
Verwendete Literatur
Heinz, W. (2004): Kommunale Kriminalprävention aus wissenschaftlicher Sicht, in: H.-J. Kerner, E. Marks (Hrsg.), Internetdokumentation des Deutschen Präventionstages. Hannover. Verfügbar unter https://www.praeventionstag.de/dokumentation/download.cms?id=58&datei=heinz-9-kommunale-kp-vortrag_F59.pdf, abgerufen am 28.03.2026.
Görgen, T.; Dangelmaier, T.; Nüschen, S.; Struck, J.; Wagner, D. (2022). „Clankriminalität“ – eine Literatursynthese zu abweichendem Verhalten im Kontext großfamiliärer Strukturen. Frankfurt am Main: Verlag für Polizeiwissenschaft.
Jaraba, M. (2026): Die Clans aus al-Rashidiya. Arabische Familien und Ihre kriminellen Netzwerke. München: C.H. Beck.
Lauber, K. (2024): Die Entwicklung der Clankriminalität als Geschichte des (west-)deutschen Migrationsrechts. Überlegungen zur sozialen Integration auf Zeit, in: Alexander Wollinger (Hrsg.), Kritische Analysen zur sogenannten „Clankriminalität“. Phänomenologische Betrachtungen und Konstitution eines sozialen Problems. Wiesbaden: Springer VS. https://doi.org/10.1007/978-3-658-45105-9.
Lauber, K.; Mühler, K. (2020): Sozialisation im Aufenthaltsrecht, in: Informationsbrief Ausländerrecht (42), Nr. 7-8/2020, S. 269–272.
Schreiber, V. (2007): Lokale Präventionsgremien in Deutschland. Frankfurt am Main.
Schreiber, V. (2019): Kommunale Kriminalprävention in Deutschland 2018. Fortschreibung einer Bestandsaufnahme 2007, in: Nationales Zentrum für Kriminalprävention (Hrsg.), Forschungsbericht Nr. 1/2019. Bonn: Eigenverlag.
Wollinger, A. (Hrsg.) (2024): Kritische Analysen zur sogenannten „Clankriminalität“. Phänomenologische Betrachtungen und Konstitution eines sozialen Problems. Wiesbaden: Springer VS. https://doi.org/10.1007/978-3-658-45105-9.
Karsten Lauber, März 2026