Kaspar, Johannes[1] / Walter, Tonio[2] (Hrsg.): „Strafen ‚im Namen des Volkes‘. Zur rechtlichen und kriminalpolitischen Relevanz empirisch feststellbarer Strafbedürfnisse der Bevölkerung“[3] (ISBN: 978-3-8487-5270-6 [Print] / 978-3-658-8452-9445-2 [ePDF], 286 Seiten, Nomos Verlag, Baden-Baden, Schriften zur Kriminologie, Band 15, 2019, 74.– € als Softcover)
Die beiden Herausgeber haben (internationale) Beiträge und Diskussionsberichte einer gleichnamigen Tagung an der Universität Augsburg, die im November 2018[4] stattfand, in diesem straf(-zumessungs)theoretisch äußerst lesenswerten Tagungsband[5] zusammengefasst. Titelbezogen lautet die Eingangsfrage, die sich beim geneigten Leser unmittelbar stellt: Wie
ist Strafrecht, das „schärfste Schwert des Rechtsstaates“, Ultima Ratio für den Strafgesetzgeber, und Strafe im Allgemeinen dogmatisch bzw. empirisch zu rechtfertigen? Die informativen und größtenteils instruktiven Beiträge zeigen hierzu zahlreiche Ansätze auf, behandeln viele dogmatische Fragen sehr profund, ohne wirklich „die eine“ belastbare, „richtige“ Lösungen bieten zu können und lassen naturgemäß einige dogmatische Fragen und Folgerungen in der Fortfolge entwickelter Ansätze offen. Continue reading Johannes Kaspar, Tonio Walter, Strafen im Namen des Volkes. Rezensiert von Holger Plank
findet sich eigentlich alles, was man zum Thema „Kriminologie“ wissen muss, wenn auch natürlich nicht in der Tiefe und Breite, wie es andere, wesentlich umfangreichere Lehrbücher können. Allerdings „spielen“ die dann auch preislich in einer anderen Liga, und kaum ein Jura-Student wird sie sich zulegen (können).
Kriminologe und Polizeiwissenschaftler stutzig. Auch als gestandener „Krimi-Leser“ ist man erst einmal skeptisch, wenn sich jemand, der das Handwerk des Schreibens nicht erlernt hat, diesem Genre zuwendet – zumal an wirklich guten Kriminalromanen eigentlich kein Mangel herrscht
Cyberkriminologie in einem 755-seitigen Sammelband mit 27 Aufsätzen von insgesamt 50 Autoren den erforderlichen Boden zu bereiten. Das ist gut so, denn mit diesem sprichwörtlichen Wind nach langer Flaute in die schlaffen disziplinären Segel geblasen, leistet das Werk sicher seinen Beitrag, sodass die subkategoriale (cyber-)kriminologische „Brigg“ auch im akademischen Raum „Fahrt aufnehmen“ wird.
jugendstrafrechtlichen Professionen hinweg geschätzten und vielzitierten Standardwerk gemacht. Mit der 21. Auflage geht nun die Bearbeitung des Werkes auf Ralf Kölbel über, der auch schon die Bearbeitung des großen Lehrbuchs der „Kriminologie“ im Jahr 2017 von Hr. Eisenberg übernommen hatte. Das ist schon einmal eine gute Nachricht, bleibt doch das beachtliche Werk somit sehr wahrscheinlich über viele weitere Auflagen erhalten. Nun harrt nur noch das letzte von Hr. Eisenberg mit unablässiger Akribie allein verantwortete große Werk, der Spezialkommentar zum „Beweisrecht der StPO“ (vgl. Fn. 1) der Übernahme der „Neu“-Bearbeitung, dann in der 11. Auflage.