Alle Artikel von Detlef.Dackel

Hilgendorf / Kudlich / Valerius (Hrsg.) – Handbuch des Strafrechts. Band 1: Grundlagen des Strafrechts – Rezensiert von: Thomas Feltes

Hilgendorf / Kudlich / Valerius (Hrsg.); Handbuch des Strafrechts. Band 1: Grundlagen des Strafrechts; Heidelberg (C.F. Müller) 2019, XLII, 1245 Seiten, 270.- Euro, ISBN ISBN 978-3-8114-9001-7

Das insgesamt auf neun Bände angelegte „Handbuch des Strafrechts“, das am Ende über 8.000 Seiten umfassen soll und in der Gesamtausgabe 1.800.- Euro kostet, ist eine Gesamtdarstellung des deutschen Strafrechts und Strafverfahrensrechts, das nicht über Kommentierungen einzelner Vorschriften, sondern in Form themenspezifischer Abhandlungen erschlossen wird. Es besteht aus drei Sektionen, von denen die erste die Grundlagen sowie den Allgemeinen Teil des Strafrechts behandelt, die zweite den Besonderen Teil mit ausgesuchten Teildisziplinen des Strafrechts und die dritte das Strafverfahrensrecht. Continue reading Hilgendorf / Kudlich / Valerius (Hrsg.) – Handbuch des Strafrechts. Band 1: Grundlagen des Strafrechts – Rezensiert von: Thomas Feltes

Toni Böhme – Das strafgerichtliche Fehlurteil – Systemimmanenz oder vermeidbares Unrecht? – Rezensiert von: Thomas Feltes

Böhme, Toni; Das strafgerichtliche Fehlurteil – Systemimmanenz oder vermeidbares Unrecht? Eine Untersuchung zu den Ursachen von Fehlurteilen im Strafprozess und den Möglichkeiten ihrer Vermeidung; Nomos-Verlag Baden-Baden, 2018, 379 S., Gebunden, ISBN 978-3-8487-5285-0, 99.- Euro.

Einigkeit herrscht in Wissenschaft und Praxis darüber, dass es auch im deutschen Strafverfahren Fehlurteile gibt. Aber was ist eigentlich ein „Fehlurteil“ und wie (und warum) kommt es zustande?

Sabine Rückert hat in einem Beitrag für die ZEIT folgendes geschrieben: „Wie oft es in Deutschland tatsächlich zu Fehlurteilen aufgrund falscher Beschuldigungen kommt, wird nicht erforscht. Im Gegenteil – für Gerichte, Staatsanwaltschaften und sogar für die Wissenschaft sind Fehlleistungen der Strafjustiz kein Thema. …  Ralf Eschelbach, Richter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe, schätzt in seinem Strafprozessrechtskommentar vom Mai 2011 die Quote aller Fehlurteile auf ein ganzes Viertel. Den Löwenanteil vermutet er bei jenen Fällen, bei denen es wenige oder gar keine Beweise für die angezeigte Tat gibt und „Aussage gegen Aussage“ steht. … Als eine der Hauptursachen für Justizirrtümer hat Eschelbach die Vorverurteilung des Angeklagten durch die – im Schulterschluss mit der Staatsanwaltschaft – agierenden Richter ausgemacht. Diese verließen sich allzu oft auf den Inhalt der Ermittlungsakte und eröffneten im Vertrauen auf die Arbeit der Staatsanwälte das Hauptverfahren. Die Fixierung auf die – den Angeklagten belastende – Akte führe dazu, dass in Deutschland die Freispruchsquote unter drei Prozent liegt. … Am Anfang eines Strafprozesses, der in ein Fehlurteil mündet, steht oft eine nicht erkannte Falschbeschuldigung. Dabei entfaltet die Lüge ihre Wirkung umso durchschlagender, je präziser sie sich den Erwartungen der Belogenen anpasst.“[1]
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André Schulz – Aufgaben und Tätigkeiten von Kriminalist*innen in Deutschland – Rezensiert von: Ulf Küch

Schulz, André; Aufgaben und Tätigkeiten von Kriminalist*innen in Deutschland. Eine empirische Bestandsaufnahme und Bewertung; Felix Verlag Holzkirchen 2018. Bochumer Schriften zur Rechtsdogmatik und Kriminalpolitik Bd. XXXXVIII.  ISBN 9783862935482, Preis 29.- Euro.

Mit dem Thema „Berufsbild der Kriminalpolizei“ betritt die Studie von Schulz aktuell „Neuland“, da wir es in der kriminalpolizeilichen Ausbildung in der Bundesrepublik mit einem „Flickenteppich“ analog der föderalistischen Struktur der Polizei zu tun haben. Schulz legt in seiner Untersuchung offen, dass es ein wissenschaftlich fundiertes Berufsbild der „Kriminalpolizei“ in der Bundesrepublik flächendeckend nicht gibt und mithin die erforderlichen Grundvoraussetzungen für ein Berufsbild von Kriminalist*innen im Hinblick auf ein einheitliches Anforderungsprofil nicht existieren. Damit sind Standards in der „Kripoausbildung“ sofern diese überhaupt zielgerichtet verfolgt werden, auch kaum vorhanden. Continue reading André Schulz – Aufgaben und Tätigkeiten von Kriminalist*innen in Deutschland – Rezensiert von: Ulf Küch

Tobias Starnecker – Videoüberwachung zur Risikovorsorge – Rezensiert von: Kasten Lauber

Starnecker, Tobias (2017);  Videoüberwachung zur Risikovorsorge. Body-Cam zur Eigensicherung und Dashcam zur Beweissicherung – eine verfassungs- und datenschutzrechtliche Analyse;  434 Seiten, Duncker & Humblot, Berlin, ISBN 978-3-428-15126-4, 99,90 EUR (Print), 89,90 EUR (E-Book), 119,90 (Print & E-Book)

1.    Thema

Die Diskussionen um neue Polizeigesetze in einigen Bundesländern priorisieren vor allem neue Gefahrenbegriffe (drohende Gefahr), spezielle Überwachungsmaßnahmen oder die Militarisierung von Polizei. Dabei verlor die Bodycam etwas an Öffentlichkeit. Der Autor widmet sich in seiner verfassungs- und datenschutzrechtlichen Analyse sowohl der Bodycam als auch der privat genutzten Dashcam. Continue reading Tobias Starnecker – Videoüberwachung zur Risikovorsorge – Rezensiert von: Kasten Lauber

Thomas Fischer – Über das Strafen. Recht und Sicherheit in der demokratischen Gesellschaft. – Rezensiert von: Holger Plank

Fischer, Thomas Prof. Dr. [1]; Über das Strafen. Recht und Sicherheit in der demokratischen Gesellschaft. [2]; ISBN: 978-3-426-27687-7, 375 Seiten, Droemer Verlag, München, 2018, 22,99 €)

Prof. Dr. Thomas Fischer ist ein profunder Kenner des Strafrechts, vor allem auch der Strafrechtspraxis. Bis zu seinem Ruhestand im Jahr 2017 war er Vorsitzender Richter des 2. Strafsenats des BGH, er ist nach wie vor Herausgeber und Kommentator des nach wie vor in der Praxis gebräuchlichsten „Kurz-Kommentars“ zum Strafgesetzbuch (C. H. Beck Verlag, 66. Auflage 2019), er ist scharfzüngiger, wortgewaltiger, gelegentlich zur „Überpointierung“ neigender Kolumnist und damit streitbarer, mitunter auch „umstrittener“ Kolumnist (u. a. bei ZEIT Online / Reihe „Fischer im Recht“, beim Online-Portal MEEDIA.de / Reihe „Fischers kleine Presseschau“, und aktuell bei Spiegel online / Reihe „Recht haben“), er ist als Honorarprofessor für Straf- und Strafprozessrecht an der Universität Würzburg tätig und macht sich inzwischen als erfolgreicher Autor einiger populär­wissenschaftlicher Bücher mit dem Schwerpunkt materielles / formelles Strafrecht „einen Namen“. Continue reading Thomas Fischer – Über das Strafen. Recht und Sicherheit in der demokratischen Gesellschaft. – Rezensiert von: Holger Plank