Nahlah Saimeh: Das liebe Böse. Warum wir gut sein wollen und nicht können. Verlag Fischer & Gann, Bielefeld 2022, 128 S., ISBN 9783958835627, 15.- Euro
Wer will nicht „gut“ sein? Und wem geling das „immer und überall“? Der Song „Das Böse ist immer und überall“ der österreichischen Band „Erste allgemeine Verunsicherung“ war 19
86 ein Hit. Ein geplanter Banküberfall geht gründlich schief. Danach sollen in München die Banküberfälle um das doppelte angestiegen sein[1]. Das Böse scheint tatsächlich immer und überall zu sein. Aber was genau ist „das Böse“, woher kommt es, wie entsteht es? Es ist, wie Nahlah Saimeh am Ende ihres Buches schreibt „nicht un-menschlich, sondern es ist zutiefst menschlich in dem Sinne, dass es der Natur den Menschen innewohnt“ (S. 108). Auf der anderen Seite wird durch dämonisierendes Denken und die damit einhergehende Negation des Menschseins „systematisch am Zusammenbruch der Empathie gearbeitet“ (S. 109) – der Empathie, auf der unsere Gesellschaft aufgebaut ist und (nur) mit der sie funktionieren kann. Oder mit den Worten von Saimeh: „Der Zusammenbruch grundlegenden Mitgefühls entsteht dadurch, dass man nicht mehr Willens oder in der Lage ist, in dem anderen eben auch sich selbst zu sehen – und zwar zuweilen durchaus mit den Anteilen, die man bei sich selbst ausblendet“ (S. 117). Ein wahrlich spannendes Buch für jede*n der dem Bösen auf den Grund gehen und die Ursache der eigenen schlechten Gedanken finden möchte. Continue reading Nahlah Saimeh: Das liebe Böse. Warum wir gut sein wollen und nicht können. Rezensiert von Thomas Feltes
ete Bestandsaufnahme der Arbeit der Institution Polizei, ihrer Mitarbeitenden und der aktuellen Diskussion um und mit der Polizei veröffentlicht.
Sicherungsverwahrung oder Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt. Hier spielen psychiatrische
Zeugenterminen in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren ist für den Polizeibeamten ein weitgehend selbstverständlicher Teil der Berufsausübung und des Berufsalltags. Dieser Rollenwechsel ist allerdings insbesondere deswegen problematisch, weil der Beamte im Ermittlungsverfahren bei der Ausermittlung des Sachverhalts selbst Vernehmender ist, dann aber im weiteren Verfahrensablauf im Rahmen der strafrechtlichen Hauptverhandlung zum Vernommenen wird.