Alle Artikel von Detlef.Dackel

Horst Dilling, Harald J. Freyberger (Hrsg.) – Taschenführer zur ICD-10-Klassifikation psychischer Störungen – Rezensiert von: Thomas Feltes

Dilling, Horst; Freyberger, Harald J. (Hrsg.); Taschenführer zur ICD-10-Klassifikation psychischer Störungen. Mit Glossar und Diagnostischen Kriterien sowie Referenztabellen ICD-10 vs. ICD-9 und ICD-10 vs. DSM-IV-TR von WHO – World Health Organization; ISBN 9783456859927. 9., aktualisierte Auflage entsprechend ICD-10 GM 2019, 528 Seiten, 36,95 Euro

Psychische Störungen sind nicht nur in der Bevölkerung weitaus verbreiteter, als allgemein angenommen. Bundesweit erfüllt mehr als jeder vierte Erwachsene im Zeitraum eines Jahres die Kriterien einer psychischen Erkrankung. Für die knapp 18 Millionen Betroffenen und ihre Angehörigen ist eine psychische Erkrankung mit massivem Leid verbunden und führt oft zu schwerwiegenden Einschränkungen im sozialen und beruflichen Leben. Zu den häufigsten Erkrankungen zählen Angststörungen (15,4 %), gefolgt von affektiven Störungen (9,8 %) und Störungen durch Alkohol- oder Medikamentenkonsum (5,7 %). Psychische Erkrankungen zählen in Deutschland nach Herz-Kreislauf-Erkrankungen, bösartigen Neubildungen und muskulären Erkrankungen zu den vier wichtigsten Ursachen für den Verlust gesunder Lebensjahre. Menschen mit psychischen Erkrankungen haben zudem im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung eine um 10 Jahre verringerte Lebenserwartung[1]. Continue reading Horst Dilling, Harald J. Freyberger (Hrsg.) – Taschenführer zur ICD-10-Klassifikation psychischer Störungen – Rezensiert von: Thomas Feltes

Christian Boulanger, Julika Rosenstock, Tobias Singelnstein (Hrsg.) – Interdisziplinäre Rechtsforschung – Rezensiert von: Hannah Espín Grau

Boulanger, Christian; Rosenstock, Julika; Singelnstein, Tobias (Hrsg); Interdisziplinäre Rechtsforschung; 2019, VS Verlag für Sozialwissenschaften, ISBN 978-3-658-21989-5, 316 Seiten

[1]              Im deutschsprachigen Raum haben zwischen 2008 und 2018 vier Konferenzen zur interdisziplinären Rechts­forschung stattgefunden; zuletzt in Basel unter dem Titel „Abschaffung des Rechts?“.

„Ein historischer Blick zeigt, dass Rechtsnormen als Ergebnis gesellschaftlicher Auseinandersetzungen, Wertverschiebungen und Kräfteverhältnisse zu sehen sind“, so Gesine Fuchs in ihrem Beitrag zum gerade erschienenen Sammelband „Interdisziplinäre Rechtsforschung“[1] (herausgegeben von Julika Rosenstock, Christian Boulanger und Tobias Singelnstein). In diesem Satz spiegelt sich die Notwendigkeit und die Relevanz des von den Herausgeber*innen erklärten Ziels wieder, wissenschaftliche Debatten über Recht aus unterschiedlichen Disziplinen zusammenzuführen. Continue reading Christian Boulanger, Julika Rosenstock, Tobias Singelnstein (Hrsg.) – Interdisziplinäre Rechtsforschung – Rezensiert von: Hannah Espín Grau

Tasia Tamara Walter – Der Staat als Sicherheitsgarant? – Rezensiert von: Holger Plank

Walter, Tasia Tamara Dr. [1]; Der Staat als Sicherheitsgarant?; Sicherheitsverständnisse, Sicherheitserwartungen und Sicherheitsverheißungen des Staates im Umgang mit neuen terroristischen Bedrohungslagen des 21. Jahrhunderts[2]; (ISBN: 978-3-8288-4083-6, 134 Seiten, Nomos Verlag (in Gemeinschaft mit Brockhaus / Commission Tectum), Baden-Baden, 2019, 34.- €)

Das Buch, zugleich im Jahr 2017 von der Juristischen Fakultät der Universität Gießen angenommene Dissertation der Verfasserin, widmet sich in sehr inte­ressanter interdisziplinär historischer / soziologischer / rechts­wis­sen­schaftlich-dog­ma­tischer Anlage dem angesichts zunehmend amorpher gesell­schaftlicher Ri­si­ken / ter­roristischer Bedroh­ungen immer bedeutsamer wer­denden Spannungs­feld zwi­schen den beiden Polen Freiheit und Sicherheit in modernen rechts­staatlich-demo­kratischen Gesell­schaften. Continue reading Tasia Tamara Walter – Der Staat als Sicherheitsgarant? – Rezensiert von: Holger Plank

LVerfG Sachsen-Anhalt: Polizeikennzeichnung in Sachsen-Anhalt ist „geeignet, erforderlich und angemessen“

Tragen von Namensschildern durch Polizeibeamte ist verfassungsgemäß

Das Landesverfassungsgericht hat mit am 07. Mai 2019 verkündetem Urteil die am 21. Juli 2017 bzw. 01. Juli 2018 in Kraft getretenen Regelungen des § 12 Abs. 2 bis 5 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG) zur Pflicht der Polizeibeamten zum Tragen von Namens- und Dienstnummernschildern für verfassungsgemäß erklärt. Es hat damit einen Normenkontrollantrag der Mitglieder der AfD-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt zurückgewiesen.

Die angegriffenen Normen seien der Strafverfolgungsvorsorge im Vorfeld eines Straftatverdachts zuzuordnen und unterfielen damit der sogenannten konkurrierenden Gesetzgebung nach Art. 74 des Grundgesetzes. Da der Bund insoweit keine Regelungen getroffen habe, sei der Landesgesetzgeber befugt, Regelungen zur Strafverfolgungsvorsorge durch Kennzeichnungspflichten für Polizeibeamte zu treffen. Das Landesverfassungsgericht bejahte einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung durch die Verpflichtung zum Tragen des Namensschildes. Jener sei jedoch unter Berücksichtigung der Einschätzungsprärogative des Gesetzgebers verfassungsrechtlich durch das Allgemeininteresse an der Aufklärung möglicher Pflichtverletzungen gerechtfertigt. Eine Restgefahr aus einer Kenntnis von Dritten vom Namen eines Polizeibeamten gehe nicht über die Risiken des Berufs hinaus, die jedem Polizeibeamten, der diesen Beruf ergreift, bekannt und im Rahmen seines Dienstverhältnisses zumutbar seien. Ob die Pflicht zum Tragen eines Dienstnummernschildes und der taktischen Kennzeichnung einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung darstelle, ließ das Landesverfassungsgericht offen. Ein solcher wäre jedenfalls ebenfalls gerechtfertigt, weil eine Pflicht zu einer solchen pseudonymen Kennzeichnung von geringerem Gewicht im Vergleich mit der namentlichen Kennzeichnung sei. Einen Eingriff in die Menschenwürde der betroffenen Polizeibeamten durch die Kennzeichnungspflicht hat das Gericht verneint; die Anonymität gehöre nicht zu dem durch Art. 4 der Landesverfassung geschützten Bereich der Menschenwürde.

http://www.presse.sachsen-anhalt.de/index.php?cmd=get&id=902873&identifier=14435c9a395fe57f68f2b9df1b4f19d9

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VG Freiburg 4.4.2019: Rechtswidrige Polizeikontrolle zur Fahndung

Das Verwaltungsgericht Freiburg hat in einen bisher nicht veröffentlichten Urteil  festgestellt, dass eine von Polizeivollzugsbeamten des Polizeipräsidiums Freiburg durchgeführte Kontrolle in Freiburg rechtswidrig war. Dabei verweist das Gericht u.a. auf die Verfassungswidrigkeit relevanter Normen im PolG BaWü gemäß der Entscheidung des BVerfG zur Kennzeichenerkennung vom 18.12.2018. Zitat aus der PM des Gerichts: Das Verwaltungsgericht gab der Klage mit dem Ziel der Feststellung der Rechtswidrigkeit der beim Kläger durchgeführten polizeilichen Maßnahmen im Wesentlichen mit folgender Begründung statt: Die Polizeikontrolle könne nicht auf die im Einsatzbefehl des Polizeipräsidiums Freiburg zur Errichtung einer Kontrollstelle herangezogene Vorschrift (§ 26 Abs. 1 Nr. 4 PolG) gestützt werden. Denn die Vorschrift sei aus formellen Gründen mit der Verfassung nicht vereinbar und vom Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 18.12.2018 (1 BvR 2795/09, 1 BvR 3187/10) für nichtig erklärt worden. Sie regele nach ihrem klaren Wortlaut nicht die Verhütung von Straftaten, sondern die Fahndung nach Straftätern. Für eine solche Regelung sei aber nicht das Land Baden-Württemberg, sondern der Bund zuständig, der von seiner konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz mit § 111 StPO auch Gebrauch gemacht habe. Im Übrigen hätten auch die Voraussetzungen für Kontrollen an einem kriminalitätsbelasteten Ort nicht vorgelegen.

 

http://www.vgfreiburg.de/pb/,Lde/Startseite/Presse/Rechtswidrige+Polizeikontrolle+in+Freiburger+Bertoldstrasse/?LISTPAGE=1215828